5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68199
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Erfüllungsorte für die ausgeschriebene Leistung sind 68199 Mannheim und 76646 Bruchsal.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit der Überlassung verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber 3 Monate vor Ende der Laufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums diese Verlängerungsoption in Textform geltend macht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: I.) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der dem Teilnahmeantrag als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern /Bewerbergemeinschaften einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein; 2) Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung; 4) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz; 5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung. Der Auftraggeber wird zudem von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: II.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. MINDESTKRITERIUM: durchschnittlicher Gesamtumsatz von mind. 200.000,- EUR netto. 2) Angabe des Nettoumsatzes des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen (Implementierung einer WFM-Software) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. 3) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall und Kalenderjahr von mindestens 5 Mio. EUR und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall und Kalenderjahr von mindestens 100.000,- EUR bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: III.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Darstellung von min. 5 vergleichbaren Unternehmensreferenzen des Bewerbers aus den Jahren 2020-2024. Die Referenz gilt, sofern diese die Implementierung einer WFM-Software umfasst, der Leistungsinhalt im Wesentlich dem Inhalt der vorliegenden Leistungsbeschreibung entspricht und ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurde. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung des Referenzprojekts mit detaillierter Beschreibung der Aufgabenstellung, Name und Adresse des Referenzauftraggebers inkl. Branche sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, Zeitraum der erbrachten Leistungen, Angabe zur Größe des Customer Service Bereichs unter Angabe der eingesetzten Mitarbeiter. 2) Angaben der personellen Kapazität des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgegliedert nach: Gesamtzahl der Mitarbeiter (je Geschäftsjahr), Anzahl der Mitarbeiter, welche im Bereich der WFM-Softwareentwicklung tätig sind (je Geschäftsjahr). MINDESTKRITERIUM: mind. 5 Mitarbeiter, die im Bereich der WFM-Softwareentwicklung tätig sind. 3) Namentliche Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters und dessen Stellvertreters unter Nennung derer beruflichen Qualifikation und Einreichung von Kurzlebensläufen sowie persönlicher vergleichbarer Referenzprojekte des Projektleiters und Stellvertreters aus den Jahren 2020-2024. Die Referenz gilt, sofern diese die Implementierung einer WFM-Software umfasst, der Leistungsinhalt im Wesentlich dem Inhalt der vorliegenden Leistungsbeschreibung entspricht und ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurde. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung des Referenzprojekts mit detaillierter Beschreibung der Aufgabenstellung, Name und Adresse des Referenzauftraggebers inkl. Branche sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, Zeitraum der erbrachten Leistungen, Angabe zur Größe des Customer Service Bereichs unter Angabe der eingesetzten Mitarbeiter. Aus den Kurzlebensläufen für den vorgesehenen Projektleiter und dessen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlern nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss oder, sofern nicht vorhanden, durch Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Beschreibung: 1) Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen/Gewichtung 40 Punkte. Gewertet wird die Anzahl der eingereichten Referenzen, die den Anforderungen unter Ziffer III.1.3) 1) dieser Bekanntmachung entsprechen: bis zu 4 Referenzen = 0 Punkte, 5 Referenzen = 10 Punkte, 6 bis 7 Referenzen = 20 Punkte, 8 bis 9 Referenzen = 30 Punkte, 10 Referenzen = 40 Punkte. 2) Vergleichbarkeit der Referenzen des Projektleiters / Stellvertreters / Gewichtung 20 Punkte. Anzahl der Referenzen des Projektleiters und des Stellvertreters die den Anforderungen unter Ziffer III.1.3) 3) dieser Bekanntmachung entsprechen: 1 bis 2 Referenzen = 0 Punkte, 3 bis 4 Referenzen = 5 Punkte, 5 bis 6 Referenzen = 10 Punkte, 7 bis 8 Referenzen = 15 Punkte, 9 bis 10 Referenzen = 20 Punkte. 3) Personelle Kapazität / Gewichtung 20 Punkte. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter, welche im Bereich der WFM-Softwareentwicklung tätig sind aus den letzten drei Geschäftsjahren: weniger als 5 Mitarbeiter = 0 Punkte, mehr als 5 Mitarbeiter = 5 Punkte, mehr als 7 Mitarbeiter = 10 Punkte, mehr als 10 Mitarbeiter = 15 Punkte, mehr als 12 Mitarbeiter = 20 Punkte. 4) Gesamtumsatz / Gewichtung 20 Punkte. Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre: weniger als 200.000,- EUR = 0 Punkte, mehr als 200.000,- EUR = 5 Punkte, mehr als 250.000,- EUR = 10 Punkte, mehr als 300.000,- EUR = 15 Punkte, mehr als 350.000,- EUR = 20 Punkte.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Projektplanung
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schulungskonzept
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anwender-Support-Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 15
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 38 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe