1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Evaluation Faire Mobilität
Beschreibung: Das Beratungsangebot Faire Mobilität wurde 2011 im Rahmen einer ESF-Projektförderung gestartet und wurde ab 2017 als reines Bundesprojekt fortgeführt. 2020 wurde Faire Mobilität im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verankert und damit verstetigt. Seit 2021 wird das Beratungsangebot auf Basis des gesetzlichen Leistungsanspruchs in § 31 AEntG durchgeführt. Der DGB erhält dazu Bundesmittel in Höhe von bis zu 3,996 Millionen Euro pro Jahr und steuert Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent bei. Durch die Verstetigung sollte das Beratungsangebot weiter gestärkt, die Qualität auf Dauer gesichert und weiterentwickelt werden. Die Bereitstellung von arbeits- und sozialrechtlichen Informations- und Unterstützungsangeboten für Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben sich zu einer Daueraufgabe entwickelt. Die kurzen Projektzyklen waren nicht geeignet, um dieser Aufgabe längerfristig gerecht zu werden. Insbesondere die Personalfluktuation bei Faire Mobilität auf Grund von befristeten Beschäftigungsverhältnissen stellte in der Praxis ein großes Problem dar. Kern von Faire Mobilität ist die Information und Erstberatung von mobilen Arbeitskräften aus der EU zu Arbeitsrechten und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Dafür beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutschlandweit in 13 Beratungsstellen und mobil z.B. an LKW-Raststätten. Im Jahr 2022 wurden ca. 8.800 Personen beraten. Die meisten von ihnen kamen aus Polen, Bulgarien und Rumänien. Darüber hinaus erstellt Faire Mobilität Informationsmaterialien, führt Beratungs- und Multiplikatorenschulungen durch und macht durch Pressearbeit Missbrauchsfälle publik. Das Projekt Faire Mobilität soll zu dem übergeordneten Ziel beitragen, die Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt für EU-Bürgerinnen und -Bürger v.a. aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten fair zu gestalten. Faire Mobilität stellt dafür auf die Verbesserung der Informationslage und Rechtssicherheit von mobilen Beschäftigten hinsichtlich ihrer Arbeitsrechte sowie der Arbeitsbedingungen in Deutschland ab. Zwischen Oktober 2019 und Juli 2020 fand eine erste externe, vom BMAS beauftragte Evaluation statt. Die Befunde der Evaluation haben gezeigt, dass durch Faire Mobilität ein qualitativ hochwertiges und wirkungsvolles Beratungsangebot geschaffen wurde. Die aktuelle Evaluation soll die Weiterentwicklung des Beratungsangebotes seit der Verstetigung durch die Einführung des § 31 AEntG wissenschaftlich erfassen und bewerten. Die Einführung sollte dazu dienen, eine effektive Beratung von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Europäischen Union in Deutschland zu gewährleisten und dem Deutschen Gewerkschaftsbund durch Planungssicherheit eine Verbesserung des Angebotes zu ermöglichen. § 31 Abs. 9 AEntG sieht vor, dass das Beratungs- und Informationsangebot bis zum 31. Dezember 2025 durch das BMAS evaluiert wird. Durch diese Evaluation soll nun überprüft werden, ob die mit der Verstetigung angestrebten Ziele erreicht werden konnten und sich die Einführung des regelmäßigen Leistungsanspruchs bewährt hat. Darüber hinaus soll erforscht werden, ob und wie das Beratungsangebot weiterentwickelt werden kann, um die verfolgten Ziele noch besser zu erreichen.
Kennung des Verfahrens: 5aac1ccb-8c46-4a22-b6a7-321f5c2f8e85
Interne Kennung: ZVS-04812-6/41a
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Evaluierung Faire Mobilität
Beschreibung: Das Beratungsangebot Faire Mobilität wurde 2011 im Rahmen einer ESF-Projektförderung gestartet und wurde ab 2017 als reines Bundesprojekt fortgeführt. 2020 wurde Faire Mobilität im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verankert und damit verstetigt. Seit 2021 wird das Beratungsangebot auf Basis des gesetzlichen Leistungsanspruchs in § 31 AEntG durchgeführt. Der DGB erhält dazu Bundesmittel in Höhe von bis zu 3,996 Millionen Euro pro Jahr und steuert Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent bei. Durch die Verstetigung sollte das Beratungsangebot weiter gestärkt, die Qualität auf Dauer gesichert und weiterentwickelt werden. Die Bereitstellung von arbeits- und sozialrechtlichen Informations- und Unterstützungsangeboten für Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben sich zu einer Daueraufgabe entwickelt. Die kurzen Projektzyklen waren nicht geeignet, um dieser Aufgabe längerfristig gerecht zu werden. Insbesondere die Personalfluktuation bei Faire Mobilität auf Grund von befristeten Beschäftigungsverhältnissen stellte in der Praxis ein großes Problem dar. Kern von Faire Mobilität ist die Information und Erstberatung von mobilen Arbeitskräften aus der EU zu Arbeitsrechten und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Dafür beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutschlandweit in 13 Beratungsstellen und mobil z.B. an LKW-Raststätten. Im Jahr 2022 wurden ca. 8.800 Personen beraten. Die meisten von ihnen kamen aus Polen, Bulgarien und Rumänien. Darüber hinaus erstellt Faire Mobilität Informationsmaterialien, führt Beratungs- und Multiplikatorenschulungen durch und macht durch Pressearbeit Missbrauchsfälle publik. Das Projekt Faire Mobilität soll zu dem übergeordneten Ziel beitragen, die Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt für EU-Bürgerinnen und -Bürger v.a. aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten fair zu gestalten. Faire Mobilität stellt dafür auf die Verbesserung der Informationslage und Rechtssicherheit von mobilen Beschäftigten hinsichtlich ihrer Arbeitsrechte sowie der Arbeitsbedingungen in Deutschland ab. Zwischen Oktober 2019 und Juli 2020 fand eine erste externe, vom BMAS beauftragte Evaluation statt. Die Befunde der Evaluation haben gezeigt, dass durch Faire Mobilität ein qualitativ hochwertiges und wirkungsvolles Beratungsangebot geschaffen wurde. Die aktuelle Evaluation soll die Weiterentwicklung des Beratungsangebotes seit der Verstetigung durch die Einführung des § 31 AEntG wissenschaftlich erfassen und bewerten. Die Einführung sollte dazu dienen, eine effektive Beratung von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Europäischen Union in Deutschland zu gewährleisten und dem Deutschen Gewerkschaftsbund durch Planungssicherheit eine Verbesserung des Angebotes zu ermöglichen. § 31 Abs. 9 AEntG sieht vor, dass das Beratungs- und Informationsangebot bis zum 31. Dezember 2025 durch das BMAS evaluiert wird. Durch diese Evaluation soll nun überprüft werden, ob die mit der Verstetigung angestrebten Ziele erreicht werden konnten und sich die Einführung des regelmäßigen Leistungsanspruchs bewährt hat. Darüber hinaus soll erforscht werden, ob und wie das Beratungsangebot weiterentwickelt werden kann, um die verfolgten Ziele noch besser zu erreichen.
Interne Kennung: ZVS-04812-6/41a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monat
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. 1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen: 1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich empirischer Sozialforschung inkl. qualitativer Erhebungs- und Auswertungsmethoden; 1.2 Besondere wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der Sozial- und Arbeits-marktpolitikforschung Die zu Nr. 1.1 und 1.2 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über Forschungs-arbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auf-traggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolu-men sind anzugeben). Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird. 1.3 Kompetenz und Erfahrung in der Leitung und Durchführung wissenschaftlicher Evaluationsprojekte Als Nachweise zu 1.3 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung an Hand konkreter Beispiele belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechen-de Bescheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eig-nung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompe-tenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen. Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der gefor-derten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu über-nehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen. 2. Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung: 2.1. Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen. 2.2. Folgende Nachweise zu Qualifikation sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Personen zu erbringen: 2.2.1 Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Wirt-schaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder einer vergleichbaren Studienrichtung. Die persönlichen Nachweise zu Nr. 2.2.1 für die Projektleitung und Stellvertretung sind in Form von Studien bzw. Ausbildungsnachweisen bzw. Zeugnissen nachzuweisen. Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung gelten auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird: 2.2.2 mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1. genannten Themen- und Aufgabenbereichen sowie 2.2.3 mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung bei Aufgaben im Zusammenhang mit empirischer Arbeitsmarkt- und Sozial-forschung Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber - oder bei selbständiger Tä-tigkeit der Auftraggeber - und der Kontaktpersonen einschließlich einer stichwortartigen Be-schreibung der Tätigkeiten). Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Themen- und Aufgabenbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welcher Nachweis welchen Bereich betrifft.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Projektskizze
Beschreibung: Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 3 DIN A4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Registrierungsnummer: 022899 527 0
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 022899 527 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0228 9499 0
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499 0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: aa69bfde-67e1-410e-ba14-d94298489bfe - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/03/2024 08:39:37 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 164003-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 56/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/03/2024