1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Albert-Ludwigs-Universität Albertstraße 21a 79104 Freiburg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: EU_2024061 - Div Spektrometer
Beschreibung: Die Auftraggeberin (AG) beauftragt die Beschaffung von folgenden Forschungsgegenständen: 300-MHz-NMR-Spektrometer + Konsole für d. 400-MHz-NMR-Spektrometer + Supraleitendes FT-NMR-Spektrometer (700 MHz) mit Kryoprobenkopf. Zuschlag erhält der Bieter Bruker BioSpin GmbH Rudolf-Plank-Str. 23 76275 Ettlingen
Kennung des Verfahrens: 780d1a36-7752-4c0a-9a47-8c056e8566ea
Interne Kennung: EU_2024061 - Div Spektrometer
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79104
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 840 336,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Geräte verfügen über technische Alleinstellungsmerkmale und werden in Art und Umfang nachweislich ausschließlich durch den Auftragnehmer hergestellt und vertrieben. Auftrag wurde am 22.03.2024 an das Unternehmen Bruker BioSpin GmbH vergeben. Es wurde vor der Auftragserteilung eine freiwillige exAnte gem. § 135 Abs. 3 GWB. Bekanntmachungskennung: 61f07f37-ad22-4feb-8eec-ed85365eb231. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs- /Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Postanschrift: Kapellenstr. 17 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76131 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 721 / 926-0 Fax: +49 721 / 926-3985 Internet-Adresse: http://www.rpkarlsruhe. de/servlet/PB/menu/1159131/index.html Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. Gegen § 134 verstoßen hat oder 2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn 1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Das Vergabeverfahren wurde gem § 14 Abs. 4 VgV i.V.m. § 17 Abs. 5 VgV als „Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb“ durchgeführt. exAnte Bekanntmachung wurde vor Zuschlag gem. § 135 Abs. 3 GWB unter Bekanntmachungskennung: 61f07f37-ad22-4feb-8eec-ed85365eb231 veröffentlich
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: EU_2024061 - Div Spektrometer
Beschreibung: Die Auftraggeberin (AG) hat folgende Leistung an das Unternehmen Bruker BioSpin GmbH vergeben: 300-MHz-NMR-Spektrometer + Konsole für d. 400-MHz-NMR-Spektrometer + Supraleitendes FT-NMR-Spektrometer (700 MHz) mit Kryoprobenkopf
Interne Kennung: EU_2024061 - Div Spektrometer
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79104
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Zuschlag an das Unternehmen Bruker BioSpin GmbH
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: 100 % Preis
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs- /Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Postanschrift: Kapellenstr. 17 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76131 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 721 / 926-0 Fax: +49 721 / 926-3985 Internet-Adresse: http://www.rpkarlsruhe. de/servlet/PB/menu/1159131/index.html Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. Gegen § 134 verstoßen hat oder 2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn 1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Albert-Ludwigs-Universität Albertstraße 21a 79104 Freiburg
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Albert-Ludwigs-Universität Albertstraße 21a 79104 Freiburg
Registrierungsnummer: ORG-0001
Stadt: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79104
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Telefon: +49 76120354299
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: afe36696-4d33-4301-8f67-65d1ad4fb0be - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 177966-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 60/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/03/2024