2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Weil der Stadt
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXRAYDYYRB1 Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt schrittweise wie folgt: Schritt 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Schritt 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schritt 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern auf Grundlage der erbrachten Eignungsnachweise gem. der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Ver-gleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dabei werden die anzugebenden Eignungsnachweise wie folgt bewertet: a) Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium der Gesamtumsatz in EUR netto in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Bildung des Mittelwerts nach folgender Maßgabe: Gesamtumsatz im Mittel >= 1,0 Mio. EUR 40 Punkte Gesamtumsatz im Mittel >= [Betrag gelöscht] EUR 30 Punkte Gesamtumsatz im Mittel < [Betrag gelöscht] EUR 20 Punkte Bei Bewerbergemeinschaften wird für die Wertung der Gesamtumsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert. b) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber ins-gesamt beschäftigten Mitarbeiter (MA) der letzten drei Jahre nach folgender Maßgabe: Gesamtzahl MA >= 10 MA 40 Punkte Gesamtzahl MA >= 5 MA 30 Punkte Gesamtzahl MA < 5 MA 20 Punkte Bei Bewerbergemeinschaften wird für die Wertung die Gesamtzahl MA aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert. c) Bewertung der eingereichten Mindestreferenzen Hierbei werden je Bewerber die beiden Mindestreferenzen für die Bewertung herangezogen. Für die Bewertung sind die eingereichten Mindestreferenzen daher durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht. Bewertet wird bei den Mindestreferenzen das Projektvolumen in EUR netto (KG 200 bis 700) nach folgender Maßgabe: Referenz "Objektplanung" Projektvolumen >= EUR 10 Mio. 30 Punkte Projektvolumen >= EUR 7,5 Mio 20 Punkte Projektvolumen > EUR 5 Mio 10 Punkte Referenz "Freianlagenplanung" Projektvolumen >= EUR 4 Mio. 30 Punkte Projektvolumen >= EUR 3 Mio. 20 Punkte Projektvolumen > EUR 2 Mio. 10 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB