2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721700 Schutz gefährdeter Arten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9Y1S0DZLSK - Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Anlage 1 der Vergabeunterlagen). - Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. - Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2 der Vergabeunterlagen). - Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen). - Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen). - Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) - Eigenerklärung über die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) === Weitere Nachweise === - Projektleitung: Angaben des Bieters zur Person der Projektleitung und einschließlich deren Vertretung (Anlage 1). Alle Abstimmungen trifft der Auftraggeber in der Folge mit der Projektleitung. Die Informationsweiterleitung auf Seiten des Auftragnehmers liegt bei der Projektleitung. === Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen === - Qualität der Leistungserbringung Für die Prüfung der Grundvoraussetzungen (Ausschlusskriterien A 16.1) und zur Bewertung (Bewertungskriterien A 16.2) sind somit folgende Nachweise erforderlich: 1. Kenntnisse und Erfahrungen der eingesetzten qualifizierten Bearbeiter (Anlage 11) Die qualifizierten Personen, die die Leistung erbringen, haben ihre Qualifikation anhand von Referenzprojekten auf folgenden Gebieten nachzuweisen: 1a mehrjährige praktische Erfahrungen in den letzten 10 Jahren (2014-2023) im Bereich Netzfang durch eigene Bearbeitung (Fangnächte) 1b mehrjährige praktische Erfahrungen in den letzten 10 Jahren (2014-2023) im Bereich Besenderung + Telemetrie durch eigene Bearbeitung (Anzahl eigenständig besenderter und telemetrierter Fledermäuse) 1c Kenntnisse zur Bestimmung und Ökologie von Fledermäusen (Artenkenntnisse): praktische Erfahrung differenziert nach den 3 Hauptzielarten (MyoBec, NycLei und PleAur) und den weiteren Zielarten (Artenliste gemäß Anlage 12). Auf die genannten Kenntnisse ist in Anlage 11 explizit einzugehen. Pro qualifizierte/n Bearbeiter/in ist eine separate Anlage 11 abzugeben. Ist die Projektleitung zugleich qualifizierte/r Bearbeiter/in, ist die Anlage 11 von dieser ebenfalls auszufüllen. Die Referenzprojekte sind in Anlage 11 mit den weiteren folgenden Angaben (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen) zu nennen: - Projektname, Kurzbeschreibung der Leistung (Inhalt), Anteil / Aufgabe des / der Bearbeiter/in - Angabe der im Referenzprojekt angewandten Erfassungsmethodik (Netzfang: Anzahl Fangnächte; Besenderung + Telemetrie: Anzahl der besenderten und telemetrierten Fledermäuse) und bearbeiteten Fledermausarten (differenziert nach den 3 Hauptzielarten (MyoBec, NycLei und PleAur) und den weiteren Zielarten (Artenliste gemäß Anlage 12) - Name der Projektleitung - Bearbeitungszeitraum - Name des Auftraggebers Der Nachweis zu Punkt 1a (Netzfang) und 1b (Telemetrie + Besenderung) kann alternativ durch die Vorlage einer gültigen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung über diese Erfassungsmethoden (nicht älter als 5 Jahre) der Regierungspräsidien Baden-Württemberg erbracht werden. In dem Fall ist in Anlage 11 nur noch der Nachweis zu den Artenkenntnissen (1c) über Referenzprojekte erforderlich, ebenso wie der dortige Vermerk und Nachweis der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen. Die LUBW kann bei den Auftraggebern Auskünfte einholen bzw. die Angaben bestätigen lassen. 