2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPSYDCDAKM Es muss für die Dauer des Vergabeverfahrens ein(e) verantwortliche(r), deutschsprachige(r) Ansprechpartner(in) benannt werden. Das Verfahren besteht aus insgesamt zwei Phasen: Erste Phase: Teilnahmeantrag Die Unternehmen, die sich bewerben möchten, haben die Möglichkeit die Verfahrensunterlagen herunterzuladen. Die Unterlagen bestehen aus den in der Rubrik "Teilnahmeunterlagen" aufgeführten Dokumenten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Qualität der vorgelegten Referenzen. Zweite Phase: Abgabe zum indikativen Angebot Mindestens drei und maximal fünf Bewerber erhalten nach dem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs die Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebotes mit allen für die Angebotserstellung notwendigen Informationen. Diejenigen Bewerber, die nicht am weiteren Verfahren beteiligt werden, erhalten eine schriftliche Absage. Voraussichtlich in der 21. bis einschl. 23. KW - 2024 wird dann eine Verhandlungsrunde stattfinden, in dem die Angebote und Konzepte durch die jeweiligen Bewerber vorgestellt werden. Die Verhandlungsrunden werden digital via MS Teams durchgeführt. Die Verfahrensunterlagen werden durch den öffentlichen Auftraggeber nach der Verhandlungsrunde angepasst und allen beteiligten Bietern erneut zur Verfügung gestellt, sodass die Bieter voraussichtlich in der 27. KW bis einschließlich zur 29. KW - 2024 die letztverbindlichen Angebote erstellen können. Die nicht zum Zuge gekommenen Bewerber erhalten nach Abschluss des Verfahrens eine Aufwandsentschädigung für die Präsentation ihres Konzeptes in Höhe von 2.000 EUR.
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
     
      2.1.6.
     
     
      Ausschlussgründe: 
     
     
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB