Deutschland – Aushubarbeiten – KA Nette – Ausbau der Kläranlage - Los 1-1.1 „Bautechnik, Betriebsgebäude“

131039-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Aushubarbeiten – KA Nette – Ausbau der Kläranlage - Los 1-1.1 „Bautechnik, Betriebsgebäude“
OJ S 45/2024 04/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niersverband Viersen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: KA Nette – Ausbau der Kläranlage - Los 1-1.1 „Bautechnik, Betriebsgebäude“
Beschreibung: Mittels dieser Ausschreibung sollen die bautechnischen Leistungen einschließlich sämtlicher Ausbaugewerke (u.a. Mauerwerks-, Estrich-, Trockenbau-, Gerüst-, Tischler-, Putz-, Maler-, Fenster-, Türen, Fassaden- und Dämmarbeiten, Sonnenschutz, Dach-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten, Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten) mit Ausnahme der technischen Gebäudeausrüstung, sowie EMSR- und Elektrotechnik für die Errichtung eines neuen, schlüsselfertigen Betriebsgebäudes vergeben werden. Vorgesehen ist ein 2-geschossiger Bau in Massivbauweise mit Flachdach. Erdgeschoss Vollklinkerfassade, Obergeschoss VHF mit HPL-Bekleidung. Umbauter Raum: ca. 3.900 m³; ca. 1.200 m³ Bodenaushub, ´ ca. 325 Stk. Rüttelstopfsäulen mit je 2,5 m Tiefe, ca. 275 m³ Bodeneinbau, ca. 120 m Grundleitungen, ca. 1.000 m³ Stahlbeton, ca. 120 t Bewehrung, ca. 730 m² Estrich/Heizestrich, ca. 1.400 m² Innenputz, ca. 40 Stk. Innentüren, ca. 380 m² Abhangdecken, ca. 500 m² Metallständerwände, ca. 460 m² Wandfliesen, ca. 500 m² Bodenfliesen, ca. 170m² PVC-Bodenbelag, ca. 45 m² Fußbodenbeschichtung, ca. 2.100 m² Wandanstrich, ca. 38 Stk. Kunststoffenster, ca. 10 Stk. Aluminiumaußentüren, ca. 6 Stk. Aluminiuminnentüren, ca. 8 Stk. Stahl-Mehrzwecktüren, ca. 535 m² Fassadenbekleidung mit HPL, ca. 265 m² Klinker-Verblendmauerwerk, ca. 560 m² bitum. Flachdachdach
Kennung des Verfahrens: 0424863a-3432-42ba-a594-488eece746ea
Interne Kennung: interne Vergabenummer 100.355
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112400 Aushubarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45223220 Rohbauarbeiten, 45261210 Dachdeckarbeiten, 45262300 Betonarbeiten, 45262310 Stahlbetonarbeiten, 45262670 Metallbauarbeiten, 45410000 Putzarbeiten, 45431100 Verlegen von Bodenfliesen, 45431200 Verlegen von Wandfliesen, 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten, 45441000 Verglasungsarbeiten, 45443000 Fassadenarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
KonkursDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
KorruptionDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
BetrugsbekämpfungDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
ZahlungsunfähigkeitDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Entrichtung von SteuernDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: KA Nette, Los 1-1.1 Bautechnik, Neubau Betriebsgebäude
Beschreibung: Mittels dieser Ausschreibung sollen die bautechnischen Leistungen einschließlich sämtlicher Ausbaugewerke (u.a. Mauerwerks-, Estrich-, Trockenbau-, Gerüst-, Tischler-, Putz-, Maler-, Fenster-, Türen, Fassaden- und Dämmarbeiten, Sonnenschutz, Dach-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten, Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten) mit Ausnahme der technischen Gebäudeausrüstung, sowie EMSR- und Elektrotechnik für die Errichtung eines neuen, schlüsselfertigen Betriebsgebäudes vergeben werden. Vorgesehen ist ein 2-geschossiger Bau in Massivbauweise mit Flachdach. Erdgeschoss Vollklinkerfassade, Obergeschoss VHF mit HPL-Bekleidung. Umbauter Raum: ca. 3.900 m³; ca. 1.200 m³ Bodenaushub, ´ ca. 325 Stk. Rüttelstopfsäulen mit je 2,5 m Tiefe, ca. 275 m³ Bodeneinbau, ca. 120 m Grundleitungen, ca. 1.000 m³ Stahlbeton, ca. 120 t Bewehrung, ca. 730 m² Estrich/Heizestrich, ca. 1.400 m² Innenputz, ca. 40 Stk. Innentüren, ca. 380 m² Abhangdecken, ca. 500 m² Metallständerwände, ca. 460 m² Wandfliesen, ca. 500 m² Bodenfliesen, ca. 170m² PVC-Bodenbelag, ca. 45 m² Fußbodenbeschichtung, ca. 2.100 m² Wandanstrich, ca. 38 Stk. Kunststoffenster, ca. 10 Stk. Aluminiumaußentüren, ca. 6 Stk. Aluminiuminnentüren, ca. 8 Stk. Stahl-Mehrzwecktüren, ca. 535 m² Fassadenbekleidung mit HPL, ca. 265 m² Klinker-Verblendmauerwerk, ca. 560 m² bitum. Flachdachdach
Interne Kennung: 100.355
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112400 Aushubarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45223220 Rohbauarbeiten, 45261210 Dachdeckarbeiten, 45262300 Betonarbeiten, 45262310 Stahlbetonarbeiten, 45262670 Metallbauarbeiten, 45410000 Putzarbeiten, 45431100 Verlegen von Bodenfliesen, 45431200 Verlegen von Wandfliesen, 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten, 45441000 Verglasungsarbeiten, 45443000 Fassadenarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 20/10/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister
Beschreibung: Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärung“ gem. Formblatt c) der Verdingungsunterlagen dargestellt. Der Bieter hat Angaben zu machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist. Über das Formblatt „Eigenerklärung“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft: • Der Bieter erklärt, ob er im Handelsregister eingetragen ist, oder ob er nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. • Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Name der BG/Mitgliedsnummer). Zur Bestätigung der Eigenerklärung des Bieters sind nach Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen: • Falls der Bieter im Handelsregister eingetragen ist: Gewerbeanmeldung • Falls der Bieter im Handelsregister eingetragen ist: Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer • qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Falls der Bieter beabsichtigt die zu vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abzuwickeln, ist eine Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitere Mitglieder) beizubringen. (z. B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau).

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung
Beschreibung: Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärung“ gem. Formblatt c) der Verdingungsunterlagen dargestellt. Der Bieter hat Angaben zu machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist. Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen. Über das Formblatt „Eigenerklärung“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft: • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. • Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen • Angabe, ob der Bieter als KMU (Klein- und Mittelständisches Unternehmen) einzustufen ist. (Hinweis zu KMU: weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz kleiner 50 Mio € bzw. Bilanzsumme kleiner 43 Mio €; Literatur: z.B. Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der Europ. Kommission Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrages von (einem) Partner(n) der Bietergemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.) Zur Bestätigung der Eigenerklärung des Bieters sind nach Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen: • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen • Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG • qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenznachweise
Beschreibung: Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.). Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärung“ gem. Formblatt c) der Verdingungsunterlagen dargestellt. Der Bieter hat Angaben machen, ob er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) eingetragen ist. Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen. Auf dem Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft: 1) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: In den letzten 5 Jahren soll der Bieter vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers 3 Referenznachweise mit i. d. R. folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …). Hinweis: Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur solche Referenzen vorgelegt werden, die den einschlägigen Datenschutzbestimmungen genügen (der Bieter gibt Angaben Dritter weiter). Die übermittelten Daten werden beim Niersverband gespeichert. 2) Der Bieter erklärt dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Formulare
Beschreibung: • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) mit den Eintragungen bzgl. Punkt 8: ,,Angaben zur Entsorgung" (sofern zutreffend). • Bitte das Formular 523 EU VHB NRW -Russlandsanktionen- ausfüllen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E19161973
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E19161973
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Vorauszahlungssicherheit Ist im Leistungsverzeichnis zugunsten des AN eine Vorauszahlung (incl. Ust.) vertraglich vorgesehen, so hat der AN eine unbefristete selbstschuldnerische Vorauszahlungsbürgschaft eines inländischen oder innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB und in Höhe der Brutto-Vorauszahlung zu stellen und in Höhe der jeweils noch nicht durch Verrechnung erloschenen Vorauszahlung aufrecht zu erhalten. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert Ansprüche des NV auf Rückzahlung von Vorauszahlungen einschließlich Zinsen und Kosten, die dem NV im Rahmen dieses Vertrages gegen den AN zustehen, soweit sich aus der Abrechnung der erbrachten Leistungen im Hinblick auf den noch nicht vom NV verrechneten Teil der Vorauszahlung eine Überzahlung des AN ergibt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. Der AN kann den Austausch der Bürgschaftsurkunde Zug um Zug gegen eine in der jeweils aktuellen noch valutierten Vorauszahlungshöhe zu stellende, im Übrigen jedoch denselben Anforderungen genügende Vorauszahlungsbürgschaft verlangen, alternativ eine entsprechende schriftliche Enthaftungserklärung des NV einholen. Im Übrigen wird die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft spätestens dann zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung vollständig auf fällige Zahlungen für erbrachte Leistungen angerechnet worden ist. 2. Vertragserfüllungssicherheit Der AN leistet in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme eine Vertragserfüllungssicherheit durch Bürgschaft eines inländischen oder innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss vor, so ist der NV berechtigt, Abschlagszahlungen an den AN einzubehalten bis der vereinbarte Sicherheitsbetrag erreicht ist. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit der AN eine vertragsgerechte Erfüllungsbürgschaft nachgereicht hat. Abschlagszahlungen dürfen dabei jeweils um höchstens 10 % gekürzt werden. Der AN erhält vom NV nach der Abnahme die Vertragserfüllungssicherheit Zug um Zug gegen Gestellung der vereinbarten Gewährleistungssicherheit zurück. Bis zu diesem Sicherheitenaustausch gilt: Mit der Abnahme sichert die Vertragserfüllungssicherheit etwaige Mängelansprüche des NV nur noch in Höhe von maximal 3 % der Netto-Auftragssumme. 3. Gewährleistungssicherheit Der AN leistet in Höhe von 3 % der Brutto-Auftragssumme eine Gewährleistungssicherheit durch Bürgschaft eines inländischen oder innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens mit der Schlussrechnung vor, so ist der NV berechtigt, den Sicherheitsbetrag von der Schlussrechnung einzubehalten. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit entweder der AN eine vertragsgerechte Gewährleistungsbürgschaft nachgereicht hat oder sobald die Gewährleistungszeit abgelaufen ist, ohne dass noch Mängelansprüche offen sind. Für die Bürgschaften sind die vom NV vorgegebenen Formblätter (ehemals EFB-SICH 1, EFB-SICH 2 und EFB-SICH 3) zu verwenden bzw. sie müssen textlich voll inhaltlich mit diesen übereinstimmen. Die Formblätter werden dem AN vom NV zur Verfügung gestellt. Sollte der AN eine Bietergemeinschaft oder ARGE sein, so sind die Bürgschaften auf den Namen der Bietergemeinschaft / ARGE auszustellen, nicht auf die beteiligten Partner.
Frist für den Eingang der Angebote: 10/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Unterlagen: - Eigenerklärung über Eignung, Referenzen, Präqualifikation etc. (separate Datei) - Produktdatenblätter mit Laboranalysen - Nachweis über die Zertifizierung eines geeigneten Qualitätsmanagements und - Eigenerklärung Russlandsanktionen sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niersverband Viersen
Registrierungsnummer: 051660032032-31003-25
Postanschrift: Am Niersverband 10  
Stadt: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Koordinationsstelle Vergabe AW
Telefon: +49216237040
Internetadresse: https://www.niersverband.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: UST-IdNr:DE812110859
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Überprüfungsstelle
Telefon: +492211470
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de Rollen dieser
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ARGE S.W.D. KA Nette
Registrierungsnummer: 112/5832/6826
Postanschrift: Bonsiepen 7  
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45036
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: +49201946159024
Rollen dieser Organisation
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 89edf738-27e0-4c8a-814d-e46f2e841167 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/02/2024 12:38:06 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 131039-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 45/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/03/2024

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