Deutschland – Dienstleistungen in der Tragwerksplanung – Vergabe der Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung (TWP) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Dollendorf

198331-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen in der Tragwerksplanung – Vergabe der Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung (TWP) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Dollendorf
OJ S 67/2024 04/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Blankenheim - Die Bürgermeisterin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe der Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung (TWP) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Dollendorf
Beschreibung: Die Gemeinde Blankenheim (nachfolgend auch "Auftraggeberin" genannt) schreibt vorliegend die Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung (TWP), LPH 4 bis 6 für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule am Standort Dollendorf europaweit aus.
Kennung des Verfahrens: 5475c3c8-b26a-41bb-a81f-3dada53c5aca
Interne Kennung: 2024-VgV-03
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ahr-Grundschule Blankenheim Antoniushof 6 
Stadt: Blankenheim-Dollendorf
Postleitzahl: 53945
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY3Y7PD
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe der Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung (TWP) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Dollendorf
Beschreibung: Am hier ausgeschriebenen Standort Dollendorf, Antoniusstraße 1, ist eine Erweiterung des Schulkomplexes um insgesamt sechs Klassenräume sowie zugehörigem Nebenraumprogramm geplant, sodass hier im Endausbau eine 2-zügige Offene Ganztagsschule entsteht. Neben dem Erweiterungsbau sind ebenfalls bauliche Eingriffe in den Bestand vorgesehen. Das im Zuge der Entwurfsplanung erarbeitet Heizungskonzept sieht vor, die noch intakte Ölheizung des Bestandsgebäudes unangetastet zu lassen und perspektivisch losgelöst von der Baumaßnahme im Zuge eines Sanierungskonzeptes zu überplanen. Dies bedeutet der geplante Erweiterungsbau soll autark über eine Luft-Wärmepumpenanlage in Split-Ausführung mit Wärme versorgt werden. Der Neubau umfasst eine BGF von rd. 1.208 m² sowie BRI von 8.987 m³. Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet die Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (TWP) gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 4 - 6. Ggf. zuzüglich der folgenden optionalen Besonderen Leistungen: - Nachweis des konstruktiven Brandschutzes (LPH 4) Die Honorarzone sowie evtl. Zuschläge/Nachlässe sind im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten. Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer im Bearbeitungszeitraum des Projektes an den Planungs- und Baustellenbesprechungsterminen mit dem erforderlichen Fachpersonal teilnimmt. Die aus Sicht des Auftragnehmers hierfür notwendige Anzahl an Teilnahmen an den Planungs- und Baustellenbesprechungsterminen sind im späteren Erstangebot anzugeben und zu kalkulieren. Es ist beabsichtigt, die Baumaßnahmen am Standort Dollendorf in 10/2024 zu beginnen, so dass nach Beauftragung eine kurzfristige und zügige Bearbeitung durch die Auftragnehmer erwartet wird. Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 17 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken. Die Bieter müssen daher unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich am 29.07.2024) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Der Abschluss der Bauarbeiten wird bis zum 30.04.2026 angestrebt. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt. Eine Bildung von Bauabschnitten ist grundsätzlich möglich und soll in Abstimmung mit der Auftraggeberin im Rahmen der weiteren Planungen vertiefend abgestimmt werden. Erste Überlegungen der Auftraggeberin gehen davon aus, dass in einem ersten Bauabschnitt der Erweiterungsbau zu errichten ist, um benötigte Raumkapazitäten sowie Interimsflächen für die baulichen Eingriffe im Bestandsgebäuden zu schaffen.
Interne Kennung: 2024-VgV-03
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ahr-Grundschule Blankenheim Antoniushof 6 
Stadt: Blankenheim-Dollendorf
Postleitzahl: 53945
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 5.Formale Anforderungen an den Teilnahmeantrag Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten: 5.1 Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente "adobe-Reader" möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann. Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform eingereicht werden. Dabei müssen die Vergabeunterlagen -mit der Ziffer 2 ("Teilnahmeantragsschreiben"), -mit der Ziffer 3 ("Eigenerklärung zur Eignung"), -mit der Ziffer 4 ("Checkliste Leistungsfähigkeit") mit dort geforderten Nachweisen -mit der Ziffer 5 ("Anlage Referenzen"), -mit der Ziffer 6 ("Erklärung einer Bewerbergemeinschaft", nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und -mit der Ziffer 7 ("Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen", nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 ("Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags") sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden. Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern. 5.2 Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden. 5.3 Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend. 5.4 Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes. 5.5 Die Vergabestelle behält sich gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV ausdrücklich vor, zukünftige gleichartige Leistungen im gleichen Projekt ggf. im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb (VgV) zu vergeben. 6.2 Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Gemeinde Blankenheim -Die Bürgermeisterin 02449-87 102 info@blankenheim.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Frau Martina Klaes Tel: 02449-87 103 Fax: 02449-87 199 E-Mail: mklaes@blankenheim.de] Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: Kurze Unternehmensdarstellung auf maximal zwei DIN A4-Seiten (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen) (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Darstellung, kein Formular).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung (TWP) (Formular Referenzen) Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn - das Projekt in Bezug auf die Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (TWP) mindestens die Leistungsphasen 4 bis 6 gem. HOAI §§ 49 ff. umfasst (Inhalte der Leistung) UND - das Projektvolumen in Bezug auf die anrechenbaren Kosten für die TWP [KG 300 und 400 (anteilig)] mindestens netto 800.000,00 EUR umfasst (Größenordnung des Projekts) UND - das Projekt zwischen 2014 und 2024 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts). Mindestens eins der vorgenannten drei Mindestreferenzprojekte muss als "Inhalt der Leistung" die Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (TWP) während des laufenden Betriebs einer Schule oder KiTa (Leistungsphasen 4 bis 6 gem. HOAI §§ 49 ff.) umfassen. Die vorgenannten Vorgaben für die "Größenordnung des Projekts" und den "Zeitraum des Projekts" müssen ebenfalls im Rahmen dieses Referenzprojekts erfüllt sein. b. Angaben über das für die Projektleitung und Stellvertretung vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Projektleitung und deren Stellvertretung muss jeweils mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Tragwerksplanung aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 120.000,00 EUR in dem entsprechenden Fachbereich "Tragwerkplanung" (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit). b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung) c. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren: Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungs-verfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros.
Beschreibung: Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zu Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 100 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2 a) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal fünf vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzprojekte in die Wertung gelangen sollen. HINWEIS: Werden die in Ziffer 3.2.2 a) geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Die Punkteverteilung (max. 20 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber": 1. Ingenieurleistungen der Tragwerkplanung (TWP) für einen Schulbau (auch Umbau und/oder Sanierung) ohne Erwachsenenbildung (Bauwerkszuordnungskatalog 4100 oder 4200) oder Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (TWP) für einen KiTa-Bau (auch Umbau und/oder Sanierung): Ja = 10 Punkte ; Nein = 0 Punkte. 2. Bau und/oder Sanierung und/oder Umbau im laufenden Betrieb einer Schule oder KiTa: Ja = 10 Punkte ; Nein = 0 Punkte. Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. 3.3.2 Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 25 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular "Checkliste Leistungsfähigkeit" einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber": 1. Berufserfahrung der Projektleitung: über 20 Jahre = 10 Punkte; über 18 Jahre = 9 Punkte; über 16 Jahre = 8 Punkte; über 14 Jahre = 7 Punkte; über 12 Jahre = 6 Punkte; über 10 Jahre = 5 Punkte; über 8 Jahre = 4 Punkte; über 6 Jahre = 3 Punkte; über 5 Jahre = 2 Punkte; 5 Jahre = 1 Punkt; unter 5 Jahren = Ausschluss. 2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung: über 20 Jahre = 10 Punkte; über 18 Jahre = 9 Punkte; über 16 Jahre = 8 Punkte; über 14 Jahre = 7 Punkte; über 12 Jahre = 6 Punkte; über 10 Jahre = 5 Punkte; über 8 Jahre = 4 Punkte; über 6 Jahre = 3 Punkte; über 5 Jahre = 2 Punkte; 5 Jahre = 1 Punkt; unter 5 Jahren = Ausschluss. 3.Anzahl der gewerteten Referenzen, in denen die Projektleitung oder deren Stellvertretung ebenfalls als Projektleitung oder Stellvertretung tätig waren (die Rollen können vertauscht sein): 5 oder mehr Referenzen = 5 Punkte; 4 Referenzen = 4 Punkte; 3 Referenzen = 3 Punkte; 2 Referenzen = 2 Punkte; 1 Referenz = 1 Punkt. 3.3.3 Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit 125 Punkte erreicht werden. 3.4 Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 125
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gewichtung
Beschreibung: Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %)
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleitung und Stellvertretung im Rahmen der Verhandlungsgespräche
Beschreibung: Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleitung und Stellvertretung im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
Gewichtung (Punkte, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/05/2024 13:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: elektronische Angebotsöffnung nach dem Vieraugen-Prinzip
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889 Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 12.03.2024 benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Blankenheim - Die Bürgermeisterin
Registrierungsnummer: 053660008008-31001-94
Postanschrift: Rathausplatz 16  
Stadt: Blankenheim
Postleitzahl: 53945
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 2449-87104
Fax: +49 2449-87199
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 88  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50968
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Elmar Loer, Fachanwalt für Vergaberecht
Telefon: +49 (0)221 97 30 02-93
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Telefon: +49 221 147-0
Fax: +49 221-147 2889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 97dd5c37-b2e3-4b50-9da3-b91fdb47150f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/04/2024 14:35:55 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 198331-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 67/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/04/2024

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