2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Inzigkofen
Stadt: Inzigkofen
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4D5GH9WC Informationen zum Teilnahmewettbewerb: Ausgewählt werden höchstens fünf Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 7 bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 7 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 7 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 7 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 erzielte Punkt-zahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 7 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet schließlich das Los über den als fünften auszuwählenden Bewerber. - Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt III werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN erfolgt zwingend der Ausschluss, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt IV werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. - Die nachfolgende Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt V Ziffer 1 wird dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. - Die nachfolgende Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt V Ziffer 2 wird gemäß dem dort ersichtlichen Punktesystem beurteilt. Insgesamt können - soweit kein Ausschluss erfolgt - maximal 100 Punkte erzielt werden. - Die nachfolgende Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt V Ziffer 3 wird gemäß dem dort ersichtlichen Punktesystem beurteilt. Insgesamt können - soweit kein Ausschluss erfolgt - maximal 100 Punkte erzielt werden. - Die nachfolgende Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt V Ziffer 4 wird gemäß dem dort ersichtlichen Punktesystem beurteilt. Insgesamt können - soweit kein Ausschluss erfolgt - maximal 100 Punkte erzielt werden. - Die nachfolgende Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt V Ziffer 5 wird dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. - Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt V Ziffern 6 und 7 werden gemäß dem dort ersichtlichen Punktesystem beurteilt. Insgesamt können - soweit kein Ausschluss erfolgt - maximal 3.800 Punkte (d.h. maximal 760 Punkte je Referenz gem. Ziffern 6 und 7) erzielt werden. Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen) gem. Ziffer 6 sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen) werden - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Referenzen 3 bis 5 gem. Ziffer 7 werden - soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Bewerber, Bewerbergemeinschaften und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit an-deren Leistungserbringern können insgesamt höchstens fünf Referenzen benennen. Für den Fall, dass entgegen den Teilnahmebedingungen mehr als fünf Referenzen benannt werden sollten, werden nur die in der Reihenfolge ersten fünf im Teilnahmeantrag genannten Referenzen gewertet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB