Deutschland – Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau – Planungsleistungen zur energetischen Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der KZVWL

135870-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau – Planungsleistungen zur energetischen Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der KZVWL
OJ S 47/2024 06/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Planungsleistungen zur energetischen Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der KZVWL
Beschreibung: Planungsleistungen zur energetischen Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der KZVWL
Kennung des Verfahrens: 2659231e-3bf6-40ee-8383-da56345cc70e
Interne Kennung: 2.339
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL Auf der Horst 25 
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKD3Y6 1. Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, die vor Angebotsabgabe an einer Ortsbesichtigung teilgenommen haben. Besichtigt wird das Verwaltungsgebäudes der KZVWL in Münster (Auf der Horst 25, 48147 Münster). Die Ortsbesichtigung im Zeitraum vom 29.01.2024 bis zum Ablauf der Angebotsfrist statt. Alle Bieter haben hierzu unter Nutzung der Kommunikationsfunktion des Vergabeportals rechtzeitig Termine anzufragen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Teilnehmer der Ortsbesichtigungen über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals im relevanten Projektraum vorab namentlich mitzuteilen sind und sich vor Ort auszuweisen haben, letzteres aber nur auf entsprechende Anforderung des Auftraggebers und nur gegenüber dessen Mitarbeitern. Zum Zwecke der Wahrung der Vertraulichkeit dürfen die Teilnehmer der Ortsbesichtigungen keine Dienstkleidung und keine sichtbaren Gegenstände bei sich tragen, die Rückschlüsse auf das jeweilige Bieterunternehmen zulassen. Fahrzeuge, die bei der Anreise verwendet werden und ein Firmenlogo bzw. -schriftzug des Bieterunternehmens tragen, dürfen nicht auf dem Gelände der Auftraggeberin parken. Im Rahmen eines jeden Ortstermins wird jeder Bieter einzeln nach einem vorab festgelegten Ablaufplan des Auftraggebers durch die zu reinigenden Liegenschaften geführt (keine Sammeltermine). Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Bieter im Rahmen der Besichtigungstermine gleichbehandelt werden. Jeder Besichtigungstermin wird vom Auftraggeber protokolliert. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ortsbesichtigungen keine Bieterfragen beantwortet und keine Verhandlungen geführt werden. Soweit sich im Rahmen von Ortsbesichtigungen Fragen ergeben, können diese gemäß den Bewerbungsbedingungen im Nachgang als Bieterfragen gestellt werden. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. 3. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben. 4. Mit jedem Angebot von Einzelbietern vorzulegende Unterlagen 1 Vordruck 01 Angebotsvordruck 2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung 3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 134 GWB 4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG 5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst - 6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner 7 Handelsregisterauszug 8 Nachweis der erlaubten Berufsausübung 9 Vordruck 07 Preisblatt 10 Vordruck 09 Qualitätskonzept 5. Mit jedem Angebot von Bietergemeinschaften vorzulegende Unterlagen 1 Vordruck 01 Angebotsvordruck 2 Vordruck 02 Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung 3 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung 4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 134 GWB (für jedes Mitglied) 5 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (für jedes Mitglied) 6 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst - (für jedes Mitglied) 7 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner (für jedes Mitglied) 8 Handelsregisterauszug (für jedes Mitglied) 9 Vordruck 07 Preisblatt 10 Vordruck 09 Qualitätskonzept 6. Zusätzlich mit jedem Angebot vorzulegende Unterlagen beim Einsatz von Nachunternehmern (vorbehaltlich der Zumutbarkeit i. S. v. § 36 VgV) 1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (für jeden Nachunternehmer) 2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher (für jeden Nachunternehmer) 3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 134 GWB (für jeden Nachunternehmer) 4 Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG (für jeden Nachunternehmer) 5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst - (für jeden Nachunternehmer) 6 Handelsregisterauszug (für jeden Nachunternehmer) 7 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (für jeden Nachunternehmer)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Planungsleistungen zur energetischen Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der KZVWL
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung der KZVWL über Planungsleistungen zur energetischen Sanierung des Verwaltungsgebäudes der KZVWL in Münster (Auf der Horst 25, 48147 Münster). Die Umsetzung sämtlicher Maßnahmen hat während des laufenden Verwaltungsbetriebs zu erfolgen. Die beabsichtigte Sanierung setzt sich aus allen erforderlichen Planungsleistungen für die folgenden Einzelmaßnahmen zusammen (Leistungsphasen nach HOAI: 1. Grundlagenermittlung, 2. Vorplanung, 3. Entwurfsplanung, 4. Genehmigungsplanung (nach Erforderlichkeit) , 5. Ausführungsplanung, 6. Vorbereitung der Vergabe, 7. Mitwirkung bei der Vergabe, 8. Objektüberwachung, 9. Objektbetreuung): Gewerk 1: Austausch der Kälte- und Wärmeerzeugungsanlage Die vorhandene Kälte- und Wärmeerzeugungsanlage soll durch eine luftgekühlte Wärmepumpe (Kältemaschine) mit Migrationsoption zur stromversorgten Erzeugung von Wärme- und Kälteenergie ersetzt werden. Gleichzeitig soll aus Gründen der Spitzenlastabdeckung und der Redundanz der Anschluss an die Fernwärmeversorgung über eine Fernwärmeübergabestation erfolgen, einschließlich der erforderlichen Anpassungen an das Rohrleitungssystem und der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Gewerk 2: Austausch der Mittelspannungsanlage Die zur elektrischen Versorgung des Verwaltungsgebäudes erforderliche, abnehmereigene Mittelspannungsanlage, soll einschließlich der Trafoanlage ausgetauscht werden. Das Herrichten des Aufstellraumes ist Bestandteil der Gesamtmaßnahme. Gewerk 3: Installation einer Photovoltaikanlage Zur Möglichkeit der wirtschaftlichen Nutzung regenerativer Energien soll auf dem Flachdach des Verwaltungsgebäudes eine ca. 800 m² große Photovoltaikanlage zur ausschließlichen Nutzung durch die elektrischen Verbraucher der KZVWL errichtet werden. Gewerk 4: Erneuerung Netzinfrastruktur Die veraltete, instabile Netzinfrastruktur soll durch eine neue Gebäudeverkabelung zur Aufrechterhaltung einer zeitgemäßen, ausfallsicheren Funktion des Verwaltungsbetriebs ersetzt werden. Gewerk 5: Bauliche Maßnahmen Es sollen Nebenarbeiten für den Installationsweg zur Zentrale im Dachgeschoss durchgeführt werden. Darüber hinaus soll der "Heizraum" im Untergeschoss (Abbruch-, Maurer- und Ausbauarbeiten) hergerichtet werden. Vor Installation der PV-Anlage werden die zur Aufstellung der Solarmodule vorgesehenen Dachflächen saniert und auf den heutigen Stand der gesetzlichen Anforderungen an die Mindestdämmung gebracht. Die KZVWL ist dazu berechtigt, die Grundleistungen und die besonderen Leistungen der Leistungsphasen Nr. 1 bis 9 nach eigenem Ermessen jeweils einzeln und für jedes Planungsgewerk Nr. 1 bis 5 gesondert abzurufen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der KZVWL besteht nicht. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich für jedes Planungsgewerk einmalig auf die Durchführung aller 9 Leistungsphasen; dies entspricht zugleich der Höchstgrenze für Leistungsabrufe aus der vorliegenden Rahmenvereinbarung. Die beabsichtigten Investitionen in die energetische Gebäudesanierung bedürfen einer Genehmigung des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 85 SGB IV. Die KZVWL geht auf der Grundlage des ihr derzeit bekannten Sachverhaltes von einer alsbaldigen Genehmigungserteilung aus. Vor dem Vorliegen der Genehmigung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Interne Kennung: 2.339
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL Auf der Horst 25 
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von drei Monate zum jeweils vorgesehenen Laufzeitende von der Auftraggeberin gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der nachstehenden Reihen- und Rangfolge: a) Der Text der vorliegenden Rahmenvereinbarung; b) Anlage 01: Antworten und Klarstellungen auf Bieterfragen c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 04: Preisblatt (Vordruck 07) e) Anlage 05: Soweit relevant: Erklärung zur Bietergemeinschaft (Vordruck 02) f) Anlage 06: Soweit relevant: Erklärung "Unterauftrag/ Eignungsleihe" (Vordruck 05) g) Anlage 07: Soweit relevant: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer / Eignungsleihe (Vordruck 05a) h) Anlage 08: Verantwortlicher Ansprechpartner (Vordruck 06) i) Anlage 09: Qualitätskonzept (Vordruck 09) j) Anlage 10: Hausordnung für externe Dienstleister k) Anlage 11: Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz l) Anlage 12: Richtlinie zum Lieferantenmanagement m) Anlage 13: Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL n) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) */** o) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */** p) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), soweit nicht die Anlage 04 zulässige Abweichungen vorsieht
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages
Beschreibung: Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, jeweils zeitlich abgelaufen sein müssen (auf das Vorliegen eines Jahresabschlusses im Sinne der ordnungsgemäßen Rechnungslegung kommt es insoweit nicht an). Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den "letzten" drei Geschäftsjahren. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens betragen haben: 500.000 Euro.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.02.2021 bis zum 15.02.2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Dabei bedeutet die Formulierung "geeignet" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten. Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Soweit eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck 03 hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03 vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). Mindestbedingungen Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie vergleichbar sind und anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Mindestbedingungen kumulativ aufweisen: (1.) Planungsleistungen im Bereich Energetische Gebäudesanierung für einen Referenzkunden (2.) über sämtliche Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI (Grundleistungen) (3.) mit einem Nettoauftragswert in Höhe insgesamt von mindestens 50.000 Euro (4.) und mindestens 6 abgeschlossenen Leistungsmonaten im Zeitraum vom 15.02.2021 bis zum 15.02.2024 In Summe (nicht pro Referenz!) müssen die referenzierten Planungsleistungen folgende Anlagengruppen abdecken: (1.) Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (2.) Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen (3.) Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen (4.) Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen (5.) Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07 (= Preisblatt) zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis (= Angebotsvergleichspreis) erhält für dieses Unterkriterium die volle angegebene Punktzahl von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Teamkonzept
Beschreibung: Zur Beurteilung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 09 (= Qualitätskonzept) zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der Vordruck 09 darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (jeweils Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. In dem Konzept werden zu dem Zuschlagskriterium 2 - Teamkonzept schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Unterkriterien und Konkretisierungen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Teamkonzept - Planer-Team 15 % (= 15 Punkte) - Qualifikation und Erfahrung 20 % (= 20 Punkte) Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Planer-Team: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Planer-Teams für die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung (Teamaufbau und -zusammensetzung), das bestmöglich auf den konkreten Bedarf der KZVWL für energetische Sanierungsmaßnahmen im Bereich der leistungsgegenständlichen Anlagengruppen zugeschnitten ist und tatsächlich auch für die Durchführung der einzelnen Planungsaufträge zur Verfügung steht. Anonymisierte Angaben sind zulässig, soweit sie den jeweils vorgesehenen Teammitgliedern eindeutig zuordenbar sind. - Qualifikation und Erfahrung: Erwartet wird die konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Qualifikation (= Berufsausbildung sowie berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen) und der Erfahrung (= Berufspraxis) der Mitglieder des Planer-Teams. Idealerweise verfügen alle Teammitglieder über eine möglichst einschlägige Qualifikation und eine umfassende Erfahrung mit energetischen Sanierungsmaßnahmen im Bereich der leistungsgegenständlichen Anlagengruppen. Anonymisierte Angaben sind zulässig, soweit sie den jeweils vorgesehenen Teammitgliedern eindeutig zuordenbar sind. Die Konzepte werden zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Servicekonzept
Beschreibung: Zur Beurteilung der qualitativen Zuschlagskriterien ist ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 09 (= Qualitätskonzept) zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der Vordruck 09 darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (jeweils Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. In dem Konzept werden zu dem Zuschlagskriterium 3 - Servicekonzept schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Unterkriterien und Konkretisierungen erwartet: Zuschlagskriterium 3: Servicekonzept - Organisation der Ausführung 20 % (= 20 Punkte) - Qualitätssicherungsmaßnahmen 15 % (= 15 Punkte) Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Organisation der Ausführung: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Auftragsausführung einschließlich der vorgesehenen Schnittstellen zur KZVWL. Diese soll bestmöglich auf die Herbeiführung des vertraglich vorgesehenen Planungserfolges ausgerichtet sein. Das erfordert insbesondere auch die schnellstmögliche Verfügbarkeit des zuständigen Mitglied des Planer-Teams vor Ort auf der Baustelle. - Qualitätssicherungsmaßnahmen: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Art, des Umfangs, des Ablaufs und der Anzahl der Qualitätssicherungsmaßnahmen, die der Bieter als Auftragnehmer zum Zwecke der bestmöglichen Überprüfung der jederzeitigen Sicherstellung des vertraglich vorgesehenen Planungserfolges auch ohne Veranlassung der KZVWL und unabhängig von dieser durchführt. Die Konzepte werden zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 1. Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Der Auftraggeber sieht in Ausübung des ihm insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können. 2. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/04/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertragsbedingungen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Registrierungsnummer: DE126118523
Postanschrift: Auf der Horst 25  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49251507-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE274720412
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 231 77666-123
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 411-2165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 66e262a7-c4f3-4c4d-bd35-e59fe2bf29f2-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: In dem vorliegenden Vergabeverfahren wurde die Angebotsfrist vom 01.04.2024, 12:00 bis zum 08.04.2024, 12:00 Uhr verlängert. Grund hierfür ist, dass der 01.04.2024 ein gesetzlicher Feiertag ist (Ostermontag). Dementsprechend wurde auch der Submissionstermin vom 01.04.2024, 12:01 Uhr auf den 08.04.2024, 12:01 Uhr verschoben.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e2845a82-976a-4e9f-ae66-0795d05a084f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/03/2024 11:25:04 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 135870-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 47/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/03/2024

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