2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Mannheim GmbH Theodor-Kutzer-Ufer-1-3
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAH47H Sofern der Auftragnehmer aus einer Bietergemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht, verpflichten sich die Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei einem insolvenzbedingten Ausscheiden eines Gesellschafters die Geschäftsanteile des ausscheidenden Gesellschafters im Wege einer Anwachsung gemäß § 730 BGB zu übernehmen und die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zur Restfertigstellung vertragsgerecht zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist und die Gesellschaft nur aus zwei Gesellschaftern besteht, ist der Auftraggeber berechtigt, bei einem insolvenzbedingten Ausscheiden eines Gesellschafters der Gesellschaft, die noch offenen restlichen Leistungen im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge auf den verbliebenen Gesellschafter zu übertragen. Zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, einen neuen Gesellschafter in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufzunehmen, sofern der neue Gesellschafter die im ursprünglichen Ausschreibungsverfahren geforderten wirtschaftlichen, technischen und personellen Mindestanforderungen vollumfänglich erfüllt. Für die Einreichung des Angebotes gilt: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. 2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt 3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Eigenerklärung MiLoG/AEntG 4. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. 5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. 6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formular "Verpflichtungserklärung" als Anhang im Teilnahmeantrag zu verwenden. 7. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 8. Die elektronische Einreichung des Angebotes samt Anlagen muss bis zum 18.03.2024 um 12 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bieterfragen dürfen bis zum 08.03.2024 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen. 9. Sofern eine allgemeine PQ nach VOB/A die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ nach VOB/A erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes Eigenerklärung Eignung getätigt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB