Deutschland – Öffentlichkeitsarbeit – Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ - strategische Innenstadt-Kommunikation sowie Baustellenkommunikation

156633-2024 - Ergebnis
Deutschland – Öffentlichkeitsarbeit – Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ - strategische Innenstadt-Kommunikation sowie Baustellenkommunikation
OJ S 53/2024 14/03/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sindelfingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ - strategische Innenstadt-Kommunikation sowie Baustellenkommunikation
Beschreibung: Die Stadt Sindelfingen beabsichtigt, eine Agentur mit Entwicklung, Umsetzung und Begleitung einer strategischen Kommunikation zur „Sindelfinger Mitte“ im Anschluss an den Zielbildprozess sowie der Baustellenkommunikation zur Sanierung der Tiefgarage Marktplatz / Neugestaltung der Marktplatzoberfläche zu beauftragen. Ziel ist es, Schlüsselprojekte und Sofortmaßnahmen, die die Stadt Sindelfingen im Rahmen eines Zielbildprozesses definiert hat, an die verschiedenen Zielgruppen zu kommunizieren, deren Akzeptanz für die Maßnahmen zu fördern und ihnen ein positives Bild der Innenstadtentwicklung zu vermitteln. Zu den Zielgruppen gehören die Sindelfinger Bürgerinnen und Bürger, die jeweils umliegenden Gewerbetreibenden, die Anrainer sowie Besucherinnen und Besucher der Innenstadt. Darüber hinaus soll eine Agentur die Baustellenkommunikation rund um die Sanierung der Tiefgarage Marktplatz und die Neugestaltung Marktplatzoberfläche strategisch planen und redaktionell sowie grafisch umsetzen.
Kennung des Verfahrens: 870984f1-854b-414b-a16c-019c84f14e90
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: In der Bekanntmachung des vergebenen Auftrags steht unter 2.1.4 Allgemeine Informationen: "Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird neu aufgelegt". Dies ist ein (bestätigter) Fehler in der Software beim Datenservice Öffentlicher Einkauf, welcher kurzfristig nicht behoben werden kann. Deshalb die Klarstellung: Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung NICHT um die Neuauflage eines annullierten oder ergebnislos gebliebenen Verfahrens.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 888 200,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 888 200,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ - strategische Innenstadt-Kommunikation
Beschreibung: Mit Los 1 beabsichtigt die Stadt Sindelfingen, zur Unterstützung der Pressestelle eine Agentur mit der Entwicklung, Umsetzung und Begleitung einer strategischen Kommunikation zur Sindelfinger Mitte im Anschluss an den Zielbildprozess zu beauftragen. Ziel ist es, Schlüsselprojekte und Sofortmaßnahmen, welche die Stadt Sindelfingen im Rahmen eines Zielbildprozesses definiert hat, an die verschiedenen Zielgruppen zu kommunizieren, deren Akzeptanz für die Maßnahmen zu fördern und ihnen ein positives Bild der Innenstadtentwicklung zu vermitteln. Zu den Zielgruppen gehören die Sindelfinger Bürgerinnen und Bürger, die jeweils umliegenden Gewerbetreibenden, die Anrainer sowie Besucherinnen und Besucher der Innenstadt. Seit Dezember 2020 durchläuft die Stadt Sindelfingen unter dem Motto „Sindelfingen macht Mitte“ einen Zielbildprozess für die Sindelfinger Innenstadt. Unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und mit Hilfe eines interdisziplinär besetzten Zukunftsteams wurden neue Ideen und Ansätze für eine zukunftsfähige Stadtmitte gesammelt. Parallel zum Zielbildprozess wurden Schlüsselprojekte definiert und Sofortmaßnahmen festgelegt. Zu den Schlüsselprojekten gehören u.a. die Neubebauung des Post-/VoBa-Areals, die Gestaltung der Marktplatzoberfläche, der Planie und der Zugänge zur Altstadt sowie ein zukunftsgerichtetes Verkehrs- und Parkraumkonzept. Zu den Sofortmaßnahmen zählen schnell zu verwirklichende Aktionen und Projekte wie beispielsweise Begrünungsmaßnahmen, temporäre Verkehrsberuhigungen und Veranstaltungen. Gesucht wird eine kreative Kommunikationsagentur, die mit neuen Ideen und modernen Tools die Innenstadt-Kommunikation umsetzt und beratend zur Seite steht. Die Maßnahmen sind Teil des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ und sind bis Ende August 2025 abzuschließen. Es soll eine breite Kommunikationskampagne umgesetzt werden, die sowohl Marketing-, als auch klassische und vor allem moderne und kreative Elemente der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Kommunikationsinstrumente enthält. Die Maßnahmen aus Los 1 und Los 2 müssen aufeinander strategisch abgestimmt sein; der Austausch zwischen den Auftragnehmern von Los 1 und Los 2 ist zwingend vorzusehen.
Interne Kennung: Los 1: Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ - strategische Innenstadt-Kommunikation
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 1  
Stadt: Sindelfingen
Postleitzahl: 71063
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2025
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 159 500,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 486149-2023
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 486149-2023
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 30
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterien - Gewichtung gesamt: 70 - Davon / Bewertung der Leistungsfähigkeit des Projektteams - Gewichtung: 10 / Kommunikationsstrategie - Gewichtung: 25 / Gestaltung und Redaktion - Gewichtung: 15 / Darstellung „Begeistern für die Innenstadt“ - Gewichtung: 15 / Bewertung Monitoring - Gewichtung: 5.
Beschreibung: Qualitätskriterien - Gewichtung gesamt: 70 - Davon / Bewertung der Leistungsfähigkeit des Projektteams - Gewichtung: 10 / Kommunikationsstrategie - Gewichtung: 25 / Gestaltung und Redaktion - Gewichtung: 15 / Darstellung „Begeistern für die Innenstadt“ - Gewichtung: 15 / Bewertung Monitoring - Gewichtung: 5.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022: „2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Sindelfingen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Sindelfingen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ – Baustellenkommunikation und Innenstadt-Kommunikation
Beschreibung: Die Stadt Sindelfingen beabsichtigt, zur Unterstützung der Pressestelle eine Agentur mit der Entwicklung, Umsetzung und Begleitung der Baustellenkommunikation zur Sanierung der Tiefgarage Marktplatz und der Neugestaltung der Marktplatzoberfläche zu beauftragen sowie für die strategische Kommunikation zur Sindelfinger Mitte. Ziel ist es, die Baustellenkommunikation rund um die Sanierung der Tiefgarage Marktplatz und der damit zusammenhängenden Neugestaltung der Marktplatzoberfläche strategisch zu planen und redaktionell sowie grafisch umzusetzen. Die Baustellenkommunikation soll auf folgende Zielgruppen ausgerichtet sein: die Bürgerinnen und Bürger, die Gewerbetreibenden rund um den Marktplatz, die Anrainer, die Wochenmarktbeschickerinnen und -beschicker sowie die Besucherinnen und Besucher der Stadt. Ziel ist auch hierbei, mithilfe der Baustellenkommunikation eine positive Verknüpfung zu schaffen, die Zielgruppen für das Projekt zu begeistern und unter den Betroffenen die Akzeptanz zu steigern und Transparenz und „Kümmern“ durch die Stadtverwaltung zu vermitteln. Darüber hinaus soll die Agentur ab September 2025 die Innenstadt-Kommunikation planen und umsetzen, aufbauend auf den Maßnahmen, die bis einschließlich August 2025 im Rahmen von Los 1 umgesetzt werden. Ziel ist es, Schlüsselprojekte und Sofortmaßnahmen, die die Stadt Sindelfingen im Rahmen eines Zielbildprozesses definiert hat, an die verschiedenen Zielgruppen zu kommunizieren, deren Akzeptanz für die Maßnahmen zu fördern und ihnen ein positives Bild der Innenstadtentwicklung zu vermitteln. Zu den Zielgruppen gehören die Sindelfinger Bürgerinnen und Bürger, die jeweils umliegenden Gewerbetreibenden, die Anrainer sowie Besucherinnen und Besucher der Innenstadt. Gesucht wird eine kreative Kommunikationsagentur, die mit neuen Ideen und modernen Tools die Innenstadt- und Baustellenkommunikation umsetzt und beratend zur Seite steht. In den kommenden Jahren werden die Sanierung der Tiefgarage Marktplatz und die damit zusammenhängende Neugestaltung der Marktplatzoberfläche ein zentrales Projekt für die Sindelfinger Innenstadt sein. Die Baumaßnahme wird Auswirkungen auf das direkte Umfeld, die Nutzungsmöglichkeiten der Tiefgarage und des Marktplatzes sowie auf die gesamte Innenstadt haben. Durch Verdeutlichung des Mehrwerts der Baumaßnahme und einer langfristigen Vision für die Innenstadt soll die Akzeptanz in der Bürgerschaft gefördert werden. Transparente Kommunikation und ein kontinuierlicher Dialog mit der Bürgerschaft und den Betroffenen sollen zum Erfolg des Projektes beitragen. Seit Dezember 2020 durchläuft die Stadt Sindelfingen zudem unter dem Motto „Sindelfingen macht Mitte“ einen Zielbildprozess für die Sindelfinger Innenstadt. Unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und mit Hilfe eines interdisziplinär besetzten Zukunftsteams wurden neue Ideen und Ansätze für eine zukunftsfähige Stadtmitte gesammelt. Parallel zum Zielbildprozess wurden Schlüsselprojekte definiert und Sofortmaßnahmen festgelegt. Zu den Schlüsselprojekten gehören u.a. die Neubebauung des Post-/VoBa-Areals, die Gestaltung der Marktplatzoberfläche, der Planie und der Zugänge zur Altstadt sowie ein zukunftsgerichtetes Verkehrs- und Parkraumkonzept. Zu den Sofortmaßnahmen zählen schnell zu verwirklichende Aktionen und Projekte wie beispielsweise Begrünungsmaßnahmen, temporäre Verkehrsberuhigungen und Veranstaltungen. Es soll eine breite Kommunikationskampagne umgesetzt werden, die sowohl Marketing-, als auch klassische und vor allem moderne und kreative Elemente der Öffentlichkeitsarbeit sowie Kommunikationsinstrumente enthält. Die Maßnahmen aus Los 1 und Los 2 müssen aufeinander strategisch abgestimmt sein; der Austausch zwischen den Auftragnehmern von Los 1 und Los 2 ist zwingend vorzusehen.
Interne Kennung: Los 2: Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ – Baustellenkommunikation und Innenstadt-Kommunikation
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Entsprechend dem Fortschritt der Maßnahme kann die Vereinbarung maximal 2 mal jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 1  
Stadt: Sindelfingen
Postleitzahl: 71063
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 728 700,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 486149-2023
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 486149-2023
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 30
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterien - Gewichtung gesamt: 70 - davon: / Bewertung der Leistungsfähigkeit des Projektteams - Gewichtung: 10 / Kommunikationsstrategie - Gewichtung: 25 / Gestaltung und Redaktion - Gewichtung: 15 / Darstellung Darstellung „Erlebbarkeit der Baustelle" - Gewichtung: 15 / Bewertung Monitoring / Gewichtung: 5.
Beschreibung: Qualitätskriterien - Gewichtung gesamt: 70 - davon: / Bewertung der Leistungsfähigkeit des Projektteams - Gewichtung: 10 / Kommunikationsstrategie - Gewichtung: 25 / Gestaltung und Redaktion - Gewichtung: 15 / Darstellung Darstellung „Erlebbarkeit der Baustelle" - Gewichtung: 15 / Bewertung Monitoring / Gewichtung: 5.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022: „2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Sindelfingen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Sindelfingen
6. Ergebnisse
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen: 989 985,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 152 840,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 152 840,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: die wegmeister gmbh
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 1 DWM
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 152 840,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los1 - Auftrag - DWS
Titel: Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ - strategische Innenstadt-Kommunikation
Datum der Auswahl des Gewinners: 05/12/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 25/01/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: ja
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Sindelfingen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 837 145,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 837 145,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: die wegmeister gmbh
Angebot:
Kennung des Angebots: Los2 - Angebot - DWM
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Ergebnisses: 837 145,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 2 - Vertrag - DWS
Titel: Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ – Baustellenkommunikation und Innenstadt-Kommunikation
Datum der Auswahl des Gewinners: 05/12/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 25/01/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Sindelfingen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sindelfingen
Registrierungsnummer: DE145047221
Abteilung: Hauptamt - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Postanschrift: Rathausplatz 1  
Stadt: Sindelfingen
Postleitzahl: 71063
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 703194-755
Fax: +49 703194-498
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Abteilung: Referat 15 - Vergabekammer
Postanschrift: -  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: die wegmeister gmbh
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE244638238
Abteilung: Geschäftsführung
Postanschrift: Hallstraße 25  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70376
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsführung
Telefon: +49 711 327705-0
Fax: +49 711 49076-1095
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001 LOT-0002
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 949c3bf7-4e30-4cb5-ae78-fa5787141745 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 156633-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 53/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/03/2024

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Bühl
Bühlertal
Bühlerzell
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Burladingen
Calw
Calw
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Crailsheim
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Dauchingen
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Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
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Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
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Durmersheim
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Furtwangen im Schwarzwald
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