Deutschland – Fotokopiergeräte und Thermokopiergeräte – Drucksysteme der KZVWL - Los 2: Produktionsdruckmaschinen

189580-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Fotokopiergeräte und Thermokopiergeräte – Drucksysteme der KZVWL - Los 2: Produktionsdruckmaschinen
OJ S 64/2024 29/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Drucksysteme der KZVWL - Los 2: Produktionsdruckmaschinen
Beschreibung: 2.349-2: Drucksysteme der KZVWL - Los 2: Produktionsdruckmaschinen
Kennung des Verfahrens: af9fbaa2-995e-4144-ad0f-a01bad2e836c
Interne Kennung: 2.349-2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30121000 Fotokopiergeräte und Thermokopiergeräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30121100 Fotokopierer, 30121200 Fotokopiergeräte, 30125000 Teile und Zubehör für Fotokopiergeräte, 30125100 Tonerpatronen, 50313000 Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten, 50313100 Reparatur von Fotokopiergeräten, 50313200 Wartung von Fotokopiergeräten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL Auf der Horst 25 
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKD3LL
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Drucksysteme der KZVWL - Los 2: Produktionsdruckmaschinen
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist ein öffentlicher Auftrag mit zwei Losen über Arbeitsplatz- und Flurdrucker (Los 1) und Produktionsdruckmaschinen (Los 2) für das Verwaltungsgebäude der Kassenzahnärztlichen Vereinigung WL, Auf der Horst 25, 48147 Münster. Der ausgeschriebene Auftrag ist in sämtlichen Losen ein Mietvertrag im Sinne von § 535 BGB. Denn der Schwerpunkt der Rahmenvereinbarung (Los 1) bzw. des Vertrages (Los 2) liegt auf der mietweisen Überlassung der Drucksysteme. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Drucksysteme müssen jeweils ab dem 01.07.2024 für die vertraglich vorgesehene Leistung vollständig bereitstehen ("Go Live"). Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Die KZVWL ist berechtigt, den Vertrag einmal um 12 Monate zu verlängern. Im Falle der Vertragsverlängerung endet der Vertrag zum 14. Mai 2029. Jedem Los liegen gesonderte Vergabeunterlagen zugrunde. Die Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabeportals veröffentlicht. Die in dem vorliegenden Projektraum des Vergabeportals eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 2.
Interne Kennung: 2.349-2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30121000 Fotokopiergeräte und Thermokopiergeräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30121100 Fotokopierer, 30121200 Fotokopiergeräte, 30125000 Teile und Zubehör für Fotokopiergeräte, 30125100 Tonerpatronen, 50313000 Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten, 50313100 Reparatur von Fotokopiergeräten, 50313200 Wartung von Fotokopiergeräten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL Auf der Horst 25 
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatzerklärung
Beschreibung: Bieter sowie Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens betragen haben: Los 2: 750.000

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter/ Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 31.01.2021 bis zum 31.01.2024 (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Dabei bedeutet die Formulierung "geeignet" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten. Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Soweit eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck 03 hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03 vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). Mindestbedingungen Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie vergleichbar sind und anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen. Dabei bedeutet die Formulierung "vergleichbar" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten. Los 2: Produktionsdruckmaschinen a) Lieferung und Aufstellung von mindestens 3 Produktionsdruckmaschinen (zur Miete) b) einschließlich (1.) geräte- und laufzeitbezogener Lizenzen für die Software und (2.) Service und (3.) Druck- und Kopiervolumen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
Beschreibung: Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens der Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestbedingungen Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig für den Bereich "Vertrieb von umweltfreundlichen Druckverbrauchsmaterialien und Dienstleistungen für IT-Drucker (Druckmanagement)" oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
Beschreibung: Erforderlich ist die Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft während der Auftragsausführung anwendet bzw. anwenden. Die Angabe muss im Rahmen des Angebots auf einer Anlage zum Vordruck 03 erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. Bei Bietergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Mindestbedingungen: Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001:2015 oder gleichwertig für den Bereich "Vertrieb von umweltfreundlichen Druckverbrauchsmaterialien und Dienstleistungen für IT-Drucker (Druckmanagement)" oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07 (= Preisblatt) zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Der Vordruck 07 errechnet auf der Grundlage der einzutragenden Netto-Einzelpreise einen Brutto-Gesamtpreis (bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit). Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält für dieses Unterkriterium die volle angegebene Punktzahl von 50 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 50 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausstattung
Beschreibung: Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Ausstattung: 15 % (= 15 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Software
Beschreibung: Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Software: 10 % (= 10 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Service
Beschreibung: Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Service: 15 % (= 15 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umwelt
Beschreibung: Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Umwelt: 10 % (= 10 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/04/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Auf der Horst 25  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 507-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE274720412
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Christian Teuber
Telefon: +49 231 77666-123
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 411-2165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3a3b830d-48ab-457e-a0a6-1a12df29a42f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2024 19:43:50 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 189580-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 64/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/03/2024

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