1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Enzkreis - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schülerbeförderungsleistung
Beschreibung: Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Sicherstellung der satzungsgemäßen Schülerbeförderungen zu den Schulen und Schulkindergärten in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis.
Kennung des Verfahrens: c6273581-b44a-4ea8-869a-3f1ed45df9f4
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Hierzu verweisen wir auch auf die abzugebenden Unterlagen unter Ziffer 5.4 des Verfahrensleitfadens. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Offenes Verfahren
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 23
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 23
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 (1) Nr. 2 GWB
Konkurs: § 124 (1) Nr. 2 GWB
Korruption: § 123 (1) Nr. 6-9 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 (1) Nr. 2 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 (1) Nr. 1 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 (1) Nr. 4 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 (1) Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 (1) Nr. 2, 3 GWB
Betrugsbekämpfung: § 123 (1) Nr. 4, 5 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 (1) Nr. 10 GWB
Zahlungsunfähigkeit: § 124 (1) Nr. 2 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 (1) Nr. 1 GWB
Konkurs: § 124 (1) Nr. 2 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 (1) Nr. 9 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 (1) Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 (1) Nr. 6 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: § 124 (1) Nr. 3 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 (1) Nr. 7 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 (1) Nr. 1 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: § 123 (4) Nr. 1 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 (1) Nr. 2 GWB
Entrichtung von Steuern: § 123 (4) Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 (1) Nr. 1 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Schülerverkehr zur Bohrainschule, Gustav-Rau-Str. 10 in 75173 Pforzheim und zurück
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 7 SchülerInnen zur Bohrainschule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.1.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Schülerverkehr zur Bohrainschule Pforzheim, Außenstelle Pavillon Buckenbergschule, Birkenweg 44, 75175 Pforzheim und zurück
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 38 SchülerInnen zur Bohrainschule, Außenstelle Pavillon Buckenbergschule, Birkenweg 44, 75175 Pforzheim und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.2.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Schülerverkehr zur Buckenbergschule, Birkenweg 44, 75175 Pforzheim und zurück
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 3 SchülerInnen zur Buckenbergschule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.3.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Schülerverkehr zur Otterstein-Werkrealschule, Schwarzwaldstraße 145, 75173 Pforzheim und zurück
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 4 SchülerInnen zur Otterstein-Werkrealschule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.4.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Schülerverkehr zur Nordstadtschule, Brettener Str. 19, 75177 Pforzheim und zurück
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 1 Schüler zur Nordstadtschule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.5.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Schülerverkehr zur Fritz-Erler-Schule, Westliche Karl-Friedrich-Str. 215, 75172 Pforzheim und zurück
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 1 Schüler zur Fritz-Erler-Schule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.6.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Schülerverkehr zum Sonderpädagogischen Beratungs- und Bildungszentrum Schloßparkschule, Schulberg 17, 75175 Pforzheim und zurück
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 96 SchülerInnen zur Schloßparkschule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.7.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Schülerverkehr zur Südstadtschule, Hauffstr. 24, 75175 Pforzheim und zurück
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 4 SchülerInnen zur Südstadtschule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.8.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Schülerverkehr zur Karl-Friedrich-Schule Eutingen, Inselstr. 5-7, 75181 Pforzheim und zurück
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 6 SchülerInnen zur Karl-Friedrich-Schule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.9.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Schülerverkehr zur Johannes-Kepler-Schule, 75210 Keltern-Dietlingen, Im Speiterling 6 (Außenklassen der Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim) und zurück
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 35 SchülerInnen zur Johannes-Kepler-Schule und zurück sowie die Beförderung von 7 der 35 SchülerInnen zzgl. 3 SchülerInnen von der Johannes-Kepler-Schule zu den im Leistungsverzeichnis Anlage 2.10 angegebenen Standorten im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung montags und freitags. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.10.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Schülerverkehr zur Comeniusschule, SBBZ – Lernen -, Steiner Str. 48, 75203 Königsbach-Stein und zurück
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 35 SchülerInnen zur Comeniusschule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.11.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Schülerverkehr zur Pestalozzischule, Makartstraße 9-11, 75175 Pforzheim und zurück
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 42 SchülerInnen zur Pestalozzischule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.12.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule BVE, Salierstr. 3, 75177 Pforzheim und zurück
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 5 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule BVE und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.13.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Schülerverkehr zu den Außenklassen der Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, 1)Aussenklassen „uff dr Pfinz“, Pfalzstr. 39, 75334 Straubenhardt-Pfinzweiler und 2) Außenklassen „Paul Ochner“, Hauptstr. 76, 75305 Neuenbürg-Dennach und zurück sowie die Beförderung von der Außenklasse „uff dr Pfinz“ zur Außenklasse Dietlingen, Im Speiterling 6, 75210 Keltern-Dietlingen montags und freitags
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 21 SchülerInnen, davon 11 SchülerInnen zur Aussenklasse „uff dr Pfinz“ und 10 SchülerInnen zu den Außenklassen „Paul Ochner“ und zurück sowie die zusätzliche Beförderung von 3 SchülerInnen von der Aussenklasse „uff dr Pfinz“ zur Außenklasse Dietlingen im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung montags und freitags. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.14.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Gemeindehaus Zaisersweiher, Kirchgasse 3, 75433 Maulbronn-Zaisersweiher und zurück sowie Montags und Freitags von der Außenklasse Gemeindehaus Zaisersweiher zum Lerncampus Bauschlott, Obere Klinge 30, 75245 Neulingen im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 8 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Gemeindehaus Zaisersweiher und zurück sowie die zusätzliche Beförderung von 3 der 8 SchülerInnen montags und freitags von der Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Gemeindehaus Zaisersweiher zum Lerncampus Bauschlott im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.15.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Henri-Arnaud-Schule, Friedhofstr. 2, 75443 Ötisheim und zurück sowie die Beförderung von der Außenklasse Henri-Arnaud-Schule zum Lerncampus Bauschlott, Obere Klinge 30, 75245 Neulingen montags und freitags
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 20 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Henri-Arnaud-Schule und zurück sowie die zusätzliche Beförderung von 3 der 20 SchülerInnen montags und freitags von der Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Henri-Arnaud-Schule zum Lerncampus Bauschlott im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.16.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Grundschule Kieselbronn, Schulstr.8, 75249 Kieselbronn und zurück
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 7 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Grundschule Kieselbronn und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.17.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Karl-Friedrich-Schule, Inselstr. 5-7, 75181 Pforzheim Eutingen und zurück sowie die Beförderung von der Außenklasse Karl-Friedrich-Schule zum Lerncampus Bauschlott, Obere Klinge 30, 75245 Neulingen montags und freitags
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 6 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Karl-Friedrich-Schule und zurück sowie die zusätzliche Beförderung von 3 der 6 SchülerInnen montags bzw. freitags von der Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Karl-Friedrich-Schule zum Lerncampus Bauschlott im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.18.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen LernCampus Bauschlott, Obere Klinge 30, 75245 Neulingen-Bauschlott und zurück sowie montags und freitags von der Außenklassen LernCampus Bauschlott zu den im Leistungsverzeichnis genannten Standorten.
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 51 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen LernCampus Bauschlott und zurück sowie die Beförderung von 12 der 51 SchülerInnen sowie weiteren 9 SchülerInnen, welche montags und freitags zu einem späteren Zeitpunkt von der Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen LernCampus Bauschlott zu den im Leistugsverzeichnis Anlage 2.19 aufgeführten Standorten im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung zu befördern sind. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.19.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen Lerncampus Buckenberg, Kaulbachstr. 20, 75175 Pforzheim und zurück sowie die Beförderung vom Lerncambus Buckenberg zu den im Leistungsverzeichnis genannten Standorten im Rahmen der EEF
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 76 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen Lerncampus Buckenberg und zurück. Im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung sind 38 der 76 SchülerInnen montags und freitags zu einer späteren Abfahrtszeit von der Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen Lerncampus Buckenberg zu den im Leistungsverzeichnis Anlage 2.20 genannten Standorten zu befördern. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.20.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen an der Gemeinschaftsschule Heckengäu, Lindenstr. 40, 75446 Wiernsheim und der Appenbergschule, Bergstr. 18, 71297 Mönsheim und zurück sowie die Beförderung von den Außenklassen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Lerncampus Buckenberg, Kaulbachstr. 20, 75175 Pforzheim montags und freitags
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 14 SchülerInnen, davon 4 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen an der Gemeinschaftsschule Heckengäu und 10 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Appenbergschule und zurück. Im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung sind 2 SchülerInnen der Außenklasse Appenbergschule sowie 1 Schüler der Außenklasse an der Gemeinschaftsschule Heckengäu montags und freitags zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Lerncampus Buckenberg zu befördern. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.21.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0022
Titel: Schülerverkehr zur Schule am Winterrain, Turnstr. 52, 75228 Ispringen und zurück sowie die Beförderung von 24 SchülerInnen von der Schule am Winterrain zu den im Leistungsverzeichnis genannten Standorten mittwochs und freitags zu einer späteren Abfahrtszeit
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 138 SchülerInnen zur Schule am Winterrain, Turnstr. 52, 75228 Ispringen und zurück. Im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung sind 24 der 138 SchülerInnen mittwochs und freitags von der Schule am Winterrain zu einer späteren Aholzeit zu den im Leistungsverzeichnis Anlage 2.22 genannten Standorten zu befördern. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.22.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0023
Titel: Schülerverkehr zur Schule am Winterrain Ispringen, Außenklasse Friedrich-Weinbrenner-Schule, 75245 Neulingen-Bauschlott und zurück
Beschreibung: Schultägliche Beförderung von derzeit 8 SchülerInnen zur Schule am Winterrain Ispringen, Außenklasse Friedrich-Weinbrenner-Schule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.23.
Interne Kennung: ZV-22ÖPNV-24010 LOS 23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Lose 1-12, 14-16 und 19-23 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einzusetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen.
Beschreibung: Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Enzkreis - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008166
Postanschrift: Zähringerallee 3
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75177
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7231 308 1652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: ID 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 9268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim
Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7231 390
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: be3e6725-7e3f-48df-b35f-c6876ba0c9d7-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Beschreibung: Änderung Fristen
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001
Abschnittskennung: LOT-0002
Abschnittskennung: LOT-0003
Abschnittskennung: LOT-0004
Abschnittskennung: LOT-0005
Abschnittskennung: LOT-0006
Abschnittskennung: LOT-0007
Abschnittskennung: LOT-0008
Abschnittskennung: LOT-0009
Abschnittskennung: LOT-0010
Abschnittskennung: LOT-0011
Abschnittskennung: LOT-0012
Abschnittskennung: LOT-0013
Abschnittskennung: LOT-0014
Abschnittskennung: LOT-0015
Abschnittskennung: LOT-0016
Abschnittskennung: LOT-0017
Abschnittskennung: LOT-0018
Abschnittskennung: LOT-0019
Abschnittskennung: LOT-0020
Abschnittskennung: LOT-0021
Abschnittskennung: LOT-0022
Abschnittskennung: LOT-0023
Beschreibung der Änderungen: Bei allen 23 Losen Abschnitt 5.1.12 ALT: Frist für den Eingang der Angebote: 2024-03-21+01:00 10:00:00+01:00 NEU: Frist für den Eingang der Angebote: 2024-03-26+01:00 10:00:00+01:00 Und ALT: Datum der Angebotsöffnung: 2024-03-21+01:00 10:00:00+01:00 NEU: Datum der Angebotsöffnung: 2024-03-26+01:00 10:00:00+01:00
Änderung der Auftragsunterlagen am: 11/03/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a11019fa-fa35-4b9f-9483-c4639fd6cdee - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/03/2024 15:24:47 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 151438-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 52/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/03/2024