1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb eines Bürger-Service-Centers für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Beschreibung: Das BMBF sucht für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem 01.07.2024 mit der Option zu einer einmaligen Verlängerung um zwei Jahre einen Betreiber für einen Bürgerservice. Jeden Tag wenden sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder per E-Mail an das BMBF, um ihre Anliegen bezüglich Bildung und Forschung vorzubringen. Dafür stehen unterschiedliche Kanäle zur Verfügung. Hauptkontaktstelle ist die Telefonzentrale, über die das BMBF telefonische und schriftliche Anfragen erreichen. Auf Grund der immer größer werdenden Anzahl der Anfragen beauftragt das BMBF seit dem Jahr 2002 externe Dienstleister damit, einen Teil der eingehendenden telefonischen und elektronischen Anfragen zu bearbeiten. Diese Bearbeitung von telefonischen und elektronischen Anfragen ist Gegenstand des vorliegend zu vergebenden Auftrags. Vorrangiges Ziel des Bürgerservice ist die qualitativ hochwertige (d.h. kompetente und inhaltlich richtige) und professionelle (d.h. schnelle, verständliche, höfliche) Beantwortung von Bürgeranfragen, die an das BMBF gerichtet sind. Weitere Ziele sind eine nicht rechtsverbindliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern vor allem bei Fragen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG, kurz AFBG). Die nicht rechtsverbindliche Beratung zu weiteren Themen kann während der Vertragslaufzeit notwendig werden. Diese inhaltliche Beratung erfordert große Flexibilität bei hohem Service Level und gleichbleibend hoher Qualität der Auskunfts- und Beratungsgespräche über verschiedene – auch barrierefreie – Kommunikationskanäle. Das BMBF ist auf eine kontinuierliche Leistungserbringung durch einen externen Dienstleister angewiesen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Bundesregierung nicht nur zur Öffentlichkeitsarbeit berechtigt, sondern auch zu ihr verpflichtet. Laut § 25 Absatz 4 GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien) informiert jedes Bundesministerium die Bürgerinnen und Bürger sowie die Medien durch seine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über seine Arbeit und Ziele. Zudem besteht nach § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 GGO die Pflicht, Anträge, Fragen (auch Bürgeranfragen) und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich zu erledigen. Es zählt folglich zu den Aufgaben des BMBF, den Bürgerinnen und Bürgern auf Fragen zu der Arbeit in den Bereichen Bildung und Forschung zu antworten und ggf. weiterführende Hinweise und Informationen zu geben. Als eine Maßnahme der Informationsvermittlung der Inhalte der Bildungs- und Forschungspolitik an die Menschen in unserem Land betreibt das BMBF für die Bürgerinnen und Bürger eine allgemeine Servicehotline sowie Fachhotlines, über die neben Anrufen auch zahlreiche elektronische Anfragen gestellt werden. Diese Leistungen können in dem notwendigen Ausmaß nicht vom Personal des AG selbst geleistet werden. Es bedarf vielmehr eines Dienstleisters, um kontinuierlich eine qualitativ hochwertige Leistung sicherstellen zu können.
Kennung des Verfahrens: bd17dc48-7408-4dc0-86f8-83764e9e5b46
Interne Kennung: 04513-8/6(2023)
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79512000 Call-Center
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird neu aufgelegt
Zusätzliche Informationen: Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer, dem der Zuschlag in diesem Vergabeverfahren erteilt wird, in den ersten neun Monaten der regulären Vertragslaufzeit gem. § 18 Abs. 1 des Vertrags durch Kündigung des Auftraggebers i.S.d. § 19 des Vertrags beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, einen Auftragnehmerwechsel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nrn. 1, 4 GWB ohne Einleitung eines erneuten Vergabeverfahrens vorzunehmen, indem die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern dieses Vergabeverfahrens in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 angetragen werden, sofern diese weiterhin die Eignungsanforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen (siehe dazu § 13 Abs. 2 des Vertrags).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption: Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betrieb eines Bürger-Service-Centers für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Beschreibung: Das BMBF sucht für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem 01.07.2024 mit der Option zu einer einmaligen Verlängerung um zwei Jahre einen Betreiber für einen Bürgerservice. Jeden Tag wenden sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder per E-Mail an das BMBF, um ihre Anliegen bezüglich Bildung und Forschung vorzubringen. Dafür stehen unterschiedliche Kanäle zur Verfügung. Hauptkontaktstelle ist die Telefonzentrale, über die das BMBF telefonische und schriftliche Anfragen erreichen. Auf Grund der immer größer werdenden Anzahl der Anfragen beauftragt das BMBF seit dem Jahr 2002 externe Dienstleister damit, einen Teil der eingehendenden telefonischen und elektronischen Anfragen zu bearbeiten. Diese Bearbeitung von telefonischen und elektronischen Anfragen ist Gegenstand des vorliegend zu vergebenden Auftrags. Vorrangiges Ziel des Bürgerservice ist die qualitativ hochwertige (d.h. kompetente und inhaltlich richtige) und professionelle (d.h. schnelle, verständliche, höfliche) Beantwortung von Bürgeranfragen, die an das BMBF gerichtet sind. Weitere Ziele sind eine nicht rechtsverbindliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern vor allem bei Fragen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG, kurz AFBG). Die nicht rechtsverbindliche Beratung zu weiteren Themen kann während der Vertragslaufzeit notwendig werden. Diese inhaltliche Beratung erfordert große Flexibilität bei hohem Service Level und gleichbleibend hoher Qualität der Auskunfts- und Beratungsgespräche über verschiedene – auch barrierefreie – Kommunikationskanäle. Das BMBF ist auf eine kontinuierliche Leistungserbringung durch einen externen Dienstleister angewiesen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Bundesregierung nicht nur zur Öffentlichkeitsarbeit berechtigt, sondern auch zu ihr verpflichtet. Laut § 25 Absatz 4 GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien) informiert jedes Bundesministerium die Bürgerinnen und Bürger sowie die Medien durch seine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über seine Arbeit und Ziele. Zudem besteht nach § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 GGO die Pflicht, Anträge, Fragen (auch Bürgeranfragen) und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich zu erledigen. Es zählt folglich zu den Aufgaben des BMBF, den Bürgerinnen und Bürgern auf Fragen zu der Arbeit in den Bereichen Bildung und Forschung zu antworten und ggf. weiterführende Hinweise und Informationen zu geben. Als eine Maßnahme der Informationsvermittlung der Inhalte der Bil-dungs- und Forschungspolitik an die Menschen in unserem Land betreibt das BMBF für die Bürgerinnen und Bürger eine allgemeine Servicehotline sowie Fachhotlines, über die neben Anrufen auch zahlreiche elektronische Anfragen gestellt werden. Diese Leistungen können in dem notwendigen Ausmaß nicht vom Personal des AG selbst geleistet werden. Es bedarf vielmehr eines Dienstleisters, um kontinuierlich eine qualitativ hochwertige Leistung sicherstellen zu können.
Interne Kennung: 04513-8/6(2023)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79512000 Call-Center
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Nachhaltige Auftragsausführungsbedingungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend § 16 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung verfügt und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise der Versicherung nach Zuschlag unverzüglich vorlegt (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.2).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Unternehmensreferenzen 2. Qualifikation(en) der verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter
Beschreibung: 1. Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten fünf Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.1). Mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind Aufträge, die den Betrieb einer Hotline mit den nachfolgend beschriebenen Eigenschaften (a. oder b.) zum Gegenstand haben: a. Betrieb (technisch und inhaltlich) einer Hotline, die ein spezifisches, klar abgrenzbares Thema abdeckt. Die Beratung erfolgt sowohl telefonisch als auch schriftlich per E-Mail. Die Hotline wurde innerhalb der letzten fünf Jahre für mindestens zwei Jahre durchgehend vom Bieter betrieben. Eine in diesem Sinne vergleichbare Hotline zeichnet sich dadurch aus, dass die Beantwortung der jeweiligen Anfrage durch den Auftragnehmer eine selbstständige inhaltliche Auseinandersetzung mit dem spezifischen, klar abgrenzbaren Thema erfordert. Die rein administrative Bearbeitung vorgetrage-ner Anliegen erfüllt diese Anforderung nicht. Es muss sich ferner um ein komplexes Thema gehandelt haben. Komplex sind Themen insbesondere, wenn - sie sich auf das Bestehen von Rechten bzw. Pflichten in einem konkreten Fall beziehen, - nicht nur zu Standardfällen beraten wird, sondern die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen oder - nicht nur abstrakt-generelle Informationen weitergegeben werden, sondern auch konkret-individuelle Handlungs- oder Lösungsoptionen aufgezeigt werden. Es muss nur einer der oben beschriebenen Gesichtspunkte erfüllt sein, damit ein Thema als komplex eingestuft wird. b. Betrieb (technisch und inhaltlich) einer Hotline, die ein breit angelegtes Themengebiet abdeckt. Die Beratung erfolgt sowohl telefonisch als auch schriftlich per E-Mail. Die Hotline wurde innerhalb der letzten fünf Jahre für mindestens zwei Jahre durchgehend vom Bieter betrieben. Eine in diesem Sinne vergleichbare Hotline zeichnet sich dadurch aus, dass in der Beratung inhaltliche Auskunft über verschiedene Themen gegeben werden muss. Statt großer inhaltlicher Tiefe bei einem Thema wird Auskunftsfähigkeit bei mehreren, inhaltlich diversen Themen gefordert. Die rein administrative Bearbeitung vorgetragener Anliegen, ohne selbstständige inhaltliche Auseinandersetzung, erfüllt diese Anforderung nicht. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV hat der Bieter mindestens eine Referenz zu benennen, die die Anforderungen gemäß vorstehender Ziffer 6. a. erfüllt, und mindestens eine Referenz, die die Anforderungen gemäß vorstehender Ziffer 6. b. erfüllt. Der Bieter darf mehr als die geforderte Anzahl von Referenzen benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit der jeweils im Bieterbogen (Ziffer VIII.1) benannten Abteilung des Kunden zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bieters nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen – insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit der vom Bieter benannten Abteilung – hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. ***************************************************************************** 2. Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Ein-satz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.2 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: • Für zwei leitende Mitarbeiter/innen jeweils eine Referenz: Mindestens 2-jährige Erfahrung in einem Bürgerservicecenter oder in einem Bürgerservicereferat in einer Bundes- oder Landes- oder Kommunalbehörde oder vergleichbarer Stellen öffentlicher Verwaltung auch anderer Staaten oder der Europäischen Union in den letzten vier Jahren. • Für mindestens eine/n leitende/n Mitarbeiter/in: Mindestens 2-jährige Erfahrung im Controlling (Steuerung und Überwachung der Geschäftsprozesse). • Für mindestens eine/n leitende/n Mitarbeiter/in: Mindestens 2-jährige Erfahrung in der Qualitätssicherung von Arbeitsabläufen und inhaltlicher Beratung. • Für mindestens eine/n leitende/n Mitarbeiter/in: Mindestens 2-jährige Erfahrung in der Umsetzung von datenschutzrechtlichen Vorgaben für einen öffentlichen Auftraggeber, der deutsches Datenschutzrecht anwendet in den letzten fünf Jahren. • Für mindestens eine/n leitende/n Mitarbeiter/in: Mindestens 2-jährige Erfahrung in der Umsetzung von IT-Sicherheit auf dem nach C. 10. der Leistungsbeschreibung gefordertem Niveau. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die Eignungsnachweise über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. Die einzelnen Nachweise müssen jeweils auf ein/mehrere Mitglied/er der Bietergemeinschaft, sowie den Leistungsteil/e bezogen sein. Die Auftraggeberin muss erkennen können, welche Eignungsanforderung durch welches Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden soll.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es werden drei Konzepte zur Qualitätsbewertung gefordert (K1: Allgemeine Arbeitsorganisation; K2: Antwortschreiben "Bürgeranfragen BAföG"; K3: Antwortschreiben "Bürgeranfragen AFBG" Für das wirtschaftlichste Angebot wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ wiefolgt errechnet: Z = L(Leistung)/P(Preis) (Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis, L = Leistungspunktzahl, P= Preis) In einem zweiten Schritt werden Angebote aus der Wertung ausgeschlossen, die außerhalb eines Schwankungsbereichs von 10% zu der höchsten Kennzahl Z liegen. Unter den verbliebenen Angeboten erhält dasjenige den Zuschlag, das die höchste Punktzahl bei L erreicht hat. Falls die höchste Kennzahl L von mehreren Angeboten erreicht wird, wird zwischen diesen das Angebot mit der niedrigsten Kennzahl P ausgewählt. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Unterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/01/2024 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26/01/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/01/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise. nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Bonn
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Bildung und Forschung
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Registrierungsnummer: 991-00227BMBF-78
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: +49 228-94990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: df6bf6d3-fe9c-4aa7-a13d-3d5cf5c4c93f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/02/2024 13:59:58 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 108695-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 37/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/02/2024