2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30232100 Drucker und Plotter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30121200 Fotokopiergeräte, 50313200 Wartung von Fotokopiergeräten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB
Betrugsbekämpfung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB
Korruption: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB
Entrichtung von Steuern: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen
Zahlungsunfähigkeit: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen
Konkurs: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen