1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag mit für die Beschaffung von Hardware Reader/Writer/Drucker
Beschreibung: Lieferung von insgesamt 100 Personalisierungsgeräten (Reader / Writer) – max. 90 Stück "Feig" sowie max. 10 Stück "Evolis" zur Personalisierung der Chipkarten (Maximalmenge ohne Abnahmeverpflichtung)
Kennung des Verfahrens: 9445f277-ae88-474a-8e6a-cacfaa93f3c4
Interne Kennung: 295-23-E16
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30233300 Chipkartenleser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 22458000 Spezial-Druckerzeugnisse, 30233320 Kombinierte Chipkarten- und Fingerabdruckleser
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag für die Beschaffung von Hardware Reader/Writer/Drucker
Beschreibung: Lieferung von insgesamt 100 Personalisierungsgeräten (Reader / Writer) – max. 90 Stück "Feig" sowie max. 10 Stück "Evolis" zur Personalisierung der Chipkarten (Maximalmenge ohne Abnahmeverpflichtung)
Interne Kennung: 295-23-E16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30233300 Chipkartenleser
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es handelt sich bei der Gesamtmenge und Mengen ohne Abnahmeverpflichtung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Jarosch und Haas ist technischer Monopolist bei der Bedienung der benötigten PersoDru Schnittsstelle. Die Geräte müssen durch Jarosch & Haas umgebaut werden. Ein Gewährleistungsanspruch ist nur bei einem Bezug bei Jarosch und Haas gegeben. Für einen eigenen Umbau der Geräte, fehlen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH intern die Kenntnisse. Eine Gewährleistung wäre in diesem Fall nicht gegeben. Der Umbau erfolgt nicht nur am Gerät mit vorhandenen Bauteilen. Es muss unter anderem ein Reader (Feig Reader ID CPR74) im Gerät verbaut werden. Hierzu ist es notwendig, dass das Motherboard im Drucker bereits vom Hersteller entsprechend vorbereitet wird. Es handelt sich um eine bestimmte Version des Geräts, welche nur vom Hersteller bereitgestellt werden kann. Jarosch & Haas ist ein durch den Hersteller eingetragener Service Partner mit entsprechenden Verträgen. Jarosch und Haas übernimmt den Einbau der Platine, der Antenne und die Einbindung in das OS. Nach dem erfolgreichen Test (mit Schnittstelle und Co.) wird das Gerät an uns versendet. Die Lieferung der Drucker erfolgt mit 2 Jahren Gewährleistung durch Jarosch und Haas. Aufgrund der VDV-KA Spezifikationen zum kontaktlosen Beschreiben der Chipkarten, unterstützt Jarosch und Haas besagte Personalisierungsgeräte, die über Jarosch und Haas bezogen und für den Betrieb mit unserer PE-Schnittstelle lizenziert werden müssen. Die Funktion „Ausgabe Chipkarte“ nach VDV-KA Spezifikation lässt sich nur durch eine Kombination von Schreib-/Leseeinheit, Secure Access Modul (SAM) im Reader und der PE Software (PersoDru) realisieren. Einzelne Komponenten lassen sich nicht mit Komponenten anderen Lieferanten kombinieren, da diese Schnittstellen separat nicht spezifiziert sind. Nur der Kauf einer „PE Einheit“, bestehend aus Drucker, Schreib-/Leseeinheit und PE Software gewährleistet einen störungsfreien Betrieb.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstr. 27
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +496214651730
Fax: +496214653111
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Jarosch und Haas GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: ATU14770602
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1010
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 (0) 1 71 80 825
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE811469974
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Fax: 0721 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fcd66411-2363-4cc0-b9c0-e097efefa135 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 187737-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 63/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/03/2024