1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: SWU Verkehr GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ergänzung zu Bekanntmachungsnummer 2012/S 158-264537
Beschreibung: Ausschreibungsfreie Beauftragung des Auftragnehmers mit der Lieferung der Fahrzeugverlängerungen für die zuvor bestellten 18 Fahrzeuge.
Kennung des Verfahrens: 4f441158-91ce-4469-a7c6-772a1f569bec
Interne Kennung: 2012/S 158-264537_2
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34620000 Schienenfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ulm
Postleitzahl: 89073
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Kennung des vorherigen Verfahrens, das die Direktvergabe rechtfertigt: Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt vom 18. August 2012, Bekanntmachungsnummer 2012/S 158-264537
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) und c) und Nr. 5 SektVO
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Ergänzung zu Bekanntmachungsnummer 2012/S 158-264537
Beschreibung: Ausschreibungsfreie Beauftragung des Auftragnehmers mit der Lieferung der Fahrzeugverlängerungen für die zuvor bestellten 18 Fahrzeuge.
Interne Kennung: 2012/S 158-264537_2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34620000 Schienenfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Maßgeblich ist die Regelung des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Sowie die Regelung des § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SWU Verkehr GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: (i) Die Verlängerung der vorhandenen Fahrzeuge stellt eine Erweiterung bereits erbrachter Leistungen dar. Die Lieferung der Erweiterungsteile durch einen anderen Anbieter als die Siemens Mobility AG wäre mit der ursprünglichen Leistung faktisch nicht kompatibel. Denn aufgrund des erheblichen Harmonisierungsaufwands, der damit einherginge, erscheint es technisch ausgeschlossen, dass eine Erweiterung durch einen anderen Anbieter überhaupt umsetzbar wäre bzw. ein anderer Anbieter sich hierzu aus haftungsrechtlichen Gründen bereit erklären würde (§ 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO). (ii) Dem entsprechend ist auch aus technischen Gründen bereits von vornherein kein wirklicher Wettbewerb vorhanden. Nach umfassender Prüfung durch die Auftraggeberin steht zudem fest, dass es keine umsetzbaren Alternativen oder Ersatzlösung gibt. In Erwägung wurden dabei sowohl die Ergänzung der Fahrzeugflotte um weitere Neufahrzeuge, der Ersatz der Flotte durch völlig neue siebenteilige Fahrzeuge als auch eine Abdeckung des Bedarfs durch E-Busse gezogen. Diese Alternativen scheiden aber alle nicht zuletzt aufgrund des weitaus größeren finanziellen Aufwands, erforderlicher Folgeinvestitionen und Bauarbeiten (z.B. zur Verlängerung der Bahnsteige) sowie Überfüllung des Netzes aus (§ 13 Abs. 2 Nr. 3. lit. b) SektVO). (iii) Zudem dürfte die Siemens Mobility AG bereits aufgrund von bestehenden Ausschließlichkeitsrechten die einzige Anbieterin sein, die zu einer Erweiterung der Bestandsflotte überhaupt in der Lage ist (§ 13 Abs. 2 Nr. 3. lit. c) SektVO).
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: SWU Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Ulm - HRB 3863
Postanschrift: Karlstraße 1-3
Stadt: Ulm
Postleitzahl: 89073
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Telefon: +497311660
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +497219268730
Fax: +497219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Siemens Mobility AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: UST-IdNr. DE 316012188
Postanschrift: Otto-Hahn-Ring 6
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +498938035491
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7a859fd9-8b5d-4b87-8c9f-e6eaeff3b9d1 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 139020-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 48/2024
Datum der Veröffentlichung: 07/03/2024