2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45233124 Bau von Fernstraßen, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Essen-Rüttenscheid
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es werden 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auf der Grundlage der unten aufgeführten Auswahlkriterien aufgefordert: Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Kriterien Teilnahmewettbewerb: Vorlage geeigneter Referenzen (50 %): - Zu erfüllende Anforderungen für die Bewertung mit 3 Punkten: Herstellung / Fertigung / Montage von mind. 5 Fußgängerbrücken oder vergleichbare Bauwerke über 6 Spuren mit mindestens 2 Feldern der vergangenen 10 Jahre im Zuge einer Autobahn. - Zu erfüllende Anforderungen für die Bewertung mit 2 Punkten: Herstellung / Fertigung / Montage von mind. 3 Fußgängerbrücken oder vergleichbare Bauwerke über 6 Spuren mit mindestens 2 Feldern der vergangenen 10 Jahre im Zuge einer Autobahn. - Zu erfüllende Anforderungen für die Bewertung mit 1 Punkt (= Mindestanforderung): Herstellung / Fertigung / Montage von mind. 1 Fußgängerbrücke oder vergleichbare Bauwerke über 6 Spuren mit mindestens 2 Feldern der vergangenen 10 Jahre im Zuge einer Autobahn. Vorlage geeigneter Referenzen (50 %): - Zu erfüllende Anforderungen für die Bewertung mit 3 Punkten: Herstellung / Fertigung / Montage von mind. 4 Brücken oder vergleichbare Bauwerke in Schnellbauweise innerhalb der vergangenen 10 Jahre. - Zu erfüllende Anforderungen für die Bewertung mit 2 Punkten: Herstellung / Fertigung / Montage von mind. 3 Brücken oder vergleichbare Bauwerke in Schnellbauweise innerhalb der vergangenen 10 Jahre. - Zu erfüllende Anforderungen für die Bewertung mit 1 Punkt: (= Mindestanforderung): Herstellung / Fertigung / Montage von mind. 2 Brücken oder vergleichbare Bauwerke in Schnellbauweise innerhalb der vergangenen 10 Jahre. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Das Losverfahren findet unter notarieller Aufsicht statt und wird per Video aufgezeichnet. Kriterien Zuschlag: - Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: • 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis. • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. - Bauzeit Für die Angebotswertung im Kriterium werden die angebotene Ausführungszeit wie folgt normiert: Einzelfristen für Entwurfsplanung: Wichtung 30 % - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches die vom Auftraggeber angegebene maximale Zeit für die Entwurfsplanung innerhalb der Fristen der BVB (144 WT) beinhaltet. - 10 Punkte erhält ein Angebot, welches die vom Auftraggeber angegebene maximale Zeit für die Entwurfsplanung innerhalb der Fristen der BVB um 25% unterschreitet. [(1,0-0,25) x 144 gem. BVB]. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Zeiten erfolgt über eine lineare Interpolation mit 2 Stellen nach dem Komma. Einzelfristen für Verkehrsbeschränkung: Wichtung 70 % - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches die vom Auftraggeber angegebene maximale Einzelfrist für Verkehrsbeschränkung einschl. dem Auf- und Abbau der Verkehrssicherung innerhalb der Fristen der BVB (91 KT) beinhaltet. - 10 Punkte erhält ein Angebot, welches die vom Auftraggeber angegebene maximale Einzelfrist für Verkehrsbeschränkung einschl. dem Auf- und Abbau der Verkehrssicherung innerhalb der Fristen der BVB um 70% unterschreitet. [(1,0-0,7) x 91 gem. BVB]. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Zeiten erfolgt über eine lineare Interpolation mit 2 Stellen nach dem Komma. Für beide Einzelfristen muss ein verbindliches Ende der Frist (Bauzeit) (Datum oder Werktage je nach Vorgabe in den Besonderen Vertragsbedingungen) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben wie z. B. Fristen, Arbeiten Dritter unter Berücksichtigung der Darstellung der Bauweise angegeben werden. Die Fristen dürfen nicht die in den besonderen Vertragsbedingungen genannten Fristen überschreiten. Mit dem Angebot soll ein Bauzeitenplan, als Balkenplan mit mind. folgenden Angaben: lfd. Nr. der Tätigkeit, Tätigkeit, Anfang und Ende der jeweiligen Tätigkeit nach Datum oder Werktagen, Dauer der jeweiligen Tätigkeit, Angabe von Zwischen- und Endterminen, Zeitachse in Wochen eingereicht werden. Zuschlagserteilung: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Bei Monetarisierung von Zuschlagskriterien fließen die Beträge in die Wertungssumme ein. Erfolgt die Wertung ausschließlich über monetarisierte Zuschlagskriterien, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der geringsten Wertungssumme. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Wird einer der o.g. Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Konkurs: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vergleichsverfahren: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrugsbekämpfung: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Angaben, - dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage von - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Entrichtung von Steuern: Angaben, - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Angaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage von - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.