1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Entsorgungsdienstleistungen Rest- und Sperrabfall für den Kreis Viersen
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Restabfall sowie die Entsorgung von Sperrabfall (altholzentfrachtet) des Kreises Viersen, einschließlich der Übernahme an einer vorgegebenen Übernahmestelle des AG, des Transports und gegebenenfalls der Vorbehandlung. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind, stammen aus dem Kreis Viersen. Die Leistung der Entsorgung von Rest- und Sperrabfällen wird in zwei Fachlosen, die sich in Mengenlose aufteilen, vergeben: Fachlos 1 wird in vier Mengenlosen aufgeteilt: -Mengenlos 1: Entsorgung von 31.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 2: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 3: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 4: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Fachlos 2 wird in zwei Mengenlosen aufgeteilt: -Mengenlos 1: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 2: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
Kennung des Verfahrens: 9364ab14-e4ba-41fa-85d3-d68069122383
Interne Kennung: 01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis Viersen
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fachlos 1 - Mengenlos 1
Beschreibung: Mengenlos 1: Entsorgung von 31.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Interne Kennung: Fachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis Viersen
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 633999-2023
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 2023/S 203-633999
Zusätzliche Informationen: Bei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Fachlos 1 - Mengenlos 2
Beschreibung: Mengenlos 2: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Interne Kennung: Fachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis Viersen
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 633999-2023
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 2023/S 203-633999
Zusätzliche Informationen: Bei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Fachlos 1 - Mengenlos 3
Beschreibung: Mengenlos 3: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Interne Kennung: Fachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis Viersen
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 633999-2023
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 2023/S 203-633999
Zusätzliche Informationen: Bei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Fachlos 1 - Mengenlos 4
Beschreibung: Mengenlos 4: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Interne Kennung: Fachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis Viersen
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 633999-2023
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 2023/S 203-633999
Zusätzliche Informationen: Bei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Fachlos 2 - Mengenlos 1
Beschreibung: Mengenlos 1: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 2 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Sperrabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen zu (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und anschließender Transport zu (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Interne Kennung: Fachlos 2 – Restabfall - Mengenlos 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis Viersen
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 633999-2023
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 2023/S 203-633999
Zusätzliche Informationen: Bei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Fachlos 2 - Mengenlos 2
Beschreibung: Mengenlos 2: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 2 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Sperrabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen zu (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und anschließender Transport zu (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Interne Kennung: Fachlos 2 – Restabfall - Mengenlos 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis Viersen
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 633999-2023
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 2023/S 203-633999
Zusätzliche Informationen: Bei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Remondis GmbH & Co. KG, Rheinland
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Fachlos 1 - Mengenlos 1
Datum des Vertragsabschlusses: 13/02/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 999
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Fachlos 1 - Mengenlos 2
Datum des Vertragsabschlusses: 13/02/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 999
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Fachlos 1 - Mengenlos 3
Datum des Vertragsabschlusses: 13/02/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 999
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Fachlos 1 - Mengenlos 4
Datum des Vertragsabschlusses: 13/02/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 999
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Remondis GmbH & Co. KG, Rheinland
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Fachlos 2 - Mengenlos 1
Datum des Vertragsabschlusses: 13/02/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 999
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Remondis GmbH & Co. KG, Rheinland
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Fachlos 2 - Mengenlos 2
Datum des Vertragsabschlusses: 13/02/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 999
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
Registrierungsnummer: DE 119108160
Postanschrift: Rathausmarkt 3
Stadt: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Remondis GmbH & Co. KG, Rheinland
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 121972114
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 20-22
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50769
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Remondis GmbH & Co. KG, Rheinland
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 20-22
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50769
Land, Gliederung (NUTS): DEA23
Land: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0001 LOT-0005 LOT-0006
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE 813771760
Postanschrift: Greefsallee 1-5
Stadt: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Postanschrift: Greefsallee 1-5
Stadt: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land, Gliederung (NUTS): DEA1E
Land: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0002 LOT-0003 LOT-0004
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: INFA-Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
Registrierungsnummer: DE161557490
Postanschrift: Beckumer Str. 36
Stadt: Ahlen
Postleitzahl: 59229
Land, Gliederung (NUTS): Warendorf (DEA38)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 87d8627b-9839-4c06-8e53-c5db68973364-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Angabe unter einer falschen Ziffer: hier Korrektur dieser Angabe
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001
Beschreibung der Änderungen: Die Angabe, die in der ursprünglichen Bekanntmachung unter Ziffer 6.1.3 aufgeführt wurde war an dieser Stelle nicht richtig aufgeführt. Diese Angabe wurde mit dieser Änderung unter Ziffer 6.1.2 aufgeführt.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0002
Beschreibung der Änderungen: Die Angabe, die in der ursprünglichen Bekanntmachung unter Ziffer 6.1.3 aufgeführt wurde war an dieser Stelle nicht richtig aufgeführt. Diese Angabe wurde mit dieser Änderung unter Ziffer 6.1.2 aufgeführt.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0003
Beschreibung der Änderungen: Die Angabe, die in der ursprünglichen Bekanntmachung unter Ziffer 6.1.3 aufgeführt wurde war an dieser Stelle nicht richtig aufgeführt. Diese Angabe wurde mit dieser Änderung unter Ziffer 6.1.2 aufgeführt.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0004
Beschreibung der Änderungen: Die Angabe, die in der ursprünglichen Bekanntmachung unter Ziffer 6.1.3 aufgeführt wurde war an dieser Stelle nicht richtig aufgeführt. Diese Angabe wurde mit dieser Änderung unter Ziffer 6.1.2 aufgeführt.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0005
Beschreibung der Änderungen: Die Angabe, die in der ursprünglichen Bekanntmachung unter Ziffer 6.1.3 aufgeführt wurde war an dieser Stelle nicht richtig aufgeführt. Diese Angabe wurde mit dieser Änderung unter Ziffer 6.1.2 aufgeführt.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0006
Beschreibung der Änderungen: Die Angabe, die in der ursprünglichen Bekanntmachung unter Ziffer 6.1.3 aufgeführt wurde war an dieser Stelle nicht richtig aufgeführt. Diese Angabe wurde mit dieser Änderung unter Ziffer 6.1.2 aufgeführt.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3af89e25-7539-4b2c-bb9a-86693e0afc02 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/02/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 112422-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 39/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/02/2024