5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mindestanforderung)
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Nachweise einzureichen. Diese Unterlagen stellen Mindestanforderungen dar. Werden sie trotz Nachforderung nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt ein Ausschluss. Einzureichen sind: • Erklärung zu §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB, • Erklärung zur Selbstreinigungsmaßnehmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig), • Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung, i.S.d § 75 Abs. 1-3 VgV
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jährlicher Gesamtumsatz (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Beschreibung: Jährlicher Gesamtumsatz der Bewerberin/der Bewerberinnengemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 120.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Für die Auswahl nach § 51 VgV gilt: Der Umsatzwert 120.000 € entspricht dem Erfüllungsgrad (EG) 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von ≥ 240.000 € wird der maximale Erfüllungsgrad (EG) 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsatzzahlen als 240.000 € nicht vergeben. Umsatzwerte > 120.000 € und < 240.000 € werden hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 Punkte erreichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
Beschreibung: Jeder Bewerber hat im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorweisen können: • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Als Nachweis über den Versicherungsschutz genügt eine Eigenerklärung, dass dieser Schutz vorliegt. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe technischer Fachkräfte (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens 2 technische Fachkräfte anzugeben (Mindestanforderung). Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Für die Auswahl nach § 51 VgV gilt: Die Anzahl von 2 Techn. Fachkräfte /techn. Stellen entspricht dem Erfüllungsgrad (EG) 1. Die Anzahl von 3 Techn. Fachkräfte /techn. Stellen entspricht dem EG 2. Ab einer Anzahl von 4 Techn. Fachkräfte /techn. Stellen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei einer höheren Anzahl als 4 Techn. Fachkräfte /techn. Stellen nicht vergeben. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 Punkte erreichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzprojekt der letzten fünf Jahre mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufen 1-3 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Beschreibung: Bei diesem Unterkriterium ist nachzuweisen, dass unternehmensbezogene Erfahrung in den Grundleistungen der Leistungsstufen 1-3 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 vorliegt. Diese Erfahrung liegt vor, wenn jeweils mind. die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 erbracht wurden. Hierbei gilt die Angabe von einer Referenz als Mindestanforderung. Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Es werden Referenzen der letzten bis zu fünf Jahren zur Wertung zugelassen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden 5-Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der jeweils in der Kriteriumsbezeichnung ausgewiesenen Leistungsphase in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind also nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen. Als erbracht gelten Referenzen dann, wenn die jeweils in der Kriteriumsbezeichnung ausgewiesene Leistungsphase bereits abgeschlossen ist. Für die Auswahl nach § 51 VgV gilt ferner: Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Die Bewertung mit einem EG 1 ist im Rahmen der Eignungskriterien ein Mindestkriterium. Wird keine Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 60 Punkte erreichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzprojekte mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufe 4 der AHO- Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Beschreibung: Bei diesem Unterkriterium ist nachzuweisen, dass unternehmensbezogene Erfahrung mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufe 4 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 vorliegt. Diese Erfahrung liegt vor, wenn mind. die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 4 erbracht wurde. Hierbei gilt die Angabe von einer Referenz als Mindestanforderung. Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Es werden Referenzen der letzten bis zu fünf Jahren zur Wertung zugelassen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden 5-Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der jeweils in der Kriteriumsbezeichnung ausgewiesenen Leistungsphase in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind also nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen. Als erbracht gelten Referenzen dann, wenn die jeweils in der Kriteriumsbezeichnung ausgewiesene Leistungsphase bereits abgeschlossen ist. Für die Auswahl nach § 51 VgV gilt ferner: Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Die Bewertung mit einem EG 1 ist im Rahmen der Eignungskriterien ein Mindestkriterium. Wird keine Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 90 Punkte erreichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzprojekt der letzten fünf Jahre im Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“ nach AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 in einer Größe von mindestens 2.500 m2 (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Beschreibung: Bei diesem Unterkriterium ist nachzuweisen, dass unternehmensbezogene Erfahrung im Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“ nach AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 in einer Größe von mindestens 2.500 m2 vorliegt. Diese Erfahrung liegt vor, wenn das Referenzprojekt eine Größe von mindestens 2.500 m2 hatte. Hierbei gilt die Angabe von einer Referenz als Mindestanforderung. Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Es werden Referenzen der letzten bis zu fünf Jahren zur Wertung zugelassen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden 5-Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der jeweils in der Kriteriumsbezeichnung ausgewiesenen Leistungsphase in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind also nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen. Als erbracht gelten Referenzen dann, wenn die jeweils in der Kriteriumsbezeichnung ausgewiesene Leistungsphase bereits abgeschlossen ist. Für die Auswahl nach § 51 VgV gilt ferner: Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Die Bewertung mit einem EG 1 ist im Rahmen der Eignungskriterien ein Mindestkriterium. Wird keine Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 60 Punkte erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Einsatz von Nachunternehmen
Beschreibung: Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, hat die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist auf gesondertes Verlangen durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nebst weiteren Eignungsnachweisen zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise an die Eignungsanforderungen durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beizubringen: • Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung i.S.d. §§ 75, 44 VgV, • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV iVm 123, 124 GWB, • Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig), • Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. • Angaben zu geeigneten Referenzen bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergeben sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Unternehmensreferenzen gestellten Mindestanforderungen für Bewerber gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Für die Nachweisführung durch potenzielle Nachunternehmen, die auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen sind, werden individuelle Vordrucke durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Wichtiger Hinweis: Bedient sich der Bewerber oder das/die Mitglied(er) einer Bewerbergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bewerber oder Mitglied(er) einer Bewerbergemeinschaft diese Unternehmen zwingend auf gesonderte Anfrage als Nachunternehmer anzugeben. Der Auftraggeber überprüft sodann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind auf gesondertes Anfordern der Vergabestelle beizubringen. Hierfür stellt der Auftraggeber Vordrucke bereit. Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. Der Bewerber hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, indem er auf gesondertes Verlangen eine entsprechende Verpflichtungserklärungen sowie weitere Eignungsnachweise dieser Unternehmen vorlegt. Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen: • Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: • Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe • Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie dessen Erklärung zu §§ 42 VgV i.V.m. 123 ff. GW
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Weitere wichtige Hinweise
Beschreibung: Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern abgegebene Erklärung beizubringen, in der die Bildung einer Bewerbergemeinschaft im Fall der Antragsbearbeitung und einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Auftragserteilung erklärt ist, welche die gesamtschuldnerische Haftung der Bewerbergemeinschaft übernimmt, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Bei Bewerbergemeinschaften sind geforderte Erklärungen/Nachweise für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist regelmäßig nicht zugelassen. Präqualifikation: Unternehmen, die in dem „Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich“ (AVPQ) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorar (Gewichtungsfaktor 30): Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar/Preis brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich, indem der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem losbezogenen Gewichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium Honorar/Preis multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Honorare/Preise wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x Gewichtungsfaktor = Punktzahl Kriterium
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Persönliches Referenzprojekt der letzten fünf Jahre mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufen 1-3 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 (Gewichtungsfaktor 10): Bei diesem Unterkriterium ist nachzuweisen, dass unternehmensbezogene Erfahrung in den Grundleistungen der Leistungsstufen 1-3 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 vorliegt. Diese Erfahrung liegt vor, wenn jeweils mind. die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 erbracht wurden. Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Wird keine Referenz eingereicht, erfolgt eine Bewertung mit dem EG 0. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Ausschluss, das Angebot verbleibt im Verfahren. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 30 Punkte erreichen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Persönliches Referenzprojekt der letzten fünf Jahre mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufe 4 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 (Gewichtungsfaktor 10): Bei diesem Unterkriterium ist nachzuweisen, dass unternehmensbezogene Erfahrung mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufe 4 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 vorliegt. Diese Erfahrung liegt vor, wenn mind. die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 erbracht wurde. Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Wird keine Referenz eingereicht, erfolgt eine Bewertung mit dem EG 0. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Ausschluss, das Angebot verbleibt im Verfahren. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 30 Punkte erreichen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Referenzprojekte im Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“ nach AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 in einer Größe von mindestens 2.500 m2 (Gewichtungsfaktor 10): Bei diesem Unterkriterium ist nachzuweisen, dass unternehmensbezogene Erfahrung im Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“ nach AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 in einer Größe von mindestens 2.500 m2 vorliegt. Diese Erfahrung liegt vor, wenn das Referenzprojekt eine Größe von mindestens 2.500 m2 hatte. Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Wird keine Referenz eingereicht, erfolgt eine Bewertung mit dem EG 0. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Ausschluss, das Angebot verbleibt im Verfahren. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 30 Punkte erreichen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 10) Bei dem Unterkriterium „Kumulierung“ ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers Erfahrung in Projekten vorliegt, in denen in verantwortlicher Position oder zumindest in stellvertretender Funktion die zuvor genannten Unterkriterien kumulativ vorlagen, d.h.: 1. Referenzprojekt mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufen 1-3 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014, 2. Referenzprojekt mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufe 4 der AHO- Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014, 3. Referenzprojekt im Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“ nach AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 in einer Größe von mindestens 2.500 m2. Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Wird keine Referenz eingereicht, erfolgt eine Bewertung mit dem EG 0. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Ausschluss, das Angebot verbleibt im Verfahren. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 30 Punkte erreichen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Ideenskizze „Umgang mit Altlasten“ (Gewichtungsfaktor 15): Dem Auftraggeber kommt es hier darauf an, dass Bieter/Bietergemeinschaften ein klares Verständnis vom Umgang mit Altlasten erkennen lassen. In diesem Rahmen kommt es dem Auftraggeber im Besonderen auf die Darstellung der folgenden As- pekte an: • Identifikation von Altlasten, • Sanierung und Entsorgung von Altlasten, • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (behördliche Meldungen, Genehmigungen und die Zu- sammenarbeit mit Umweltbehörden), • Darstellung möglicher Risiken und Lösungsansätze, • Risikomanagement. Der Umfang dieser Ideenskizze sollte 3 DIN/A 4 Seiten nicht übersteigen. Der Erfüllungsgrad wird mit dem aus der Matrix ersichtlichen Gewichtungsfaktor (15) multipliziert, um so die kriteriumsspezifisch erreichten Leistungspunkte zu ermitteln. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich 45 Punkte erreichen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Ideenskizze „Berücksichtigung lokaler und geografischer Gegebenheiten“ (Gewichtungsfaktor 15): Dem Auftraggeber kommt es hier darauf an, dass Bieter/Bietergemeinschaften ein klares Verständnis der am Erfüllungsort vorliegenden topografischen und lokalen Gegebenheiten und Rahmenumstände der Leistungserbringung erkennen lassen. In diesem Rahmen kommt es dem Auftraggeber im Besonderen auf die Darstellung der folgenden Aspekte an: • Berücksichtigung der Lage mehrgeschossiger Gebäudeteile unmittelbar an der Bundesstraße B 236 (Vermeidung bzw. Reduzierung von Verkehrsbeeinträchtigungen), • Arbeiten im Gelände mit starkem Gefälle, • Berücksichtigung eingeschränkter Möglichkeiten für Zu- und Abfahrt (östlich Lage unmittelbar an der Bundesstraße B 236, Zufahrt nordwestlich nur über schmale und im oberen Bereich unbefestigte Anliegerstraße, • Darstellung möglicher Risiken und Lösungsansätze. Der Umfang dieser Ideenskizze sollte 3 DIN/A 4 Seiten nicht übersteigen. Der Erfüllungsgrad wird mit dem aus der Matrix ersichtlichen Gewichtungsfaktor (15) multipliziert, um so die kriteriumsspezifisch erreichten Leistungspunkte zu ermitteln. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen