2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45315100 Elektrotechnikinstallation
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: KA Hochfeld Liebigstr.
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1ZTFXGVG Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB. Hinweise zu den Zuschlagskriterien: Mit dem Angebot ist anhand von Referenzen unter Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum, Auftraggeberin mit Ansprechpartner/in und Telefonnummer der Auftraggeberin nachzuweisen, dass der/die vorgesehene/n Mitarbeiter/innen Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre auf Kläranlagen bereits erfolgreich durchgeführt hat/haben. Ein vergleichbares Projekt bedeutet insbesondere: - Umbau einer oder mehrerer Verfahrensstufen auf einer Kläranlage im Bestand oder einer sensiblen industriellen Anlage im laufenden Betrieb Diese Referenzen sowie andere Nachweise bezüglich der Zuschlagskriterien sind dem Angebot gesondert in Form eines Anschreibens, oder über Formblatt F1a beizulegen, sie können nicht nachgefordert/nachgereicht werden. Aufstellung der Wertungs-/ Zuschlagskriterien Die Vergabe erfolgt auf Basis der nachfolgend aufgeführten Kriterien: - Kosten (60 %) Max. 60 Punkte - Erfahrungen der Projektleiter bei vergleichbaren Projekten (15 %) Max. 15 Punkte - Einhaltung der Kosten- und Zeitrahmen (25%) Max. 25 Punkte 1.5.2 Definition der Kriterien Kosten (60 % = 60 Punkte) - Kosten (Angebotspreis) Im Rahmen des Bewertungskriteriums "Kosten" werden sowohl die Brutto-Angebotssumme als auch der darauf ggf. eingeräumte Nachlass ohne Bedingungen berücksichtigt. Für das Kriterium "Honorar" werden max. 60 Punkte vergeben: Es wird zunächst das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis als Maßstab für die Bewertung des Kriteriums "Honorar" bestimmt. Dieses Angebot erhält die maximal erreichbaren 60 Punkte. Der Angebotspreis eines jeden anderen Angebots wird jeweils zu dem niedrigsten Angebotspreis (Maßstab) per Division in ein lineares Verhältnis gesetzt, indem der Angebotspreis des günstigsten Angebots durch den Angebotspreis des jeweils zu bewertenden Angebots dividiert wird. Durch die jeweilige Multiplikation des Wertes des Quotienten mit den maximal erreichbaren Punkten (60) werden dann für jedes Angebot die Punkte ermittelt. Die Bewertung des Kriteriums "Kosten" erfolgt wie nachfolgend beschrieben: Bieterin Angebotspreis Quotient Preispunkte Bieterin A 100.000 EUR 1,00 60,0 Punkte Bieterin B 101.000 EUR 0,99 59,41 Punkte Bieterin C 105.000 EUR 0,95 57,14 Punkte Erfahrungen der Projektleiter/in und der stellvertretende Projektleiter/in bei vergleichbaren Projekten (15 % = 15 Punkte) Bei diesem Kriterium sind folgende Unterscheidungen vorgesehen: 1) Der/Die vorgesehenen Projektleiter/in und dessen/deren Stellvertreter/in hat Umbaumaßnahmen im Bestand auf Kläranlagen oder ähnlichen sensiblen Industrieanlagen im laufenden Betrieb in vergleichbarer Größenordnung (Auftragsvolumen 4 Mio EUR) mehrfach (mindestens drei) erfolgreich geleitet. 20 Punkte 2) Der/Die vorgesehenen Projektleiter/in und dessen/deren Stellvertreter/in hat Umbaumaßnahmen im Bestand auf Kläranlagen oder ähnlichen sensiblen Industrieanlagen im laufenden Betrieb in vergleichbarer Größenordnung (Auftragsvolumen 4 Mio EUR) einmal erfolgreich geleitet. 15 Punkte 3) Der/Die vorgesehenen Projektleiter/in und dessen/deren Stellvertreter/in hat Umbaumaßnahmen im Bestand auf Kläranlagen oder ähnlichen sensiblen Industrieanlagen im laufenden Betrieb einmal erfolgreich geleitet. 10 Punkte 4) Für den/die vorgesehenen Projektleiter/in und dessen/deren Stellvertreter/in liegen keine adäquaten Referenzen vor 0 Punkte Hierzu dient das Formblatt F1 a in der Anlage. Die geforderten Referenzen können aber auch mit Angebotsabgabe in anderer Form ein gereicht werden. In jedem Fall ist die Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer erforderlich. Einhaltung der Kosten- und Zeitrahmen (25 % = 25 Punkte) Bei diesem Kriterium sind folgende Unterscheidungen vorgesehen: 1) Bei den Projekten der vorgelegten Referenzen wurden Zeit- und Kostenrahmen eingehalten (Hierzu Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnummer in den dafür vorgesehenen Formblättern angeben) 25 Punkte 2) Bei den Projekten der vorgelegten Referenzen wurden Zeit- und Kostenrahmen weitestgehend eingehalten (Hierzu Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnummer in den dafür vorgesehenen Formblättern angeben). Kostenüberschreitung bis 10 % oder Bauzeitenverlängerung bis 10 % und führte nicht zu erheblichen Konsequenzen. 15 Punkte 3) Bei den Projekten der vorgelegten Referenzen wurden Zeit- und Kostenrahmen ansatzweise eingehalten (Hierzu Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnummer in den dafür vorgesehenen Formblättern angeben). Kostenüberschreitung bis 15 % oder Bauzeitenverlängerung bis 15 % und führte nicht zu erheblichen Konsequenzen. 10 Punkte 4) Bei den Projekten der vorgelegten Referenzen wurden Zeit- und Kostenrahmen nicht eingehalten. Kostenüberschreitung größer 15 % oder Bauzeitenverlängerung größer 15 % oder die Bieterin hat diesbezüglich keine Angabe gemacht. 0 Punkte Im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Prüfung der Angebote wird für jedes Zuschlags- / Wertungskriterium beurteilt, inwieweit das Angebot die einzelnen Merkmale des Wertungskriteriums erfüllt. Der Auftrag wird an die Bieterin vergeben, deren Angebot am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet (meiste Punktzahl - wirtschaftlichstes Angebot).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB