Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – FE 77.0603/2022 - Optimierung der Straßenbeleuchtung für Tempo-30-Zonen und Radschnellverkehr

152104-2024 - Ergebnis
Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – FE 77.0603/2022 - Optimierung der Straßenbeleuchtung für Tempo-30-Zonen und Radschnellverkehr
OJ S 52/2024 13/03/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: FE 77.0603/2022 - Optimierung der Straßenbeleuchtung für Tempo-30-Zonen und Radschnellverkehr
Beschreibung: FE 77.0603/2022 - Optimierung der Straßenbeleuchtung für Tempo-30-Zonen und Radschnellverkehr
Kennung des Verfahrens: 60bc05e6-ee02-46ec-9106-103436f3ac33
Vorherige Bekanntmachung: 00593762-2023
Interne Kennung: Z2kyl-FE 77.0603/2022
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 210 084,03 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: FE 77.0603/2022 - Optimierung der Straßenbeleuchtung für Tempo-30-Zonen und Radschnellverkehr
Beschreibung: Der Verkehr in den Städten soll effizienter, sicherer und umweltfreundlicher werden. Ein zentrales Thema ist die Einführung von ausgedehnten Tempo-30-Zonen. Städte wie zum Beispiel Aachen, Augsburg, Freiburg im Breisgau, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm testen in Pilotprojekten großflächig Tempo 30. Lediglich auf den wenigen Hauptverkehrsstraßen ist dabei noch die übliche Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Hingegen soll das niedrigere Tempo 30 nicht nur die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr erhöhen, sondern auch für den Autoverkehr selbst. Die aktuell verwendete Leuchtdichtetechnik gemäß der Norm DIN EN 13201 zur Bemessung der ortsfesten Straßenbeleuchtung basiert auf höheren Fahrgeschwindigkeiten als 30 km/h und kann deshalb bei der Anwendung in Tempo-30-Zonen zur Fehldimensionierung der Beleuchtung ggf. mit nicht umweltfreundlicher Überbeleuchtung der Straße führen. Für diejenigen Straßen, die vorrangig den Tempo-30-Zonen dienen, können andere Beobachtungsgeometrien angenommen werden, die bei der heutigen Leuchtdichtetechnik mit höherer Bemessungsgeschwindigkeit nicht berücksichtigt werden. Zudem sollten die Parameter Beobachterstandort, Blickrichtung des Beobachters und das Berechnungsfeld adäquat neu definiert werden. Weitere Fragen nach der Bemessung der zur Leuchtdichtetechnik gehörigen Gütekennziffern (mittlere Fahrbahnleuchtdichte oder Gesamtgleichmäßigkeit) oder gar der Berücksichtigung anderer Kennziffern sind ebenso zu untersuchen, um die Sichtbarkeit von Hindernissen und die Sichtbarkeit des seitlichen Rad- und Fußgängerverkehrs (peripheres Sichtbarkeitsfeld des Autoverkehrs) deutlich zu verbessern. Das Ziel des Forschungsprojektes ist es, ein lichttechnisches Bewertungsverfahren zu entwickeln, dass eine zielführende und korrekte Bestimmung des Beleuchtungsniveaus auf Verkehrsstraßen in Tempo-30-Zonen und ferner auch auf Radwegen sowie Fahrradstraßen für den Radschnellverkehr ermöglicht. Das Verfahren soll auf der Leuchtdichtetechnik basieren. Zudem ist zu untersuchen, ob es im Gegenzug gleichzeitig möglich wäre, das Kfz-Scheinwerfer-Abblendlicht am Kraftfahrzeug in Tempo-30-Zonen zu verändern. Das zu entwickelnde Bewertungsverfahren wie die zu erarbeitende Modifikation des Kfz-Abblendlichts würde die nicht umweltfreundlichen Überbeleuchtungen von Tempo-30-Straßen und Radschnellwegen zukünftig vermeiden helfen und damit Energie einsparen, ohne dass ein unzulässiger Verlust an Erkennbarkeit von Hindernissen und Verkehrssicherheit auftritt.
Interne Kennung: Z2ky-FE 77.0603/2022/
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53  
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 999 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 210 084,03 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 210 084,03 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 210 084,03 EUR
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Dresden
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Registrierungsnummer: 991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53  
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Telefon: 00000
Internetadresse: http://www.bast.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: .
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 11  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Dresden
Registrierungsnummer: USt.-IdNr. DE 18 83 69 99 1
Postanschrift: Hettnerstraße 1  
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01062
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: 00000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungTechnische Universität Dresden
PostanschriftHettnerstraße 1
StadtDresden
Postleitzahl01062
Land, Gliederung (NUTS)DED21
LandDEU
Telefon0000
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dcd49c9e-1920-4fef-b2c6-5fefd4e4a46c - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/03/2024 13:14:50 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 152104-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 52/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/03/2024

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