Deutschland – Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften – Content-Marketing und Corporate Publishing Versichertenkommunikation - Versand

179268-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften – Content-Marketing und Corporate Publishing Versichertenkommunikation - Versand
OJ S 61/2024 26/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden - Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Content-Marketing und Corporate Publishing Versichertenkommunikation - Versand
Beschreibung: Versand der Magazine für AOK-Versicherte
Kennung des Verfahrens: 3eb6388f-f7e3-413f-b2d0-1cab741ddf30
Interne Kennung: 2024-03-07-SYS-REN
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch. Rosenthaler Str. 31 
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die für die jeweilige Auftraggeberin maßgeblichen Erfüllungsorte sind den einzelnen Losen zu entnehmen. Anhang 3 zur Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) enthält die für die einzelnen Lose relevanten Zustellbereiche.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKH00W (1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). (2) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Namen der oben genannten Auftraggeberinnen durch. (3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. (3) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen (Anlage 0 der Vergabeunterlagen). Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Baden-Württemberg
Beschreibung: Versand der Magazine für Versicherte der AOK Baden-Württemberg. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Baden-Württemberg. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 zur Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 7.778.372 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 45.000.000 Sendungen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK Baden - Württemberg Presselstraße 19 
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Auftraggeberin hat das Recht (ist aber nicht verpflichtet), den Vertrag um zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Originären Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. . (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 (drei) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Mindestjahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz nachgewiesen werden, der mindestens die Summe der zu den einzelnen Losen geforderten Werte erreicht. Zur Verifizierung der in der Eigenerklärung gemachten Umsatzangaben (Mindestanforderung) können die Auftraggeberinnen nach freiem Ermessen vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten Nachweise fordern. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen den geforderten Mindestjahresumsatz mindestens gemeinsam erreichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach § 5 PostG bzw. einer Anzeige nach § 36 PostG sofern die Leistung durch Unternehmen erbracht wird, die Postdienstleistungen i. S. d. § 4 PostG erbringen (§ 4 Nr. 1 lit. c PostG).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Referenzen
Beschreibung: Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist je Los mindestens eine Referenz über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde, einzureichen. Vergleichbar sind jeweils Aufträge über die Abholung und Zustellung von Printmedien (alle auf Papier gedruckten, einzelnen Empfängern per Name und Adresse zuzuordnenden Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, unabhängig davon, ob diese mit einem Adressaufkleber versehen sind oder nicht), die mindestens die folgenden losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr (40 % der Sendungsmenge p.a. des Losgegenstandes) umfassen: (a) Los 1 Baden-Württemberg: 3.111.348 Stück pro Jahr, (b) Los 2 Bayern: 2.950.272 Stück pro Jahr, (c) Los 3 Hessen: 690.400 Stück pro Jahr, (d) Los 4 Niedersachsen: 1.545.610 Stück pro Jahr, (e) Los 5 Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern: 894.899 Stück pro Jahr, (f) Los 6 Westfalen-Lippe: 1.033.376 Stück pro Jahr, (g) Los 7 Schleswig-Holstein: 339.598 Stück pro Jahr, (h) Los 8 Sachsen: 1.253.600 Stück pro Jahr, (i) Los 9 Thüringen: 493.600 Stück pro Jahr, (j) Los 10 Rheinland: 1.243.366 Stück pro Jahr, (k) Los 11 Hamburg: 163.057Stück pro Jahr, (l) Los 12 Rheinland-Pfalz/Saarland: 586.926 Stück pro Jahr, (m) Los 13 Sachsen-Anhalt: 288.000 Stück pro Jahr.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Qualifikation des Kernteams
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zentralen Ansprechpartner sowie zwei Vertreter (Kernteam) gegenüber den Auftraggeberinnen zu benennen. Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforderungen (A) nachgewiesen und Informationen (I) bereitgestellt werden. (a) Zentraler Ansprechpartner (steuert die gesamten Prozesse innerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers und ist übergeordneter, beratender Hauptansprechpartner der Auftraggeberin): - mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (exkl. Ausbildung), davon mindestens 2 Jahre Führungserfahrung (A), - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I). - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I). (b) Zwei Stellvertreter: - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I), - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I) (c) Das Kernteam muss gemeinsam die folgende Mindestanforderung erfüllen: kaufmännische oder technische Ausbildung / Studium (A). Werden die eben genannten Mindestanforderungen (mit A gekennzeichnet) nicht erfüllt, so wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (4) Maßnahmen zur Organisation und Qualitätssicherung
Beschreibung: Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand eines Organigramms, aus dem die Aufgabenverteilung und die Vertretungsregelungen hervorgehen hervorgeht, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, - Darstellung eines beispielhaften Arbeitsablaufs.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Hinweise für Bietergemeinschaften und für den Fall der Eignungsleihe
Beschreibung: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise (1) bis (4) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden - Württemberg
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Bayern
Beschreibung: Versand der Magazine für Versicherte der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Bayern. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 7.375.840 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 40.000.000 Sendungen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Auftraggeberin hat das Recht (ist aber nicht verpflichtet), den Vertrag um zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Originären Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. . (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 (drei) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Mindestjahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz nachgewiesen werden, der mindestens die Summe der zu den einzelnen Losen geforderten Werte erreicht. Zur Verifizierung der in der Eigenerklärung gemachten Umsatzangaben (Mindestanforderung) können die Auftraggeberinnen nach freiem Ermessen vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten Nachweise fordern. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen den geforderten Mindestjahresumsatz mindestens gemeinsam erreichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach § 5 PostG bzw. einer Anzeige nach § 36 PostG sofern die Leistung durch Unternehmen erbracht wird, die Postdienstleistungen i. S. d. § 4 PostG erbringen (§ 4 Nr. 1 lit. c PostG).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Referenzen
Beschreibung: Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist je Los mindestens eine Referenz über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde, einzureichen. Vergleichbar sind jeweils Aufträge über die Abholung und Zustellung von Printmedien (alle auf Papier gedruckten, einzelnen Empfängern per Name und Adresse zuzuordnenden Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, unabhängig davon, ob diese mit einem Adressaufkleber versehen sind oder nicht), die mindestens die folgenden losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr (40 % der Sendungsmenge p.a. des Losgegenstandes) umfassen: (a) Los 1 Baden-Württemberg: 3.111.348 Stück pro Jahr, (b) Los 2 Bayern: 2.950.272 Stück pro Jahr, (c) Los 3 Hessen: 690.400 Stück pro Jahr, (d) Los 4 Niedersachsen: 1.545.610 Stück pro Jahr, (e) Los 5 Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern: 894.899 Stück pro Jahr, (f) Los 6 Westfalen-Lippe: 1.033.376 Stück pro Jahr, (g) Los 7 Schleswig-Holstein: 339.598 Stück pro Jahr, (h) Los 8 Sachsen: 1.253.600 Stück pro Jahr, (i) Los 9 Thüringen: 493.600 Stück pro Jahr, (j) Los 10 Rheinland: 1.243.366 Stück pro Jahr, (k) Los 11 Hamburg: 163.057Stück pro Jahr, (l) Los 12 Rheinland-Pfalz/Saarland: 586.926 Stück pro Jahr, (m) Los 13 Sachsen-Anhalt: 288.000 Stück pro Jahr.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Qualifikation des Kernteams
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zentralen Ansprechpartner sowie zwei Vertreter (Kernteam) gegenüber den Auftraggeberinnen zu benennen. Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforderungen (A) nachgewiesen und Informationen (I) bereitgestellt werden. (a) Zentraler Ansprechpartner (steuert die gesamten Prozesse innerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers und ist übergeordneter, beratender Hauptansprechpartner der Auftraggeberin): - mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (exkl. Ausbildung), davon mindestens 2 Jahre Führungserfahrung (A), - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I). - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I). (b) Zwei Stellvertreter: - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I), - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I) (c) Das Kernteam muss gemeinsam die folgende Mindestanforderung erfüllen: kaufmännische oder technische Ausbildung / Studium (A). Werden die eben genannten Mindestanforderungen (mit A gekennzeichnet) nicht erfüllt, so wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (4) Maßnahmen zur Organisation und Qualitätssicherung
Beschreibung: Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand eines Organigramms, aus dem die Aufgabenverteilung und die Vertretungsregelungen hervorgehen hervorgeht, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, - Darstellung eines beispielhaften Arbeitsablaufs.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Hinweise für Bietergemeinschaften und für den Fall der Eignungsleihe
Beschreibung: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise (1) bis (4) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden - Württemberg
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Hessen
Beschreibung: Versand der Magazine für Versicherte der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Hessen. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 1.726.000 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 10.000.000 Sendungen.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Basler Str. 2 
Stadt: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Auftraggeberin hat das Recht (ist aber nicht verpflichtet), den Vertrag um zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Originären Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. . (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 (drei) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Mindestjahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz nachgewiesen werden, der mindestens die Summe der zu den einzelnen Losen geforderten Werte erreicht. Zur Verifizierung der in der Eigenerklärung gemachten Umsatzangaben (Mindestanforderung) können die Auftraggeberinnen nach freiem Ermessen vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten Nachweise fordern. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen den geforderten Mindestjahresumsatz mindestens gemeinsam erreichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach § 5 PostG bzw. einer Anzeige nach § 36 PostG sofern die Leistung durch Unternehmen erbracht wird, die Postdienstleistungen i. S. d. § 4 PostG erbringen (§ 4 Nr. 1 lit. c PostG).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Referenzen
Beschreibung: Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist je Los mindestens eine Referenz über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde, einzureichen. Vergleichbar sind jeweils Aufträge über die Abholung und Zustellung von Printmedien (alle auf Papier gedruckten, einzelnen Empfängern per Name und Adresse zuzuordnenden Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, unabhängig davon, ob diese mit einem Adressaufkleber versehen sind oder nicht), die mindestens die folgenden losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr (40 % der Sendungsmenge p.a. des Losgegenstandes) umfassen: (a) Los 1 Baden-Württemberg: 3.111.348 Stück pro Jahr, (b) Los 2 Bayern: 2.950.272 Stück pro Jahr, (c) Los 3 Hessen: 690.400 Stück pro Jahr, (d) Los 4 Niedersachsen: 1.545.610 Stück pro Jahr, (e) Los 5 Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern: 894.899 Stück pro Jahr, (f) Los 6 Westfalen-Lippe: 1.033.376 Stück pro Jahr, (g) Los 7 Schleswig-Holstein: 339.598 Stück pro Jahr, (h) Los 8 Sachsen: 1.253.600 Stück pro Jahr, (i) Los 9 Thüringen: 493.600 Stück pro Jahr, (j) Los 10 Rheinland: 1.243.366 Stück pro Jahr, (k) Los 11 Hamburg: 163.057Stück pro Jahr, (l) Los 12 Rheinland-Pfalz/Saarland: 586.926 Stück pro Jahr, (m) Los 13 Sachsen-Anhalt: 288.000 Stück pro Jahr.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Qualifikation des Kernteams
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zentralen Ansprechpartner sowie zwei Vertreter (Kernteam) gegenüber den Auftraggeberinnen zu benennen. Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforderungen (A) nachgewiesen und Informationen (I) bereitgestellt werden. (a) Zentraler Ansprechpartner (steuert die gesamten Prozesse innerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers und ist übergeordneter, beratender Hauptansprechpartner der Auftraggeberin): - mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (exkl. Ausbildung), davon mindestens 2 Jahre Führungserfahrung (A), - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I). - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I). (b) Zwei Stellvertreter: - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I), - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I) (c) Das Kernteam muss gemeinsam die folgende Mindestanforderung erfüllen: kaufmännische oder technische Ausbildung / Studium (A). Werden die eben genannten Mindestanforderungen (mit A gekennzeichnet) nicht erfüllt, so wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (4) Maßnahmen zur Organisation und Qualitätssicherung
Beschreibung: Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand eines Organigramms, aus dem die Aufgabenverteilung und die Vertretungsregelungen hervorgehen hervorgeht, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, - Darstellung eines beispielhaften Arbeitsablaufs.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Hinweise für Bietergemeinschaften und für den Fall der Eignungsleihe
Beschreibung: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise (1) bis (4) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden - Württemberg
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Niedersachen
Beschreibung: Versand der Magazine für Versicherte der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Niedersachen. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 3.864.028 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 20.000.000 Sendungen.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Hildesheimer Str. 273 
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Auftraggeberin hat das Recht (ist aber nicht verpflichtet), den Vertrag um zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Originären Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. . (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 (drei) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Mindestjahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz nachgewiesen werden, der mindestens die Summe der zu den einzelnen Losen geforderten Werte erreicht. Zur Verifizierung der in der Eigenerklärung gemachten Umsatzangaben (Mindestanforderung) können die Auftraggeberinnen nach freiem Ermessen vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten Nachweise fordern. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen den geforderten Mindestjahresumsatz mindestens gemeinsam erreichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach § 5 PostG bzw. einer Anzeige nach § 36 PostG sofern die Leistung durch Unternehmen erbracht wird, die Postdienstleistungen i. S. d. § 4 PostG erbringen (§ 4 Nr. 1 lit. c PostG).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Referenzen
Beschreibung: Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist je Los mindestens eine Referenz über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde, einzureichen. Vergleichbar sind jeweils Aufträge über die Abholung und Zustellung von Printmedien (alle auf Papier gedruckten, einzelnen Empfängern per Name und Adresse zuzuordnenden Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, unabhängig davon, ob diese mit einem Adressaufkleber versehen sind oder nicht), die mindestens die folgenden losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr (40 % der Sendungsmenge p.a. des Losgegenstandes) umfassen: (a) Los 1 Baden-Württemberg: 3.111.348 Stück pro Jahr, (b) Los 2 Bayern: 2.950.272 Stück pro Jahr, (c) Los 3 Hessen: 690.400 Stück pro Jahr, (d) Los 4 Niedersachsen: 1.545.610 Stück pro Jahr, (e) Los 5 Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern: 894.899 Stück pro Jahr, (f) Los 6 Westfalen-Lippe: 1.033.376 Stück pro Jahr, (g) Los 7 Schleswig-Holstein: 339.598 Stück pro Jahr, (h) Los 8 Sachsen: 1.253.600 Stück pro Jahr, (i) Los 9 Thüringen: 493.600 Stück pro Jahr, (j) Los 10 Rheinland: 1.243.366 Stück pro Jahr, (k) Los 11 Hamburg: 163.057Stück pro Jahr, (l) Los 12 Rheinland-Pfalz/Saarland: 586.926 Stück pro Jahr, (m) Los 13 Sachsen-Anhalt: 288.000 Stück pro Jahr.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Qualifikation des Kernteams
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zentralen Ansprechpartner sowie zwei Vertreter (Kernteam) gegenüber den Auftraggeberinnen zu benennen. Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforderungen (A) nachgewiesen und Informationen (I) bereitgestellt werden. (a) Zentraler Ansprechpartner (steuert die gesamten Prozesse innerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers und ist übergeordneter, beratender Hauptansprechpartner der Auftraggeberin): - mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (exkl. Ausbildung), davon mindestens 2 Jahre Führungserfahrung (A), - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I). - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I). (b) Zwei Stellvertreter: - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I), - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I) (c) Das Kernteam muss gemeinsam die folgende Mindestanforderung erfüllen: kaufmännische oder technische Ausbildung / Studium (A). Werden die eben genannten Mindestanforderungen (mit A gekennzeichnet) nicht erfüllt, so wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (4) Maßnahmen zur Organisation und Qualitätssicherung
Beschreibung: Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand eines Organigramms, aus dem die Aufgabenverteilung und die Vertretungsregelungen hervorgehen hervorgeht, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, - Darstellung eines beispielhaften Arbeitsablaufs.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Hinweise für Bietergemeinschaften und für den Fall der Eignungsleihe
Beschreibung: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise (1) bis (4) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden - Württemberg
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern
Beschreibung: Versand der Magazine für Versicherte der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 1.754.320 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 10.000.000 Sendungen.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Brandenburger Straße 72 
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Auftraggeberin hat das Recht (ist aber nicht verpflichtet), den Vertrag um zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Originären Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. . (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 (drei) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Mindestjahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz nachgewiesen werden, der mindestens die Summe der zu den einzelnen Losen geforderten Werte erreicht. Zur Verifizierung der in der Eigenerklärung gemachten Umsatzangaben (Mindestanforderung) können die Auftraggeberinnen nach freiem Ermessen vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten Nachweise fordern. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen den geforderten Mindestjahresumsatz mindestens gemeinsam erreichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach § 5 PostG bzw. einer Anzeige nach § 36 PostG sofern die Leistung durch Unternehmen erbracht wird, die Postdienstleistungen i. S. d. § 4 PostG erbringen (§ 4 Nr. 1 lit. c PostG).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Referenzen
Beschreibung: Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist je Los mindestens eine Referenz über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde, einzureichen. Vergleichbar sind jeweils Aufträge über die Abholung und Zustellung von Printmedien (alle auf Papier gedruckten, einzelnen Empfängern per Name und Adresse zuzuordnenden Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, unabhängig davon, ob diese mit einem Adressaufkleber versehen sind oder nicht), die mindestens die folgenden losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr (40 % der Sendungsmenge p.a. des Losgegenstandes) umfassen: (a) Los 1 Baden-Württemberg: 3.111.348 Stück pro Jahr, (b) Los 2 Bayern: 2.950.272 Stück pro Jahr, (c) Los 3 Hessen: 690.400 Stück pro Jahr, (d) Los 4 Niedersachsen: 1.545.610 Stück pro Jahr, (e) Los 5 Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern: 894.899 Stück pro Jahr, (f) Los 6 Westfalen-Lippe: 1.033.376 Stück pro Jahr, (g) Los 7 Schleswig-Holstein: 339.598 Stück pro Jahr, (h) Los 8 Sachsen: 1.253.600 Stück pro Jahr, (i) Los 9 Thüringen: 493.600 Stück pro Jahr, (j) Los 10 Rheinland: 1.243.366 Stück pro Jahr, (k) Los 11 Hamburg: 163.057Stück pro Jahr, (l) Los 12 Rheinland-Pfalz/Saarland: 586.926 Stück pro Jahr, (m) Los 13 Sachsen-Anhalt: 288.000 Stück pro Jahr.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Qualifikation des Kernteams
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zentralen Ansprechpartner sowie zwei Vertreter (Kernteam) gegenüber den Auftraggeberinnen zu benennen. Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforderungen (A) nachgewiesen und Informationen (I) bereitgestellt werden. (a) Zentraler Ansprechpartner (steuert die gesamten Prozesse innerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers und ist übergeordneter, beratender Hauptansprechpartner der Auftraggeberin): - mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (exkl. Ausbildung), davon mindestens 2 Jahre Führungserfahrung (A), - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I). - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I). (b) Zwei Stellvertreter: - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I), - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I) (c) Das Kernteam muss gemeinsam die folgende Mindestanforderung erfüllen: kaufmännische oder technische Ausbildung / Studium (A). Werden die eben genannten Mindestanforderungen (mit A gekennzeichnet) nicht erfüllt, so wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (4) Maßnahmen zur Organisation und Qualitätssicherung
Beschreibung: Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand eines Organigramms, aus dem die Aufgabenverteilung und die Vertretungsregelungen hervorgehen hervorgeht, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, - Darstellung eines beispielhaften Arbeitsablaufs.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Hinweise für Bietergemeinschaften und für den Fall der Eignungsleihe
Beschreibung: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise (1) bis (4) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden - Württemberg
