1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Bonn AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: EX-Ante Veröffentlichung IT-Tools zur Umsetzung des TV-E NRW
Beschreibung: Hiermit erfolgt eine EX ANTE VERÖFFENTLICHUNG gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 VGV zur Erweiterung der vorhandenen SPX-Lösung für die Umsetzung des TV-E NRWs an den Standorten UK Bonn, UK Köln, UK Essen und UK Düsseldorf, welche über die Fa. Plano Solutions GmbH,An der Schloßmauer 2c in 98693 Illmenau beauftragt werden soll.
Interne Kennung: 2023-30_EX
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53127
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Uniklinik Köln Kerpener Str. 62
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50937
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Uniklinik Essen Hufelandstraße 55
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45147
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Düsseldorf Moorenstraße 5
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YD3R7
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3. Teil
3.1.
Teil: PAR-0001
Titel: EX-Ante Veröffentlichung IT-Tools zur Umsetzung des TV-E NRW
Beschreibung: Die zu beschaffende Leistung weist ein Alleinstellungsmerkmal auf. Die Beschaffung einer anderen Leistung ist für den Auftraggeber technisch und wirtschaftlich nicht denkbar. Die Anschaffung des Moduls ist mithin alternativlos. Der Beschaffungsbedarf kann zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und/oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur einem Unternehmen in Betracht kommt. Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union mit der Begründung zulässig ist, dass nach der bisher ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.5.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/ MoWaS u. Beschluss vom 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) vorliegend die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten sind, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. An den vorstehenden Grundsätzen gemessen liegen objektiv schwerwiegende personelle, wirtschaftliche und technische Gründe für die getroffene Wahl vor, zukünftig kein anderes Produkt, zu nutzen. Allein die abzuwendenden Risiken von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und hohem Umstellungsaufwand rechtfertigten die Entscheidung. Insbesondere mit Blick auf die zwingende Notwendigkeit eines jederzeit störungsfreien Betriebs im laufenden Betrieb darf das beschaffende Klinikum jedwede Risikopotentiale ausschließen und den sichersten Weg zu wählen, um jederzeit Patientensicherheit und einen störungsfreien Klinikbetrieb zu gewährleisten. Die Beschaffungsentscheidung ist infolgedessen willkürfrei aufgrund sachlich gerechtfertigter und auftragsbezogener Gründe getroffen worden. Andere Wirtschaftsteilnehmer, sind dadurch nicht diskriminiert worden. Denn die dem TV-E entspringenden Interoperabilitäts-Anforderungen sind zum heutigen Zeitpunkt faktisch noch nicht praktisch umgesetzt, aktuell sind die Schnittstellen auch noch nicht für einen bidirektionalen Datenaustausch spezifiziert sind, so dass für Hersteller derzeit nur Standards von freiwilligen Standardisierungsgremien existieren - entsprechende Standards hier sind noch nicht praxistauglich.
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
3.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53127
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Uniklinik Köln Kerpener Str. 62
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50937
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Uniklinik Essen Hufelandstraße 55
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45147
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Düsseldorf Moorenstraße 5
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Spruchkörper Köln
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Spruchkörper Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Bonn AöR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Bonn AöR
Registrierungsnummer: DE 811 917 555
Postanschrift: Venusberg-Campus 1
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53127
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf
Telefon: +49 22828716914
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Spruchkörper Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-8
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473116
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Spruchkörper Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-8
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473116
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 41f9d290-80b4-4290-84e5-fb04a58314fd - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/03/2024 13:29:16 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 131373-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 45/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/03/2024
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 13/03/2024