5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige einseitige Verlängerungsoption um jeweils 24 weitere Monate
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Reutlingen
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Produkt allgemein
Gewichtung (Punkte, genau): 4.68
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Architekturvorgaben und Orientierung an Architekturen (Architekturlandkarte)
Gewichtung (Punkte, genau): 2.58
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Standards und Methoden
Gewichtung (Punkte, genau): 0.84
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Datensicherungen
Gewichtung (Punkte, genau): 0.7
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Netze
Gewichtung (Punkte, genau): 1.82
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: IAM
Gewichtung (Punkte, genau): 4.12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Diverses
Gewichtung (Punkte, genau): 0.98
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Patches
Gewichtung (Punkte, genau): 1.68
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Logs und Monitoring
Gewichtung (Punkte, genau): 1.54
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schnittstellen
Gewichtung (Punkte, genau): 1.68
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Dokumentation
Gewichtung (Punkte, genau): 1.4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Sicherheit beim Auftragnehmer
Gewichtung (Punkte, genau): 3.49
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Telemetrie
Gewichtung (Punkte, genau): 1.4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Datenschutz
Gewichtung (Punkte, genau): 1.61
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit
Gewichtung (Punkte, genau): 1.19
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Informationssicherheitsmanagement
Gewichtung (Punkte, genau): 17.95
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Business Continuity Management
Gewichtung (Punkte, genau): 9.64
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: IT-Service Continuity Management
Gewichtung (Punkte, genau): 5.45
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Implementierung
Gewichtung (Punkte, genau): 1.68
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 35.61
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB