Deutschland – Empfangsdienste – Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendienstleistungen

168953-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Empfangsdienste – Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendienstleistungen
OJ S 58/2024 21/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kunsthochschule für Medien Köln
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendienstleistungen
Beschreibung: Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendienstleistungen
Kennung des Verfahrens: f55297c1-d7db-4282-afa5-211ecfdebd20
Interne Kennung: 25065
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79992000 Empfangsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kunsthochschule für Medien Köln  
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNY5CDXP2 1. Zusätzlich zu dem Preisblatt hat jeder Bieter mit seinem Angebot den Vordruck 07a: Kalkulationsblatt für alle für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendienstkräfte einzureichen. Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden . Dies kann zum Ausschluss führen. Hinweise zum Vordruck 07a: Kalkulationsblatt a) Soweit Arbeitnehmer unterschiedlicher Lohngruppen für den ausgeschriebenen Auftrag vorgesehen sind, ist das Kalkulationsblatt dem Angebot jeweils gesondert für jede relevante Lohngruppe beizufügen. Im Weiteren kann das Kalkulationsblatt, soweit erforderlich, differenziert für den Regel-Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendienstbetrieb und den Sonder-Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendiensteinsätzen vorgelegt werden. b) Es ist zulässig, in die im Kalkulationsblatt vorgesehenen Leerfelder (D. - Sonstige Kosten: Positionen 6-9) weitere Bestandteile der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes einzutragen, soweit erforderlich. c) Soweit einzelne Positionen des Kalkulationsblattes für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes irrelevant sind, ist für diese Positionen in den Spalten "%" und "EUR" jeweils eine Null (0) einzutragen. d) Soweit ein Bieter den für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendienstkräften eine freiwillige (übertarifliche) Zulage etc. gewährt, hat er diese in seinen Angebotspreis einzukalkulieren und im Kalkulationsblatt anzugeben (z. B. in den im Kalkulationsblatt dafür vorgesehenen Leerfeldern). 2. Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, die vor Angebotsabgabe an einer Ortsbesichtigung teilgenommen haben. Besichtigt wird ausschließlich das Objekt Heumarkt 14, 50676 Köln. Die Ortsbesichtigung im Zeitraum vom 22.02.2024 bis zum Ablauf der Angebotsfrist statt. Alle Bieter haben hierzu unter Nutzung der Kommunikationsfunktion des Vergabeportals rechtzeitig Termine anzufragen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Teilnehmer der Ortsbesichtigungen über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals im relevanten Projektraum vorab namentlich mitzuteilen sind und sich vor Ort auszuweisen haben, letzteres aber nur auf entsprechende Anforderung des Auftraggebers und nur gegenüber dessen Mitarbeitern. Zum Zwecke der Wahrung der Vertraulichkeit dürfen die Teilnehmer der Ortsbesichtigungen keine Dienstkleidung und keine sichtbaren Gegenstände bei sich tragen, die Rückschlüsse auf das jeweilige Bieterunternehmen zulassen. Fahrzeuge, die bei der Anreise verwendet werden und ein Firmenlogo bzw. -schriftzug des Bieterunternehmens tragen, dürfen nicht auf dem Gelände des Auftraggebers parken. Im Rahmen eines jeden Ortstermins wird jeder Bieter einzeln nach einem vorab festgelegten Ablaufplan des Auftraggebers durch die zu reinigenden Liegenschaften geführt (keine Sammeltermine). Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Bieter im Rahmen der Besichtigungstermine gleichbehandelt werden. Jeder Besichtigungstermin wird vom Auftraggeber protokolliert. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ortsbesichtigungen keine Bieterfragen beantwortet und keine Verhandlungen geführt werden. Soweit sich im Rahmen von Ortsbesichtigungen Fragen ergeben, können diese gemäß den Bewerbungsbedingungen im Nachgang als Bieterfragen gestellt werden. 3. Soweit die Vergabeunterlagen nicht vertrauliche Informationen der KHM erhalten, stehen sie über den Vergabemarktplatz NRW unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung. Für den Abruf dieses Teils der Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Zum Schutz der Vertraulichkeit wird die Leistungsbeschreibung erst nach Abgabe der vorliegenden Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür ist eine Anforderung unter Verwendung des Vordrucks 01a erforderlich.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendienstleistungen
Beschreibung: Die Kunsthochschule für Medien Köln fordert die interdisziplinäre Auseinandersetzung mit den medialen Künsten. Sie bietet ein anspruchsvolles Projektstudium "Mediale Künste" mit Diplomabschluss an. Künstlerische Praxis, verbunden mit der Aneignung medientechnischer und theoretischer Kompetenzen, hat Priorität und wird durch vielfältige Aufgaben in Technik und Verwaltung unterstützt. Vor diesem Hintergrund kommt es der KHM im Rahmen dieser Ausschreibung wesentlich auf den Einsatz von Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendienstkräften mit einer erheblich überdurchschnittlichen Qualifikation und Erfahrung, die hoch motiviert sind, und tatsächlich auch für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrages zur Verfügung stehen werden, an. Dies gilt insbesondere für den Empfang der Auftraggeberin, der als erste Anlaufstelle für Besucher, Dienstleister und andere externe sowie interne Gäste und Mitarbeitende dient. Die ausgeschriebenen Empfangs- und Pfortendienstleistungen sind a. für das Objekt Heumarkt 14, 50676 Köln sowie Bewachungsdienstleistungen für die Objekte b. Filzengraben 2a bis c), 50676 Köln c. Filzengraben 8 bis 10, 50676 Köln d. Filzengraben 18 bis 24, 50676 Köln e. Große Witschgasse 9 bis 11, 50676 Köln f. Rheingasse 8 bis 12, 50676 Köln g. Heumarkt 14, 50676 Köln h. Peter-Welter-Platz 2, 50676 Köln i. Pipin Straße 16, 50667 Köln zu erbringen. Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Interne Kennung: 25065
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79992000 Empfangsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kunsthochschule für Medien Köln  
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: 1. Bestandteile dieses Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der KHM a) Anlage 02: Leistungsbeschreibung b) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07) c) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) d) Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (= Vordruck 05) e) Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (= Vordruck 05a) f) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06) g) Anlage 08: Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung h) Anlage 09: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 08) i) Anlage 10: Kalkulationsblatt der Auftragnehmerin (= Vordruck 07a) j) Anlage 11: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) k) Anlage 12: Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW) l) Anlage 13: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) m) Anlage 14: Fremdfirmenrichtlinie für die KHM n) Anlage 15: Brandschutzordnung der KHM o) Anlage 16: Hausordnung der KHM 2. Die Konzepte werden zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet: 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der ausschreibungsgegenständlichen Empfangs- bzw. Bewachungs- und Pfortendienstleistungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der ausschreibungsgegenständlichen Empfangs- bzw. Bewachungs- und Pfortendienstleistungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der ausschreibungsgegenständlichen Empfangs- bzw. Bewachungs- und Pfortendienstleistungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der ausschreibungsgegenständlichen Empfangs- bzw. Bewachungs- und Pfortendienstleistungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der ausschreibungsgegenständlichen Empfangs- bzw. Bewachungs- und Pfortendienstleistungen erwarten. Für jedes qualitative Unterkriterium gilt: Pro Unterkriterium müssen mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. Der Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl erhält für das zu bewertende Unterkriterium 10 Punkte. Alle weiteren Bieter erhalten gemessen an der höchsten Wertungspunktzahl eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin folgende Formel an: 10 Punkte dividiert durch die höchste vergebene Punktzahl und sodann multipliziert mit der vom jeweiligen Bieter erreichten Punktzahl. Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, erfolgen nicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss im Rahmen des Antrages als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatzerklärungen
Beschreibung: Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, jeweils zeitlich abgelaufen sein müssen. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den "letzten" drei Geschäftsjahren. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: 1. Der Umsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich Empfangsdienste (= Hauptaufgabe: Besuchermanagement, Service- und Repräsentativfunktionen) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils mindestens 500.000 EUR betragen haben. 2. Der Umsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich Pforten- und Bewachungsdienste (= Hauptaufgabe: Zutrittskontrolle und Überwachung der Sicherheit) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils mindestens 500.000 EUR betragen haben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.02.2021 bis zum 15.02.2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes (beim Referenzgeber) sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Eignung nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Mindestbedingungen 1. Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters im Tätigkeitsbereich Empfangsdienste. Angegebene Referenzen sind im Hinblick auf die Mindestbedingungen aussagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: (1.) Empfangsdienste (= Hauptaufgabe: Besuchermanagement, Service- und Repräsentativfunktionen) (2.) für ein Objekt mit jahresdurchschnittlich mindestens 300 Nutzenden pro Kalendertag (Mitarbeitende, Studierende, Gäste etc.) am Standort der Leistungserbringung (3.) für mindestens 12 zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 15.02.2021 bis zum 15.04.2024 2. Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters Pforten- und Bewachungsdienste. Angegebene Referenzen sind im Hinblick auf die Mindestbedingungen aussagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: (1.) Pforten- und Bewachungsdienste (= Hauptaufgabe: Zutrittskontrolle und Überwachung der Sicherheit ) (2.) für ein Objekt mit jahresdurchschnittlich mindestens 300 Nutzenden pro Kalendertag (Mitarbeitende, Studierende, Gäste etc.) am Standort der Leistungserbringung (3.) für mindestens 12 zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 15.02.2021 bis zum 15.04.2024

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Beschreibung: Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 für den Bereich "Sicherheitsdienstleistungen" erbringen. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so erkennt der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro netto mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle angegebene Punktzahl von 20 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 20 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Empfangsteams
Beschreibung: Zur Beurteilung der Angebotsqualität ist ein Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck: Qualitätskonzept zu verwenden. Angaben im Angebot zur Angebotsqualität außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der bieterseits befüllte Vordruck darf maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar). Überschreitet der befüllte Vordruck den Umfang von 15 DIN-A4-Seiten (einschließlich des vorgegebenen Textes), werden ausschließlich die Inhalte der ersten 15 DIN-A4-Seiten bewertet. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität des Empfangsteams 40 % (= 40 Punkte) - Qualifikation der Empfangskräfte (10 % = 10 Punkte) - Erfahrung der Empfangskräfte (10 % = 10 Punkte) - Vergütung der Empfangskräfte (10 % = 10 Punkte) - Verfügbarkeit der Empfangskräfte (10 % = 10 Punkte) Die Anforderungen, worauf es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Qualifikation der Empfangskräfte: Das Unterkriterium der Qualifikation der Empfangskräfte betrifft die berufliche Befähigung der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangskräfte. Über die Erfüllung der der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestqualifikation hinaus ist im Rahmen dieses Unterkriteriums die wertungsrelevante Anforderung (d. h. keine Muss-Anforderung), dass jede eingesetzte Empfangskraft über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium (oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem die Empfangskraft niedergelassen ist, vergleichbar) mit einem unmittelbaren Bezug zu Empfangsdiensten in einem der folgenden spezifischen Bereiche verfügt: Hotellerie (Hotelfachmann/Hotelfachfrau), Restaurant- und Veranstaltungsgastronomie, Gastgewerbe, Messe- und Eventdienstleistungen, Hotelmanagement, Tourismusmanagement oder vergleichbar. Es können (nicht: müssen) bereits Empfangskräfte unter Angabe ihrer Qualifikation namentlich (oder bei eindeutiger Zuordenbarkeit anonymisiert) für den konkreten Auftrag benannt werden. - Erfahrung der Empfangskräfte: Das Unterkriterium der Erfahrung der Empfangskräfte betrifft die berufliche Erfahrung der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangskräfte. Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindesterfahrungen hinaus besteht im Rahmen dieses Unterkriteriums die wertungsrelevante Anforderung (d. h. keine Muss-Anforderung), dass jede eingesetzte Empfangskraft über eine möglichst aktuelle Berufspraxis und berufliche Spezialisierung im Empfangs-, Service- und Repräsentationsbereich, z. B. in der Hotellerie (mind. 3 Sterne nach DEHOGA oder vergleichbar) oder in vergleichbaren Servicebereichen mit intensiver Kunden-/Gästebetreuung (wie z. B. im Restaurantbereich, Messebereich), mit nachweislichem Einsatz im Empfangs- oder Servicebereich (direkter Gäste- / Kundenkontakt), verfügt. Dabei stehen nicht die bereits abgeleisteten Berufsjahre, sondern die berufliche Schwerpunktsetzung im Vordergrund. Es können (nicht: müssen) bereits Empfangskräfte unter Angabe ihrer Erfahrung namentlich (oder bei eindeutiger Zuordenbarkeit anonymisiert) für den konkreten Auftrag benannt werden. - Vergütung der Empfangskräfte: Das Unterkriterium der Vergütung der Empfangskräfte betrifft die Vergütung der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangskräfte. Die Sicherstellung der geforderten Qualifikation und Erfahrung und der hohen Motivation der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangskräfte erfordern aus der Sicht der Auftraggeberin auch eine übertarifliche Entlohnung. Deshalb geht die Auftraggeberin von einer höheren angebotenen Qualität der Leistung aus, je besser die Entlohnung der eingesetzten Empfangskräfte ist, sofern die Entlohnung gleichwohl angemessen (leistungsgerecht) bleibt und sichergestellt ist, dass die Empfangskräfte die überdurchschnittliche Entlohnung tatsächlich auch für die Dauer ihres Einsatzes am Empfang der Auftraggeberin erhalten. Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums besteht daher die wertungsrelevante Anforderung (d. h. keine Muss-Anforderung), dass alle vorgesehenen Empfangskräfte für die Dauer ihres Einsatzes am Empfang der Auftraggeberin eine freiwillige (übertarifliche) Zulage und / oder in sonstiger Weise eine vergleichsweise übertarifliche - gleichwohl angemessene - Entlohnung erhalten, und dass dies bieterseits auf geeignete Weise sichergestellt ist oder wird (z. B. durch Zusage eines entsprechenden Nachtrages zum jeweiligen Anstellungsvertrag). - Verfügbarkeit der Empfangskräfte: Das Unterkriterium der Verfügbarkeit der Empfangskräfte betrifft die bieterseitigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangskräfte. Die termingerechte Bereitstellung vertragsgemäßer Empfangskräfte zum vertraglich vorgesehenen Leistungsbeginn und während der Vertragslaufzeit ist wesentliche Vertragsgrundlage. Im Rahmen dieses Unterkriteriums ist deshalb schlüssig, konkret und verbindlich darzulegen, durch welche Maßnahmen die termingerechte Bereitstellung vertragsgemäßer Empfangskräfte für den ausgeschriebenen Auftrag zum vertraglich vorgesehenen Leistungsbeginn und während der Vertragslaufzeit zuverlässig sichergestellt wird. Zu diesem Zweck können (nicht: müssen) bereits Empfangskräfte für den konkreten Auftrag zugesagt werden. Es ist nicht erforderlich, dass die für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangskräfte bereits vor dem Beginn des vertraglich vorgesehenen Leistungszeitraumes beim Bieter angestellt sind.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Bewachungsteams
Beschreibung: Zur Beurteilung der Angebotsqualität ist ein Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck: Qualitätskonzept zu verwenden. Angaben im Angebot zur Angebotsqualität außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der bieterseits befüllte Vordruck darf maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar). Überschreitet der befüllte Vordruck den Umfang von 15 DIN-A4-Seiten (einschließlich des vorgegebenen Textes), werden ausschließlich die Inhalte der ersten 15 DIN-A4-Seiten bewertet. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: Zuschlagskriterium 3: Qualität des Bewachungsteams 40 % (= 40 Punkte) - Qualifikation der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte (10 % = 10 Punkte) - Erfahrung der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte (10 % = 10 Punkte) - Vergütung der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte (10 % = 10 Punkte) - Verfügbarkeit der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte (10 % = 10 Punkte) Die Anforderungen, worauf es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Qualifikation der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte: Das Unterkriterium der Qualifikation der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte betrifft die berufliche Befähigung der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Bewachungs- und Pfortendienstkräfte. Über die Erfüllung der der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestqualifikation hinaus ist im Rahmen dieses Unterkriteriums die wertungsrelevante Anforderung (d. h. keine Muss-Anforderung), dass jede eingesetzte Bewachungs- und Pfortendienstkraft über eine möglichst hochqualifizierte, einschlägige Berufsausbildung und über möglichst aktuelle einschlägige Fort- und Weiterbildungen sowie Zusatzqualifikationen verfügt. Es können (nicht: müssen) bereits Teammitglieder unter Angabe ihrer Qualifikation namentlich (oder bei eindeutiger Zuordenbarkeit anonymisiert) für den konkreten Auftrag benannt werden. - Erfahrung der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte: Das Unterkriterium der Erfahrung der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte betrifft die berufliche Erfahrung der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Bewachungs- und Pfortendienstkräfte. Über die Erfüllung der der Leistungsbeschreibung vorgegebene Mindesterfahrung hinaus besteht im Rahmen dieses Unterkriteriums die Anforderung, dass jede eingesetzte Bewachungs- und Pfortendienstkraft über eine möglichst umfassende Erfahrung, d. h. Berufspraxis, im Bereich des Vertragsgegenstandes verfügt. Dabei steht nicht die Dauer der Berufstätigkeit, sondern deren gehobener Anspruch im Vordergrund. Es können (nicht: müssen) bereits Teammitglieder unter Angabe ihrer Erfahrung namentlich (oder bei eindeutiger Zuordenbarkeit anonymisiert) für den konkreten Auftrag benannt werden. - Vergütung der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte: Das Unterkriterium der Vergütung der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte betrifft die Vergütung der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Bewachungs- und der Pfortendienstkräfte. Die Sicherstellung der geforderten Qualifikation und Erfahrung und der hohen Motivation der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Bewachungs- und der Pfortendienstkräfte erfordern aus der Sicht der Auftraggeberin auch eine überdurchschnittliche Entlohnung. Deshalb geht die Auftraggeberin von einer höheren Qualität der angebotenen Leistung aus, je besser die Entlohnung dieser Bewachungs- und Pfortendienstkräfte ist, sofern die Entlohnung gleichwohl angemessen (leistungsgerecht) bleibt und sichergestellt ist, dass die Bewachungs- und Pfortendienstkräfte die überdurchschnittliche Entlohnung tatsächlich auch für die Dauer ihres Einsatzes bei der Auftraggeberin erhalten. Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums besteht daher die Anforderung, dass alle vorgesehenen Bewachungs- und Pfortendienstkräfte für die Dauer ihres Einsatzes der Auftraggeberin eine freiwillige (übertarifliche) Zulage und / oder in sonstiger Weise eine vergleichsweise überdurchschnittliche - gleichwohl angemessene - Entlohnung erhalten, und dass dies bieterseits auf geeignete Weise sichergestellt ist oder wird (z. B. durch Zusage eines entsprechenden Nachtrages zum jeweiligen Anstellungsvertrag). - Verfügbarkeit der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte: Das Unterkriterium der Verfügbarkeit der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte betrifft die bieterseitigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Bewachungs- und Pfortendienstkräfte. Die termingerechte Bereitstellung vertragsgemäßer Bewachungs- und Pfortendienstkräfte zum vertraglich vorgesehenen Leistungsbeginn und während der Vertragslaufzeit ist wesentliche Vertragsgrundlage. Bieterseits ist daher schlüssig, konkret und verbindlich darzulegen, durch welche Maßnahmen die termingerechte Bereitstellung vertragsgemäßer Bewachungs- und Pfortendienstkräfte für den ausgeschriebenen Auftrag zum vertraglich vorgesehenen Leistungsbeginn und während der Vertragslaufzeit zuverlässig sichergestellt wird. Zu diesem Zweck können (nicht: müssen) sie bereits auf dem Vordruck Qualitätskonzept namentlich benannt und ihre Verfügbarkeit für den konkreten Auftrag zugesichert werden. Es ist nicht erforderlich, dass die für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangskräfte bereits vor dem Beginn des vertraglich vorgesehenen Leistungszeitraumes beim Bieter angestellt sind.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 12:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertragsbedingungen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kunsthochschule für Medien Köln
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kunsthochschule für Medien Köln
Registrierungsnummer: 811 383 949
Postanschrift: Peter-Welter-Platz 2  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50676
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: zentrale@khm.de
Telefon: +49 22120189-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 6a030636-8373-4afe-bf8a-aab3e72a36b5-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: S. Vergabevermerk
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die bekannt gemachten Anforderungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 Vergabeverordnung) werden um die folgende Vorgabe ergänzt (Update 1): "Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens Bieter müssen über eine Alarmempfangsstelle verfügen, die nach DIN EN 50518 zertifiziert ist. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so erkennt der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen."
Änderung der Auftragsunterlagen am: 19/03/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0debe6e4-a2c2-4f10-84eb-b523a3d8641d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/03/2024 20:49:28 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 168953-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 58/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/03/2024

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