1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DSW21 Dortmunder Stadtwerke AG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: DSW21; Generalplanerleistungen für den Neubau eines Betriebshofes für diesel-, elektro- und ggf. wasserstoffbetriebene Busse am Standort Castrop
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sind Generalplanerleistungen zur Errichtung eines Betriebshofes für diesel-, elektro- und ggf. wasserstoffbetriebene Busse am Standort Castrop.
Kennung des Verfahrens: c2c92b72-67f5-49e6-b6f3-328db9d0480a
Interne Kennung: 2316387
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der SektVO. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb steht dem Auftraggeber nach § 13 Abs. 1 SektVO nach seiner Wahl zur Verfügung. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. 3. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Es ist daher durch den Auftragnehmer von jedem Teilnehmer an dem Vergabeverfahren eine entsprechende Einwilligung einzuholen und ihn über die Verarbeitung zu informieren. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann. 5. Der Auftraggeber hat für besonders gelungene Darstellungen in dem einzureichenden "Konzept zur detaillierten Ablaufplanung" die Möglichkeit, einen Betrag von bis zu 40.000 EUR (netto) an die Bieter, die nicht den Zuschlag erhalten, auszuschütten. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, hat keinen Anspruch auf Aufwandsersatz. Keiner der sonstigen Bieter hat einen Anspruch auf eine höhere Aufwandsentsentschädigung als 10.000 EUR (netto).
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, 71244000 Kalkulation und Überwachung der Kosten, 71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten, 71248000 Projektaufsicht und Dokumentation
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Castrop-Rauxel
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VH0A7
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: DSW21; Generalplanerleistungen für den Neubau eines Betriebshofes für diesel-, elektro- und ggf. wasserstoffbetriebene Busse am Standort Castrop
Beschreibung: DSW21 erbringt gemeinsam mit den Tochtergesellschaften Dienstleistungen in den Bereichen Mobilität und Logistik, Energie und Wasser, Stadtentwicklung und Telekommunikation. DSW21 ist der zentrale ÖPNV-Dienstleister im Verkehrsgebiet rund um Dortmund. Das Verkehrsgebiet umfasst neben dem Stadtgebiet Dortmund die Städte und Gemeinden Castrop-Rauxel, Lünen und Schwerte. Mit mehr als 130 Mio. Fahrgästen im Jahr bilden die Busse und Stadtbahnen das Rückgrat des Nahverkehrs und sind damit ein essenzieller Bestandteil der Daseinsvorsorge für mehr als 600.000 Bürger*innen allein in Dortmund. DSW21 plant die Errichtung eines Busbetriebshofs in Castrop im Gewerbegebiet Dortmunder Straße/Mengeder Straße (Graf Schwerin 1/2). Für das Projekt ist im Vorfeld ein Kostenrahmen für die Gesamtkosten gemäß DIN 276 für die Kostengruppen 100 - 700 in Höhe von insgesamt rund 50 Mio. EUR netto ermittelt worden. Hierbei schlüsseln sich die Gesamtkosten nach Kostengruppen gemäß DIN 276:2018-12 auf. Das Projekt ist in zwei Bauabschnitte unterteilt: - Der 1. Bauabschnitt (u.a. Ladeinfrastruktur und Dieseltankstelle) wird unmittelbar nach Zuschlagserteilung geplant, die bauliche Umsetzung erfolgt in den Jahren 2025 und 2026, die Inbetriebnahme im 1. Quartal 2027. - Der 2. Bauabschnitt (u.a. Ladeinfrastruktur, Entfall der Dieseltankstelle und Neubau einer Wasserstofftankstelle) ist nicht Gegenstand der Beauftragung. Aktuell ist angedacht, dass dieser im Jahr 2033 geplant werden soll, die bauliche Umsetzung soll dann voraussichtlich im Jahr 2034 und die Inbetriebnahme soll im 1. Quartal 2035 erfolgen. Zu beachten ist, dass bereits bei der Planung des 1. Bauabschnittes das Zielkonzept des 2. Bauabschnittes planerisch und baulich berücksichtigt werden muss. Resultierend daraus müssen für die bauliche Umsetzung des 1. Bauabschnittes die Erweiterungsmöglichkeiten der Gebäude des 2. Bauabschnittes hinsichtlich Flächenbedarf und Statik der Gebäude berücksichtigt werden. Der Generalplanerauftrag umfasst folgende Planungsleistungen (Grundleistungen und ausgewählte Besondere Leistungen) sowie weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen, (jeweils nach Abruf) folgender Leistungsbilder gemäß HOAI 2021 und AHO (Brandschutz): - Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI der Leistungsphasen 1 bis 9; - Freianlagen nach § 39 HOAI der Leistungsphasen 1 bis 9; - Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI der Leistungsphasen 1 bis 9; - Tragwerksplanung nach § 51 HOAI der Leistungsphasen 1 bis 6; - Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI der Leistungsphasen 1 bis 9; - Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (insb. Schallimmissionsschutz), Raumakustik) nach Ziffer 1.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI; - Geotechnik nach Ziff. 1.3 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI; - sowie Planungsleistungen für den Brandschutz nach den Grundleistungen des Leistungsbildes "Brandschutz" gemäß Ziffer 1.4 des Heftes Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" Stand Dezember 2022, der AHO-Fachkommission "Brandschutz". Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen wie folgt vorgesehen: Vorgesehen ist eine feste Beauftragung der LPH 1 bis 2. Die weiteren Beauftragungsstufen sind - jeweils getrennt - folgende Leistungsphasen der HOAI: LPH 3, LPH 4, LPH 5, LPH 6-7, LPH 8 und LPH 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 2316387
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, 71244000 Kalkulation und Überwachung der Kosten, 71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten, 71248000 Projektaufsicht und Dokumentation
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Grundsätzlich ist eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen vorgesehen, woraus sich jedoch keine zwingende Beauftragung der jeweils nächsten Stufe ableiten lässt. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen wie folgt vorgesehen: - Stufe 1: LPH 1-2, - Stufe 2: LPH 3, - Stufe 3: LPH 4, - Stufe 4: LPH 5, - Stufe 5: LPH 6-7, - Stufe 6: LPH 8, - Stufe 7: LHP 9. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die stufenweise Beauftragung bei der Tragwerksplanung bereits mit Leistungsphase 6 (Stufe 5) und die der Planungsleistungen für den Brandschutz nach den Grundleistungen des Leistungsbildes "Brandschutz" gemäß Ziffer 1.4 des Heftes Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" Stand Dezember 2022, der AHO-Fachkommission "Brandschutz" bereits mit Leistungsphase 8 (Stufe 6) endet. Für den Auftraggeber ist hierbei besonders die Einhaltung der Kostenobergrenze relevant. Der Auftraggeber behält sich vor, die Besonderen Leistungen der jeweiligen Leistungsbilder der HOAI optional zu beauftragen, soweit diese nicht bereits mit Zuschlagserteilung beauftragt wurden. Näheres zu Optionen regeln die Vergabeunterlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Castrop-Rauxel
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Laufzeit: Bis Ende 1. Quartal 2027 Der Auftrag ist auszuführen, bis sämtliche Leistungen erbracht / abgenommen sind.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden; 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden; 3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind; 4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden; 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zu verwenden. Hierfür ist das beigefügte Formular IV zu verwenden;
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die unter diesem Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind: 1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 3,0 Mio. EUR für Sachschäden (2-fach maximiert), 3,0 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 3,0 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden. Mindeststandards: Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die unter diesem Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind: 2. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und über den Umsatz im Bereich "vergleichbare Projekte (z.B. Betriebshof eines ÖPNV-Unternehmens, Verwaltungsgebäude mit Parkhaus, Werkstatthallen, Feuerwachen, Polizeistationen , Betriebshöfe oder Werkstätten für öffentliche Grundversorgung wie Abfallentsorgung oder Abfallverwertungshöfe, Straßenreinigung o.ä.)" bezogen auf die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VI "Erklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mindeststandards: Ein Mindestgesamtumsatz von 5,0 Mio. EUR (netto) pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die unter diesem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 1. Eigenerklärung zum Unternehmen, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bewerbers, Geschäftsfelder, Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterzahl einzelner Berufsgruppen. Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden. Soweit erforderlich sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen selbst zu erstellen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die unter diesem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 2. Es ist eine Eigenerklärung über mindestens 1 Referenz einzureichen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen muss: (a.) Generalplanungsleistung für ein vergleichbares Vorhaben (d.h. Errichtung, Sanierung oder Umbau eines Betriebshofes für Busse oder Straßenbahnen o.ä.). (b.) Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 betreffend die Leistungsbilder (gemäß HOAI) der Objektplanung Gebäude und Innenräume und Technische Ausrüstung, (c.) Gesamtnutzfläche der Gebäude von mindestens 5.000 m², (d.) Baukosten netto (KG 200-600 gemäß DIN 276) mindestens 10,0 Mio. EUR, (e.) in den letzten 10 Jahren seit Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung in diesem Verfahren abgerechnet. Dabei ist eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Angabe des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür sind die Formulare VIII "Unternehmens-Referenzen" zu verwenden. Mindeststandards: Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X. Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI. Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird jedoch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 2. Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: . 1. "Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" [insgesamt maximal 20 Punkte], - Gewichtung: maximal 5 Punkte: Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel, vgl. Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit", dort Ziff. 2. Für dieses Kriterium gilt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 10,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 9,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 8,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 7,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 1 Punkt erhalten Bewerber, die im Mittel 6,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. - Gewichtung: maximal 15 Punkte: Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel im Bereich "vergleichbare Projekte (z.B. Betriebshof eines ÖPNV-Unternehmens, Verwaltungsgebäude mit Parkhaus, Werkstatthallen, Feuerwachen, Polizeistationen, Betriebshöfe oder Werkstätten für öffentliche Grundversorgung wie Abfallentsorgung oder Abfallverwertungshöfe, Straßenreinigung o.ä.)", vgl. Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit", dort Ziff. 2. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert. Für dieses Kriterium gilt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 4,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren in diesem Bereich erzielt haben. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 3,5 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren in diesem Bereich erzielt haben. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 3,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren in diesem Bereich erzielt haben. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 2,5 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren in diesem Bereich erzielt haben. Die Punktzahl von 1 Punkt erhalten Bewerber, die im Mittel 2,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. . 2. "technische Leistungsfähigkeit" [maximal 30 Punkte], davon "Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens, wie unter Ziff. 2 bei der "Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" bezeichnet. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor 6 multipliziert. Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 6 oder mehr ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 5 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 4 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 3 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 1 Punkt erhalten diejenigen Bewerber, die 2 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Ordnungsgemäß bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die unter Abschnitt "Eignungskriterium technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Ziff. 2" benannten Mindestanforderungen erfüllt werden. . Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Sofern mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl auf Rang 5 liegen, erfolgt ein Losentscheid.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme erhält die maximale Punktzahl von 40 Wertungspunkten.
Fester Wert (insgesamt): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur detaillierten Ablaufplanung
Beschreibung: Die maximal erreichbare Punktzahl für das Konzept zur detaillierten Ablaufplanung beträgt 30 Wertungspunkte. Mit diesem Unterkriterium wird die "Qualität der Leistungserbringung" bewertet, vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 1 SektVO. Der Auftraggeber legt hohen Wert auf eine zuverlässige und wirtschaftliche Leistungserbringung, die in einem schlüssigen und plausiblen Konzept zur detaillierten Ablaufplanung zum Ausdruck gebracht werden soll. Es kommt dem Auftraggeber besonders darauf an, erkennen zu können, ob der Bieter in der Lage ist, mit seinem Angebot die Bedarfe des Auftraggebers zutreffend zu erfassen und einer praktikablen Lösung zuzuführen. Die Einzelheiten und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen (Angebotsbedingungen) zu entnehmen.
Fester Wert (insgesamt): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Per-sonals
Beschreibung: Mit diesem Unterkriterium wird die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung zu betrauenden Personals bewertet, vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 2 SektVO. Dieses Kriterium ist in die folgenden Unterkriterien aufgegliedert: - Referenzen Projektleitung und stellvertretende Projektleitung: 10 % - Sinnvoll zusammengesetztes, erfahrenes Projektteam (Konzept): 10 % Die Einzelheiten und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen (Angebotsbedingungen) zu entnehmen.
Fester Wert (insgesamt): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bietergespräch / Präsenation des Bieters
Beschreibung: Die Präsentation des Bieters wird anhand der auf S. 15 ff. der Angebotsbedingungen dargestellten Kriterien bewertet. Die Einzelheiten und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen (Angebotsbedingungen) zu entnehmen.
Fester Wert (insgesamt): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Manche fehlenden Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 S. 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO).
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen. -Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen. - Als Berufsqualifikation der vier namentlich benannten Personen des Projektteams wird der Beruf des "Ingenieurs" bzw. des "Beratenden Ingenieurs", § 75 Abs. 2 VgV verlangt, da die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: -
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DSW21 Dortmunder Stadtwerke AG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DSW21 Dortmunder Stadtwerke AG
Registrierungsnummer: DE124643878
Postanschrift: Deggingstraße 40
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44141
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 201 9220 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Verlängerung der Teilnahmefrist vom 8.4.2024, 12:00 Uhr bis zum 15.4.2024, 12:00 Uhr.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 087cd717-b422-4e51-abbd-986f77e73cb0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2024 08:56:05 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 186408-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 63/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/03/2024