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Westfalen-Lippe
Beschreibung: Versand der Magazine für Versicherte der AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Gebiet Westfalen-Lippe. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 2.583.440 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 15.000.000 Sendungen.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse Kopenhagener Str. 1 
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Auftraggeberin hat das Recht (ist aber nicht verpflichtet), den Vertrag um zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Originären Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. . (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 (drei) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Mindestjahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz nachgewiesen werden, der mindestens die Summe der zu den einzelnen Losen geforderten Werte erreicht. Zur Verifizierung der in der Eigenerklärung gemachten Umsatzangaben (Mindestanforderung) können die Auftraggeberinnen nach freiem Ermessen vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten Nachweise fordern. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen den geforderten Mindestjahresumsatz mindestens gemeinsam erreichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach § 5 PostG bzw. einer Anzeige nach § 36 PostG sofern die Leistung durch Unternehmen erbracht wird, die Postdienstleistungen i. S. d. § 4 PostG erbringen (§ 4 Nr. 1 lit. c PostG).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Referenzen
Beschreibung: Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist je Los mindestens eine Referenz über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde, einzureichen. Vergleichbar sind jeweils Aufträge über die Abholung und Zustellung von Printmedien (alle auf Papier gedruckten, einzelnen Empfängern per Name und Adresse zuzuordnenden Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, unabhängig davon, ob diese mit einem Adressaufkleber versehen sind oder nicht), die mindestens die folgenden losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr (40 % der Sendungsmenge p.a. des Losgegenstandes) umfassen: (a) Los 1 Baden-Württemberg: 3.111.348 Stück pro Jahr, (b) Los 2 Bayern: 2.950.272 Stück pro Jahr, (c) Los 3 Hessen: 690.400 Stück pro Jahr, (d) Los 4 Niedersachsen: 1.545.610 Stück pro Jahr, (e) Los 5 Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern: 894.899 Stück pro Jahr, (f) Los 6 Westfalen-Lippe: 1.033.376 Stück pro Jahr, (g) Los 7 Schleswig-Holstein: 339.598 Stück pro Jahr, (h) Los 8 Sachsen: 1.253.600 Stück pro Jahr, (i) Los 9 Thüringen: 493.600 Stück pro Jahr, (j) Los 10 Rheinland: 1.243.366 Stück pro Jahr, (k) Los 11 Hamburg: 163.057Stück pro Jahr, (l) Los 12 Rheinland-Pfalz/Saarland: 586.926 Stück pro Jahr, (m) Los 13 Sachsen-Anhalt: 288.000 Stück pro Jahr.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Qualifikation des Kernteams
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zentralen Ansprechpartner sowie zwei Vertreter (Kernteam) gegenüber den Auftraggeberinnen zu benennen. Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforderungen (A) nachgewiesen und Informationen (I) bereitgestellt werden. (a) Zentraler Ansprechpartner (steuert die gesamten Prozesse innerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers und ist übergeordneter, beratender Hauptansprechpartner der Auftraggeberin): - mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (exkl. Ausbildung), davon mindestens 2 Jahre Führungserfahrung (A), - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I). - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I). (b) Zwei Stellvertreter: - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I), - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I) (c) Das Kernteam muss gemeinsam die folgende Mindestanforderung erfüllen: kaufmännische oder technische Ausbildung / Studium (A). Werden die eben genannten Mindestanforderungen (mit A gekennzeichnet) nicht erfüllt, so wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (4) Maßnahmen zur Organisation und Qualitätssicherung
Beschreibung: Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand eines Organigramms, aus dem die Aufgabenverteilung und die Vertretungsregelungen hervorgehen hervorgeht, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, - Darstellung eines beispielhaften Arbeitsablaufs.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Hinweise für Bietergemeinschaften und für den Fall der Eignungsleihe
Beschreibung: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise (1) bis (4) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden - Württemberg
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Schleswig-Holstein
Beschreibung: Versand der Magazine für Versicherte der AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Schleswig-Holstein. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 838.024 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 5.000.000 Sendungen.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse Kopenhagener Str. 1 
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Auftraggeberin hat das Recht (ist aber nicht verpflichtet), den Vertrag um zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Originären Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. . (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 (drei) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Mindestjahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz nachgewiesen werden, der mindestens die Summe der zu den einzelnen Losen geforderten Werte erreicht. Zur Verifizierung der in der Eigenerklärung gemachten Umsatzangaben (Mindestanforderung) können die Auftraggeberinnen nach freiem Ermessen vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten Nachweise fordern. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen den geforderten Mindestjahresumsatz mindestens gemeinsam erreichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach § 5 PostG bzw. einer Anzeige nach § 36 PostG sofern die Leistung durch Unternehmen erbracht wird, die Postdienstleistungen i. S. d. § 4 PostG erbringen (§ 4 Nr. 1 lit. c PostG).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Referenzen
Beschreibung: Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist je Los mindestens eine Referenz über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde, einzureichen. Vergleichbar sind jeweils Aufträge über die Abholung und Zustellung von Printmedien (alle auf Papier gedruckten, einzelnen Empfängern per Name und Adresse zuzuordnenden Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, unabhängig davon, ob diese mit einem Adressaufkleber versehen sind oder nicht), die mindestens die folgenden losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr (40 % der Sendungsmenge p.a. des Losgegenstandes) umfassen: (a) Los 1 Baden-Württemberg: 3.111.348 Stück pro Jahr, (b) Los 2 Bayern: 2.950.272 Stück pro Jahr, (c) Los 3 Hessen: 690.400 Stück pro Jahr, (d) Los 4 Niedersachsen: 1.545.610 Stück pro Jahr, (e) Los 5 Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern: 894.899 Stück pro Jahr, (f) Los 6 Westfalen-Lippe: 1.033.376 Stück pro Jahr, (g) Los 7 Schleswig-Holstein: 339.598 Stück pro Jahr, (h) Los 8 Sachsen: 1.253.600 Stück pro Jahr, (i) Los 9 Thüringen: 493.600 Stück pro Jahr, (j) Los 10 Rheinland: 1.243.366 Stück pro Jahr, (k) Los 11 Hamburg: 163.057Stück pro Jahr, (l) Los 12 Rheinland-Pfalz/Saarland: 586.926 Stück pro Jahr, (m) Los 13 Sachsen-Anhalt: 288.000 Stück pro Jahr.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Qualifikation des Kernteams
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zentralen Ansprechpartner sowie zwei Vertreter (Kernteam) gegenüber den Auftraggeberinnen zu benennen. Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforderungen (A) nachgewiesen und Informationen (I) bereitgestellt werden. (a) Zentraler Ansprechpartner (steuert die gesamten Prozesse innerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers und ist übergeordneter, beratender Hauptansprechpartner der Auftraggeberin): - mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (exkl. Ausbildung), davon mindestens 2 Jahre Führungserfahrung (A), - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I). - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I). (b) Zwei Stellvertreter: - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I), - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I) (c) Das Kernteam muss gemeinsam die folgende Mindestanforderung erfüllen: kaufmännische oder technische Ausbildung / Studium (A). Werden die eben genannten Mindestanforderungen (mit A gekennzeichnet) nicht erfüllt, so wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (4) Maßnahmen zur Organisation und Qualitätssicherung
Beschreibung: Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand eines Organigramms, aus dem die Aufgabenverteilung und die Vertretungsregelungen hervorgehen hervorgeht, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, - Darstellung eines beispielhaften Arbeitsablaufs.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Hinweise für Bietergemeinschaften und für den Fall der Eignungsleihe
Beschreibung: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise (1) bis (4) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden - Württemberg
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Sachsen
Beschreibung: Versand der Magazine für Versicherte der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Sachsen. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 2.880.000 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 15.000.000 Sendungen.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen Sternplatz 7 
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Auftraggeberin hat das Recht (ist aber nicht verpflichtet), den Vertrag um zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Originären Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. . (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 (drei) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Mindestjahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz nachgewiesen werden, der mindestens die Summe der zu den einzelnen Losen geforderten Werte erreicht. Zur Verifizierung der in der Eigenerklärung gemachten Umsatzangaben (Mindestanforderung) können die Auftraggeberinnen nach freiem Ermessen vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten Nachweise fordern. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen den geforderten Mindestjahresumsatz mindestens gemeinsam erreichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach § 5 PostG bzw. einer Anzeige nach § 36 PostG sofern die Leistung durch Unternehmen erbracht wird, die Postdienstleistungen i. S. d. § 4 PostG erbringen (§ 4 Nr. 1 lit. c PostG).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Referenzen
Beschreibung: Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist je Los mindestens eine Referenz über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde, einzureichen. Vergleichbar sind jeweils Aufträge über die Abholung und Zustellung von Printmedien (alle auf Papier gedruckten, einzelnen Empfängern per Name und Adresse zuzuordnenden Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, unabhängig davon, ob diese mit einem Adressaufkleber versehen sind oder nicht), die mindestens die folgenden losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr (40 % der Sendungsmenge p.a. des Losgegenstandes) umfassen: (a) Los 1 Baden-Württemberg: 3.111.348 Stück pro Jahr, (b) Los 2 Bayern: 2.950.272 Stück pro Jahr, (c) Los 3 Hessen: 690.400 Stück pro Jahr, (d) Los 4 Niedersachsen: 1.545.610 Stück pro Jahr, (e) Los 5 Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern: 894.899 Stück pro Jahr, (f) Los 6 Westfalen-Lippe: 1.033.376 Stück pro Jahr, (g) Los 7 Schleswig-Holstein: 339.598 Stück pro Jahr, (h) Los 8 Sachsen: 1.253.600 Stück pro Jahr, (i) Los 9 Thüringen: 493.600 Stück pro Jahr, (j) Los 10 Rheinland: 1.243.366 Stück pro Jahr, (k) Los 11 Hamburg: 163.057Stück pro Jahr, (l) Los 12 Rheinland-Pfalz/Saarland: 586.926 Stück pro Jahr, (m) Los 13 Sachsen-Anhalt: 288.000 Stück pro Jahr.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Qualifikation des Kernteams
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zentralen Ansprechpartner sowie zwei Vertreter (Kernteam) gegenüber den Auftraggeberinnen zu benennen. Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforderungen (A) nachgewiesen und Informationen (I) bereitgestellt werden. (a) Zentraler Ansprechpartner (steuert die gesamten Prozesse innerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers und ist übergeordneter, beratender Hauptansprechpartner der Auftraggeberin): - mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (exkl. Ausbildung), davon mindestens 2 Jahre Führungserfahrung (A), - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I). - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I). (b) Zwei Stellvertreter: - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I), - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I) (c) Das Kernteam muss gemeinsam die folgende Mindestanforderung erfüllen: kaufmännische oder technische Ausbildung / Studium (A). Werden die eben genannten Mindestanforderungen (mit A gekennzeichnet) nicht erfüllt, so wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (4) Maßnahmen zur Organisation und Qualitätssicherung
Beschreibung: Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand eines Organigramms, aus dem die Aufgabenverteilung und die Vertretungsregelungen hervorgehen hervorgeht, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, - Darstellung eines beispielhaften Arbeitsablaufs.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Hinweise für Bietergemeinschaften und für den Fall der Eignungsleihe
Beschreibung: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise (1) bis (4) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden - Württemberg
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Thüringen
Beschreibung: Versand der Magazine für Versicherte der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Thüringen. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 1.260.000 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 6.500.000 Sendungen.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen Sternplatz 7 
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Auftraggeberin hat das Recht (ist aber nicht verpflichtet), den Vertrag um zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Originären Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. . (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 (drei) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Mindestjahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz nachgewiesen werden, der mindestens die Summe der zu den einzelnen Losen geforderten Werte erreicht. Zur Verifizierung der in der Eigenerklärung gemachten Umsatzangaben (Mindestanforderung) können die Auftraggeberinnen nach freiem Ermessen vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten Nachweise fordern. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen den geforderten Mindestjahresumsatz mindestens gemeinsam erreichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach § 5 PostG bzw. einer Anzeige nach § 36 PostG sofern die Leistung durch Unternehmen erbracht wird, die Postdienstleistungen i. S. d. § 4 PostG erbringen (§ 4 Nr. 1 lit. c PostG).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Referenzen
Beschreibung: Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist je Los mindestens eine Referenz über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde, einzureichen. Vergleichbar sind jeweils Aufträge über die Abholung und Zustellung von Printmedien (alle auf Papier gedruckten, einzelnen Empfängern per Name und Adresse zuzuordnenden Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, unabhängig davon, ob diese mit einem Adressaufkleber versehen sind oder nicht), die mindestens die folgenden losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr (40 % der Sendungsmenge p.a. des Losgegenstandes) umfassen: (a) Los 1 Baden-Württemberg: 3.111.348 Stück pro Jahr, (b) Los 2 Bayern: 2.950.272 Stück pro Jahr, (c) Los 3 Hessen: 690.400 Stück pro Jahr, (d) Los 4 Niedersachsen: 1.545.610 Stück pro Jahr, (e) Los 5 Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern: 894.899 Stück pro Jahr, (f) Los 6 Westfalen-Lippe: 1.033.376 Stück pro Jahr, (g) Los 7 Schleswig-Holstein: 339.598 Stück pro Jahr, (h) Los 8 Sachsen: 1.253.600 Stück pro Jahr, (i) Los 9 Thüringen: 493.600 Stück pro Jahr, (j) Los 10 Rheinland: 1.243.366 Stück pro Jahr, (k) Los 11 Hamburg: 163.057Stück pro Jahr, (l) Los 12 Rheinland-Pfalz/Saarland: 586.926 Stück pro Jahr, (m) Los 13 Sachsen-Anhalt: 288.000 Stück pro Jahr.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Qualifikation des Kernteams
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zentralen Ansprechpartner sowie zwei Vertreter (Kernteam) gegenüber den Auftraggeberinnen zu benennen. Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforderungen (A) nachgewiesen und Informationen (I) bereitgestellt werden. (a) Zentraler Ansprechpartner (steuert die gesamten Prozesse innerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers und ist übergeordneter, beratender Hauptansprechpartner der Auftraggeberin): - mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (exkl. Ausbildung), davon mindestens 2 Jahre Führungserfahrung (A), - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I). - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I). (b) Zwei Stellvertreter: - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I), - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I) (c) Das Kernteam muss gemeinsam die folgende Mindestanforderung erfüllen: kaufmännische oder technische Ausbildung / Studium (A). Werden die eben genannten Mindestanforderungen (mit A gekennzeichnet) nicht erfüllt, so wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (4) Maßnahmen zur Organisation und Qualitätssicherung
Beschreibung: Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand eines Organigramms, aus dem die Aufgabenverteilung und die Vertretungsregelungen hervorgehen hervorgeht, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, - Darstellung eines beispielhaften Arbeitsablaufs.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Hinweise für Bietergemeinschaften und für den Fall der Eignungsleihe
Beschreibung: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise (1) bis (4) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden - Württemberg
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Rheinland
Beschreibung: Versand der Magazine für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Rheinland. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 3.108.416 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 17.500.000 Sendungen.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse Kasernenstraße 61 
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Auftraggeberin hat das Recht (ist aber nicht verpflichtet), den Vertrag um zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Originären Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. . (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 (drei) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Mindestjahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz nachgewiesen werden, der mindestens die Summe der zu den einzelnen Losen geforderten Werte erreicht. Zur Verifizierung der in der Eigenerklärung gemachten Umsatzangaben (Mindestanforderung) können die Auftraggeberinnen nach freiem Ermessen vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten Nachweise fordern. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen den geforderten Mindestjahresumsatz mindestens gemeinsam erreichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach § 5 PostG bzw. einer Anzeige nach § 36 PostG sofern die Leistung durch Unternehmen erbracht wird, die Postdienstleistungen i. S. d. § 4 PostG erbringen (§ 4 Nr. 1 lit. c PostG).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Referenzen
Beschreibung: Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist je Los mindestens eine Referenz über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde, einzureichen. Vergleichbar sind jeweils Aufträge über die Abholung und Zustellung von Printmedien (alle auf Papier gedruckten, einzelnen Empfängern per Name und Adresse zuzuordnenden Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, unabhängig davon, ob diese mit einem Adressaufkleber versehen sind oder nicht), die mindestens die folgenden losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr (40 % der Sendungsmenge p.a. des Losgegenstandes) umfassen: (a) Los 1 Baden-Württemberg: 3.111.348 Stück pro Jahr, (b) Los 2 Bayern: 2.950.272 Stück pro Jahr, (c) Los 3 Hessen: 690.400 Stück pro Jahr, (d) Los 4 Niedersachsen: 1.545.610 Stück pro Jahr, (e) Los 5 Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern: 894.899 Stück pro Jahr, (f) Los 6 Westfalen-Lippe: 1.033.376 Stück pro Jahr, (g) Los 7 Schleswig-Holstein: 339.598 Stück pro Jahr, (h) Los 8 Sachsen: 1.253.600 Stück pro Jahr, (i) Los 9 Thüringen: 493.600 Stück pro Jahr, (j) Los 10 Rheinland: 1.243.366 Stück pro Jahr, (k) Los 11 Hamburg: 163.057Stück pro Jahr, (l) Los 12 Rheinland-Pfalz/Saarland: 586.926 Stück pro Jahr, (m) Los 13 Sachsen-Anhalt: 288.000 Stück pro Jahr.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Qualifikation des Kernteams
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zentralen Ansprechpartner sowie zwei Vertreter (Kernteam) gegenüber den Auftraggeberinnen zu benennen. Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforderungen (A) nachgewiesen und Informationen (I) bereitgestellt werden. (a) Zentraler Ansprechpartner (steuert die gesamten Prozesse innerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers und ist übergeordneter, beratender Hauptansprechpartner der Auftraggeberin): - mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (exkl. Ausbildung), davon mindestens 2 Jahre Führungserfahrung (A), - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I). - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I). (b) Zwei Stellvertreter: - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I), - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I) (c) Das Kernteam muss gemeinsam die folgende Mindestanforderung erfüllen: kaufmännische oder technische Ausbildung / Studium (A). Werden die eben genannten Mindestanforderungen (mit A gekennzeichnet) nicht erfüllt, so wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (4) Maßnahmen zur Organisation und Qualitätssicherung
Beschreibung: Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand eines Organigramms, aus dem die Aufgabenverteilung und die Vertretungsregelungen hervorgehen hervorgeht, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, - Darstellung eines beispielhaften Arbeitsablaufs.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Hinweise für Bietergemeinschaften und für den Fall der Eignungsleihe
Beschreibung: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise (1) bis (4) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden - Württemberg
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Hamburg
Beschreibung: Versand der Magazine für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Hamburg. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 407.644 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 3.000.000 Sendungen.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse Kasernenstraße 61 
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Auftraggeberin hat das Recht (ist aber nicht verpflichtet), den Vertrag um zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Originären Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. . (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 (drei) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Mindestjahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz nachgewiesen werden, der mindestens die Summe der zu den einzelnen Losen geforderten Werte erreicht. Zur Verifizierung der in der Eigenerklärung gemachten Umsatzangaben (Mindestanforderung) können die Auftraggeberinnen nach freiem Ermessen vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten Nachweise fordern. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen den geforderten Mindestjahresumsatz mindestens gemeinsam erreichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach § 5 PostG bzw. einer Anzeige nach § 36 PostG sofern die Leistung durch Unternehmen erbracht wird, die Postdienstleistungen i. S. d. § 4 PostG erbringen (§ 4 Nr. 1 lit. c PostG).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Referenzen
Beschreibung: Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist je Los mindestens eine Referenz über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde, einzureichen. Vergleichbar sind jeweils Aufträge über die Abholung und Zustellung von Printmedien (alle auf Papier gedruckten, einzelnen Empfängern per Name und Adresse zuzuordnenden Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, unabhängig davon, ob diese mit einem Adressaufkleber versehen sind oder nicht), die mindestens die folgenden losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr (40 % der Sendungsmenge p.a. des Losgegenstandes) umfassen: (a) Los 1 Baden-Württemberg: 3.111.348 Stück pro Jahr, (b) Los 2 Bayern: 2.950.272 Stück pro Jahr, (c) Los 3 Hessen: 690.400 Stück pro Jahr, (d) Los 4 Niedersachsen: 1.545.610 Stück pro Jahr, (e) Los 5 Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern: 894.899 Stück pro Jahr, (f) Los 6 Westfalen-Lippe: 1.033.376 Stück pro Jahr, (g) Los 7 Schleswig-Holstein: 339.598 Stück pro Jahr, (h) Los 8 Sachsen: 1.253.600 Stück pro Jahr, (i) Los 9 Thüringen: 493.600 Stück pro Jahr, (j) Los 10 Rheinland: 1.243.366 Stück pro Jahr, (k) Los 11 Hamburg: 163.057Stück pro Jahr, (l) Los 12 Rheinland-Pfalz/Saarland: 586.926 Stück pro Jahr, (m) Los 13 Sachsen-Anhalt: 288.000 Stück pro Jahr.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Qualifikation des Kernteams
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zentralen Ansprechpartner sowie zwei Vertreter (Kernteam) gegenüber den Auftraggeberinnen zu benennen. Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforderungen (A) nachgewiesen und Informationen (I) bereitgestellt werden. (a) Zentraler Ansprechpartner (steuert die gesamten Prozesse innerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers und ist übergeordneter, beratender Hauptansprechpartner der Auftraggeberin): - mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (exkl. Ausbildung), davon mindestens 2 Jahre Führungserfahrung (A), - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I). - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I). (b) Zwei Stellvertreter: - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I), - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I) (c) Das Kernteam muss gemeinsam die folgende Mindestanforderung erfüllen: kaufmännische oder technische Ausbildung / Studium (A). Werden die eben genannten Mindestanforderungen (mit A gekennzeichnet) nicht erfüllt, so wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (4) Maßnahmen zur Organisation und Qualitätssicherung
Beschreibung: Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand eines Organigramms, aus dem die Aufgabenverteilung und die Vertretungsregelungen hervorgehen hervorgeht, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, - Darstellung eines beispielhaften Arbeitsablaufs.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Hinweise für Bietergemeinschaften und für den Fall der Eignungsleihe
Beschreibung: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise (1) bis (4) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden - Württemberg
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Rheinland-Pfalz/Saarland
Beschreibung: Versand der Magazine für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 1.470.464 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 10.000.000 Sendungen.
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Auftraggeberin hat das Recht (ist aber nicht verpflichtet), den Vertrag um zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Originären Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. . (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 (drei) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Mindestjahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz nachgewiesen werden, der mindestens die Summe der zu den einzelnen Losen geforderten Werte erreicht. Zur Verifizierung der in der Eigenerklärung gemachten Umsatzangaben (Mindestanforderung) können die Auftraggeberinnen nach freiem Ermessen vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten Nachweise fordern. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen den geforderten Mindestjahresumsatz mindestens gemeinsam erreichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach § 5 PostG bzw. einer Anzeige nach § 36 PostG sofern die Leistung durch Unternehmen erbracht wird, die Postdienstleistungen i. S. d. § 4 PostG erbringen (§ 4 Nr. 1 lit. c PostG).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Referenzen
Beschreibung: Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist je Los mindestens eine Referenz über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde, einzureichen. Vergleichbar sind jeweils Aufträge über die Abholung und Zustellung von Printmedien (alle auf Papier gedruckten, einzelnen Empfängern per Name und Adresse zuzuordnenden Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, unabhängig davon, ob diese mit einem Adressaufkleber versehen sind oder nicht), die mindestens die folgenden losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr (40 % der Sendungsmenge p.a. des Losgegenstandes) umfassen: (a) Los 1 Baden-Württemberg: 3.111.348 Stück pro Jahr, (b) Los 2 Bayern: 2.950.272 Stück pro Jahr, (c) Los 3 Hessen: 690.400 Stück pro Jahr, (d) Los 4 Niedersachsen: 1.545.610 Stück pro Jahr, (e) Los 5 Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern: 894.899 Stück pro Jahr, (f) Los 6 Westfalen-Lippe: 1.033.376 Stück pro Jahr, (g) Los 7 Schleswig-Holstein: 339.598 Stück pro Jahr, (h) Los 8 Sachsen: 1.253.600 Stück pro Jahr, (i) Los 9 Thüringen: 493.600 Stück pro Jahr, (j) Los 10 Rheinland: 1.243.366 Stück pro Jahr, (k) Los 11 Hamburg: 163.057Stück pro Jahr, (l) Los 12 Rheinland-Pfalz/Saarland: 586.926 Stück pro Jahr, (m) Los 13 Sachsen-Anhalt: 288.000 Stück pro Jahr.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Qualifikation des Kernteams
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zentralen Ansprechpartner sowie zwei Vertreter (Kernteam) gegenüber den Auftraggeberinnen zu benennen. Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforderungen (A) nachgewiesen und Informationen (I) bereitgestellt werden. (a) Zentraler Ansprechpartner (steuert die gesamten Prozesse innerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers und ist übergeordneter, beratender Hauptansprechpartner der Auftraggeberin): - mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (exkl. Ausbildung), davon mindestens 2 Jahre Führungserfahrung (A), - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I). - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I). (b) Zwei Stellvertreter: - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I), - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I) (c) Das Kernteam muss gemeinsam die folgende Mindestanforderung erfüllen: kaufmännische oder technische Ausbildung / Studium (A). Werden die eben genannten Mindestanforderungen (mit A gekennzeichnet) nicht erfüllt, so wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (4) Maßnahmen zur Organisation und Qualitätssicherung
Beschreibung: Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand eines Organigramms, aus dem die Aufgabenverteilung und die Vertretungsregelungen hervorgehen hervorgeht, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, - Darstellung eines beispielhaften Arbeitsablaufs.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Hinweise für Bietergemeinschaften und für den Fall der Eignungsleihe
Beschreibung: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise (1) bis (4) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden - Württemberg
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Sachsen-Anhalt
Beschreibung: Versand der Magazine für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Sachsen-Anhalt. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 720.000 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 5.000.000 Sendungen.
