1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verband Region Stuttgart Körperschaft des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Regionale Expressbuslinien X10, X20, X60
Beschreibung: Durchführung von Expressbuslinienverkehren i.S.d. §3 Absatz3 Nr. 4 sowie §4 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1c des Gesetzes über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart.
Kennung des Verfahrens: 406468fd-ada0-4775-9070-89f9f2ff23dd
Interne Kennung: Regionale Expressbuslinien X10, X20, X60 _ 2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: DE111, DE112, DE113. DE115, DE116 Hauptort der Ausführung: Landeshauptstadt Stuttgart, Landkreis Böblingen, Landkreis Esslingen, Landkreis Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird neu aufgelegt
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben. Es ist möglich, für jedes Los ein Einzelangebot abzugeben. darüber hinaus kann ein Gesamtangebot für alle 3 Lose abgegeben werden. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Die Vergabe erfolgt in Form eines Bruttovertrags, bei dem das Erlösrisiko nicht vom Auftragnehmer getragen wird. Der Auftragnehmer trägt das Kostenrisiko, die Vergabeunterlagen enthalten hierzu Dynamisierungsklauseln. Der Auftragnehmer hat den VVS-Gemeinschaftstarif anzuwenden und die Vorgaben der Allgemeinen Vorschrift über die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart einzuhalten. Hierzu gehört u.a. die Ausrüstung mindestens eines Teils der Expressbus-Flotte mit Automatischen Fahrgastzählsystemen. Die Fahrzeuge enthalten eine der eingetragenen Marke „RELEX – Der Expressbus für die Region Stuttgart“ entsprechende Außenbeklebung und Innenausstattung. Die Vergabeunterlagen erhalten ein Bonus-Malus-System als Anreiz für hohe Betriebsqualität, insbesondere im Sinne einer niedrigen Ausfall- und Verspätungsquote. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption: siehe oben
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Regionale Expressbuslinie X10
Beschreibung: Linienverkehre auf der Expressbuslinie X10 Kirchheim unter Teck – Stuttgart Flughafen / Messe
Interne Kennung: Los 1 Regionale Expressbuslinie X10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionen ja, Beschreibung: Der Auftraggeber hat das Recht, Zu- und Abbestellungen nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Aufgrund der Inbetriebnahme der Schnellfahrstrecke Stuttgart – Ulm während der Vertragslaufzeit besteht für die Linie X10 zudem ein generelles Abbestellungsrecht (Einstellung der Linie X10), das in den Vergabeunterlagen näher erläutert wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung Landkreis Esslingen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 96 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit kann durch den Verband Region Stuttgart gemäß der Regelungen der Vergabeunterlagen vom Fahrplanwechsel im Dezember 2032 bis zum 31.12.2032 verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe erfolgt in Form eines Bruttovertrags, bei dem das Erlösrisiko nicht vom Auftragnehmer getragen wird. Der Auftragnehmer trägt das Kostenrisiko, die Vergabeunterlagen enthalten hierzu Dynamisierungsklauseln. Der Auftragnehmer hat den VVS-Gemeinschaftstarif anzuwenden und die Vorgaben der Allgemeinen Vorschrift über die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart einzuhalten. Hierzu gehört u.a. die Ausrüstung mindestens eines Teils der Expressbus-Flotte mit Automatischen Fahrgastzählsystemen. Die Fahrzeuge enthalten eine der eingetragenen Marke „RELEX – Der Expressbus für die Region Stuttgart“ entsprechende Außenbeklebung und Innenausstattung. Die Vergabeunterlagen erhalten ein Bonus-Malus-System als Anreiz für hohe Betriebsqualität, insbesondere im Sinne einer niedrigen Ausfall- und Verspätungsquote. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Persönliche Lage a) Angaben zur Gesellschaftsform mit Benennung der mit der Unternehmensführung betrauten Personen b) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse c) Angabe der Handelsregisternummer und des Handelsregisters. d) Fahrereignungsregisterauszug („Verkehrszentralregisterauszug“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) e) Führungszeugnis nach § 30 BZRG („polizeiliches Führungszeugnis“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) f) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). g) Eigenerklärung, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), h) Eigenerklärung des Unternehmens, dass im Zeitraum 2021 bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots keine Liniengenehmigung entzogen wurde; sofern ein Unternehmen erst nach dem 01.01.2021 gegründet wurde, muss die Eigenerklärung nur für den Zeitraum von der Gründung bis zur Abgabe des Angebots abgegeben werden. i) Eigenerklärung des Unternehmens, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. j) Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Insofern gilt nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, dass das Verhalten einer Person einem Unternehmen zuzurechnen ist, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (§ 123 Abs. 3 GWB). k) Eigenerklärung betreffend Russlandsanktionen l) Verpflichtungserklärung nach § 3 Abs. 3 und/oder § 4 Abs. 1 des Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG). Die Erklärungen/Nachweise nach a) bis l) müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden. Die Nachweise nach d) und e) dürfen nicht vor dem 01.07.2023 ausgestellt worden sein. m) Nur für Bietergemeinschaften: Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, in der ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Verband Region Stuttgart rechtsverbindlich vertritt, und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische Leistungsfähigkeit a) Eigenerklärung über die in den Jahren 2020 bis 2022 betriebenen Linienverkehre nach PBefG/BOKraft Während des gesamten Zeitraumes (01.01.2020 bis 31.12.2022) muss mindestens ein Linienverkehr nach PBefG/BOKraft betrieben worden sein, der sich über mindestens zwei Gemeinden erstreckt. Sofern ein Linienverkehr nur einen Teil des Zeitraumes ab-deckt, reicht es aus, wenn ein oder mehrere weitere Linienverkehre den restlichen Zeit-raum abdecken. b) Bescheinigung des für die Führung der Geschäfte Verantwortlichen i.S.d. PBefG oder Bescheinigung über eine gleichwertige Abschlussprüfung nach § 6 PBZugV oder Bescheinigung über eine Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach § 7 PBZugV. Bei Bietergemeinschaften und Bietern mit Nachunternehmern reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt bzw. der Bieter gemeinsam mit den Nachunternehmern eine ausreichende technische Leistungsfähigkeit nachweisen kann. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die technische Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer be-rufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV vorlegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenkapitalbescheinigung. Die Erklärungen/Nachweise müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemein-schaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden und dürfen nicht vor dem 01.07.2023 ausgestellt worden sein. Bieter, Bietergemeinschaften und Bieter mit Nachunternehmern müssen die finanzielle Leistungs-fähigkeit im Sinne von § 2 Abs. 5 PBZugV i.V.m. Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 nachweisen. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer berufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV vorlegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/02/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bescheinigungen
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter 5.1.16 genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Regionale Expressbuslinie X20
Beschreibung: Linienverkehre auf der Expressbuslinie X20 Waiblingen - Esslingen
Interne Kennung: Los 2 Regionale Expressbuslinie X20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionen ja, Beschreibung: Der Auftraggeber hat das Recht, Zu- und Abbestellungen nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen vorzunehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: DE113, DE116 Hauptort der Ausführung Landkreis Esslingen und Rems-Murr Kreis
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 96 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit kann durch den Verband Region Stuttgart gemäß der Regelungen der Vergabeunterlagen vom Fahrplanwechsel im Dezember 2032 bis zum 31.12.2032 verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe erfolgt in Form eines Bruttovertrags, bei dem das Erlösrisiko nicht vom Auftragnehmer getragen wird. Der Auftragnehmer trägt das Kostenrisiko, die Vergabeunterlagen enthalten hierzu Dynamisierungsklauseln. Der Auftragnehmer hat den VVS-Gemeinschaftstarif anzuwenden und die Vorgaben der Allgemeinen Vorschrift über die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart einzuhalten. Hierzu gehört u.a. die Ausrüstung mindestens eines Teils der Expressbus-Flotte mit Automatischen Fahrgastzählsystemen. Die Fahrzeuge enthalten eine der eingetragenen Marke „RELEX – Der Expressbus für die Region Stuttgart“ entsprechende Außenbeklebung und Innenausstattung. Die Vergabeunterlagen erhalten ein Bonus-Malus-System als Anreiz für hohe Betriebsqualität, insbesondere im Sinne einer niedrigen Ausfall- und Verspätungsquote. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Persönliche Lage a) Angaben zur Gesellschaftsform mit Benennung der mit der Unternehmensführung betrauten Personen b) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse c) Angabe der Handelsregisternummer und des Handelsregisters. d) Fahrereignungsregisterauszug („Verkehrszentralregisterauszug“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) e) Führungszeugnis nach § 30 BZRG („polizeiliches Führungszeugnis“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) f) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). g) Eigenerklärung, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), h) Eigenerklärung des Unternehmens, dass im Zeitraum 2021 bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots keine Liniengenehmigung entzogen wurde; sofern ein Unternehmen erst nach dem 01.01.2021 gegründet wurde, muss die Eigenerklärung nur für den Zeitraum von der Gründung bis zur Abgabe des Angebots abgegeben werden. i) Eigenerklärung des Unternehmens, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. j) Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Insofern gilt nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, dass das Verhalten einer Person einem Unternehmen zuzurechnen ist, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (§ 123 Abs. 3 GWB). k) Eigenerklärung betreffend Russlandsanktionen l) Verpflichtungserklärung nach § 3 Abs. 3 und/oder § 4 Abs. 1 des Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG). Die Erklärungen/Nachweise nach a) bis l) müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden. Die Nachweise nach d) und e) dürfen nicht vor dem 01.07.2023 ausgestellt worden sein. m) Nur für Bietergemeinschaften: Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, in der ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Verband Region Stuttgart rechtsverbindlich vertritt, und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische Leistungsfähigkeit a) Eigenerklärung über die in den Jahren 2020 bis 2022 betriebenen Linienverkehre nach PBefG/BOKraft Während des gesamten Zeitraumes (01.01.2020 bis 31.12.2022) muss mindestens ein Linienverkehr nach PBefG/BOKraft betrieben worden sein, der sich über mindestens zwei Gemeinden erstreckt. Sofern ein Linienverkehr nur einen Teil des Zeitraumes ab-deckt, reicht es aus, wenn ein oder mehrere weitere Linienverkehre den restlichen Zeit-raum abdecken. b) Bescheinigung des für die Führung der Geschäfte Verantwortlichen i.S.d. PBefG oder Bescheinigung über eine gleichwertige Abschlussprüfung nach § 6 PBZugV oder Bescheinigung über eine Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach § 7 PBZugV. Bei Bietergemeinschaften und Bietern mit Nachunternehmern reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt bzw. der Bieter gemeinsam mit den Nachunternehmern eine ausreichende technische Leistungsfähigkeit nachweisen kann. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die technische Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer berufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV vorlegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenkapitalbescheinigung. Die Erklärungen/Nachweise müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden und dürfen nicht vor dem 01.07.2023 ausgestellt worden sein. Bieter, Bietergemeinschaften und Bieter mit Nachunternehmern müssen die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne von § 2 Abs. 5 PBZugV i.V.m. Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 nachweisen. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer berufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV vorlegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/02/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bescheinigungen
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter 5.1.16 genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Regionale Expressbuslinie X60
Beschreibung: Linienverkehre auf der Expressbuslinie X60 Leonberg - Stuttgart Flughafen / Messe
Interne Kennung: Los 3 Regionale Expressbuslinie X60
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionen ja, Beschreibung: Der Auftraggeber hat das Recht, zu- und Abbestellungen nach den Vor-gaben der Vergabeunterlagen vorzunehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: DE111, DE112, DE113, DE115 Hauptort der Ausführung Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und die Landeshauptstadt Stuttgart
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 96 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit kann durch den Verband Region Stuttgart gemäß der Regelungen der Vergabeunterlagen vom Fahrplanwechsel im Dezember 2032 bis zum 31.12.2032 verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe erfolgt in Form eines Bruttovertrags, bei dem das Erlösrisiko nicht vom Auftragnehmer getragen wird. Der Auftragnehmer trägt das Kostenrisiko, die Vergabeunterlagen enthalten hierzu Dynamisierungsklauseln. Der Auftragnehmer hat den VVS-Gemeinschaftstarif anzuwenden und die Vorgaben der Allgemeinen Vorschrift über die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart einzuhalten. Hierzu gehört u.a. die Ausrüstung mindestens eines Teils der Expressbus-Flotte mit Automatischen Fahrgastzählsystemen. Die Fahrzeuge enthalten eine der eingetragenen Marke „RELEX – Der Expressbus für die Region Stuttgart“ entsprechende Außenbeklebung und Innenausstattung. Die Vergabeunterlagen erhalten ein Bonus-Malus-System als Anreiz für hohe Betriebsqualität, insbesondere im Sinne einer niedrigen Ausfall- und Verspätungsquote. