2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221111 Bau von Straßenbrücken
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Herne
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Auswahlkriterien für die Begrenzung der Bewerberzahl: Es werden maximal fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsanforderungen gemäß der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen, erfolgt die Auswahl der maximal fünf Bewerber/ Bewerbergemeinschaften aufgrund nachfolgender Auswahlkriterien und -methodik: Es werden wie nachfolgend dargestellt Punkte (maximal insgesamt 9) vergeben. Die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 1. Ausführungs-Referenzprojekt über den Neubau einer Spannbetonbrücke Es werden alle zu dieser Referenzkategorie eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die Mindeststandards unter 1.1 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen. (1) Für die vom Bewerber im Referenzprojekt angegebene Gesamtbreite (gemessen: Außenkante-Außenkante) der Spannbetonbrücke werden Punkte wie folgt vergeben - 10,0 Meter (Mindestanforderung) bis hin zu 14,5 Meter: 1 Punkt - mehr als 14,5 Meter bis hin zu 18,5 Meter: 2 Punkte - mehr als 18,5 Meter: 3 Punkte (2) Sofern ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft nicht nur ein, sondern mehrere Referenzprojekte eingereicht hat: Aus diesen Referenzen wird die durchschnittliche Gesamtbreite (gemessen: Außenkante-Außenkante) aus allen referenzgegenständlichen Spannbetonbrücken ermittelt. Anhand des ermittelten Durchschnittswerts werden die Punkte wie oben angegeben vergeben. 2. Ausführungs-Referenzprojekt für den Neubau eines Brückenbauwerks, das einen erhöhten Schweregrad aufweist. Es werden alle zu dieser Referenzkategorie eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die Mindeststandards unter 1.2 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen. 1) Anhand der vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft im Referenzprojekt eingetragenen Angaben zu "Bauzeit" und "Verkehrsinfrastruktur im Baufeld" wird nach der Punkte-Wertungsmethode gemäß Mindeststandards unter 1.2 der EU-Auftragsbekanntmachung ein Punktwert ermittelt. Die Punkte werden wie folgt vergeben: - Für einen Punktwert von 5,0 Punkten (Mindestanforderung): 1 Punkt - Für einen Punktwert von mehr 5,0 bis einschließlich 10,0 Punkten: 2 Punkte. - Für einen Punktwert von mehr als 10,0 Punkten bis einschließlich 15,0 Punkten: 3 Punkte. (2) Sofern ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft nicht nur ein, sondern mehrere Referenzprojekte eingereicht hat: - Jede dieser Referenzen wird separat nach der Punkte-Wertungsmethode gemäß Mindeststandards zu 1.2 der EU-Auftragsbekanntmachung mit einem Punktwert bewertet. - Sodann wird aus den für jede Referenz separat ermittelten Punktwerten ein Durchschnittspunktwert aus allen Referenzen ermittelt. - Sodann findet eine Umrechnung des Durchschnittspunktwerts in den für dieses Auswahlkriterium maßgeblichen Punktwert wie oben beschrieben statt. 3. Anzahl der Referenzaufträge über in den letzten 10 Jahren ausgeführte Planungsleistungen in den Bereichen Ingenieurbauten und Tragwerksplanung (Grundlagenermittlung, Vorplanung bzw. Entwurfsplanung gemäß Vorgaben des Mindeststandards) die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die alle Mindeststandards unter 2.1. der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen. Es werden alle zu Referenzkategorie 2.1 eingereichten Referenzen berücksichtigt, die alle Mindeststandards zu Abschnitt 2.1 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen. Im Auswahlkriterium 2.1 werden sodann Punkte wie folgt vergeben: Mindestens 1 Referenzprojekt, das alle Mindeststandards unter 2.1 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllt (Mindestanforderung): 0,5 Punkte. Mindestens 2 Referenzprojekte, die alle Mindeststandards unter 2.1 der EU- Auftragsbekanntmachung erfüllen: 1,0 Punkte. Mindestens 3 Referenzprojekte, die alle Mindeststandards unter 2.1 der EU- Auftragsbekanntmachung erfüllen: 1,5 Punkte. 4. Anzahl der Referenzaufträge über in den letzten 10 Jahren ausgeführte Planungsleistungen in den Bereichen Ingenieurbauten und Tragwerksplanung (Genehmigungsplanung bzw. Ausführungsplanung gemäß Vorgaben des Mindeststandards) die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die alle Mindeststandards unter 2.2. der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen. Es werden alle zu Referenzkategorie 2.2 eingereichten Referenzen berücksichtigt, die alle Mindeststandards unter 2.2 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen. Im Auswahlkriterium 2.2 werden sodann Punkte wie folgt vergeben: Mindestens 1 Referenzprojekt, das alle Mindeststandards unter 2.2 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllt (Mindestanforderung): 0,5 Punkte. Mindestens 2 Referenzprojekte, die alle Mindeststandards unter 2.2 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen: 1,0 Punkte. Mindestens 3 Referenzprojekte, die alle Mindeststandards unter 2.2 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen: 1,5 Punkte. Entscheidung bei Punktgleichstand: Kommt es durch die Anwendung der Auswahlkriterien und der vorstehenden, hierzu dargestellten Wertungsmethode zu einem Punktegleichstand mehrerer Bewerber auf Platz 5, sodass eine eindeutige und transparente Begrenzung auf fünf Bewerber nicht möglich ist, wird nur derjenige auf Platz 5 liegende Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der im Auswahlkriterium 1.2 den höchsten Durchschnittspunktwert (Ergebnis Rechenschritt 2; vor Umrechnung in die Punkte gemäß Auswahlkriterium) erreicht hat. Lässt sich auch danach nicht eindeutig ermitteln, welche fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern sind, wird nur derjenige auf Platz 5 liegende Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der im Auswahlkriterium 1.1 die höchste (bei mehreren Referenzen durchschnittliche) Gesamtbreite der Spannbetonbrücken nachgewiesen hat. Das vorgenannte Verfahren zur Begrenzung der Bewerber wird entsprechend angewendet, wenn aufgrund eines Punktegleichstands auf einem Rang die Zahl der auszuwählenden Bewerber mehr als fünf betragen würde.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Konkurs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vergleichsverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrugsbekämpfung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem, § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.