2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrugsbekämpfung: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straf-tat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand zutrifft: dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nach-weislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Entrichtung von Steuern: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand zutrifft: dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nach-weislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
Konkurs: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unter-nehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Zahlungsunfähigkeit: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unter-nehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.