1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Nicht Offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe für die bundesweite Belieferung von Erdgas für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn
Beschreibung: Lieferun von Erdgas
Kennung des Verfahrens: 279f6641-0d95-4921-8874-76ef555430cf
Interne Kennung: VOEK 106-23
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09123000 Erdgas
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Lieferstellen befinden sich deutschlandweit.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung Erdgas
Beschreibung: Marktgebiet: THE H-Gas - Losgruppe 1 (RLM = Registrierende Leistungsmessung): • 24 Lieferstellen • Prognostizierter Jahresverbrauchswert 2024: 7.399.580 kWh • Prognostizierter Jahresverbrauchswert 2025: 15.743.787 kWh - Losgruppe 2 (SLP = Standard-Last-Profil): • 35 Lieferstellen • Prognostizierter Jahresverbrauchswert 2024: 2.351.317 kWh • Prognostizierter Jahresverbrauchswert 2025: 5.002.802 kWh - Summe Los 1: • 59 Lieferstellen • Prognostizierter Jahresverbrauchswert 2024: 9.750.897 kWh • Prognostizierter Jahresverbrauchswert 2025: 20.746.589 kWh
Interne Kennung: VOEK 106-23 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09123000 Erdgas
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Belieferung erfolgt bundesweit.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/01/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bewerber bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Teilnehmerauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Teilnahmeantragsunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben Sie als Bewerber zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bewerberauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bewerberauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE einge-reichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bewerber sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Teilnahmeantrag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auf-traggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bewerberauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. --- Die Vergabe erfolgt im Wege eines Nicht Offenen Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der Vergabeverordnung (§ 16 VgV). Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb sowie in die dann anschließende Angebotsphase. Der vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb dient zur Überprüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerberkreises für das genannte Vorhaben. Er fordert von den Bewerbern sowohl Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, als auch Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ab. Anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen stellt die Auftraggeberin fest, welche Bewerber den Anforderungen entsprechen. Die Zahl der geeigneten Bewerber, die von der Auftraggeberin zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird nicht begrenzt. Die sich anschließende Angebotsphase umfasst die Übermittlung der Energiepreisdifferenz. Das beabsichtige Verfahren sieht vor, dann innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen nach Angebotsfrist den Zuschlag zu erteilen und die unterlegenen Bieter über die erfolgte Zuschlagserteilung zu informieren. In diesem Zusammenhang wird, unter Beachtung der aktuell stark schwankenden Marktpreise und der Bindung der Energiepreisdifferenz an die Marktpreise, auf die Informationspflicht nach § 134 Abs. 1 und 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in Anlehnung an § 134 Abs. 3 S. 1 GWB, verzichtet. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens am 06.12.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Bewerbung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Abgabe eines Teilnahmeantrages wesentlich sind, z. B., weil die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bewerber gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Abgabefrist des Teilnahmeantrages in Textform darauf hinzuweisen. --- Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. --- Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Lieferung Erdgas
Beschreibung: Marktgebiet THW L-Gas - SLP: • 7 Lieferstellen • Prognostizierter Jahresverbrauchswert 2024: 465.044 kWh • Prognostizierter Jahresverbrauchswert 2025: 989.456 kWh
Interne Kennung: VOEK 106-23 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09123000 Erdgas
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Belieferung erfolgt bundesweit.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/01/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bewerber bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Teilnehmerauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Teilnahmeantragsunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben Sie als Bewerber zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bewer-berauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bewerberauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE einge-reichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bewerber sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunfts-landes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Teilnahmeantrag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Aus-schlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bewerberauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zu-sammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. --- Die Vergabe erfolgt im Wege eines Nicht Offenen Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der Vergabeverordnung (§ 16 VgV). Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb sowie in die dann anschließende Angebotsphase. Der vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb dient zur Überprüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerberkreises für das genannte Vorhaben. Er fordert von den Bewerbern sowohl Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, als auch Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ab. Anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen stellt die Auftraggeberin fest, welche Bewerber den Anforderungen entsprechen. Die Zahl der geeigneten Bewerber, die von der Auftraggeberin zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird nicht begrenzt. Die sich anschließende Angebotsphase umfasst die Übermittlung der Energiepreisdifferenz. Das beabsichtige Verfahren sieht vor, dann innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen nach Angebotsfrist den Zuschlag zu erteilen und die unterlegenen Bieter über die erfolgte Zuschlagserteilung zu informieren. In diesem Zusammenhang wird, unter Beachtung der aktuell stark schwankenden Marktpreise und der Bindung der Energiepreisdifferenz an die Marktpreise, auf die Informationspflicht nach § 134 Abs. 1 und 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in Anlehnung an § 134 Abs. 3 S. 1 GWB, verzichtet. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens am 06.12.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Bewerbung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Abgabe eines Teilnahmeantrages wesentlich sind, z. B., weil die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bewerber gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Abgabefrist des Teilnahmeantrages in Textform darauf hinzuweisen. --- Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. --- Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 0228/94990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fe5a046d-c169-4586-b86d-8213db3ea473 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/03/2024 08:50:14 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 130306-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 45/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/03/2024