2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Autobahn A 1 über die Autobahn A 45 im Betriebskilometer 338+885 (A1) bzw. 24+771 (A45)
Stadt: Autobahnkreuz Westhofener Kreuz A 1 im Gebiet Stadt Schwerte
Postleitzahl: 58239
Land, Gliederung (NUTS): Unna (DEA5C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 3 Ausgewählt werden in diesem Los die drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, deren Teilnahmeanträge nach dem nachfolgenden Punkteschema die höchsten Punktwerte erzielen. Kommt es zu Punktgleichheit mit der Folge, dass sich mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften qualifizieren, werden alle Bewerber mit Punktgleichstand zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Hierdurch ist es möglich, dass mehr als drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Weitere Ränge werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Sollten in diesem Los weniger als drei ordnungsgemäße Teilnahmeanträge eingehen bzw. weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften als geeignet angesehen werden, ist der Auftraggeber berechtigt, das weitere Vergabeverfahren auch mit weniger als drei Bewerbern durchzuführen oder das Verfahren mangels hinreichendem Wettbewerb (teil-)aufzuheben. . Auswahlkriterien: Bewertet wird die berufliche Befähigung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs.3 Nr. 2 VgV), wie folgt: . 1] Fertigungsüberwachung, FÜ (max. 100 Pkt.) . (a) Berufserfahrungen in der Fertigungsüberwachung (max. 70 Pkt.) 5 Jahre = 0 Pkt. > 5 bis < 8 Jahre = 10 Pkt. ≥ 8 bis < 11 Jahre = 20 Pkt ≥ 11 bis < 14 Jahre = 30 Pkt ≥ 14 bis < 17 Jahre = 40 Pkt. ≥ 17 bis < 20 Jahre = 50 Pkt. ≥ 20 bis < 23 Jahre = 60 Pkt. ≥ 26 Jahre = 70 Pkt. . (b) Projektvolumen in Euro netto der eingereichten persönlichen Referenzen (max. 30 Pkt.); Gewertet wird das arithmetische Mittel aus allen eingereichten, wertungsfähigen Referenzen: ≤ 15 Mio. Euro netto = 0 Pkt. ≥ 15 Mio. bis < 20 Mio. Euro netto = 6 Pkt. ≥ 20 Mio. bis < 25 Mio. Euro netto = 12 Pkt. ≥ 25 Mio. bis < 30 Mio. Euro netto = 18 Pkt. ≥ 30 Mio. bis < 35 Mio. Euro netto = 24 Pkt. ≥ 35 Mio. Euro netto = 30 Pkt. . HINWEIS: Wertungsfähige persönliche Referenzen sind nur solche Referenzen, die die in Ziff. III.1.3), geforderte Mindeststandards, (a) zu (3.1) Technische Fachkräfte, #Los 2, jeweils bezogen auf den einschlägigen Fachbereich und betroffenen Mitarbeiter, erfüllen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.
Konkurs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vergleichsverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrugsbekämpfung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen ( § 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.
Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheiniung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.