2. Personelle Ressourcen (Anlage 10) Kategorie 1: Qualifizierte Bearbeiter/innen Es sind zwei für den Netzfang sowie bezüglich Artenkenntnissen qualifizierte Bearbeiter/innen, von denen mindestens einer zusätzlich für Besenderung + Telemetrie qualifiziert ist (Qualifikation gemäß vorherigem Punkt) zu benennen. Mind. ein/e der qualifizierten Bearbeiter/innen muss alle drei Qualifikationen (Netzfang, Artenkenntnisse sowie Besenderung + Telemetrie) aufweisen, so dass das Kriterium " Personelle Ressourcen" mit 2 Bearbeitern/innen erfüllt wird. Kategorie 2: Springer Springer stehen bei Bedarf auf Abruf zur gezielten Unterstützung der Ausflugszählungen an einzelnen Abenden/Nächten stundenweise zur Verfügung. Kategorie 3: Trainee Ein Trainee begleitet die beiden qualifizierten Bearbeiter/innen während der gesamten Erfassungsnacht um seine/ ihre Erfahrungen zu Netzfängen und Telemetrie zu erhöhen. Ein Trainee kann unter Anleitung des qualifizierten Personals auch Fledermäuse aus dem Netz holen, Tiere selbst besendern und telemetrieren. Ein Trainee kann bei Bedarf auch zur Unterstützung der Ausflugszählungen eingesetzt werden. Die beiden qualifizierten Bearbeiter/innen sind in Anlage 10 namentlich zu benennen. Die Wahl des optionalen Personaleinsatzes von Springern und Trainees kann flexibel erfolgen. Daher bedarf es bei den Springern und Trainees in Anlage 10 nur der Angabe der Verfügbarkeit und eine namentliche Benennung entfällt. Für Springer und Trainees müssen auch keine Qualifizierungsnachweise vorlegt werden (d.h. für Springer und Trainees ist die Anlage 11 nicht erforderlich). Der fachgerechte Personaleinsatz obliegt der Projektleitung und muss die Einhaltung der Vorgaben zum Umgang mit Fledermäusen gemäß Anlage 13 sowie qualitativ verlässliche Ergebnisse der Ausflugszählungen gewährleisten. Springer und Trainees dürfen nicht an schwer einsehbaren Quartieren oder an Quartieren, bei denen die Ein- und Ausflugschneisen nicht ersichtlich sind, bei der ersten Ausflugszählung eingesetzt werden. Unter Anleitung/ Einführung der qualifizierten Bearbeiter/innen am konkreten Quartierstandort können Springer / Trainees dort bei den wiederholenden Ausflugszählungen eingesetzt werden. An gut einsehbaren Quartieren können Springer / Trainees unter Anleitung/ Einführung der qualifizierten Bearbeiter/innen am konkreten Quartierstandort bereits ab der ersten Erfassung die Ausflugszählung durchführen. Der Einsatz des zusätzlich zur Verfügung stehenden Personals in Form von zwei verschiedenen Personengruppen (Springer und Trainee) wird gem. A 16.2.2 gleichermaßen bewertet. Die Personengruppen unterscheiden sich jedoch bzgl. ihrer Funktion und der Kostenkalkulation: - Der Einsatz von Springern (ausschließlich zur Unterstützung der Erfassungen) ist in der Kostenkalkulation (Anlage 7) mit dem regulären Stundesatz von technischer Arbeit zu berechnen. - Der Einsatz von Trainees (zur Unterstützung der Erfassungen und zur Weiterbildung) ist in der Kostenkalkulation (Anlage 7) mit einer Aufwandspauschale (maximal 15EUR / Std.) berechnen. Gibt der Bieter Angebote für mehrere Lose ab, ist zu beachten, dass der Einsatz der qualifizierten Mitarbeitenden und des Trainees bezüglich der zu bearbeitenden Lose beschränkt ist: - Ein qualifizierter Bearbeiter kann für maximal 2 Lose eingesetzt werden. - Ein Trainee kann für maximal 2 Lose eingesetzt werden. - Ein Springer kann frei eingesetzt werden. 3. Technischen Ressourcen (Anlage 10) In der Anlage 10 ist nachzuweisen, dass die erforderliche Ausrüstung für die verschiedenen Erfassungsmethoden für jeden eingesetzten Bearbeiter vorliegt. 4. Anerkennung der fachlichen Standards und Vorgaben (Anlage 12, 13 und 15) Die fachlichen Standards zum Umgang mit Fledermäusen bei Projekten i. A. der LUBW finden sich in Anlage 13 und deren Anerkennung ist in der selbigen Anlage nachzuweisen. Die Vorgaben zu den Erfassungsmethoden für Baustein 1 "Waldfledermäuse" finden sich in Anlage 12 und deren Anerkennung ist in Anlage 15 nachzuweisen. - Preis: Die für die Leistungserbringung angesetzte Gesamtsumme (s. dazu auch Erläuterungen in C 2.1) ist im Leistungsverzeichnis (Anlage 7) einzutragen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 14
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 14
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB