Deutschland – Allgemeine Managementberatung – Die Stadt Hürth plant die Vergabe von Beratungsleistungen für die Beratung von Jungunternehmen

199507-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Allgemeine Managementberatung – Die Stadt Hürth plant die Vergabe von Beratungsleistungen für die Beratung von Jungunternehmen
OJ S 67/2024 04/04/2024
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hürth
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Die Stadt Hürth plant die Vergabe von Beratungsleistungen für die Beratung von Jungunternehmen
Beschreibung: Hürth und das Rheinische Revier sind stark vom Strukturwandel infolge des Braunkohleausstiegs betroffen. Um die Zukunftsfähigkeit der Region sicherzustellen, hat die Stadt Hürth mit Partnern das Modellprojekt AI Village initiiert. In Hürth sollen wichtige Akteure aus Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft und Bildung zusammenkommen und gemeinsam an KI- und Robotiklösungen arbeiten. Durch die Vernetzung dieser Akteure an einem physischen Hub im Studio 6 des euronova CAMPUS entsteht am Ende ein einzigartiges KI Ökosystem. Ein Teil des Vorhabens ist die Förderung und idealerweise die Ansiedlung von KI-orientierten Start-ups in Hürth. Die notwendigen und nicht innerhalb des Projekts zu erbringenden Beratungsleistungen für die Beratung von Jungunternehmen (Accelerator-Programm) ist daher Inhalt dieser Vergabe. Entscheidend für den Erfolg des Programms ist die effektive Einbindung in das Projekt und komplexe Partnerstruktur. Neben guter Kenntnis der Partnerinstitutionen im AI Village und im Studio 6 muss weiterhin, gerade hinsichtlich erfolgreicher Implementierung der Geschäftsmodelle (business cases für Kunden), die Anbindung an die lokale Wirtschafts- und Unternehmenslandschaft sichergestellt sein (etwa durch belastbare Zusammenarbeit mit lokalen Netzwerken wir dem Arbeitskreis Wirtschaft Hürth, dem IDiTech e.V. oder dem Existenzgründerpreis Rhein-Erft-Kreis). Damit wird jungen Unternehmen mit vielversprechenden Geschäftsideen die Chance gegeben, zusammen mit Experten aus allen gründungsrelevanten Bereichen sowie Investoren, das eigene Produkt oder die eigene Dienstleistung optimal auf den Markt vorzubereiten und „vor Ort“ zu validieren. Das AI Village ist ein Strukturwandelprojekt. Entsprechend wichtig ist die Anbindung an die vom Strukturwandel betroffene Region und ihre Unternehmen. Gleichsam wichtig sind Anbindung an gründungsrelevante Institutionen und Strukturwandelprojekte mit Startup-Schwerpunkten aus der Region. Für die Begleitung junger Unternehmen soll ein Beratungsdienstleister gefunden werden, der mit den folgenden Aufgaben betraut wird: - Existenzgründerakquise im regionalen Bereich der Stadt Hürth im Bereich Zukunftstechnologien und Innovation - Existenzgründerberatung mit dem Ziel der Ansiedlung und Unternehmensgründung im AI Village - Konzeption eines KI spezifischen Acceleratorprogramms - Aufbau und Pflege eines Startup Ökosystems mit dem Schwerpunkt auf digitale Zukunftstechnologien - Abstimmung und Verzahnung mit gründungsrelevanten Institutionen und Strukturwandelprojekten mit Startup-Schwerpunkten aus der Region - Verzahnung mit regionalen Wirtschafts- und Unternehmensverbänden - Information und Beratung von ansiedlungswilligen Existenzgründungen in Fragen zu Fördermitteln und Wirtschaftsförderungsmaßnahmen - Networking mit Existenzgründungen und Förderung überbetrieblicher Kooperationen mit dem Ziel der Gründung und Ansiedlung im Rheinischen Revier - Matching zwischen Startups und Partnern aus dem AI Village Netzwerk Die Einbindung in die weiteren Aktivitäten des AI Village ist zentraler Erfolgsfaktor. Zum einen bieten sich für die jungen Unternehmen viele Möglichkeiten, das Netzwerk und die Reichweite des Projektes zu nutzen. Umgekehrt wächst das Ökosystem des AI Village mit der erfolgreichen Einbindung weiter an. Um beides zu erreichen, sind kurzfristige Abstimmungen mit den umsetzenden Partnern am AI Village zu gewährleisten. Die kurzfristige Erreichbarkeit vor Ort ist zudem wichtig für die Einbindung in die weiteren Aktivitäten des AI Village. Das Budget beträgt € 300.000,00 für drei Jahre.
Kennung des Verfahrens: 26450b74-b171-4405-9a04-b1c04aaab40d
Interne Kennung: Vergabe Beratung AI Village
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb. Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 18.04.2024, 10:00 Uhr. Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen dem öffentlichen Auftraggeber mitteilen, dass sie am Auftrag interessiert sind. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne spätere Veröffentlichung eines Wettbewerbsaufrufs bzw. ohne erneute Auftragsbekanntmachung (gem. § 38 Abs. 4 VgV) vergeben. Die Interessenbekundung besteht ausschließlich in der rechtlich unverbindlichen Mitteilung, am anschließenden Vergabeverfahren beteiligt werden zu wollen und ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren. Die Interessenten müssen ihr Interesse bis zur genannten Frist per E-Mail an die verfahrensbegleitende Kanzlei Jung Rechtsanwälte an folgende E-Mail-Adresse senden: „vergabe@jung-rae.de“. Die Übersendung an andere Adressen, insbesondere direkt an E-Mail-Adressen des Auftraggebers, gilt nicht als Interessenbekundung und wird nicht berücksichtigt. Die Interessensbekundung muss insbesondere einen Bezug auf die Interne Kennung („Vergabe Beratung AI Village“) die Angabe von Name, Sitz, Ansprechperson sowie eine ausdrückliche Aussage, dass Interesse an der Auftragsvergabe besteht, enthalten. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/Interessensbestätigung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Die Eignung ist erst mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung durch den Auftraggeber nachzuweisen. Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessensbekundung übermittelt haben, werden zur Interessensbestätigung aufgefordert und am weiteren Verfahren beteiligt (§ 38 Abs. 5 VgV). Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nur unter Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben, möglich, sofern nicht eine Interessenbekundung von der Bietergemeinschaft selbst erfolgte. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden von der Vergabestelle des Auftraggebers zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79411000 Allgemeine Managementberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hürth
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb. Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 18.04.2024, 10:00 Uhr. Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen dem öffentlichen Auftraggeber mitteilen, dass sie am Auftrag interessiert sind. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne spätere Veröffentlichung eines Wettbewerbsaufrufs bzw. ohne erneute Auftragsbekanntmachung (gem. § 38 Abs. 4 VgV) vergeben. Die Interessenbekundung besteht ausschließlich in der rechtlich unverbindlichen Mitteilung, am anschließenden Vergabeverfahren beteiligt werden zu wollen und ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren. Die Interessenten müssen ihr Interesse bis zur genannten Frist per E-Mail an die verfahrensbegleitende Kanzlei Jung Rechtsanwälte an folgende E-Mail-Adresse senden: „vergabe@jung-rae.de“. Die Übersendung an andere Adressen, insbesondere direkt an E-Mail-Adressen des Auftraggebers, gilt nicht als Interessenbekundung und wird nicht berücksichtigt. Die Interessensbekundung muss insbesondere einen Bezug auf die Interne Kennung („Vergabe Beratung AI Village“) die Angabe von Name, Sitz, Ansprechperson sowie eine ausdrückliche Aussage, dass Interesse an der Auftragsvergabe besteht, enthalten. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/Interessensbestätigung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Die Eignung ist erst mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung durch den Auftraggeber nachzuweisen. Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessensbekundung übermittelt haben, werden zur Interessensbestätigung aufgefordert und am weiteren Verfahren beteiligt (§ 38 Abs. 5 VgV). Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nur unter Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben, möglich, sofern nicht eine Interessenbekundung von der Bietergemeinschaft selbst erfolgte. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden von der Vergabestelle des Auftraggebers zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 38 Abs. 4 VgV, § 38 Abs. 5 VgV, § 17 VgV
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von Beratungsleistungens für die Beratung von Jungunternehmen
Beschreibung: Hürth und das Rheinische Revier sind stark vom Strukturwandel infolge des Braunkohleausstiegs betroffen. Um die Zukunftsfähigkeit der Region sicherzustellen, hat die Stadt Hürth mit Partnern das Modellprojekt AI Village initiiert. In Hürth sollen wichtige Akteure aus Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft und Bildung zusammenkommen und gemeinsam an KI- und Robotiklösungen arbeiten. Durch die Vernetzung dieser Akteure an einem physischen Hub im Studio 6 des euronova CAMPUS entsteht am Ende ein einzigartiges KI Ökosystem. Ein Teil des Vorhabens ist die Förderung und idealerweise die Ansiedlung von KI-orientierten Start-ups in Hürth. Die notwendigen und nicht innerhalb des Projekts zu erbringenden Beratungsleistungen für die Beratung von Jungunternehmen (Accelerator-Programm) ist daher Inhalt dieser Vergabe. Entscheidend für den Erfolg des Programms ist die effektive Einbindung in das Projekt und komplexe Partnerstruktur. Neben guter Kenntnis der Partnerinstitutionen im AI Village und im Studio 6 muss weiterhin, gerade hinsichtlich erfolgreicher Implementierung der Geschäftsmodelle (business cases für Kunden), die Anbindung an die lokale Wirtschafts- und Unternehmenslandschaft sichergestellt sein (etwa durch belastbare Zusammenarbeit mit lokalen Netzwerken wir dem Arbeitskreis Wirtschaft Hürth, dem IDiTech e.V. oder dem Existenzgründerpreis Rhein-Erft-Kreis). Damit wird jungen Unternehmen mit vielversprechenden Geschäftsideen die Chance gegeben, zusammen mit Experten aus allen gründungsrelevanten Bereichen sowie Investoren, das eigene Produkt oder die eigene Dienstleistung optimal auf den Markt vorzubereiten und „vor Ort“ zu validieren. Das AI Village ist ein Strukturwandelprojekt. Entsprechend wichtig ist die Anbindung an die vom Strukturwandel betroffene Region und ihre Unternehmen. Gleichsam wichtig sind Anbindung an gründungsrelevante Institutionen und Strukturwandelprojekte mit Startup-Schwerpunkten aus der Region. Für die Begleitung junger Unternehmen soll ein Beratungsdienstleister gefunden werden, der mit den folgenden Aufgaben betraut wird: - Existenzgründerakquise im regionalen Bereich der Stadt Hürth im Bereich Zukunftstechnologien und Innovation - Existenzgründerberatung mit dem Ziel der Ansiedlung und Unternehmensgründung im AI Village - Konzeption eines KI spezifischen Acceleratorprogramms - Aufbau und Pflege eines Startup Ökosystems mit dem Schwerpunkt auf digitale Zukunftstechnologien - Abstimmung und Verzahnung mit gründungsrelevanten Institutionen und Strukturwandelprojekten mit Startup-Schwerpunkten aus der Region -Verzahnung mit regionalen Wirtschafts- und Unternehmensverbänden - Information und Beratung von ansiedlungswilligen Existenzgründungen in Fragen zu Fördermitteln und Wirtschaftsförderungsmaßnahmen - Networking mit Existenzgründungen und Förderung überbetrieblicher Kooperationen mit dem Ziel der Gründung und Ansiedlung im Rheinischen Revier - Matching zwischen Startups und Partnern aus dem AI Village Netzwerk Die Einbindung in die weiteren Aktivitäten des AI Village ist zentraler Erfolgsfaktor. Zum einen bieten sich für die jungen Unternehmen viele Möglichkeiten, das Netzwerk und die Reichweite des Projektes zu nutzen. Umgekehrt wächst das Ökosystem des AI Village mit der erfolgreichen Einbindung weiter an. Um beides zu erreichen, sind kurzfristige Abstimmungen mit den umsetzenden Partnern am AI Village zu gewährleisten. Die kurzfristige Erreichbarkeit vor Ort ist zudem wichtig für die Einbindung in die weiteren Aktivitäten des AI Village. Das Budget beträgt € 300.000,00 für drei Jahre.
Interne Kennung: Vergabe Beratung AI Village
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79411000 Allgemeine Managementberatung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hürth
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Diese werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung genannt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Diese werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung genannt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Diese werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung genannt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen18/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen der Vergabestelle können fehlende Unterlagen nach Fristablauf nach Maßgabe von § 56 VgV nachgereicht werden. Die Regelungen zur Nachforderung von Unterlagen werden mit der späteren Aufforderung zur Teilnahmebestätigung und der Einleitung des Teilnahmewettbewerbes bekanntgegeben.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gibt keine außergewöhnlichen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln·Spruchkörper Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Hürth
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln·Spruchkörper Köln
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hürth
Registrierungsnummer: 053620028028-31001-37
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40  
Stadt: Hürth
Postleitzahl: 50354
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
E-Mail: zvs@huerth.de
Telefon: +49 2233530
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln·Spruchkörper Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e0c0062e-5ac3-4087-a459-cab460128be2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 199507-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 67/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/04/2024

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