1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Evaluation Faire Mobilität
Beschreibung: Das Beratungsangebot Faire Mobilität wurde 2011 im Rahmen einer ESF-Projektförderung gestartet und wurde ab 2017 als reines Bundesprojekt fortgeführt. 2020 wurde Faire Mobilität im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verankert und damit verstetigt. Seit 2021 wird das Beratungsangebot auf Basis des gesetzlichen Leistungsanspruchs in § 31 AEntG durchgeführt. Der DGB erhält dazu Bundesmittel in Höhe von bis zu 3,996 Millionen Euro pro Jahr und steuert Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent bei. Durch die Verstetigung sollte das Beratungsangebot weiter gestärkt, die Qualität auf Dauer gesichert und weiterentwickelt werden. Die Bereitstellung von arbeits- und sozialrechtlichen Informations- und Unterstützungsangeboten für Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben sich zu einer Daueraufgabe entwickelt. Die kurzen Projektzyklen waren nicht geeignet, um dieser Aufgabe längerfristig gerecht zu werden. Insbesondere die Personalfluktuation bei Faire Mobilität auf Grund von befristeten Beschäftigungsverhältnissen stellte in der Praxis ein großes Problem dar. Kern von Faire Mobilität ist die Information und Erstberatung von mobilen Arbeitskräften aus der EU zu Arbeitsrechten und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Dafür beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutschlandweit in 13 Beratungsstellen und mobil z.B. an LKW-Raststätten. Im Jahr 2022 wurden ca. 8.800 Personen beraten. Die meisten von ihnen kamen aus Polen, Bulgarien und Rumänien. Darüber hinaus erstellt Faire Mobilität Informationsmaterialien, führt Beratungs- und Multiplikatorenschulungen durch und macht durch Pressearbeit Missbrauchsfälle publik. Das Projekt Faire Mobilität soll zu dem übergeordneten Ziel beitragen, die Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt für EU-Bürgerinnen und -Bürger v.a. aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten fair zu gestalten. Faire Mobilität stellt dafür auf die Verbesserung der Informationslage und Rechtssicherheit von mobilen Beschäftigten hinsichtlich ihrer Arbeitsrechte sowie der Arbeitsbedingungen in Deutschland ab. Zwischen Oktober 2019 und Juli 2020 fand eine erste externe, vom BMAS beauftragte Evaluation statt. Die Befunde der Evaluation haben gezeigt, dass durch Faire Mobilität ein qualitativ hochwertiges und wirkungsvolles Beratungsangebot geschaffen wurde. Die aktuelle Evaluation soll die Weiterentwicklung des Beratungsangebotes seit der Verstetigung durch die Einführung des § 31 AEntG wissenschaftlich erfassen und bewerten. Die Einführung sollte dazu dienen, eine effektive Beratung von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Europäischen Union in Deutschland zu gewährleisten und dem Deutschen Gewerkschaftsbund durch Planungssicherheit eine Verbesserung des Angebotes zu ermöglichen. § 31 Abs. 9 AEntG sieht vor, dass das Beratungs- und Informationsangebot bis zum 31. Dezember 2025 durch das BMAS evaluiert wird. Durch diese Evaluation soll nun überprüft werden, ob die mit der Verstetigung angestrebten Ziele erreicht werden konnten und sich die Einführung des regelmäßigen Leistungsanspruchs bewährt hat. Darüber hinaus soll erforscht werden, ob und wie das Beratungsangebot weiterentwickelt werden kann, um die verfolgten Ziele noch besser zu erreichen.
Kennung des Verfahrens: fb4819cf-38e8-4c0a-bf36-a8754fe49720
Interne Kennung: ZVS-04812-6/41
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Evaluierung Faire Mobilität
Beschreibung: Das Beratungsangebot Faire Mobilität wurde 2011 im Rahmen einer ESF-Projektförderung gestartet und wurde ab 2017 als reines Bundesprojekt fortgeführt. 2020 wurde Faire Mobilität im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verankert und damit verstetigt. Seit 2021 wird das Beratungsangebot auf Basis des gesetzlichen Leistungsanspruchs in § 31 AEntG durchgeführt. Der DGB erhält dazu Bundesmittel in Höhe von bis zu 3,996 Millionen Euro pro Jahr und steuert Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent bei. Durch die Verstetigung sollte das Beratungsangebot weiter gestärkt, die Qualität auf Dauer gesichert und weiterentwickelt werden. Die Bereitstellung von arbeits- und sozialrechtlichen Informations- und Unterstützungsangeboten für Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben sich zu einer Daueraufgabe entwickelt. Die kurzen Projektzyklen waren nicht geeignet, um dieser Aufgabe längerfristig gerecht zu werden. Insbesondere die Personalfluktuation bei Faire Mobilität auf Grund von befristeten Beschäftigungsverhältnissen stellte in der Praxis ein großes Problem dar. Kern von Faire Mobilität ist die Information und Erstberatung von mobilen Arbeitskräften aus der EU zu Arbeitsrechten und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Dafür beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutschlandweit in 13 Beratungsstellen und mobil z.B. an LKW-Raststätten. Im Jahr 2022 wurden ca. 8.800 Personen beraten. Die meisten von ihnen kamen aus Polen, Bulgarien und Rumänien. Darüber hinaus erstellt Faire Mobilität Informationsmaterialien, führt Beratungs- und Multiplikatorenschulungen durch und macht durch Pressearbeit Missbrauchsfälle publik. Das Projekt Faire Mobilität soll zu dem übergeordneten Ziel beitragen, die Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt für EU-Bürgerinnen und -Bürger v.a. aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten fair zu gestalten. Faire Mobilität stellt dafür auf die Verbesserung der Informationslage und Rechtssicherheit von mobilen Beschäftigten hinsichtlich ihrer Arbeitsrechte sowie der Arbeitsbedingungen in Deutschland ab. Zwischen Oktober 2019 und Juli 2020 fand eine erste externe, vom BMAS beauftragte Evaluation statt. Die Befunde der Evaluation haben gezeigt, dass durch Faire Mobilität ein qualitativ hochwertiges und wirkungsvolles Beratungsangebot geschaffen wurde. Die aktuelle Evaluation soll die Weiterentwicklung des Beratungsangebotes seit der Verstetigung durch die Einführung des § 31 AEntG wissenschaftlich erfassen und bewerten. Die Einführung sollte dazu dienen, eine effektive Beratung von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Europäischen Union in Deutschland zu gewährleisten und dem Deutschen Gewerkschaftsbund durch Planungssicherheit eine Verbesserung des Angebotes zu ermöglichen. § 31 Abs. 9 AEntG sieht vor, dass das Beratungs- und Informationsangebot bis zum 31. Dezember 2025 durch das BMAS evaluiert wird. Durch diese Evaluation soll nun überprüft werden, ob die mit der Verstetigung angestrebten Ziele erreicht werden konnten und sich die Einführung des regelmäßigen Leistungsanspruchs bewährt hat. Darüber hinaus soll erforscht werden, ob und wie das Beratungsangebot weiterentwickelt werden kann, um die verfolgten Ziele noch besser zu erreichen.
Interne Kennung: ZVS-04812-6/41
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monat
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Registrierungsnummer: 022899-527-0
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 022899-527-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0228-9499-0
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228-9499-0
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f5791f71-3be8-4393-bf6a-548459f5c4c7 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/03/2024 07:55:09 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 163799-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 56/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/03/2024