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse Lüneburger Str. 4 
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Auftraggeberin hat das Recht (ist aber nicht verpflichtet), den Vertrag um zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Originären Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. . (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 (drei) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Mindestjahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz nachgewiesen werden, der mindestens die Summe der zu den einzelnen Losen geforderten Werte erreicht. Zur Verifizierung der in der Eigenerklärung gemachten Umsatzangaben (Mindestanforderung) können die Auftraggeberinnen nach freiem Ermessen vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten Nachweise fordern. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen den geforderten Mindestjahresumsatz mindestens gemeinsam erreichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach § 5 PostG bzw. einer Anzeige nach § 36 PostG sofern die Leistung durch Unternehmen erbracht wird, die Postdienstleistungen i. S. d. § 4 PostG erbringen (§ 4 Nr. 1 lit. c PostG).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Referenzen
Beschreibung: Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist je Los mindestens eine Referenz über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde, einzureichen. Vergleichbar sind jeweils Aufträge über die Abholung und Zustellung von Printmedien (alle auf Papier gedruckten, einzelnen Empfängern per Name und Adresse zuzuordnenden Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, unabhängig davon, ob diese mit einem Adressaufkleber versehen sind oder nicht), die mindestens die folgenden losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr (40 % der Sendungsmenge p.a. des Losgegenstandes) umfassen: (a) Los 1 Baden-Württemberg: 3.111.348 Stück pro Jahr, (b) Los 2 Bayern: 2.950.272 Stück pro Jahr, (c) Los 3 Hessen: 690.400 Stück pro Jahr, (d) Los 4 Niedersachsen: 1.545.610 Stück pro Jahr, (e) Los 5 Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern: 894.899 Stück pro Jahr, (f) Los 6 Westfalen-Lippe: 1.033.376 Stück pro Jahr, (g) Los 7 Schleswig-Holstein: 339.598 Stück pro Jahr, (h) Los 8 Sachsen: 1.253.600 Stück pro Jahr, (i) Los 9 Thüringen: 493.600 Stück pro Jahr, (j) Los 10 Rheinland: 1.243.366 Stück pro Jahr, (k) Los 11 Hamburg: 163.057Stück pro Jahr, (l) Los 12 Rheinland-Pfalz/Saarland: 586.926 Stück pro Jahr, (m) Los 13 Sachsen-Anhalt: 288.000 Stück pro Jahr.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Qualifikation des Kernteams
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zentralen Ansprechpartner sowie zwei Vertreter (Kernteam) gegenüber den Auftraggeberinnen zu benennen. Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforderungen (A) nachgewiesen und Informationen (I) bereitgestellt werden. (a) Zentraler Ansprechpartner (steuert die gesamten Prozesse innerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers und ist übergeordneter, beratender Hauptansprechpartner der Auftraggeberin): - mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (exkl. Ausbildung), davon mindestens 2 Jahre Führungserfahrung (A), - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I). - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I). (b) Zwei Stellvertreter: - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I), - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I) (c) Das Kernteam muss gemeinsam die folgende Mindestanforderung erfüllen: kaufmännische oder technische Ausbildung / Studium (A). Werden die eben genannten Mindestanforderungen (mit A gekennzeichnet) nicht erfüllt, so wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (4) Maßnahmen zur Organisation und Qualitätssicherung
Beschreibung: Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand eines Organigramms, aus dem die Aufgabenverteilung und die Vertretungsregelungen hervorgehen hervorgeht, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, - Darstellung eines beispielhaften Arbeitsablaufs.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Hinweise für Bietergemeinschaften und für den Fall der Eignungsleihe
Beschreibung: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise (1) bis (4) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH00W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden - Württemberg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden - Württemberg
Registrierungsnummer: DE168368778
Postanschrift: Presselstraße 19  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7112593-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28  
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8962730-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Registrierungsnummer: DE114110216
Postanschrift: Basler Str. 2  
Stadt: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8000000255
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer: DE192651227
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 05118701-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE275390265
Postanschrift: Brandenburger Straße 72  
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8002650800
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE124159739
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1  
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8002655000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Registrierungsnummer: DE256878834
Postanschrift: Sternplatz 7  
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8002471001
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE207055164
Postanschrift: Kasernenstraße 61  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2118791-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE271900642
Postanschrift: Virchowstraße 30  
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Telefon: +49 06351403-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE258393558
Postanschrift: Lüneburger Str. 4  
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 08002265726
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband GbR
Registrierungsnummer: t:030346460
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Silke Renner
Telefon: +49 3034646-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3fb61560-b949-4153-a593-fdd13098dd22-01
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text: Abschnitt Nummer 5.1.9. (in allen Losen), Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Anstatt: "Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: (1) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach §5 PostG bzw. einer Anzeige nach §36 PostG." Muss es heißen: "Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: (1) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach §5 PostG bzw. einer Anzeige nach §36 PostG sofern die Leistung durch Unternehmen erbracht wird, die Postdienstleistungen i. S. d. § 4 PostG erbringen (§ 4 Nr. 1 lit. c PostG)."
Änderung der Auftragsunterlagen am: 25/03/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b9f27a6c-7bb9-477f-9f43-36373c1633e2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/03/2024 12:58:57 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 179268-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 61/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/03/2024

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Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
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Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
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Wernau
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Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
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