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: D1. Persönliche Lage a) Angaben zur Gesellschaftsform mit Benennung der mit der Unternehmensführung betrauten Personen b) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse c) Angabe der Handelsregisternummer und des Handelsregisters. d) Fahrereignungsregisterauszug („Verkehrszentralregisterauszug“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) e) Führungszeugnis nach § 30 BZRG („polizeiliches Führungszeugnis“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) f) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). g) Eigenerklärung, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), h) Eigenerklärung des Unternehmens, dass im Zeitraum 2021 bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots keine Liniengenehmigung entzogen wurde; sofern ein Unternehmen erst nach dem 01.01.2021 gegründet wurde, muss die Eigenerklärung nur für den Zeitraum von der Gründung bis zur Abgabe des Angebots abgegeben werden. i) Eigenerklärung des Unternehmens, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung be-antragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. j) Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Insofern gilt nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, dass das Verhalten einer Person einem Unternehmen zuzurechnen ist, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (§ 123 Abs. 3 GWB). k) Eigenerklärung betreffend Russlandsanktionen l) Verpflichtungserklärung nach § 3 Abs. 3 und/oder § 4 Abs. 1 des Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG). Die Erklärungen/Nachweise nach a) bis l) müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden. Die Nachweise nach d) und e) dürfen nicht vor dem 01.07.2023 ausgestellt worden sein. m) Nur für Bietergemeinschaften: Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, in der ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Verband Region Stuttgart rechtsverbindlich vertritt, und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische Leistungsfähigkeit a) Eigenerklärung über die in den Jahren 2020 bis 2022 betriebenen Linienverkehre nach PBefG/BOKraft Während des gesamten Zeitraumes (01.01.2020 bis 31.12.2022) muss mindestens ein Linienverkehr nach PBefG/BOKraft betrieben worden sein, der sich über mindestens zwei Gemeinden erstreckt. Sofern ein Linienverkehr nur einen Teil des Zeitraumes ab-deckt, reicht es aus, wenn ein oder mehrere weitere Linienverkehre den restlichen Zeit-raum abdecken. b) Bescheinigung des für die Führung der Geschäfte Verantwortlichen i.S.d. PBefG oder Bescheinigung über eine gleichwertige Abschlussprüfung nach § 6 PBZugV oder Bescheinigung über eine Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach § 7 PBZugV. Bei Bietergemeinschaften und Bietern mit Nachunternehmern reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt bzw. der Bieter gemeinsam mit den Nachunternehmern eine ausreichende technische Leistungsfähigkeit nachweisen kann. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die technische Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer berufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV vorlegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenkapitalbescheinigung. Die Erklärungen/Nachweise müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemein-schaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden und dürfen nicht vor dem 01.07.2023 ausgestellt worden sein. Bieter, Bietergemeinschaften und Bieter mit Nachunternehmern müssen die finanzielle Leistungs-fähigkeit im Sinne von § 2 Abs. 5 PBZugV i.V.m. Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 nachweisen. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer berufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/02/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bescheinigungen
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter 5.1.16 genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verband Region Stuttgart Körperschaft des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: t:0711227590
Postanschrift: Kronenstraße 25
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711227590
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Neue Angebotsfrist: 08.03.2024 Neue Bindefrist: 08.05.2024
Änderung der Auftragsunterlagen am: 14/02/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1b7d7603-c2cb-4bd8-8fb8-34e60dba78b0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/02/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 101480-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 35/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/02/2024