Deutschland – Bedarfspersonenbeförderung – Schülerbeförderung der Stadt Erkelenz

143192-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Bedarfspersonenbeförderung – Schülerbeförderung der Stadt Erkelenz
OJ S 49/2024 08/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Erkelenz - Der Bürgermeister
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schülerbeförderung der Stadt Erkelenz
Beschreibung: Die Stadt Erkelenz schreibt den Schülertransport zwischen Wohnung und Schule für 13 Schulen im Stadtgebiet Erkelenz aus.
Kennung des Verfahrens: 862db97d-284e-4de9-a45f-1edfc8f63c3f
Interne Kennung: ZV-VgV-2024/03
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadtgebiet Erkelenz  
Stadt: Erkelenz
Postleitzahl: 41812
Land, Gliederung (NUTS): Heinsberg (DEA29)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet der Stadt Erkelenz.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6Y7K1
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Schülerbeförderung der Stadt Erkelenz
Beschreibung: Die angegebenen Schüler- und Fahrtenzahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2023/2024 (Stand Februar 2024) und können sich vor Beginn und während des Vertragszeitraumes ständig ändern.
Interne Kennung: ZV-VgV-2024/03
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadtgebiet Erkelenz  
Stadt: Erkelenz
Postleitzahl: 41812
Land, Gliederung (NUTS): Heinsberg (DEA29)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet der Stadt Erkelenz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: - Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (01.08.2024 bis 31.07.2026). Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern er nicht bis zum 31.01.2026 vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall zum 31.07.2027. Eine stillschweigende Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Beförderungsplan Der Auftragnehmer erstellt nach der Auftragserteilung einen aktuellen Beförderungsplan, in dem die tatsächlichen Touren (genutzte Fahrzeuge, Fahrwege, An- und Abfahrtzeiten, Dauer der Tour, zu transportierende Schülerinnen und Schüler) dargestellt werden. Dieser Beförderungsplan ist dem Auftraggeber spätestens zum 15. Juli 2024 vorzulegen. Der Beförderungsplan ist vom Auftragnehmer ständig zu aktualisieren und dem Auftraggeber anschließend unverzüglich zuzusenden. Grundlage für den endgültigen Beförderungsplan ab dem 01.08.2024 ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Stundenplan der Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich zu den täglichen Schulfahrten, müssen einige der Kinder, die an der Offenen Ganztagsbetreuung in den Grundschulen der Außenorte teilnehmen, in den Ferien zur Ferienbetreuung an der Luise-Hensel-Schule bzw. an der Franziskusschule gefahren und abgeholt werden. Die Anzahl der Kinder, die zur Ferienbetreuung gefahren werden müssen, ist zurzeit noch nicht absehbar. Vor den jeweiligen Ferien erhält der Auftragnehmer eine Aufstellung der Kinder, die die Fahrten in Anspruch nehmen. Eine Tour besteht aus Hin- und Rückfahrt. Die Fahrzeit von maximal einer Stunde je Tour (Beförderungsplan) darf nicht überschritten werden. Bei der Erstellung des Beförderungsplanes hat der Auftragnehmer - unter strikter Beachtung der maximalen Fahrzeit sowie der Stundenpläne der Schülerinnen und Schüler - größtes Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit zu legen, d. h. grundsätzlich ist die kürzeste, verkehrstechnisch übliche Fahrstrecke zu wählen und eine möglichst hohe Fahrzeugauslastung anzustreben. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen im Beförderungsplan zu verlangen, die der Auftragnehmer unverzüglich (spätestens am 2. Werktag nach Bekanntgabe) umzusetzen hat. Die Schülerinnen und Schüler sind so rechtzeitig abzuholen, dass sie pünktlich zu ihrem Unterrichtsbeginn in der Schule sind. Die Abholung nach Schulschluss hat unmittelbar nach Unterrichtsende zu erfolgen. Zurzeit gibt es keine Kinder, die in einem Spezialfahrzeug transportiert werden müssen. Es muss jedoch immer die Möglichkeit bestehen, auf behindertengerecht ausgestattete Fahrzeuge zurückgreifen zu können, da es jederzeit möglich ist, dass ein Kind im Rollstuhl transportiert werden muss. Fahrzeuge für den Einsatz von Rollstühlen müssen gem. DIN- Norm 75078 Teil 1 und Teil 2 mit variablen Sitzplatz- und Rollstuhlkombinationen sowie mit einer Hebebühne ausgestattet sein. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht älter als 10 Jahre sein und müssen eine grüne Umweltplakette besitzen - Angebote mit älteren Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen ohne grüne Umweltplakette werden bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt. Laut §2 Abs. 4 SaubFahrzeugBeschG müssen 38,5% der eingesetzten Fahrzeuge der Europäischen Fahrzeugklasse M saubere Fahrzeuge sein. Dies bedeutet, dass 38,5% der eingesetzten Fahrzeuge zur Schülerbeförderung einen maximalen CO2 Wert von 50g/km aufweisen dürfen (Anlage 1 zu §2 SaubFahrzeugBeschG). Laut aktuell geltender Fassung der Verordnung Nr. 715/2007 dürfen die Luftschadstoffemissionen der eingesetzten Fahrzeuge im RDE nur 80% betragen. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, sind entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeignete Kinderrückhalte-systemen zu sichern.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung Ausschlussgründe, - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Soweit Leistungen an andere Unternehmen übertragen werden: - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, - Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen -Liste von aussagekräftigen Referenzen der wesentlichen in den letzten drei bis fünf Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer - Vorläufiger Beförderungsplan mit folgenden Angaben: genutzte Fahrzeuge, Fahrwege mit km-Angaben, An- und Abfahrtzeiten, Dauer der Tour und zu transportierende Schülerinnen und Schüler - Für den Fall, dass sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen möchte, sind die genannten Nachweise und Erklärungen auch für dieses Unternehmen nach besonderer Aufforderung einzureichen - Zudem hat der Bieter gleichzeitig gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Ausländische Bieter haben - soweit möglich - entsprechende Belege der bei ihnen üblichen Register / Ämter / Institutionen o. ä. vorzulegen

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 2 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern. Ebenso für evtl. Nachunternehmer und Verleiher - Evtl. Kopien gültiger Arbeitsgenehmigungen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Mitarbeiterqualifikationen. - Kopie der Gewerbeanmeldung - Kopie der Genehmigungsurkunde zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung - Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften (mit Ausnahme der Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister* (insbesondere muss die Benennung von Geschäftsführer und/oder Gesellschafter enthalten sein) beizubringen. Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Auszug des bei ihnen üblichen Registers vorzulegen. Die Bieter mit der Rechtsform eines "eingetragenen Vereins" sind gehalten, einen Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen, aus dem die Vertretungsberechtigten des Vereins zu ersehen sind - Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre - Namensliste der Fahrer/in, die bei der Schülerbeförderung eingesetzt werden sollen. Dieser Namensliste ist eine Bestätigung beizufügen, dass alle Fahrer vor Auftragserteilung ein "Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 a BZRG" des Bundeszentralregisters beantragen werden. Die Fahrer/in haben das "Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 a BZRG" mit folgenden Angaben zu beantragen: Zur Vorlage bei der Stadt Erkelenz, Amt für Bildung und Sport, Frau Kazimirski Verwendungszweck: Schülertransport. Für Fahrer/innen, die erst nach der Auftragsvergabe eingestellt werden, ist ein entsprechendes Führungszeugnis nachzureichen - Für jeden Fahrer/in ist ein aktueller Auszug* aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes vor Auftragserteilung einzureichen. Für Fahrer/innen, die erst nach der Auftragsvergabe eingestellt werden ist ein entsprechender Auszug aus dem Zentralregister des Kraftfahrtbundesamtes nachzureichen - Für jeden Fahrer/in ist eine Kopie der Fahrerlaubnis und ggfls. der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung vor Auftragserteilung vorzulegen, ausländische Bieter haben die entsprechenden Erlaubnisse ihres Landes vorzulegen - Eine Liste über bis zu 20 Fahrzeuge des Unternehmens, die für die Schülerbeförderung in Frage kommen, mit Angabe von Hersteller, Fahrzeugtyp, CO2-Wert (Laut §2 Abs. 4 SaubFahrzeugBeschG müssen 38,5% der eingesetzten Fahrzeuge der Europäischen Fahrzeugklasse M saubere Fahrzeuge sein. Dies bedeutet, dass 38,5% der eingesetzten Fahrzeuge zur Schülerbeförderung einen maximalen CO2 Wert von 50g/km aufweisen dürfen), amtlichem Kennzeichen (siehe Fahrzeuglisten im Leistungsverzeichnis, Seiten 5 und 6). - Prüfbescheinigungen und -protokolle der letzten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung für alle der aufgelisteten Fahrzeuge. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Bescheinigungen gemäß der bei ihnen geltenden Vorschriften vorzulegen - Angaben über Unternehmensstruktur / Selbstdarstellung des Unternehmens. Der Auftraggeber erwartet mindestens Angaben zu: a. Personalbestand, b. Aus- und Fortbildung, c. Beschreibung des Betriebsstandortes, d. Fuhrpark: Anzahl, Art, Alter, Kraftstoffverbrauch, EuroNorm, Ausstattung der Fahrzeuge, e. Umweltschutz, f. Zertifizierung(en), g. Rechnungswesen, h. Qualitätssicherung, i. Angaben zu Verbundunternehmen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Stadtverwaltung, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft. - Aktueller Nachweis der Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Mio. Euro. - Übergabe der Urkalkulation - die Auskömmlichkeit des Angebotes muss nachvollziehbar zu entnehmen sein.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die volle Punktzahl für den Preis (600 Punkte) erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis. Null Punkte erhält ein Angebot mit dem doppelten oder einem noch höher als doppelt so hohen Angebotspreis als der günstigste Bieter. Dazwischen erfolgt eine lineare Verteilung der Punkte.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtalter der eingesetzen Fahrzeuge
Beschreibung: Die volle Punktzahl für das Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge (200 Punkte) erhält der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtalter der Fahrzeuge. Null Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge. Dazwischen erfolgt eine verhältnismäßige Verteilung der Punkte.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umwelteigenschaften
Beschreibung: 200 Punkte werden für die Umwelteigenschaften vergeben. Die Bewertung erfolgt mit fol- genden Wertungsstufen: Die volle Punktzahl für die Umwelteigenschaften erhält der Bieter mit den günstigsten Umwelteigenschaften (alle Fahrzeuge mit Partikelfilter und den geringsten Kraftstoffverbrauch pro Fahrzeug pro 100 km (für PKW gemäß Richtlinie 80/1268/EWG Anh. I, zul. geändert durch 93/116/EG.))Null Punkte erhält das Angebot mit den geringsten Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Dazwischen erfolgt eine verhältnismäßige Verteilung der Punkte.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 16/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene sonstige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern (siehe Vergabeunterlagen). Von der Nachforderung ausgeschlossen sind das Angebotsschreiben (Formular 324 EU) sowie geforderte Preisangaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/04/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Stadt Erkelenz, Raum 45, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
Zusätzliche Informationen: Das Eröffnungsverfahren wird durch zwei Vertreter/Vertreterinnen der Zentralen Vergabestelle sowie durch einen Vertreter/Vertreterin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erkelenz durchgeführt. Bieter sind beim Eröffnungstermin nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: .
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Kreis Heinsberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Erkelenz - Der Bürgermeister
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Erkelenz - Der Bürgermeister
Registrierungsnummer: 053700004004-31001-91
Stadt: Erkelenz
Postleitzahl: 41812
Land, Gliederung (NUTS): Heinsberg (DEA29)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, z. H. Frau Wirtz
Telefon: +49 243185209
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kreis Heinsberg
Registrierungsnummer: 053700016016-39001-05
Stadt: Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land, Gliederung (NUTS): Heinsberg (DEA29)
Land: Deutschland
Telefon: 02452 - 13 - 0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3d884e3c-5f3f-4252-8001-6eab866f92d8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/03/2024 09:10:21 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 143192-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 49/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/03/2024

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich