1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen für den Bereich der Kreispolizeibehörde Borken
Beschreibung: Abschleppen, Versetzen, Bergen, Transportieren, Verwahren und Entsorgen von Fahrzeugen
Kennung des Verfahrens: 92b55f1e-7dd6-4419-b6db-5ee775c01cbb
Interne Kennung: ZA1.2/Abschlepper2023/RA
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 218 500,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYR5DXRG
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Gebiet Borken A1/B1
Beschreibung: Abschleppen, Versetzen, Bergen, Transportieren, Verwahren und Entsorgen von Fahrzeugen
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu den Konditionen des Angebotes zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Options-rechtes hat schriftlich zu erfolgen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel so-wie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seil-winde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Abstell- und Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stellplätzen für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 2,00 m und eine Breite von 1 m. b) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. c) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz (Quarantänefläche) für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein d) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 5 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. f) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. Davon muss mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge/Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den sichergestellten Fahrzeugen/Gegenständen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur aktuellen Geschäftstätigkeit sowie zur aktuellen Marktposition - über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegenstände entstanden sind oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme ab-geschlossen wird. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten so-wie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro - über eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Versicherungsträgers oder o Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über die erlaubte Berufsausübung durch o Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zuverlässigkeit
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (mit Formular 521 EU). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung-VO-2022-833). Vom Auftraggeber wird vor Erteilung eines Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. Zudem kann vom Auftraggeber die Vorlage eine Führungszeugnisses angefordert werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erfahrungen Unternehmen - Benennung von mindestens einem Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals durch o Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation o Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft" - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-techniker oder über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich - Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- /Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem. DGUV-I 209-093 - min. Stufe 2S o Nachweis, dass mindestens ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird für jedes Los ein Mittelwert aus den eingetragenen Pauschalpreisen der Positionen A1/B1, A2/B2 und A3/B3 zuzüglich eines Mittelwertes der eingetragenen Verwahrgebühren (hochgerechnet auf 14 Verwahrtage) gebildet.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachweise zur Eignung können vom Bieter auch direkt mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, einen Antrag zur Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, bei Übertragung per Fax oder auf dem elektronischen Weg beträgt diese Frist 10 Tage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Gebiet Bocholt A1/B1
Beschreibung: Abschleppen, Versetzen, Bergen, Transportieren, Verwahren und Entsorgen von Fahrzeugen
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu den Konditionen des Angebotes zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Options-rechtes hat schriftlich zu erfolgen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel so-wie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seil-winde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Abstell- und Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stellplätzen für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 2,00 m und eine Breite von 1 m. b) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. c) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz (Quarantänefläche) für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein d) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 5 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. f) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. Davon muss mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge/Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den sichergestellten Fahrzeugen/Gegenständen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur aktuellen Geschäftstätigkeit sowie zur aktuellen Marktposition - über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegenstände entstanden sind oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme ab-geschlossen wird. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten so-wie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro - über eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Versicherungsträgers oder o Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über die erlaubte Berufsausübung durch o Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zuverlässigkeit
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (mit Formular 521 EU). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung-VO-2022-833). Vom Auftraggeber wird vor Erteilung eines Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. Zudem kann vom Auftraggeber die Vorlage eine Führungszeugnisses angefordert werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erfahrungen Unternehmen - Benennung von mindestens einem Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals durch o Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation o Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft" - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-techniker oder über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich - Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- /Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem. DGUV-I 209-093 - min. Stufe 2S o Nachweis, dass mindestens ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird für jedes Los ein Mittelwert aus den eingetragenen Pauschalpreisen der Positionen A1/B1, A2/B2 und A3/B3 zuzüglich eines Mittelwertes der eingetragenen Verwahrgebühren (hochgerechnet auf 14 Verwahrtage) gebildet.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachweise zur Eignung können vom Bieter auch direkt mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, einen Antrag zur Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, bei Übertragung per Fax oder auf dem elektronischen Weg beträgt diese Frist 10 Tage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Gebiet Ahaus A1/B1
Beschreibung: Abschleppen, Versetzen, Bergen, Transportieren, Verwahren und Entsorgen von Fahrzeugen
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu den Konditionen des Angebotes zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Options-rechtes hat schriftlich zu erfolgen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel so-wie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seil-winde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Abstell- und Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stellplätzen für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 2,00 m und eine Breite von 1 m. b) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. c) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz (Quarantänefläche) für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein d) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 5 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. f) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. Davon muss mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge/Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den sichergestellten Fahrzeugen/Gegenständen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur aktuellen Geschäftstätigkeit sowie zur aktuellen Marktposition - über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegenstände entstanden sind oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme ab-geschlossen wird. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten so-wie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro - über eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Versicherungsträgers oder o Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über die erlaubte Berufsausübung durch o Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zuverlässigkeit
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (mit Formular 521 EU). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung-VO-2022-833). Vom Auftraggeber wird vor Erteilung eines Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. Zudem kann vom Auftraggeber die Vorlage eine Führungszeugnisses angefordert werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erfahrungen Unternehmen - Benennung von mindestens einem Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals durch o Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation o Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft" - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-techniker oder über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich - Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- /Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem. DGUV-I 209-093 - min. Stufe 2S o Nachweis, dass mindestens ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird für jedes Los ein Mittelwert aus den eingetragenen Pauschalpreisen der Positionen A1/B1, A2/B2 und A3/B3 zuzüglich eines Mittelwertes der eingetragenen Verwahrgebühren (hochgerechnet auf 14 Verwahrtage) gebildet.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachweise zur Eignung können vom Bieter auch direkt mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, einen Antrag zur Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, bei Übertragung per Fax oder auf dem elektronischen Weg beträgt diese Frist 10 Tage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Gebiet Gronau A1/B1
Beschreibung: Abschleppen, Versetzen, Bergen, Transportieren, Verwahren und Entsorgen von Fahrzeugen
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu den Konditionen des Angebotes zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Options-rechtes hat schriftlich zu erfolgen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel so-wie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seil-winde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Abstell- und Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stellplätzen für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 2,00 m und eine Breite von 1 m. b) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. c) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz (Quarantänefläche) für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein d) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 5 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. f) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. Davon muss mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge/Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den sichergestellten Fahrzeugen/Gegenständen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur aktuellen Geschäftstätigkeit sowie zur aktuellen Marktposition - über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegenstände entstanden sind oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme ab-geschlossen wird. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten so-wie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro - über eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Versicherungsträgers oder o Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über die erlaubte Berufsausübung durch o Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zuverlässigkeit
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (mit Formular 521 EU). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung-VO-2022-833). Vom Auftraggeber wird vor Erteilung eines Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. Zudem kann vom Auftraggeber die Vorlage eine Führungszeugnisses angefordert werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erfahrungen Unternehmen - Benennung von mindestens einem Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals durch o Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation o Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft" - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-techniker oder über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich - Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- /Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem. DGUV-I 209-093 - min. Stufe 2S o Nachweis, dass mindestens ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird für jedes Los ein Mittelwert aus den eingetragenen Pauschalpreisen der Positionen A1/B1, A2/B2 und A3/B3 zuzüglich eines Mittelwertes der eingetragenen Verwahrgebühren (hochgerechnet auf 14 Verwahrtage) gebildet.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachweise zur Eignung können vom Bieter auch direkt mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, einen Antrag zur Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, bei Übertragung per Fax oder auf dem elektronischen Weg beträgt diese Frist 10 Tage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Gebiet Borken A2/B2
Beschreibung: Abschleppen, Versetzen, Bergen, Transportieren, Verwahren und Entsorgen von Fahrzeugen
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu den Konditionen des Angebotes zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Options-rechtes hat schriftlich zu erfolgen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel so-wie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seil-winde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Abstell- und Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stellplätzen für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 2,00 m und eine Breite von 1 m. b) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. c) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz (Quarantänefläche) für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein d) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 5 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. f) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. Davon muss mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge/Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den sichergestellten Fahrzeugen/Gegenständen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur aktuellen Geschäftstätigkeit sowie zur aktuellen Marktposition - über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegenstände entstanden sind oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme ab-geschlossen wird. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten so-wie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro - über eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Versicherungsträgers oder o Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über die erlaubte Berufsausübung durch o Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zuverlässigkeit
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (mit Formular 521 EU). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung-VO-2022-833). Vom Auftraggeber wird vor Erteilung eines Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. Zudem kann vom Auftraggeber die Vorlage eine Führungszeugnisses angefordert werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erfahrungen Unternehmen - Benennung von mindestens einem Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals durch o Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation o Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft" - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-techniker oder über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich - Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- /Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem. DGUV-I 209-093 - min. Stufe 2S o Nachweis, dass mindestens ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird für jedes Los ein Mittelwert aus den eingetragenen Pauschalpreisen der Positionen A1/B1, A2/B2 und A3/B3 zuzüglich eines Mittelwertes der eingetragenen Verwahrgebühren (hochgerechnet auf 14 Verwahrtage) gebildet.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachweise zur Eignung können vom Bieter auch direkt mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, einen Antrag zur Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, bei Übertragung per Fax oder auf dem elektronischen Weg beträgt diese Frist 10 Tage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Gebiet Bocholt A2/B2
