1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Enzkreis, Amt für Abfallwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Übernahme und Verwertung von Altpapier
Beschreibung: Der Landkreis Enzkreis, der Landkreis Esslingen, der Landkreis Göppingen sowie die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL) schreiben die Übernahme und Verwertung von Altpapier aus.
Kennung des Verfahrens: 48d03c57-866c-4c0d-ba3e-29078ec40584
Interne Kennung: 2023_LK Enzkreis, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle, 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen, 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJH51A Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfall gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Enzkreis
Beschreibung: siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2027, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2025 durch den Auftraggeber gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2028, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2026 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): 1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 3) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) 4) Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister 5) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: 6) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft 7) die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister 8) die Gewerbeanmeldung Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): 1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistungen, in den Jahren 2021, 2022 und 2023 2) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen 3) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen 4) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: 5) die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte der Jahre 2021, 2022 und 2023 6) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind 7) Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen 8) Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): Eigenerklärung zu Referenzen Los 1: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 6.000 Tonnen pro Jahr Los 2: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 10.000 Tonnen pro Jahr Los 3: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 1.500 Tonnen pro Jahr Los 4: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 15.000 Tonnen pro Jahr Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 4 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en) nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen. Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Auskünfte zu erteilen: - Benennen der Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhaltes/ Leistungsumfanges, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes) Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend. Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV (gilt nicht für vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung) von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Gewichtung (dezimal, genau): 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 109 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/04/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen, von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen, hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft ist in § 8 der Anlage 3 der Vergabeunterlagen (Vertragsentwurf) in Anlehnung an den geschätzten Auftragswert je Los festgelegt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Esslingen
Beschreibung: siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2027, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2025 durch den Auftraggeber gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2028, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2026 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): 1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 3) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) 4) Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister 5) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: 6) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft 7) die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister 8) die Gewerbeanmeldung Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): 1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistungen, in den Jahren 2021, 2022 und 2023 2) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen 3) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen 4) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: 5) die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte der Jahre 2021, 2022 und 2023 6) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind 7) Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen 8) Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): Eigenerklärung zu Referenzen Los 1: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 6.000 Tonnen pro Jahr Los 2: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 10.000 Tonnen pro Jahr Los 3: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 1.500 Tonnen pro Jahr Los 4: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 15.000 Tonnen pro Jahr Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 4 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en) nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen. Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Auskünfte zu erteilen: - Benennen der Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhaltes/ Leistungsumfanges, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes) Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend. Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV (gilt nicht für vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung) von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Gewichtung (dezimal, genau): 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 109 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/04/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen, von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen, hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft ist in § 8 der Anlage 3 der Vergabeunterlagen (Vertragsentwurf) in Anlehnung an den geschätzten Auftragswert je Los festgelegt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Göppingen
Beschreibung: siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2027, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2025 durch den Auftraggeber gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2028, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2026 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): 1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 3) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) 4) Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister 5) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: 6) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft 7) die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister 8) die Gewerbeanmeldung Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): 1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistungen, in den Jahren 2021, 2022 und 2023 2) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen 3) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen 4) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: 5) die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte der Jahre 2021, 2022 und 2023 6) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind 7) Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen 8) Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): Eigenerklärung zu Referenzen Los 1: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 6.000 Tonnen pro Jahr Los 2: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 10.000 Tonnen pro Jahr Los 3: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 1.500 Tonnen pro Jahr Los 4: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 15.000 Tonnen pro Jahr Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 4 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en) nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen. Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Auskünfte zu erteilen: - Benennen der Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhaltes/ Leistungsumfanges, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes) Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend. Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV (gilt nicht für vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung) von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Gewichtung (dezimal, genau): 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 109 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/04/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen, von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen, hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft ist in § 8 der Anlage 3 der Vergabeunterlagen (Vertragsentwurf) in Anlehnung an den geschätzten Auftragswert je Los festgelegt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Ludwigsburg
Beschreibung: siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2027, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2025 durch den Auftraggeber gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2028, es sei denn der Vertrag wird bis zum 31.12.2026 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): 1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 3) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) 4) Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister 5) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: 6) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft 7) die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister 8) die Gewerbeanmeldung Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): 1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistungen, in den Jahren 2021, 2022 und 2023 2) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen 3) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen 4) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: 5) die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte der Jahre 2021, 2022 und 2023 6) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind 7) Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen 8) Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente): Eigenerklärung zu Referenzen Los 1: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 6.000 Tonnen pro Jahr Los 2: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 10.000 Tonnen pro Jahr Los 3: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 1.500 Tonnen pro Jahr Los 4: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 1 Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 15.000 Tonnen pro Jahr Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 4 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en) nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen. Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Auskünfte zu erteilen: - Benennen der Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhaltes/ Leistungsumfanges, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes) Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend. Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV (gilt nicht für vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung) von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Gewichtung (dezimal, genau): 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 109 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/04/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen, von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen, hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft ist in § 8 der Anlage 3 der Vergabeunterlagen (Vertragsentwurf) in Anlehnung an den geschätzten Auftragswert je Los festgelegt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Registrierungsnummer: 08116-A6022-68
Stadt: Plochingen
Postleitzahl: 73207
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 390248100
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Enzkreis, Amt für Abfallwirtschaft
Registrierungsnummer: 00008166
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75177
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7231 308 9357
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
Registrierungsnummer: DE145469354
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7161 202 8888
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Registrierungsnummer: DE144993420
Stadt: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7141 144 49 200
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Registrierungsnummer: 08116-A6022-68
Stadt: Plochingen
Postleitzahl: 73207
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 390248100
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 92349d98-02aa-4af5-aee8-0887c09fdb09 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/03/2024 17:22:04 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 182733-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 62/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/03/2024