2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45262200 Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen, 45262340 Einpressarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schnabel-Henning-Straße 4
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit Insolvenz oder mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: -russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe: Auszuschließen sind Angebote gemäß § 16 VOB/-EU 1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 1 , 2 (falsche Form: Gefordert sind Angebote elektronisch in Textform) und 5 (unzulässige Änderungen an den Vergabeunterlagen und Eintragungen des Bieters nicht eindeutig) VOB/A-EU nicht entsprechen, 3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im Sinne von § 8 EU Absatz 2 Nummer 5 VOB/A-EU nicht enthalten, wenn der öffentliche Auftraggeber gemäß § 16a EU Absatz 3 VOB/A festgelegt hat, dass er keine Unterlagen nachfordern wird 4. Angebote, bei denen der Bieter Erklärungen oder Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorgelegt hat. 5. nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen, 6. Hauptangebote von Bietern, die mehrere Hauptangebote abgegeben haben, wenn der öffentliche Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung nicht zugelassen hat. Sowie Angebote die die geforderten Preise nicht enthalten und die Eignung des Bieters nicht vorliegt.