Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Ettlingen II des Landkreises Karlsruhe

124221-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Ettlingen II des Landkreises Karlsruhe
OJ S 43/2024 29/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Ettlingen II des Landkreises Karlsruhe
Beschreibung: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Ettlingen II des Landkreises Karlsruhe
Kennung des Verfahrens: 892ac86f-f2c4-4fd0-a58d-8edfe9f3884a
Interne Kennung: LRAKA-2024-0006
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Malsch
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ettlingen
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Eintragung unter Abschnitt Verfahren, Zweck, Rechtsgrundlage "Richtlinie 2014/24/EU" erfolgt programmseitig automatisch. Andere Eintragungen sind nicht möglich. Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDie vollständigen Ausschlussgründe stehen unter 5.1.9.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Ettlingen II des Landkreises Karlsruhe
Beschreibung: Mit den veröffentlichten Vorinformationen 2023/S 023-06440 und 2022/S 219-690073 wurde das wettbewerbliche Vergabeverfahren auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in Verbindung mit GWB, VgV angekündigt. Der Landkreis Karlsruhe ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO1370/2007 mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024. Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Bus- und On Demand-Verkehrsleistungen im Linienbündel Ettlingen II des Landkreises Karlsruhe. Folgende Buslinien werden im regulären Buslinienverkehr betrieben: - 103 Malsch - Völkersbach (- Schöllbronn) - 103s Sulzbach/Neumalsch - Malsch - Waldprechtsweier (nur Schulverkehr) - 104 Waldprechtsweier - Malsch - Sulzbach - Oberweier - Ettlingenweier - Ettlingen - 104s Malsch - Sulzbach - Oberweier - Bruchhausen - Ettlingen Carl-Orff-Schule (nur Schulverkehr) - 105 Ettlingen Innenstadt - Wasen - West - 110 (Waldprechtsweier - Malsch) - Bruchhausen - Ettlingen - 111 Malsch Bahnhof - Industriegebiet - Neumalsch und zurück - 112 Ettlingen Stadt - Erbprinz - Neuwiesenreben - Friedhof - Stadt - 114 Malsch - Waldprechtsweier Der Leistungsumfang dieser Linien umfasst rd. 43.747 Fahrplanstunden pro Normjahr. Es sind grundsätzlich, außer auf der Linie 111, Standard-Linienbusse einzusetzen. Auf der Linie 103s sind, neben Standard-Linienbussen, zusätzlich Minibusse einzusetzen. Die Linien 104 und 110 werden, neben den Standard-Linienbussen, an Schultagen mit einem Gelenkbus bedient. Auf der Linie 111 ist ausschließlich ein Minibus im Einsatz. Grundsätzlich ist die Fahrzeugkapazität dem regelmäßigen und prognostizierbaren Transportaufkommen anzupassen. Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu Veränderungen im Leistungsangebot (maximal +/- 5%) kommen ; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Ab dem 2. Betriebsjahr (Fahrplanwechsel Dezember 2025) müssen mindestens sieben der im Buslinienverkehr des Linienbündels eingesetzten Busse neue Elektro-Standard-Linienbusse (batterieelektrisch, Neufahrzeuge) sein. Für die Abstellung und Ladung der einzusetzenden Elektro-Standard-Linienbusse kann der Unternehmer kostenlos (außer Strom) eine vom Aufgabenträger zur Verfügung gestellte Fläche mit fünf Ladepunkten (zwei Terra 184 CC Ladesäulen und eine Terra 184 C Ladesäule der ABB AG) in der Bahnhofstraße 16, 76275 Ettlingen ("Ladeinfrastrukturfläche") nutzen. Ergänzend zu den Linien im regulären Buslinienverkehr ist in den Schwachlastzeiten (Mo - Sa abends/nachts sowie sonn- und feiertags ganztägig) auf der Linie 111 M in allen Ortsteilen der Gemeinde Malsch ein On Demand-Betrieb (Linienbedarfsverkehr gem. § 44 PBefG) einzurichten. Für den On Demand-Betrieb errechnet sich zunächst ein Leistungsumfang von 5.935 On-Demand-Kleinbus-Betriebsstunden pro Normjahr (Summe der Stunden innerhalb der Dispositionszeiten multipliziert mit der Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge). Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zugunsten des Aufgabenträgers besteht eine einseitige, einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Malsch
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ettlingen
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 108 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Greift die Verlängerungsoption, endet die Ausführungsfrist zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2034 (voraussichtlich in der Nacht vom 09. Dezember auf den 10. Dezember 2034 mit Betriebsende). Macht der Aufgabenträger von der Verlängerungsoption Gebrauch, so teilt er dies dem Unternehmer spätestens bis zum 31. Dezember 2032 schriftlich mit.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 690073-2023
Zusätzliche Informationen: 1) Der Bieter hat in einem Nachweis PL1 Angaben zur Struktur und zu den Kontaktdaten seines Unternehmens zu machen. Geben mehrere Unternehmer gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern ausgefüllte Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrags bevollmächtigte Vertreter, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, benannt wird. Des Weiteren muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft im Auftragsfall dargestellt sein. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Nachweis PL7). 2) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle übergebenen Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform Vergabe24 unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist Dienstag, der 26. März 2024, 16:00 Uhr. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über das Portal Vergabe24. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. 3) Die - zwingend über die Vergabeplattform einzureichenden - Angebote können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot im Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf https://www.vergabe24.de nachgelesen werden. 4) Die Bieter sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Angabe unter "Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen" ist ein Pflichtfeld. Es wird kein Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen abgefragt. Vielmehr werden die Umweltauswirkungen im Rahmen des Zuschlagkriteriums "Umweltauswirkungen" berücksichtigt.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufstand vorbehalten: §§ 3 ff. PBZugV 1) Vorbemerkungen Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Eignung - wie unten aufgeführt - für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Es sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Abweichend hierzu sind die geforderten Referenzen bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen, die Bietergemeinschaft muss über die geforderten Referenzen verfügen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird (Anlage PL8). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung der Unternehmen stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 MiLoG auch für diese Unternehmen vorzulegen. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente PL2 - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug (nicht vor dem 01.10.2023 datierend) aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH; bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat: eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: Eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. PL3 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB PL4 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB PL5 - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) PL6 - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: WL 1 - Angabe zur finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 2 PBZugV (Eigenerklärung)

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: TL1 - Referenzen Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz (Leistungen im Buslinienverkehr im ÖPNV) aus den letzten 3 Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. TL1 ist ein Mindeststandard. Die Referenz (TL1) muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber - Beschreibung des Auftrags - Leistungszeitraum - Auftragswert
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltauswirkungen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Karlsruhe
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08215-A4990-92
Postanschrift: Kriegsstraße 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 936-64200
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cc39ebe1-1691-462e-8694-42dce4c05fd9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/02/2024 17:01:12 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 124221-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 43/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/02/2024

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Blaustein
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Böbingen an der Rems
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Bodelshausen
Böhmenkirch
Bollschweil
Bondorf
Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
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Bösingen
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Bühl
Bühlertal
Bühlerzell
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Calw
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Crailsheim
Dachsberg
Dauchingen
Deckenpfronn
Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettingen an der Erms
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Dornstetten
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Dunningen
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Durmersheim
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Eberhardzell
Ebersbach an der Fils
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Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
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Eggingen
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Ehningen
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Elchesheim-Illingen
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Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Erdmannhausen
Eriskirch
Erlenbach
Erligheim
Ertingen
Eschbach
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Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
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Gernsbach
Gerstetten
Giengen an der Brenz
Gingen an der Fils
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Göggingen
Gomadingen
Gomaringen
Gondelsheim
Göppingen
Görwihl
Gosheim
Gottenheim
Gottmadingen
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Grabenstetten
Grafenhausen
Grenzach-Wyhlen
Griesingen
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Hildrizhausen
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Höchenschwand
Hockenheim
Höfen an der Enz
Hohberg
Hohenstein
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
Holzgerlingen
Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Igersheim
Iggingen
Ihringen
Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ispringen
Ittlingen
Jagstzell
Jagstzell
Jestetten
Kaisersbach
Kämpfelbach
Kandern
Kappel-Grafenhausen
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kastl (Lauterachtal)
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kippenheim
Kirchardt
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Kleines Wiesental
Klettgau-Erzingen
Knittlingen
Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korb
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krauchenwies
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
Kuchen
Külsheim
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Küssaberg
Kusterdingen
Ladenburg
Lahr
Laichingen
Langenargen
Langenau
Lauchringen
Lauda-Königshofen
Laudenbach
Laufenburg
Lauffen am Neckar
Laupheim
Lauterbach (Schwarzwald)
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leinzell
Lenningen
Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Lichtenstein
Lichtenwald
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Loffenau
Löffingen
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Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Mahlberg
Mainhardt
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Mühlacker
Mühlhausen
Mühlhausen-Ehingen
Mühlheim an der Donau
Mulfingen
Müllheim
Mundelsheim
Münsingen
Münstertal
Murrhardt
Mutlangen
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Nattheim
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Neckargemünd
Neckargerach
Neckarsulm
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Neckartenzlingen
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Neuenbürg
Neuenburg am Rhein
Neuenstadt am Kocher
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Neuhausen (Enzkreis)
Neuhausen auf den Fildern
Neuhausen ob Eck
Neukirch
Neuler
Neulingen
Neunkirchen
Neuried (Baden)
Neustetten
Neuweiler
Niedereschach
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Niefern-Öschelbronn
Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberdischingen
Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
Oberkochen
Obermarchtal
Oberndorf am Neckar
Oberreichenbach (Schwarzwald)
Oberrot
Obersontheim
Oberstadion
Oberstenfeld
Obersulm
Oberteuringen
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