5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Mörsch
     
     
      Postleitzahl: 76287
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Eine stufen- und ggf. abschnittsweise Beauftragung der einzelnen Projektstufen oder der besonderen und zusätzlichen Leistungen wird vorbehalten.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Jahreshonorarumsatz (EUR netto)
      
      
       Beschreibung: durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 / 2022 / 2023): < 0,5 Mio.: 1 Punkt > 0,5 bis 0,75 Mio.: 3 Punkte > 0,75 Mio.: 5 Punkte Gemeinsam mit den Punkten "technische Leistungsfähigkeit" muß die Mindestpunktzahl von 6 Punkten erreicht werden.
      
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
       Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      
      
       Mindestpunktzahl: 6
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit: Anzahl festangestellte Mitarbeiter (Qualifikation: Dipl.-Ing., Architektur oder Bauingenieurwesen oder vergleichbare Ausbildung)
      
      
       Beschreibung: bis 2 MA: 1 Punkt 3 bis 4 MA: 3 Punkte über 4 MA: 5 Punkte Gemeinsam mit dem Punkt "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und den weiteren Punkten "technische Leistungsfähigkeit" muß die Mindestpunktzahl von 6 Punkten erreicht werden.
      
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
       Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      
      
       Mindestpunktzahl: 6
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit: Anzahl festangestellte Mitarbeiter (Betriebswirt, Kaufmann oder vergleichbare Ausbildung)
      
      
       Beschreibung: bis 2 MA: 1 Punkt 3 bis 4 MA: 3 Punkte über 4 MA: 5 Punkte Gemeinsam mit dem Punkt "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und den weiteren Punkten "technische Leistungsfähigkeit" muß die Mindestpunktzahl von 6 Punkten erreicht werden.
      
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
       Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      
      
       Mindestpunktzahl: 6
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit: Anzahl freie Mitarbeiter (Dipl.-Ing., Architektur, Bauingenieurwesen, Betriebswirt, Kaufmann oder vergleichbare Ausbildung)
      
      
       Beschreibung: bis 2 MA: 1 Punkt 3 bis 4 MA: 3 Punkte über 4 MA: 5 Punkte Gemeinsam mit dem Punkt "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und den weiteren Punkten "technische Leistungsfähigkeit" muß die Mindestpunktzahl von 6 Punkten erreicht werden.
      
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
       Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      
      
       Mindestpunktzahl: 6
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen
      
      
       Beschreibung: Referenzprojekt Kategorie A Neubau oder Umbau/Sanierung Schul-, Institutsgebäude oder Bildungsbau (vergleichbares Projekt) - Selbst erbrachte Leistungen nach AHO: Handlungsbereiche A bis E: mindestens 3 Handlungsbereiche, Projektstufen 1 bis 5: mindestens 3 aufeinanderfolgende Projektstufen - Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700): mindestens 4,0 Mio. EUR netto - Übergabe an den Nutzer im Zeitraum vom 1.2.2014 bis 31.1.2024 - Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner) 1 Projekt - 4 Punkte, 2 Projekte - 8 Punkte (max. 8 Punkte) Referenzprojekt Kategorie B Neubau oder Umbau/Sanierung Nicht-Wohngebäude mit öffentlichem Auftraggeber - Selbst erbrachte Leistungen nach AHO: Handlungsbereiche A bis E: mindestens 3 Handlungsbereiche, Projektstufen 1 bis 5: mindestens 3 aufeinanderfolgende Projektstufen - Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700): mindestens 4,0 Mio. EUR netto - Übergabe an den Nutzer im Zeitraum vom 1.2.2014 bis 31.1.2024 - Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner) 1 Projekt - 3 Punkte, 2 Projekte - 6 Punkte (max. 6 Punkte) Referenzprojekt Kategorie C Umbau/Sanierung Nicht-Wohngebäude - Selbst erbrachte Leistungen nach AHO: Handlungsbereiche A bis E: mindestens 3 Handlungsbereiche, Projektstufen 1 bis 5: mindestens 3 aufeinanderfolgende Projektstufen - Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700): mindestens 4,0 Mio. EUR netto - Übergabe an den Nutzer im Zeitraum vom 1.2.2014 bis 31.1.2024 - Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner) 1 Projekt - 2 Punkte, 2 Projekte - 4 Punkte (max. 4 Punkte) Bei den Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln. Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht. Die Auswahl der Bieter erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten Punkte der Gesamtbewertung (absteigende Rangfolge). Bei mehreren Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf dem letzten Rang entscheidet das Los.
      
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
       Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      
      
       Mindestpunktzahl: 6
      
      
     
      Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: 
      
       Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
      
      
       Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
      
      
       Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
      
      
       Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Kosten
      
      
       Beschreibung: Honorarparameter 20%
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Qualität
      
      
       Beschreibung: Arbeitsstruktur und Methodik 50%
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Qualität
      
      
       Beschreibung: Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams 30%
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: 
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/03/2024 23:59:00 (UTC+1)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Die fristgerechte Abgabe der Unterlagen ist erforderlich.
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg