2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144430 Kehrfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 160 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 7 150 000,00 EUR
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Ge-setzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsge-setzes (SchwarArbG) sowie nach § 22 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) und § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Betrugsbekämpfung: 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) und§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe 1. nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen v
Konkurs: (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren