1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Auftraggeber: Stadt Waibstadt, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Joachim Locher
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von Wärmeenergie aus erneuerbaren Energien; Energieliefer-Contracting, Nah-/Fernwärmenetz; Energieliefer-Contracting; Wärmelieferung und Abrechnung, Betriebsführung sowie Wartung und Instandhaltung der übernommenen / installierten Anlagen (z.B. der Wärmeerzeugungsanlage, des Wärmeverteilernetz, der Übergabestation, der Peripherieanlagen sowie der Energiezentrale)
Beschreibung: 1) Beschreibung des Verfahrens der Ex-ante-Tranzparenzbekanntmachung Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um die ex-post Bekanntmachung des im Rahmen der vorangegangenen und freiwilligen Ex-ante-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB bekanntgemachten Beschaffungsvorgangs (Veröffentlichungsnummer TED 64753-2024; Datum der Veröffentlichung 31.01.2024). 2) Beschreibung des Beschaffung Die Stadt Waibstadt ist Eigentümer verschiedener kommunaler Gebäude (Realschule, Sporthalle, Schwimmhalle, etc.) die sich auf dem Grundstück - Grundbuch von Waibstadt Flst-Nr. 21215- befinden. Versorgungsobjekt ist bzw. sind alle auf jenem Grundstück befindlichen und öffentlichen Gebäude z.B. das Schulzentrum Waibstadt mit Sporthalle und Hallenbad, der städtische Kindergarten (usw.). Die auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten sind mit Wärme für Raumheizung und Warmwasserbereitung zu versorgen. Für das Versorgungsobjekt besteht ein Jahreswärmebedarf von insgesamt ca. 2.300,15 MWh/a. Die Erzeugung und Lieferung von Wärme ist aus erneuerbaren Energiequellen mit einer Anschlussleistung von max. 1.300 kW bei einer Vorlauftemperatur von 80 °C und einer Rücklauftemperatur von 60 °C auf der Sekundärseite des Wärmetauschers zu erfüllen. Das zentrale Verteilernetz der Heizungs-/Warmwasserleitungen (Kundenanlage) zur Versorgung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten (Eigentum der Stadt Waibstadt) befindet sich in den Kellerräumlichkeiten des Schulgebäudes auf dem vorbenannten Grundstück. Ebendort finden sich weitere Räume (Betriebsräume für die Heizzentrale), welche für die zur Bereitstellung von Nutzenergie erforderlichen Einrichtungen einschließlich Wärmemengenzähler genutzt (angemietet; gesonderter Mietvertrag) werden können, d.h. der Contractor darf zum Betrieb seiner Versorgungseinrichtung die Heizzentralräumlichkeiten des Schulzentrums auf Grundlage eines gesonderten Mietvertrags nutzen. Dort sind auch die Versorgungseinrichtungen für die Redundanz vorzuhalten, die der Contractor ebenfalls errichtet und unterhält. Gem. dem gesondert abzuschließenden Mietvertrag sind auch die Räumlichkeiten der Heizzentrale von Auftragnehmer zu unterhalten. Nach dem Ende der Nutzungsüberlassung sind die Heizzentralräumlichkeiten zurückzugeben. Die Einrichtungen zur Erzeugung von Nutzenergie samt Zubehör werden nur zu einem vorübergehenden Zweck für die Vertragsdauer mit dem Grundstück verbunden und nach Ende der Vertragslaufzeit zu entfernen. Externe Versorgungseinrichtungen, die der Contractor für die Wärmeversorgung benötigt, müssen gesondert genehmigt und vom Contractor errichtet werden. Insoweit ist auf die ebenfalls bekannt gemachte Begründung / Erläuterung (Veröffentlichungsnummer TED 64753-2024; Datum der Veröffentlichung 31.01.2024) verwiesen.
Kennung des Verfahrens: 99b3a14b-fd11-467b-a4f9-0fe9b446c592
Interne Kennung: VE 0001/2024
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09323000 Fernwärme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 18
Stadt: Waibstadt
Postleitzahl: 74915
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 806 873,56 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird neu aufgelegt
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 135 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV; § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV; § 37 VgV; § 10a VgV
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Energieliefer-Contracting; Wärmelieferung und Abrechnung, Betriebsführung sowie Wartung und Instandhaltung der übernommenen / installierten Anlagen (z.B. der Wärmeerzeugungsanlage, des Wärmeverteilernetz, der Übergabestation, der Peripherieanlagen sowie der Energiezentrale)
Beschreibung: Die Stadt Waibstadt ist Eigentümer verschiedener kommunaler Gebäude (Realschule, Sporthalle, Schwimmhalle, etc.) die sich auf dem Grundstück - Grundbuch von Waibstadt Flst-Nr. 21215- befinden. Versorgungsobjekt ist bzw. sind alle auf jenem Grundstück befindlichen und öffentlichen Gebäude z.B. das Schulzentrum Waibstadt mit Sporthalle und Hallenbad, der städtische Kindergarten (usw.). Die auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten sind mit Wärme für Raumheizung und Warmwasserbereitung zu versorgen. Für das Versorgungsobjekt besteht ein Jahreswärmebedarf von insgesamt ca. 2.300,15 MWh/a. Die Erzeugung und Lieferung von Wärme ist aus erneuerbaren Energiequellen mit einer Anschlussleistung von max. 1.300 kW bei einer Vorlauftemperatur von 80 °C und einer Rücklauftemperatur von 60 °C auf der Sekundärseite des Wärmetauschers zu erfüllen. Das zentrale Verteilernetz der Heizungs-/Warmwasserleitungen (Kundenanlage) zur Versorgung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten (Eigentum der Stadt Waibstadt) befindet sich in den Kellerräumlichkeiten des Schulgebäudes auf dem vorbenannten Grundstück. Ebendort finden sich weitere Räume (Betriebsräume für die Heizzentrale), welche für die zur Bereitstellung von Nutzenergie erforderlichen Einrichtungen einschließlich Wärmemengenzähler genutzt (angemietet; gesonderter Mietvertrag) werden können. Die Heizzentrale selbst wird von Auftragnehmer eingerichtet und unterhalten. Die Einrichtungen zur Erzeugung von Nutzenergie samt Zubehör werden nur zu einem vorübergehenden Zweck für die Vertragsdauer mit dem Grundstück verbunden und nach Ende der Vertragslaufzeit zu entfernen.
Interne Kennung: VE 0001/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 09323000 Fernwärme
Menge: 2 300 150 Kilowattstunde
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1: Rechtzeitig vor Erreichen des Vertragsendes der geplanten Laufzeit von 10 Jahren - einmalig um weitere zwei Jahre . Verlängerungsoption 2: Rechtzeitig vor Erreichen des Vertragsendes gem. Verlängerungsoption 1 - einmalig um ein weiteres Jahr. Maximale Verlängerung gem. Verlängerungsoptionen: Insgesamt drei Jahre (Verlängerungsoption 1 + Verlängerungsoption 2)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 18
Stadt: Waibstadt
Postleitzahl: 74915
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 10 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 64753-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Wir weisen darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Darüber hinaus sind folgende Rügefristen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB zu beachten, die zu einer Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags führen, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ungeachtet dessen können Bieter und Bewerber die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde (vgl. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB). Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Weiterhin ist zu beachten, dass die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 135 Abs. 3 GWB nicht eintritt , wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Vergabestelle: GRÉUS Rechtsanwälte PartG mbB
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Vergabestelle: GRÉUS Rechtsanwälte PartG mbB
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Auftraggeber: Stadt Waibstadt, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Joachim Locher
Organisation, die die Zahlung ausführt: Auftraggeber: Stadt Waibstadt, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Joachim Locher
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bieter/Bewerber/Auftragnehmer: Kaufmann Bioenergie GmbH & Co. KG
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 806 873,56 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Die Stadt Waibstadt ist Eigentümer kommunaler Gebäude (Realschule, Sporthalle, Schwimmhalle, etc.), die über einen Wärmeliefervertrag von der Kaufmann Bioenergie GmbH & Co. KG (nachf. „Kaufmann“) mit Wärme (Biogas-BHKW) versorgt werden. Im Rahmen der Bedarfsermittlung ist die Stadt Waibstadt technisch durch die AVR Energie GmbH (Sinsheim) beraten. Nach der Auswertung der Grundlagenermittlung erstellte die AVR Energie GmbH eine umfassende technische Bestandsaufnahme und Bewertung, wobei die auf dem europäischen Markt vorhandenen, technischen Ausführungsalternativen geprüft wurden. a) technische Alleinstellung gem. § 14 Abs 4 Nr. 2 lit. b) VgV Gem. § 14 Abs 4 Nr. 2 lit. b) VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies darf jedoch nicht Folge einer künstlichen Verengung des Wettbewerbs sein. Vorliegend gibt die Stadt Waibstadt lediglich vor, dass die Wärmeversorgungsanlage aus erneuerbaren Energien zu erfolgen hat und lediglich zum Zwecke der Notfallversorgung, d.h. als Redundanz, eine Wärmelieferung aus konventionellen Energien zulässig ist. Diese Anforderungen ergeben sich aus dem EEG und aus den umweltpolitischen Zielvorgaben der Stadt Waibstadt selbst. Nach der technischen Bewertung der AVR Energie GmbH kommen als denkbare Alternativen zur bestehenden Anlagenkonzeption nur zwei Wärmeerzeugungskonzepte in Frage: • Verbrennung von fester Biomasse (Holzhackschnitzel oder Holzpellets) • Wärmepumpe Ein Konzept auf Basis einer Wärmepumpe jedoch auszuschließen, da eine hohe ganzjährig benötigte Vorlauftemperatur benötigt wird. Die Versorgung der Baulichkeiten über eine Wärmepumpe ist zur Vermeidung von Kompatibilitätsproblemen, zur Minimierung von Risikopotentialen im Rahmen der praktischen Umsetzung sowie im Interesse der Systemsicherheit keine angemessene oder taugliche Alternative. Auch die Versorgung über eine Pelletanlage ist aus technischer Sicht ungeeignet und zwar sowohl hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit, der Effizienz der Wärmebereitstellung sowie vor dem Hintergrund der CO2-Einsparung. Allein für den vorliegenden Bedarfsfall am Schulzentrum Waibstadt ergeben sich nach der Grundlagenermittlung folgende und voraussichtliche Anforderungen für eine Biomasse-Anlage (Pelletanlage): • Notwendigkeit einer Kaskaden-Anlage mit 2/3 Kesseln, Aufstellung in separatem Bauwerk,Komplexe Abgasreinigung (Schulzentrum, Wohnbebauung) • aufwändiges Genehmigungsverfahren Eine Unterbringung der Pelletanlage im Bereich der derzeit genutzten Baulichkeit für das BHKW der Biogasanlage ist nicht realisierbar (hierzu sogleich). Folglich wäre ein zweiter Standort für eine Biomasseanlage zu errichten und zu genehmigen (gem. Nr. 1.2 4. BImSchV Anhang 1). Ob die Anlage überhaupt an dem Standort genehmigungsfähig wäre, ist unklar und begegnet erheblichen Bedenken. Folgende Eckparameter sind zu berücksichtigen: - Erhöhung der Gesamtstaub-Grenzwerte von 5 mg/cbm (Biogas) auf 20 mg/cbm (feste Biomasse) - Erhöhung der Stickstoff-Dioxid-Grenzwerte von 0,2 g/cbm (Biogas) auf 0,37 g/cbm (feste Biomasse) - Erhöhung der Kohlenmonoxid-Grenzwerte von 80 mg/cbm (Biogas) auf 160 mg/cbm (feste Biomasse). Die feste Biomasse ist ferner als Schüttgut anzudienen. Zur Deckung des Wärmebedarfs werden ca. 580 to/a Holzpellets bzw. 1.420 to/a an Holzhackschnitzeln benötigt. In Kaltperioden ist mit mindestens wöchentlicher Anlieferung zu rechnen, da der Pelletbedarf bei rund 36 to pro Woche liegt. In der Übergangszeit sind diese Lieferung vermutlich alle 2-3 Wochen notwendig. Die Problematik hierbei ist, dass der Anfahrtsweg ein von Schülern stark frequentierter Schulweg ist. In unmittelbarer Nähe befinden sich zudem ein Kindergarten, eine Grundschule, eine Realschule, der Zuweg zur Turnhalle sowie zum Hallen-Freibad. Die Anlieferstrecke verläuft zudem durch Wohngebiete. Der vorhandene Heizraum im Kellergeschoss des Schulgebäudes ist im gegenwärtigen Zustand nicht für eine Pelletanlage nutzbar. Für die Biomasse-Anlage müsste zudem ein separates Bauwerk errichtet werden. Ausgehend von dem erwarteten und erheblichen Widerstand, insb. der Anlieger der angrenzenden Wohngebiete, wäre ein förmliches Verfahren gem. § 10 BImSchG durchzuführen, deren Ausgang mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden ist. Eine Biomasseanlage ist daher auch einem künftigen Auftragnehmer in der tatsächlichen Umsetzung unzumutbar. Schließlich scheidet auch der Anschluss der Gebäude an ein eventuell bestehendes Fernwärmenetz auf Grund von Übergangsrisiken und auf Grund des ungünstigeren, ökologischen Vergleichs aus. Vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen bestehen somit nicht und dies ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung des Auftragsvergabeparameter. a) rechliche Alleinstellung gem. § 14 Abs 4 Nr. 2 lit. c) VgV Daneben liegt auch eine rechtliche Alleinstellung gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV vor. Das alleinige Eigentum an einem Grundstück fallen ebenso darunter, wie Rechte eines Unternehmens, die in einer behördlichen Genehmigung oder langfristig bindenden Verträgen begründet sind (u.a. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 30. August 2011 – Az.: 11 Verg 3/11). Die Stadt Waibstadt ist mit der "Kaufmann", langfristig vertraglich hinsichtlich der Pacht des Grundstücks auf dem die Energiezentrale steht, gebunden. Ebenso steht es der "Kaufmann" im Rahmen eines Gestattungsvertrags zu, die auf dem Grundstück der Stadt Waibstadt befindlichen Rohrleitungen zu belassen, auch wenn diese nicht mehr zur Versorgung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten genutzt werden. Da der Grundstückspachtvertrag nicht an das Bestehen des Wärmelieferungsvertrags geknüpft ist und keine Gründe erkennbar sind, weshalb dieser Vertrag beendet werden könnte, besteht aus Sicht der Stadt Waibstadt auch keine Möglichkeit einen Wettbewerb dadurch zu ermöglichen, dass der Pachtvertrag mit der "Kaufmann" einseitig gekündigt würde.
Kennung des vorherigen Verfahrens, das die Direktvergabe rechtfertigt: 99b3a14b-fd11-467b-a4f9-0fe9b446c592
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Auftraggeber: Stadt Waibstadt, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Joachim Locher
Registrierungsnummer: 08226091-A6491-45
Postanschrift: Hauptstraße 31
Stadt: Waibstadt
Postleitzahl: 74915
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kämmerei der Stadt Waibstadt
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle: GRÉUS Rechtsanwälte PartG mbB
Registrierungsnummer: Amtsgericht Mannheim PR 700181
Postanschrift: Wieblinger Weg 17
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69123
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: Leitweg ID: 08-A9866-40; Umsatzsteuer ID: DE811469974
Abteilung: Referat 15 - Vergabekammer
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe - Vergabekammer
Telefon: 0721 926-8730
Fax: 0721 9263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Bieter/Bewerber/Auftragnehmer: Kaufmann Bioenergie GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: AG Mannheim HRB 723277
Postanschrift: Birkenhof 1
Stadt: Waibstadt
Postleitzahl: 74915
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 29717653-5c9b-412f-9321-44a3144fd792 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/02/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 96721-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 33/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/02/2024