Beschreibung: Abschleppen, Versetzen, Bergen, Transportieren, Verwahren und Entsorgen von Fahrzeugen
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu den Konditionen des Angebotes zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Options-rechtes hat schriftlich zu erfolgen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel so-wie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seil-winde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Abstell- und Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stellplätzen für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 2,00 m und eine Breite von 1 m. b) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. c) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz (Quarantänefläche) für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein d) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 5 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. f) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. Davon muss mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge/Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den sichergestellten Fahrzeugen/Gegenständen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur aktuellen Geschäftstätigkeit sowie zur aktuellen Marktposition - über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegenstände entstanden sind oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme ab-geschlossen wird. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten so-wie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro - über eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Versicherungsträgers oder o Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über die erlaubte Berufsausübung durch o Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zuverlässigkeit
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (mit Formular 521 EU). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung-VO-2022-833). Vom Auftraggeber wird vor Erteilung eines Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. Zudem kann vom Auftraggeber die Vorlage eine Führungszeugnisses angefordert werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erfahrungen Unternehmen - Benennung von mindestens einem Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals durch o Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation o Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft" - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-techniker oder über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich - Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- /Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem. DGUV-I 209-093 - min. Stufe 2S o Nachweis, dass mindestens ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird für jedes Los ein Mittelwert aus den eingetragenen Pauschalpreisen der Positionen A1/B1, A2/B2 und A3/B3 zuzüglich eines Mittelwertes der eingetragenen Verwahrgebühren (hochgerechnet auf 14 Verwahrtage) gebildet.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachweise zur Eignung können vom Bieter auch direkt mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, einen Antrag zur Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, bei Übertragung per Fax oder auf dem elektronischen Weg beträgt diese Frist 10 Tage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Gebiet Ahaus A2/B2
Beschreibung: Abschleppen, Versetzen, Bergen, Transportieren, Verwahren und Entsorgen von Fahrzeugen
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu den Konditionen des Angebotes zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Options-rechtes hat schriftlich zu erfolgen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel so-wie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seil-winde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Abstell- und Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stellplätzen für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 2,00 m und eine Breite von 1 m. b) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. c) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz (Quarantänefläche) für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein d) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 5 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. f) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. Davon muss mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge/Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den sichergestellten Fahrzeugen/Gegenständen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur aktuellen Geschäftstätigkeit sowie zur aktuellen Marktposition - über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegenstände entstanden sind oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme ab-geschlossen wird. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten so-wie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro - über eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Versicherungsträgers oder o Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über die erlaubte Berufsausübung durch o Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zuverlässigkeit
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (mit Formular 521 EU). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung-VO-2022-833). Vom Auftraggeber wird vor Erteilung eines Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. Zudem kann vom Auftraggeber die Vorlage eine Führungszeugnisses angefordert werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erfahrungen Unternehmen - Benennung von mindestens einem Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals durch o Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation o Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft" - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-techniker oder über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich - Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- /Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem. DGUV-I 209-093 - min. Stufe 2S o Nachweis, dass mindestens ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird für jedes Los ein Mittelwert aus den eingetragenen Pauschalpreisen der Positionen A1/B1, A2/B2 und A3/B3 zuzüglich eines Mittelwertes der eingetragenen Verwahrgebühren (hochgerechnet auf 14 Verwahrtage) gebildet.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachweise zur Eignung können vom Bieter auch direkt mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, einen Antrag zur Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, bei Übertragung per Fax oder auf dem elektronischen Weg beträgt diese Frist 10 Tage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Gebiet Gronau A2/B2
Beschreibung: Abschleppen, Versetzen, Bergen, Transportieren, Verwahren und Entsorgen von Fahrzeugen
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu den Konditionen des Angebotes zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Options-rechtes hat schriftlich zu erfolgen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel so-wie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seil-winde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Abstell- und Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stellplätzen für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 2,00 m und eine Breite von 1 m. b) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. c) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz (Quarantänefläche) für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein d) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 5 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. f) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. Davon muss mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge/Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den sichergestellten Fahrzeugen/Gegenständen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur aktuellen Geschäftstätigkeit sowie zur aktuellen Marktposition - über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegenstände entstanden sind oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme ab-geschlossen wird. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten so-wie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro - über eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Versicherungsträgers oder o Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über die erlaubte Berufsausübung durch o Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zuverlässigkeit
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (mit Formular 521 EU). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung-VO-2022-833). Vom Auftraggeber wird vor Erteilung eines Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. Zudem kann vom Auftraggeber die Vorlage eine Führungszeugnisses angefordert werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erfahrungen Unternehmen - Benennung von mindestens einem Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals durch o Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation o Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft" - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-techniker oder über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich - Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- /Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem. DGUV-I 209-093 - min. Stufe 2S o Nachweis, dass mindestens ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird für jedes Los ein Mittelwert aus den eingetragenen Pauschalpreisen der Positionen A1/B1, A2/B2 und A3/B3 zuzüglich eines Mittelwertes der eingetragenen Verwahrgebühren (hochgerechnet auf 14 Verwahrtage) gebildet.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachweise zur Eignung können vom Bieter auch direkt mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, einen Antrag zur Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, bei Übertragung per Fax oder auf dem elektronischen Weg beträgt diese Frist 10 Tage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Gebiet Borken A3/B3
Beschreibung: Abschleppen, Versetzen, Bergen, Transportieren, Verwahren und Entsorgen von Fahrzeugen
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu den Konditionen des Angebotes zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Options-rechtes hat schriftlich zu erfolgen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel so-wie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seil-winde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Abstell- und Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stellplätzen für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 2,00 m und eine Breite von 1 m. b) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. c) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz (Quarantänefläche) für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein d) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 5 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. f) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. Davon muss mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge/Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den sichergestellten Fahrzeugen/Gegenständen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur aktuellen Geschäftstätigkeit sowie zur aktuellen Marktposition - über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegenstände entstanden sind oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme ab-geschlossen wird. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten so-wie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro - über eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Versicherungsträgers oder o Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über die erlaubte Berufsausübung durch o Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zuverlässigkeit
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (mit Formular 521 EU). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung-VO-2022-833). Vom Auftraggeber wird vor Erteilung eines Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. Zudem kann vom Auftraggeber die Vorlage eine Führungszeugnisses angefordert werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erfahrungen Unternehmen - Benennung von mindestens einem Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals durch o Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation o Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft" - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-techniker oder über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich - Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- /Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem. DGUV-I 209-093 - min. Stufe 2S o Nachweis, dass mindestens ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird für jedes Los ein Mittelwert aus den eingetragenen Pauschalpreisen der Positionen A1/B1, A2/B2 und A3/B3 zuzüglich eines Mittelwertes der eingetragenen Verwahrgebühren (hochgerechnet auf 14 Verwahrtage) gebildet.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachweise zur Eignung können vom Bieter auch direkt mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, einen Antrag zur Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, bei Übertragung per Fax oder auf dem elektronischen Weg beträgt diese Frist 10 Tage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Gebiet Bocholt A3/B3
Beschreibung: Abschleppen, Versetzen, Bergen, Transportieren, Verwahren und Entsorgen von Fahrzeugen
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu den Konditionen des Angebotes zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Options-rechtes hat schriftlich zu erfolgen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel so-wie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seil-winde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Abstell- und Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stellplätzen für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 2,00 m und eine Breite von 1 m. b) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. c) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz (Quarantänefläche) für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein d) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 5 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. f) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. Davon muss mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge/Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den sichergestellten Fahrzeugen/Gegenständen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur aktuellen Geschäftstätigkeit sowie zur aktuellen Marktposition - über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegenstände entstanden sind oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme ab-geschlossen wird. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten so-wie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro - über eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Versicherungsträgers oder o Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über die erlaubte Berufsausübung durch o Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zuverlässigkeit
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (mit Formular 521 EU). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung-VO-2022-833). Vom Auftraggeber wird vor Erteilung eines Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. Zudem kann vom Auftraggeber die Vorlage eine Führungszeugnisses angefordert werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erfahrungen Unternehmen - Benennung von mindestens einem Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals durch o Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation o Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft" - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-techniker oder über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich - Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- /Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem. DGUV-I 209-093 - min. Stufe 2S o Nachweis, dass mindestens ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird für jedes Los ein Mittelwert aus den eingetragenen Pauschalpreisen der Positionen A1/B1, A2/B2 und A3/B3 zuzüglich eines Mittelwertes der eingetragenen Verwahrgebühren (hochgerechnet auf 14 Verwahrtage) gebildet.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachweise zur Eignung können vom Bieter auch direkt mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, einen Antrag zur Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, bei Übertragung per Fax oder auf dem elektronischen Weg beträgt diese Frist 10 Tage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Gebiet Ahaus A3/B3
Beschreibung: Abschleppen, Versetzen, Bergen, Transportieren, Verwahren und Entsorgen von Fahrzeugen
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu den Konditionen des Angebotes zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Options-rechtes hat schriftlich zu erfolgen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel so-wie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seil-winde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Abstell- und Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stellplätzen für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 2,00 m und eine Breite von 1 m. b) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. c) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz (Quarantänefläche) für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein d) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 5 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. f) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. Davon muss mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge/Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den sichergestellten Fahrzeugen/Gegenständen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur aktuellen Geschäftstätigkeit sowie zur aktuellen Marktposition - über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegenstände entstanden sind oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme ab-geschlossen wird. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten so-wie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro - über eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Versicherungsträgers oder o Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über die erlaubte Berufsausübung durch o Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zuverlässigkeit
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (mit Formular 521 EU). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung-VO-2022-833). Vom Auftraggeber wird vor Erteilung eines Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. Zudem kann vom Auftraggeber die Vorlage eine Führungszeugnisses angefordert werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erfahrungen Unternehmen - Benennung von mindestens einem Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals durch o Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation o Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft" - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-techniker oder über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich - Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- /Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem. DGUV-I 209-093 - min. Stufe 2S o Nachweis, dass mindestens ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird für jedes Los ein Mittelwert aus den eingetragenen Pauschalpreisen der Positionen A1/B1, A2/B2 und A3/B3 zuzüglich eines Mittelwertes der eingetragenen Verwahrgebühren (hochgerechnet auf 14 Verwahrtage) gebildet.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachweise zur Eignung können vom Bieter auch direkt mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, einen Antrag zur Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, bei Übertragung per Fax oder auf dem elektronischen Weg beträgt diese Frist 10 Tage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Gebiet Gronau A3/B3
Beschreibung: Abschleppen, Versetzen, Bergen, Transportieren, Verwahren und Entsorgen von Fahrzeugen
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu den Konditionen des Angebotes zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Options-rechtes hat schriftlich zu erfolgen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel so-wie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seil-winde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Abstell- und Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stellplätzen für Fahrräder, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Gegenstände wie z.B. Tresore vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 2,00 m und eine Breite von 1 m. b) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 8 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. c) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz (Quarantänefläche) für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein d) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 5 Stell-plätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. f) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. Davon muss mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge/Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den sichergestellten Fahrzeugen/Gegenständen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur aktuellen Geschäftstätigkeit sowie zur aktuellen Marktposition - über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegenstände entstanden sind oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme ab-geschlossen wird. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten so-wie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro - über eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Versicherungsträgers oder o Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über die erlaubte Berufsausübung durch o Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zuverlässigkeit
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen: o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (mit Formular 521 EU). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. o Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung-VO-2022-833). Vom Auftraggeber wird vor Erteilung eines Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. Zudem kann vom Auftraggeber die Vorlage eine Führungszeugnisses angefordert werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erfahrungen Unternehmen - Benennung von mindestens einem Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals durch o Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation o Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft" - Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-techniker oder über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich - Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- /Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem. DGUV-I 209-093 - min. Stufe 2S o Nachweis, dass mindestens ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird für jedes Los ein Mittelwert aus den eingetragenen Pauschalpreisen der Positionen A1/B1, A2/B2 und A3/B3 zuzüglich eines Mittelwertes der eingetragenen Verwahrgebühren (hochgerechnet auf 14 Verwahrtage) gebildet.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 22/03/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachweise zur Eignung können vom Bieter auch direkt mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, einen Antrag zur Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information geschlossen werden, bei Übertragung per Fax oder auf dem elektronischen Weg beträgt diese Frist 10 Tage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
Registrierungsnummer: 055540012012-03001-07
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Telefon: 02861 9003107
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer NRW
Registrierungsnummer: 000
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 0251 4110
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 777702f3-c57f-41e5-9386-f5421a77c09f-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Zur Klärung offener Punkte und die Möglichkeit, auf eventuelle Änderungen reagieren zu können, wurden die Fristen verlängert. Die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf, Preisblätter) wurden geändert bzw. ergänzt
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wurde bis zum 08.03.2024 verlängert. Die Angebotsfrist wurde bis zum 22.03.2024 verlängert. Das Datum der Angebotsöffnung wurde auf den 22.03.2024 verlegt.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 19/02/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: df864503-e328-47f3-81a1-45af9705b3f0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/02/2024 15:02:43 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 104401-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 36/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/02/2024