5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Essen
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auswahlkriterien zur Teilnahme am Wettbewerb
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Der interdisziplinäre Wettbewerb richtet sich an Gemeinschaften aus - Landschaftsarchitekten*innen - Verkehrsplaner*innen. Die Gemeinschaft, bestehend aus den oben genannten Fachdisziplinen, muss zwingend einen gemeinsamen Teilnahmeantrag, nebst Anlagen, fristgerecht einreichen. Daraus resultierend muss im Falle einer Auslosung auch ein gemeinsamer Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmer*innen (davon fünf gesetzte Teilnehmer*innen) nach RPW 2013 vorgesehen. Neben den fünf gesetzten Teams werden weitere zehn teilnehmende Teams durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i.V.m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen ermittelt (Bewerbungsphase des RPW Planungswettbewerbs). Die Auswahl zur Teilnahme am Wettbewerb der Teilnehmer*innen erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin. Teilnahmebedingungen: Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform Metropole Ruhr im Bereich "Teilnahmeantrag". Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine Übersetzung von einem/einer amtlich vereidigten Dolmetscher*in nachzureichen. Wer am Tage der Auslobung bei einem/einer Teilnehmer*in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens eine teilnahmeberechtigte Person je o. g. Planungsdisziplin (Landschaftsarchitekt*in und Verkehrsplaner*in) angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber*in am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Besonderer Berufsstand
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Landschaftsarchitekt*in: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. b) Verkehrsplaner*in: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur*in" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist. Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie eine/-n bevollmächtigte/-n Vertreter*in sowie eine/-n (personenidentische/-n oder personenverschiedene/-n) Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
Beschreibung: - Name des/der federführenden Bewerbers/-in (Büroname); - Kontaktdaten des/der Bewerbers/-in / des/der Vertreters/-in der Bewerbergemeinschaft; - Angabe, ob eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden soll (inkl. Formular 531 EU); - Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eigenständig bewirbt; - Angabe, ob Unteraufträge vergeben / sich der Eignungsleihe bedient werden soll (inkl. Formular 532 EU und 533 EU); - Bestätigung, dass der/die Bewerber*in im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird; - Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat; - Bestätigung, dass die Bedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen eingehalten werden (Formular 513 EU); - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 (Formular 521 EU); - Eigenerklärung Sanktionspaket (Formular 523 EU); - Eigenerklärung, dass der/die Bieter*in / Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden 1,5 Millionen Euro und Sach- und Vermögensschäden 1,5 Millionen Euro je Fachrichtung) verfügt, bzw. diese im Auf- tragsfall abschließen wird; - Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft; - für den/die federführende/n Landschaftsarchitekten/-in: Nachweis über die Berechti- gung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" (Kammernachweis); - für den/die Verkehrsplaner*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufs- bezeichnung "Ingenieur" durch Bachelor-/Master- oder Diplomurkunde oder gleichwertig; - Darstellung der Referenzen durch Bilder und Beschreibungen (1 DIN A3-Blatt je Referenz). Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt: a) Nachweis mindestens einer Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: i. öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Freifläche ii. Fertigstellung nach dem 01.01.2014 (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn) iii. mindestens Honorarzone III iv. mindestens Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI v. Die Bauwerkskosten (Kostengruppe 200 und 500) für die Herstellung der Freianlage müssen mindestens 1,0 Mio Euro (brutto) betragen. b) Nachweis mindestens einer Referenz Objektplanung Verkehrsanlagen vergleichba- rer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: i. Innerstädtische öffentliche Verkehrsanlage ii. Fertigstellung nach dem 01.01.2014 (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn) iii. mindestens Honorarzone III iv. mindestens Leistungsphasen 2-5 nach § 47 HOAI v. Die Baukosten für die Herstellung der Verkehrsanlage müssen mindestens 1,3 Mio Euro (brutto) betragen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 1
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auswahlverfahren der Teilnehmer*innen:
Beschreibung: Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt die Auswahl von zehn Wettbewerbsteilnehmer*innen nach folgendem Verfahren: Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von der Auftraggeberin nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden sodann ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Auftraggeberin. Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber*innen die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, entscheidet das Los. Ausgewählte, ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber*innen werden zeitnah benachrichtigt. Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d. h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit dem/der 1. Preisträger*in statt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb
Beschreibung: Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für das spätere Verhandlungsverfahren mit dem/der 1. Preisträger*in sind die Folgenden: Benennung des vollständigen Projektteams inkl. der im Wettbewerb beteiligten weiteren Planungsdisziplinen. Die jetzt hinzuzufügenden Teammitglieder haben alle genannten Eigenerklärungen zu erbringen. Nachweis, dass der/die Bieter*in / Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden 1,5 Millionen Euro und Sach- und Vermögensschäden 1,5 Millionen Euro je Fachrichtung) verfügt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von der Auftraggeberin nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden sodann ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Auftraggeberin.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland