1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erschließungsplanung: Baulandentwicklung "Schaibleshalden" in Tübingen-Hagelloch
Beschreibung: Das Baugebiet Schaibleshalden im Stadtteil Hagelloch soll als Wohngebiet entwickelt werden. Alle Aufgaben einer Baulandentwicklung sollen externalisiert werden. Dies umfasst erstens den Leistungsbereich (LB) des Projektmanagements (LB 1). Dieses übernimmt die Koordination und Gestaltung des Gesamtprojektes. Es ist federführend dafür verantwortlich, dass das Projekt im vereinbarten Kosten- und Zeitrahmen abgeschlossen wird. Außerdem gehört zu diesem Leistungsbereich die Bürgerbeteiligung, Grundstücksvermarktung und Verwaltung aller Beauftragungen (Nachtragsmanagement, weitere Beauftragungen etc.). Der zweite Leistungsbereich umfasst die Stadt- und Bebauungsplanung (LB 2). Der dritte Leistungsbereich (Erschließungsplanung) umfasst die Erschließungsplanung der Entwässerung, Freianlagenplanung und Verkehrsanlagenplanung. In dieser Vorinformation geht es um LB 3.
Interne Kennung: 023-24-102v
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72074
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 319 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXRAYRUYRL0
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3. Teil
3.1.
Teil: PAR-0002
Titel: Verkehrsanlagen
Beschreibung: Los 1 umfasst die Planung der Verkehrsanlagen sowie diverser besonderer Leistungen. Der Verkehrsanlagenplanung obliegt außerdem die koordinierte Leitungsplanung und damit eine Overhead Funktion für die Gesamterschließung des Gebietes. Zu erbringen sind alle Grundleistungen der LPH 1 bis 9 des § 47 HOAI über folgende Objekte der Anlage 13: 1. Innerörtliche Straßen und Plätze: Anlieger- und Sammelstraßen 2. Wege im bewegten Gelände mit einfachen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissen 3. Plätze, Verkehrsflächen: Verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungen Für alle aufgeführten Objekte ist die besondere Leistung örtliche Bauüberwachung (LPH 8) zu erbringen. Zudem sind die Leistungsbilder der Planungsbegleitenden Vermessung (Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, 1.4.2 bis 1.4.4 HOAI) und der Bauvermessung (Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, 1.4.5 bis 1.4.7 HOAI) zu erbringen. Es werden die Grundleistungen der LPH 1 bis 4 für die Planungsbegleitende Vermessung bzw. 1 bis 5 für die Bauvermessung in vollem Umfang vergeben. Eine weitere besondere Leistung ist die beratende Mitwirkung im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs. Dem Auftragnehmer wird zudem die koordinierte Leitungsplanung (LPH 5, besondere Leistungen "Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung" und "Koordination des Gesamtprojekts") übertragen. Es sind die Planungen zur Entwässerung, den Freianlagen und der Versorgungsträger (Frischwasser, Strom/Beleuchtung, Nah-/Fernwärme, Telekommunikation, ggf. Gas) zusammenzuführen und zu koordinieren. Das umfasst das Zusammenfassen und Darstellung der Leitungsplanungen der verschiedenen Gewerke und bei Bedarf das Aufarbeiten der übermittelten Daten. Weiterhin umfasst dies ist das Prüfen und Bewerten der Planungen der verschiedenen Gewerke hinsichtlich möglicher Abhängigkeiten in Lage und Höhe, Querungen und Anschlüssen sowie der technischen Anforderungen. Die Prüfungsergebnisse sind darzustellen, für mögliche Konflikte sind Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Als Sonderthema ist das Konzept "Licht nach Bedarf" der Stadt Tübingen zu berücksichtigen, welches mit zusätzlichen Leitungstrassen für den entsprechenden Versorgungsträger verbunden ist. Diese besonderen Leistungen ersetzen nicht die Objektplanungen zu den verschiedenen Gewerken. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer sich selbständig und eigenverantwortlich in die Gesamtabstimmung und -abwicklung des Projekts integriert. Ziel ist die funktionale und kosteneffiziente Umsetzung der städtebaulichen Vorgaben und die Zusammenführung aller Planungsgewerke im Rahmen der koordinierten Leitungsplanung. Die Erschließungsplanung (Verkehrsanlagen, Entwässerungsanlagen, Freianlagen) soll in enger Abstimmung und zeitlich parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen, um die Umsetzbarkeit von Planungszielen stetig zu überwachen. Als Maßgabe der städtebaulichen Entwicklung gilt das Schwammstadt-Prinzip, welches ein nachhaltiges Management des anfallenden Niederschlagswassers vorsieht, indem dieses möglichst vor Ort dezentral versickert und in den Wasserkreislauf zurückgeführt werden soll. Dieses Leitbild ist auch bei der Planung der Verkehrsanlagen zu berücksichtigen. In den Leistungsbildern der Entwässerungs- und Freianlagenplanung sind Handlungsprämissen der Universitätsstadt Tübingen im Bereich Erschließungsplanung aufgeführt.
Interne Kennung: 1
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72074
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
3.1.
Teil: PAR-0003
Titel: Entwässerungsplanung
Beschreibung: Vergeben werden sollen folgende Leistungen: - Planungsleistung der Ingenieurbauwerke zur Abwasserentsorgung und Entwässerung von Schmutzwasser - Planungsleistung der Ingenieurbauwerke zur Abwasserentsorgung und Entwässerung von Niederschlagswasser - Örtliche Bauüberwachung - Bauvermessung Es sollen alle Grundleistungen der LPH 1 bis 9 des § 43 HOAI über folgende Objekte der Anlage 12 vergeben: - Oberflächliche Entwässerungsanlagen für Niederschlagswasser: Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, genauer: oberflächliche Regenwasserführung, Gräben, Retentionsräume, Versickerungsmulden (in Abhängigkeit zum Entwässerungskonzept) - Kanäle für Niederschlags- und Schmutzwasser: Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, genauer: Leitungen für Abwasser mit geringen Verknüpfungen und mehreren Zwangspunkten Für alle aufgeführten Objekte sind die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung (LPH 8) zu erbringen sowie die beratende Mitwirkung im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs und während des Bebauungsplanverfahrens. Zudem ist eine enge Abstimmung mit der Freianlagenplanung erforderlich, welche als besondere Leistung zu erbringen ist. Weiterhin sind die Planungsbegleitenden Vermessung (Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, 1.4.2 bis 1.4.4 HOAI) und die Bauvermessung (Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, 1.4.5 bis 1.4.7 HOAI) zu erbringen. Es werden die Grundleistungen der LPH 1 bis 4 für die Planungsbegleitende Vermessung bzw. 1 bis 5 für die Bauvermessung in vollem Umfang vergeben. Die Universitätsstadt Tübingen erwartet, dass der Auftragnehmer sich selbständig und eigenverantwortlich in die Gesamtabstimmung und -abwicklung des Projekts integriert. Ziel ist die funktionale und kosteneffiziente Umsetzung der städtebaulichen Vorgaben und der Freianlagenplanung (oberflächliche Niederschlagsentwässerung). Bei der Planung der Entwässerungsanlagen sind die Leitungen und Trassenführungen der Versorgungsträger (Frischwasser, Strom/Beleuchtung, Nah-/Fernwärme, Telekommunikation, ggf. Gas) zu berücksichtigen. Die "koordinierte Leitungsplanung" ist im Auftragsumfang für die Planung der Verkehrsanlagen enthalten. Die Erschließungsplanung (Verkehrsanlagen, Entwässerungsanlagen, Freianlagen) soll in enger Abstimmung und zeitlich parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen, um in diesem bereits praktische Hinweise aus der Erschließungsplanung berücksichtigen zu können und die Umsetzbarkeit von Planungszielen stetig zu überwachen. Hierzu ist bereits eine beratende Mitwirkung im Rahmen der Erstellung des städtebaulichen Entwurfs erforderlich. Als Maßgabe der städtebaulichen Entwicklung gilt das Schwammstadt-Prinzip, welches ein nachhaltiges Management des anfallenden Niederschlagswassers vorsieht, indem dieses möglichst vor Ort dezentral versickert und in den Wasserkreislauf zurückgeführt werden soll. Vor dieser Maßgabe ist v.a. bei der Planung der oberflächlichen Entwässerungsanlagen für das Niederschlagswasser eine enge Abstimmung mit der Freianlagenplanung erforderlich, damit die oberflächlichen Entwässerungsanlagen multifunktional (funktionierende Entwässerung und Versickerung, Nutzung des Niederschlagswassers für Grünflächenbewässerung, Integration des Regenwassers in Quartiersgestaltung, Aufenthaltsqualität, ökologische Qualität) geplant und realisiert werden können. Handlungsprämissen der Universitätsstadt Tübingen im Bereich Entwässerung werden mit Auftragsveröffentlichung mitgeteilt.
Interne Kennung: 2
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72074
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
3.1.
Teil: PAR-0004
Titel: Freianlagenplanung
Beschreibung: Vergeben werden sollen alle Grundleistungen des § 39 HOAI, die beratende Mitwirkung im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs und während des Bebauungsplanverfahrens. Sowie die enge Abstimmung mit der Planung für die oberflächlichen Entwässerungsanlagen für das Niederschlagswasser. Grundleistungen des § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11 über das Objekt "Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändern" in vollem Umfang. Eine besondere Leistung im Rahmen der Freianlagenplanung ist die beratende Mitwirkung im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs und während des Bebauungsplanverfahrens. Bei der Planung der Freianlagen ist eine enge Abstimmung mit der Planung für die oberflächlichen Entwässerungsanlagen für das Niederschlagswasser erforderlich, welche als besondere Leistung zu erbringen ist. Die Universitätsstadt Tübingen erwartet, dass der Auftragnehmer sich selbständig und eigenverantwortlich in die Gesamtabstimmung und -abwicklung des Projekts integriert. Ziel ist die funktionale und kosteneffektive Umsetzung der städtebaulichen Vorgaben. Die Erschließungsplanung (Verkehrsanlagen, Entwässerungsanlagen, Freianlagen) soll in enger Abstimmung und zeitlich parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen, um in diesem bereits praktische Hinweise aus der Erschließungsplanung berücksichtigen zu können und die Umsetzbarkeit von Planungszielen stetig zu überwachen. Hierzu ist bereits eine beratende Mitwirkung im Rahmen der Erstellung des städtebaulichen Entwurfs erforderlich. Als Maßgabe der städtebaulichen Entwicklung gilt das Schwammstadt-Prinzip, welches ein nachhaltiges Management des anfallenden Niederschlagswassers vorsieht, indem dieses möglichst vor Ort dezentral versickert und in den Wasserkreislauf zurückgeführt werden soll. Vor dieser Maßgabe ist v.a. bei der Planung der oberflächlichen Entwässerungsanlagen für das Niederschlagswasser eine enge Abstimmung mit der Entwässerungsplanung erforderlich, damit die oberflächlichen Entwässerungsanlagen multifunktional (funktionierende Entwässerung und Versickerung, Nutzung des Niederschlagswassers für Grünflächenbewässerung, Integration des Regenwassers in Quartiersgestaltung, Aufenthaltsqualität, ökologische Qualität) geplant und realisiert werden können. Hierzu wird an dieser Stelle auf die Handlungsprämissen der Universitätsstadt Tübingen im Bereich Tiefbau in Bezug auf die Freianlagen verwiesen: Stadtentwässerung und Starkregen: - Die Mindestabstände zwischen Kanal und Bepflanzung gemäß DWA M 162 sind einzuhalten. Gewässer: - Innerorts sind Gewässerrandstreifen von 5m Breite, außerorts von 10m Breite vorzusehen. - Schadstoffeinträge über Entlastungsbauwerke der Kanalisation sind möglichst gering zu halten. Grünflächen und Spielplätze: - Spielgeräte sollten aus natürlichen Materialien bestehen, die Verwendung von Metallen ist zu vermeiden. - Robinienholz ist primär als Bauholz zu nutzen. - Die Baumartenauswahl sollte auf Basis der städtischen Klimabaumliste erfolgen. - Für Bepflanzungen sind heimische, klimaresiliente, insektenfreundliche und pflegearme Pflanzen vorzusehen. Bei der Vergabe von Pflanzleistungen ist die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege mit zu vergeben.
Interne Kennung: 3
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72074
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 08416041
Postanschrift: Brunnenstraße 3
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72074
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: 07071 204 2641
Fax: 07071 204 42646
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Fax: 0721 9263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE811469974
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dff91eb4-aa40-4aeb-914e-3253bba2b421 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/02/2024 12:15:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 88661-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 30/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/02/2024
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 04/04/2024