1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Technikum Laubholz GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Technikum Laubholz GmbH - Europaweite Vergabe der partnerschaftlichen Entwicklung einer Folierungsanlage im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Beschreibung: Die Technikum Laubholz GmbH (nachfolgend Technikum Laubholz) beabsichtigt eine Technologiepartnerschaft einzugehen, um gemeinsam mit einem Unternehmen eine Anlage im Technikumsmaßstab zu entwickeln. Auf dieser soll eine Folie aus nachwachsenden Rohstoffen produziert werden. Zur Vorbereitung der Ausschreibung wurde durch das Technikum Laubholz eine erweiterte kursorische Markt- und Patentrecherche durchgeführt. Auf Grundlage der Marktrecherche wird davon ausgegangen, dass derzeit noch keine Anlage auf dem Markt zur Verfügung steht, die die Anforderung des Technikum Laubholz erfüllt. Die Technologiepartnerschaft soll auf Basis möglicher Schutzrechte des Technikum Laubholz umgesetzt werden, ohne bestehende relevante Schutzrechte Dritter zu verletzen. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens soll ein Partner ausgewählt werden, mit welchem ausgehend von bisherigen konzeptionellen Überlegungen und Tests des Technikums Laubholz eine solche Anlage entwickelt wird. In diesem Zuge sind noch weitere Vorversuche notwendig, um das Proof of Concept (PoC) in den Laboren/Technikum des Technologiepartners zu finalisieren und dann in ein Pre-Engineering überzugehen. Im Anschluss soll die Anlage hergestellt, ausgeliefert und am Technikum Laubholz in Betrieb genommen werden. Derzeit ist folgender Terminplan für das Projekt angedacht: - Kick Off Technologiepartnerschaft erfolgt - KW 31/2024 - Materialeigenschaften verstanden - KW 41/2024 Bestätigt durch Versuchsläufe auf Labor- oder Testanlage des Technologiepartners (Genaues Timing erfolgt nach ersten Versuchsläufen in gegenseitiger Absprache zwischen Technologiepartner und TLH) - Ggf. Anpassung der vorhandene Labor- oder Testanlage beim Technologiepartner zur optimalen Materialverarbeitung - PoC-Versuche auf der Labor- oder Testanlage abgeschlossen Präsentation der Ergebnisse (Machbarkeitsstudie, Testergebnisse Prototyp) - KW 10/2025 - Pre-Engineering Phase Pilotanlage abgeschlossen Präsentation der Ergebnisse (Lastenheft, Anlagengestaltung, Kosten) - KW 22/2025 - Beauftragung Anlage bzw. Beendigung Technologiepartnerschaft erfolgt - KW 23/2025 Angestrebt ist, dass es während der Laufzeit der Technologiepartnerschaft die Möglichkeit zur Beendigung geben muss, wenn bestimmte Meilensteine nicht erfüllt werden können (z.B. PoC nicht erfolgreich). Diese Beendigungsmöglichkeiten werden im Rahmen der Angebot- und Verhandlungsphase zwischen den Partnern erörtert und vertraglich genauer definiert. Als Grundlage für die Kooperation ist eine vertraglich geregelte Technologiepartnerschaft beabsichtigt. Ziel der Technologiepartnerschaft ist die Entwicklung und Lieferung einer Folienanlage im Technikumsmaßstab. Von besonderer Bedeutung für die angestrebte Technologiepartnerschaft" ist, dass eine angemessene Verteilung der Risiken des Projekts zwischen dem Technikum Laubholz und dem Auftragnehmer erfolgt. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Kennung des Verfahrens: 21ffb89e-80e1-4cb1-a568-28a75c8c54c1
Interne Kennung: 2023/2628
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Göppingen
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHYR9 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Technikum Laubholz GmbH - Europaweite Vergabe der partnerschaftlichen Entwicklung einer Folierungsanlage im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Beschreibung: Die Technikum Laubholz GmbH (nachfolgend Technikum Laubholz) beabsichtigt eine Technologiepartnerschaft einzugehen, um gemeinsam mit einem Unternehmen eine Anlage im Technikumsmaßstab zu entwickeln. Auf dieser soll eine Folie aus nachwachsenden Rohstoffen produziert werden. Zur Vorbereitung der Ausschreibung wurde durch das Technikum Laubholz eine erweiterte kursorische Markt- und Patentrecherche durchgeführt. Auf Grundlage der Marktrecherche wird davon ausgegangen, dass derzeit noch keine Anlage auf dem Markt zur Verfügung steht, die die Anforderung des Technikum Laubholz erfüllt. Die Technologiepartnerschaft soll auf Basis möglicher Schutzrechte des Technikum Laubholz umgesetzt werden, ohne bestehende relevante Schutzrechte Dritter zu verletzen. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens soll ein Partner ausgewählt werden, mit welchem ausgehend von bisherigen konzeptionellen Überlegungen und Tests des Technikums Laubholz eine solche Anlage entwickelt wird. In diesem Zuge sind noch weitere Vorversuche notwendig, um das Proof of Concept (PoC) in den Laboren/Technikum des Technologiepartners zu finalisieren und dann in ein Pre-Engineering überzugehen. Im Anschluss soll die Anlage hergestellt, ausgeliefert und am Technikum Laubholz in Betrieb genommen werden. Derzeit ist folgender Terminplan für das Projekt angedacht: - Kick Off Technologiepartnerschaft erfolgt - KW 31/2024 - Materialeigenschaften verstanden - KW 41/2024 Bestätigt durch Versuchsläufe auf Labor- oder Testanlage des Technologiepartners (Genaues Timing erfolgt nach ersten Versuchsläufen in gegenseitiger Absprache zwischen Technologiepartner und TLH) - Ggf. Anpassung der vorhandene Labor- oder Testanlage beim Technologiepartner zur optimalen Materialverarbeitung - PoC-Versuche auf der Labor- oder Testanlage abgeschlossen Präsentation der Ergebnisse (Machbarkeitsstudie, Testergebnisse Prototyp) - KW 10/2025 - Pre-Engineering Phase Pilotanlage abgeschlossen Präsentation der Ergebnisse (Lastenheft, Anlagengestaltung, Kosten) - KW 22/2025 - Beauftragung Anlage bzw. Beendigung Technologiepartnerschaft erfolgt - KW 23/2025 Angestrebt ist, dass es während der Laufzeit der Technologiepartnerschaft die Möglichkeit zur Beendigung geben muss, wenn bestimmte Meilensteine nicht erfüllt werden können (z.B. PoC nicht erfolgreich). Diese Beendigungsmöglichkeiten werden im Rahmen der Angebot- und Verhandlungsphase zwischen den Partnern erörtert und vertraglich genauer definiert. Als Grundlage für die Kooperation ist eine vertraglich geregelte Technologiepartnerschaft beabsichtigt. Ziel der Technologiepartnerschaft ist die Entwicklung und Lieferung einer Folienanlage im Technikumsmaßstab. Von besonderer Bedeutung für die angestrebte Technologiepartnerschaft" ist, dass eine angemessene Verteilung der Risiken des Projekts zwischen dem Technikum Laubholz und dem Auftragnehmer erfolgt. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Interne Kennung: 2023/2628
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Göppingen
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Verpflichtungserklärung LTMG (2) Eigenerklärung Russland Sanktionen (3) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (4) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (5) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen. (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5.000.000 für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Hiermit erklären wir, dass eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen - EUR 5.000.000 für Personenschäden - EUR 5.000.000 für Sach- und Vermögensschäden - besteht - im Auftragsfall abgeschlossen wird. (Zutreffendes bitte ankreuzen) Hinweis: Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung im Auftragsfall mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Eigenerklärung über die vorhandene technische Ausrüstung sowie Untersuchungs-/Forschungsmöglichkeiten. Hiermit erklären wir, dass wir die Möglichkeit der Nutzung von Laboren/Technikum (ggf. über einen Kooperationspartner) für mehrere Testläufe des Materials auf den Labor-/Testanlagen sicherstellen können. (2) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Entwicklung und Produktion von technischen Anlagen, die in Bezug auf die Komplexität und Funktionalität mit dem vergabegegenständlichen Vorhaben vergleichbar sein. Folgende Mindestreferenz ist nachzuweisen: Nachweis einer Referenz für Maschinenentwicklung/ Maschinenherstellung zur Herstellung flexibler Materialien. Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Priorisierung der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe zur erbrachten Leistung - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild Über die Anzahl von drei Referenzen je geforderter Mindestreferenz hinausgehende Referenzen sind nicht erwünscht.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 9
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/03/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Technikum Laubholz GmbH
Registrierungsnummer: DE 332 407 003
Postanschrift: Bahnhofstraße 41 + 52
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: +4971186040676
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: DE232 078 089
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Alexander Dörr/ Melanie Hantschel
Telefon: +4971186040676
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die im Bewerbermemorandum unter Ziffer 4.1 (Seite 8) genannte Teilnahmefrist wird auf den 11. März 2024, 12.00 Uhr verlängert.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 45205157-aa07-4fb1-b0d0-2ab688345b58 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/02/2024 11:43:13 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 116438-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 40/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/02/2024