1. Beschaffer
   
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    2. Verfahren
   
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Entsorgungsdienstleistungen Rest- und Sperrabfall für den Kreis Viersen
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Restabfall sowie die Entsorgung von Sperrabfall (altholzentfrachtet) des Kreises Viersen, einschließlich der Übernahme an einer vorgegebenen Übernahmestelle des AG, des Transports und gegebenenfalls der Vorbehandlung. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind, stammen aus dem Kreis Viersen. Die Leistung der Entsorgung von Rest- und Sperrabfällen wird in zwei Fachlosen, die sich in Mengenlose aufteilen, vergeben: Fachlos 1 wird in vier Mengenlosen aufgeteilt: -Mengenlos 1: Entsorgung von 31.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 2: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 3: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 4: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Fachlos 2 wird in zwei Mengenlosen aufgeteilt: -Mengenlos 1: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 2: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
    
    
     Kennung des Verfahrens: 9364ab14-e4ba-41fa-85d3-d68069122383
    
    
     Interne Kennung: 01
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Kreis Viersen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
      Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: 
     
     
    
   
    5. Los
   
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Fachlos 1 - Mengenlos 1
    
    
     Beschreibung: Mengenlos 1: Entsorgung von 31.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
    
    
     Interne Kennung: Fachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 1
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Kreis Viersen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     
     
      Informationen über frühere Bekanntmachungen: 
      
       Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 633999-2023
       
        Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 2023/S 203-633999
       
       
      
     
      Zusätzliche Informationen: Bei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
      Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
      
       Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Kosten
      
      
       Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
     
     
      Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0002
    
    
     Titel: Fachlos 1 - Mengenlos 2
    
    
     Beschreibung: Mengenlos 2: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
    
    
     Interne Kennung: Fachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 2
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Kreis Viersen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     
     
      Informationen über frühere Bekanntmachungen: 
      
       Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 633999-2023
       
        Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 2023/S 203-633999
       
       
      
     
      Zusätzliche Informationen: Bei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
      Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
      
       Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Kosten
      
      
       Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
     
     
      Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0003
    
    
     Titel: Fachlos 1 - Mengenlos 3
    
    
     Beschreibung: Mengenlos 3: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
    
    
     Interne Kennung: Fachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 3
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Kreis Viersen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     
     
      Informationen über frühere Bekanntmachungen: 
      
       Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 633999-2023
       
        Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 2023/S 203-633999
       
       
      
     
      Zusätzliche Informationen: Bei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
      Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
      
       Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Kosten
      
      
       Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
     
     
      Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0004
    
    
     Titel: Fachlos 1 - Mengenlos 4
    
    
     Beschreibung: Mengenlos 4: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
    
    
     Interne Kennung: Fachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 4
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Kreis Viersen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     
     
      Informationen über frühere Bekanntmachungen: 
      
       Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 633999-2023
       
        Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 2023/S 203-633999
       
       
      
     
      Zusätzliche Informationen: Bei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
      Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
      
       Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Kosten
      
      
       Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
     
     
      Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0005
    
    
     Titel: Fachlos 2 - Mengenlos 1
    
    
     Beschreibung: Mengenlos 1: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 2 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Sperrabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen zu (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und anschließender Transport zu (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
    
    
     Interne Kennung: Fachlos 2 – Restabfall - Mengenlos 1
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Kreis Viersen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     
     
      Informationen über frühere Bekanntmachungen: 
      
       Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 633999-2023
       
        Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 2023/S 203-633999
       
       
      
     
      Zusätzliche Informationen: Bei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
      Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
      
       Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Kosten
      
      
       Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
     
     
      Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0006
    
    
     Titel: Fachlos 2 - Mengenlos 2
    
    
     Beschreibung: Mengenlos 2: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 2 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Sperrabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen zu (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und anschließender Transport zu (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
    
    
     Interne Kennung: Fachlos 2 – Restabfall - Mengenlos 2
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Kreis Viersen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     
     
      Informationen über frühere Bekanntmachungen: 
      
       Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 633999-2023
       
        Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 2023/S 203-633999
       
       
      
     
      Zusätzliche Informationen: Bei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
      Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
      
       Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Kosten
      
      
       Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
     
     
      Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
     
     
    
   
    6. Ergebnisse
   
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
    
    
     Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
    
    
     
      6.1.3.
     
     
      Nicht erfolgreiche Bieter: 
     
     
      Angebot: 
      
       Leiter des Bieters: Remondis GmbH & Co. KG, Rheinland
      
      
     
    
     
      6.1.4.
     
     
      Statistische Informationen: 
     
     
      Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 999
      
      
     
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
    
    
     Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
    
    
     
      6.1.3.
     
     
      Nicht erfolgreiche Bieter: 
     
     
      Angebot: 
      
       Offizielle Bezeichnung: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
      
      
     
    
     
      6.1.4.
     
     
      Statistische Informationen: 
     
     
      Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 999
      
      
     
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
    
    
     Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
    
    
     
      6.1.3.
     
     
      Nicht erfolgreiche Bieter: 
     
     
      Angebot: 
      
       Offizielle Bezeichnung: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
      
      
     
    
     
      6.1.4.
     
     
      Statistische Informationen: 
     
     
      Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 999
      
      
     
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
    
    
     Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
    
    
     
      6.1.3.
     
     
      Nicht erfolgreiche Bieter: 
     
     
      Angebot: 
      
       Offizielle Bezeichnung: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
      
      
     
    
     
      6.1.4.
     
     
      Statistische Informationen: 
     
     
      Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 999
      
      
     
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
    
    
     Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
    
    
     
      6.1.3.
     
     
      Nicht erfolgreiche Bieter: 
     
     
      Angebot: 
      
       Leiter des Bieters: Remondis GmbH & Co. KG, Rheinland
      
      
     
    
     
      6.1.4.
     
     
      Statistische Informationen: 
     
     
      Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 999
      
      
     
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
    
    
     Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
    
    
     
      6.1.3.
     
     
      Nicht erfolgreiche Bieter: 
     
     
      Angebot: 
      
       Leiter des Bieters: Remondis GmbH & Co. KG, Rheinland
      
      
     
    
     
      6.1.4.
     
     
      Statistische Informationen: 
     
     
      Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 999
      
      
     
    
   
    8. Organisationen
   
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
    
    
     Registrierungsnummer: DE 119108160
    
    
     Postanschrift: Rathausmarkt 3  
    
    
     Stadt: Viersen
    
    
     Postleitzahl: 41747
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 000
    
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
      
       Federführendes Mitglied
      
      
     
      Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
    
    
     Registrierungsnummer: 05315-03002-81
    
    
     Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  
    
    
     Stadt: Köln
    
    
     Postleitzahl: 50667
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 000
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Remondis GmbH & Co. KG, Rheinland
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
    
    
     Registrierungsnummer: DE 121972114
    
    
     Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 20-22  
    
    
     Stadt: Köln
    
    
     Postleitzahl: 50769
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 000
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      BieterFederführendes Mitglied
     
     
      Wirtschaftlicher Eigentümer: 
      
       Offizielle Bezeichnung: Remondis GmbH & Co. KG, Rheinland
      
      
       Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
      
      
       Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 20-22
      
      
       Stadt: Köln
      
      
       Postleitzahl: 50769
      
      
       Land, Gliederung (NUTS): DEA23
      
      
       Land: DEU
      
      
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
    
    
     Registrierungsnummer: DE 813771760
    
    
     Postanschrift: Greefsallee 1-5  
    
    
     Stadt: Viersen
    
    
     Postleitzahl: 41747
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 000
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
      Wirtschaftlicher Eigentümer: 
      
       Offizielle Bezeichnung: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
      
      
       Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
      
      
       Postanschrift: Greefsallee 1-5
      
      
       Stadt: Viersen
      
      
       Postleitzahl: 41747
      
      
       Land, Gliederung (NUTS): DEA1E
      
      
       Land: DEU
      
      
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0005
    
    
     Offizielle Bezeichnung: INFA-Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
    
    
     Registrierungsnummer: DE161557490
    
    
     Postanschrift: Beckumer Str. 36  
    
    
     Stadt: Ahlen
    
    
     Postleitzahl: 59229
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Warendorf (DEA38)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 000
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffungsdienstleister
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0006
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
    
    
     Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    11. Informationen zur Bekanntmachung
   
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 87d8627b-9839-4c06-8e53-c5db68973364 - 01
    
    
     Formulartyp: Ergebnis
    
    
     Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/02/2024 00:00:00 (UTC+1)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 104241-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 36/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 20/02/2024