Deutschland – Entwicklung von Software für Finanzanalyse und Buchhaltung – Finanzsoftware mit Controlling Modul

80166-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Entwicklung von Software für Finanzanalyse und Buchhaltung – Finanzsoftware mit Controlling Modul
OJ S 27/2024 07/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesanstalt für Medien NRW
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Finanzsoftware mit Controlling Modul
Beschreibung: Die Beauftragung sieht den Kauf und Implementierung einer Buchführungssoftware mit Controlling-Modul sowie eine nachgelagerte Wartung und Support des Systems vor. Details sind der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag über den Kauf und Implementierung einer Buchführungssoftware mit Controlling-Modul sowie dem Wartungsvertrag zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: a012ea26-dac9-4a14-99ad-5927f6e7f72d
Interne Kennung: 01-2024/VW/VK
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren läuft in zwei Schritten ab. Schritt 1: Teilnahmewettbewerb, Schritt 2: Angebotsphase Der Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl geeigneter Bewerber anhand der festgelegten Eignungskriterien. Anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten, vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise wird geprüft, welche Bewerber für den ausgeschriebenen Auftrag geeignet sind. Anschließend wählt der Auftraggeber aus allen geeigneten Bewerbern maximal fünf aus, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Sollten mehr als fünf Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahlentscheidung zwischen allen geeigneten Bewerbern. Hierzu werden die unter "zusätzliche Informationen" beschriebenen Auswahlkriterien angewendet. Die ausgewählten Bewerber werden für die Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen. Die nicht ausgewählten Bewerber werden unverzüglich über das Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes informiert. Die ausgewählten Unternehmen werden zur Abgabe von indikativen Erstangeboten innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert. Die Erstangebote sind noch nicht verbindlich. Nach Eingang und Prüfung der Erstangebote wird der Auftraggeber diejenigen Bieter, die ein formal vollständiges Erstangebot eingereicht haben, zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen auffordern. Gegenstand der Verhandlungsgespräche werden neben dem Erstangebot des Bieters primär kaufmännische und vertragliche Themen. In der Verhandlungsrunde besteht somit die Möglichkeit, über einzelne Punkte in den Vertragsbedingungen zu verhandeln. Der Auftraggeber legt im Vorfeld fest, über welche Punkte er mit den zugelassenen Bietern verhandeln wird. Nach den Verhandlungsgesprächen wird der Auftraggeber die Bieter zur Abgabe von endgültigen Angeboten auffordern. Die endgültigen Angebote sind verbindlich. Diese werden nach Eingang geprüft und anhand der vorab festgelegten Wertungskriterien bewertet. Das nach Maßgabe der Wertungskriterien bestplatzierte Angebot erhält den Zuschlag.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212440 Entwicklung von Software für Finanzanalyse und Buchhaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212441 Entwicklung von Finanzanalysesoftware, 72212442 Entwicklung von Finanzsystemsoftware, 72212443 Entwicklung von Buchhaltungssoftware, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72263000 Software-Implementierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesanstalt für Medien NRW Zollhof 2 
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YC8HM06 Auswahl der Bewerber (siehe Dokument: Bewerbungsbedingungen und AzA Teilnahmeanträge Punkt 2.5): Nach Abschluss der Eignungsprüfung wählt der Auftraggeber diejenigen nicht ausgeschlossenen und grundsätzlich geeigneten Bewerber aus, die er zur Abgabe eines unverbindlichen Erstangebots auffordert. Der Auftraggeber hat festgelegt, dass er maximal fünf Bewerber für die Angebots- und Verhandlungsphase auswählen wird. Haben sich mehr als fünf Bewerber beworben, die alle Eignungskriterien erfüllen und die nicht auszuschließen sind, erfolgt eine Auswahlentscheidung zwischen diesen Bewerbern. Die Auswahlentscheidung erfolgt nach dem Grad der Erfüllung der Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Von den grundsätzlich geeigneten Bewerbern werden also diejenigen fünf Bewerber ausgewählt, die nach der Einschätzung des Auftraggebers die größtmögliche Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung des vorliegenden Auftrags bieten. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der in dem Vordruck Eignungsanforderungen angegebenen Unternehmensreferenzen. Im Rahmen der Auswahl der Bewerber wird der Auftraggeber in einer Gesamtschau die Qualität der Unternehmensreferenzen am Maßstab der Aussagekraft in Bezug auf die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art, Umfang und Komplexität bewerten. Je mehr vergleichbare Unternehmensreferenzen der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag angegeben hat, je höher die jeweilige Vergleichbarkeit dieser Unternehmensreferenzen mit dem ausgeschriebenen Auftrag ist bzw.je mehr Erfahrung der Bewerber mit vergleichbaren oder ggf. sogar noch anspruchsvolleren Aufgabenstellungen vorweisen kann, desto besser werden die Unternehmensreferenzen im Rahmen der Auswahlentscheidung insgesamt bewertet. Daher sind die Bewerber gehalten, den Vordruck Eignungsanforderungen nicht nur vollständig auszufüllen, sondern auch möglichst aussagekräftige Angaben zu den Referenzen zu machen. Betrachtet werden dabei die ersten fünf vom Bewerber in seinem Teilnahmeantrag angegebenen Referenzen. Dabei werden für jede Referenz Punkte vergeben: - Anzahl der Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Für jede Referenz, die die Umsetzung einer Buchhaltungssoftware in der öffentlichen Verwaltung belegt bzw. die für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde, kriegt der Bewerber 1 Punkt. - Art und Umfang der Referenzen im Vergleich zu den Anforderungen des Auftrages der LFM NRW, d.h. inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren oder ggf. sogar noch anspruchsvolleren Aufgabenstellungen vorweisen kann. Für jede Referenz kann der Bewerber maximal weitere 4 Punkte erhalten: - 4 Punkte erhält der Bewerber, wenn ausgehend von der Referenz eine in qualitativer Hinsicht sehr gute Erfüllung des vorliegenden Auftrags zu erwarten ist; - 3 Punkte erhält der Bewerber, wenn ausgehend von der Referenz eine in qualitativer Hinsicht gute Erfüllung des vorliegenden Auftrags zu erwarten ist; - 2 Punkte erhält der Bewerber, wenn ausgehend von der Referenz eine in qualitativer Hinsicht befriedigende Erfüllung des vorliegenden Auftrags zu erwarten ist; - 1 Punkte erhält der Bewerber, wenn ausgehend von der Referenz eine in qualitativer Hinsicht ausreichende Erfüllung des vorliegenden Auftrags zu erwarten ist. Bei weniger als fünf geeigneten Bewerbern wird das Vergabeverfahren mit allen verbleibenden Teilnehmern fortgeführt und alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit der Auswahl der Bewerber endet der Teilnahmewettbewerb. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden unverzüglich über die Nichtberücksichtigung informiert. Die ausgewählten Bewerber werden in die Angebotsphase zugelassen und über die Vergabeplattform zur Abgabe eines unverbindlichen Erstangebots aufgefordert.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Finanzsoftware mit Controlling Modul
Beschreibung: Kauf und erfolgreiche Implementierung einer Buchführungssoftware mit Controlling-Modul - Erfolgreicher Umstieg auf eine neue, funktionsfähige Buchführungssoftware, welche die LFM NRW mindestens im gleichen Maße wie die DATEV Software befähigt, ihren gesetzlichen Buchführungspflichten nachzukommen; - Automatisierte Erstellung der externen Berichtpflichten der LFM NRW gem. LMG NRW und FinO LfM (Vierteljährliche Darstellung der Haushaltsentwicklung, Haushaltsplan und mittelfristige Finanzplanung, Nachtragshaushaltsplan, Geschäftsbericht und Jahresabschluss); - Aufbau und Etablierung eines standardisierten, internen Berichtswesens zum monatlichen - Abgleich verausgabter und noch verfügbarer Mittel auf Abteilungs- bzw. Projektbasis (Produktlogik) erfolgreich umgesetzt werden konnte; - Erstellung aussagekräftiger Prognoseberichte; - Reduzierung von Aufwänden zur Beschaffung, Aufbereitung und Validierung der Datenbasis. Details sind der Leistungsbeschreibung (Lastenheft) sowie dem Vertrag über den Kauf und Implementierung einer Buchführungssoftware mit Controlling-Modul sowie dem Wartungsvertrag zu entnehmen.
Interne Kennung: 01-2024/VW/VK
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212440 Entwicklung von Software für Finanzanalyse und Buchhaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212441 Entwicklung von Finanzanalysesoftware, 72212442 Entwicklung von Finanzsystemsoftware, 72212443 Entwicklung von Buchhaltungssoftware, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72263000 Software-Implementierung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesanstalt für Medien NRW Zollhof 2 
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag hat eine Anfangslaufzeit von 4 Jahren. Danach verlängert sich dieser Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zuvor vor Ende der jeweiligen Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten von einer der beiden Parteien gekündigt wird. Ungeachtet der vorstehenden Regelung endet der Vertrag jedoch automatisch spätestens nach 8 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch eine der beiden Parteien bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen sind, soweit sie nicht im Verlaufe des Vergabeverfahrens frei für jedermann abrufbar waren, vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Erstellung des Teilnahmeantrags und Angebots verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne die ausdrückliche Zustimmung der Landesanstalt für Medien NRW nicht gestattet. Die Bieterin bzw. der Bieter hat auch nach Beendigung der Ausschreibung über die ihr bzw. ihm bekannt gewordenen Interna der Auftraggeberin zeitlich unbefristet Verschwiegenheit zu bewahren.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftraggeber verlangt, dass die Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzugeben.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Ferner muss der Bewerber wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. a) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu den Unternehmensgesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022) sowie zu den jährlichen Umsätzen im Rahmen des Tätigkeitsbereiches des Auftrags (aus der für den ausgeschriebenen Auftrag relevanten Umsatzsparte) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022) zu machen. Diese Angaben sind durch das vollständige Ausfüllen und Einreichen des anliegenden Vordrucks Eignungsanforderungen zu leisten. b) Auf dem Vordruck Eignungsanforderungen hat der Bewerber außerdem (wahrheitsgemäß) zu erklären, dass er über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss der Verpflichtungen aus dem ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen. c) Außerdem muss der Bewerber zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: - 3.000.000,00 EUR für Personenschäden; - 3.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Deckungssummen betragen. Hinweise zur Berufshaftpflichtversicherung: Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bewerber hat sich zu vergewissern, dass seine Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist in diesem Fall ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Erstangebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Mindestdeckungssummen aufweist, hat der Bewerber in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen, dass er spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit den geforderten Mindestdeckungssummen abschließen wird und entsprechende Nach-weise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich. Der Vordruck Eignungsanforderungen ist vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die Angabe von mind. drei (3) aussagekräftigen Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren. Aus den Unternehmensreferenzen muss sich ergeben, dass der Bieter bereits in der Vergangenheit nach Art, Umfang und Komplexität mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Dazu hat der Bieter in dem Vordruck Eignungsanforderungen möglichst genau mit den dort geforderten Angaben zu beschreiben. Die Unternehmensreferenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Die Unternehmensreferenzen müssen sich auf die Implementierung auf die Implementierung und Customizing, Installation und Wartung, Betrieb, Support einer Buchhaltungssoftware beziehen. - Die Referenzen beinhalten neben der Implementierung und Customizing, Installation und Wartung, Betrieb, Support einer Buchhaltungssoftware auch die entsprechenden Leistungen eines zugehörigen Controlling-Moduls (Berichtswesen, Planung, Prognosen, Kosten- und Leistungsrechnung). - Die Referenzprojekte müssen in Bezug auf die Implementierung und Customizing in den letzten drei Jahren abgeschlossen worden sein. - Mindestens eine Referenz muss die Umsetzung einer Buchhaltungssoftware in der öffentlichen Verwaltung belegen bzw. für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB (z.B. Behörde) erbracht worden sein. Diese Angaben sind auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen. Auswahl der Bewerber: Nach Abschluss der Eignungsprüfung wählt der Auftraggeber diejenigen nicht ausgeschlossenen und grundsätzlich geeigneten Bewerber aus, die er zur Abgabe eines unverbindlichen Erstangebots auffordert. Der Auftraggeber hat festgelegt, dass er maximal fünf Bewerber für die Angebots- und Verhandlungsphase auswählen wird. Haben sich mehr als fünf Bewerber beworben, die alle Eignungskriterien erfüllen und die nicht auszuschließen sind, erfolgt eine Auswahlentscheidung zwischen diesen Bewerbern. Die Auswahlentscheidung erfolgt nach dem Grad der Erfüllung der Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Von den grundsätzlich geeigneten Bewerbern werden also diejenigen fünf Bewerber ausgewählt, die nach der Einschätzung des Auftraggebers die größtmögliche Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung des vorliegenden Auftrags bieten. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der in dem Vordruck Eignungsanforderungen angegebenen Unternehmensreferenzen. Im Rahmen der Auswahl der Bewerber wird der Auftraggeber in einer Gesamtschau die Qualität der Unternehmensreferenzen am Maßstab der Aussagekraft in Bezug auf die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art, Umfang und Komplexität bewerten. Je mehr vergleichbare Unternehmensreferenzen der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag angegeben hat, je höher die jeweilige Vergleichbarkeit dieser Unternehmensreferenzen mit dem ausgeschriebenen Auftrag ist bzw.je mehr Erfahrung der Bewerber mit vergleichbaren oder ggf. sogar noch anspruchsvolleren Aufgabenstellungen vorweisen kann, desto besser werden die Unternehmensreferenzen im Rahmen der Auswahlentscheidung insgesamt bewertet. Daher sind die Bewerber gehalten, den Vordruck Eignungsanforderungen nicht nur vollständig auszufüllen, sondern auch möglichst aussagekräftige Angaben zu den Referenzen zu machen. Betrachtet werden dabei die ersten fünf vom Bewerber in seinem Teilnahmeantrag angegebenen Referenzen. Dabei werden für jede Referenz Punkte vergeben: - Anzahl der Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Für jede Referenz, die die Umsetzung einer Buchhaltungssoftware in der öffentlichen Verwaltung belegt bzw. die für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde, kriegt der Bewerber 1 Punkt. - Art und Umfang der Referenzen im Vergleich zu den Anforderungen des Auftrages der LFM NRW, d.h. inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren oder ggf. sogar noch anspruchs-volleren Aufgabenstellungen vorweisen kann. Für jede Referenz kann der Bewerber maximal weitere 4 Punkte erhalten: - 4 Punkte erhält der Bewerber, wenn ausgehend von der Referenz eine in qualitativer Hinsicht sehr gute Erfüllung des vorliegenden Auftrags zu erwarten ist; - 3 Punkte erhält der Bewerber, wenn ausgehend von der Referenz eine in qualitativer Hinsicht gute Erfüllung des vorliegenden Auftrags zu erwarten ist; - 2 Punkte erhält der Bewerber, wenn ausgehend von der Referenz eine in qualitativer Hinsicht befriedigende Erfüllung des vorliegenden Auftrags zu erwarten ist; - 1 Punkte erhält der Bewerber, wenn ausgehend von der Referenz eine in qualitativer Hinsicht ausreichende Erfüllung des vorliegenden Auftrags zu erwarten ist. Bei weniger als fünf geeigneten Bewerbern wird das Vergabeverfahren mit allen verbleibenden Teilnehmern fortgeführt und alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit der Auswahl der Bewerber endet der Teilnahmewettbewerb. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden unverzüglich über die Nichtberücksichtigung informiert. Die ausgewählten Bewerber werden in die Angebotsphase zugelassen und über die Vergabeplattform zur Abgabe eines unverbindlichen Erstangebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe und Selbstreinigung
Beschreibung: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie gemäß § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG gibt der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen mit Abgabe des Teilnahmeantrags ab. Diese Erklärungen sind in dem Vordruck Teilnahmeantrag integriert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Ausschlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Erstangebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bewerbers vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium Preis hat eine Gewichtung von 40 %. Die Bieter haben das zur Verfügung gestellte Preisblatt auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben. Aus diesem ergibt sich der fiktive Wertungspreis. Der fiktive Wertungspreis wird mithilfe einer Formel (siehe Dokument Bewerbungsbedingungen und Aza) in Wertungspunkte umgerechnet Der niedrigste fiktive Wertungspreis erhält nach dieser Formel die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Sodann wird die errechnete Punktzahl mit dem Gewichtungsfaktor 40 multipliziert. Auf diese Weise werden die Wertungspunkte ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält also dabei beim Zuschlagskriterium Preis 400 Wertungspunkte. Die Wertungspreise der übrigen Bieter werden sodann nach der benannten Formel in Relation zum günstigsten vorliegenden Wertungspreis gesetzt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktionale Kann- Kriterien aus dem Las-tenheft (auf Basis der erreichten Punktzahl)
Beschreibung: Auf Basis der Erfüllung der "Kann-Kriterien" aus dem Lastenheft "FiBu" und "Controlling" werden entsprechend Punkte vergeben. Das Zuschlagskriterium bildet die Summe aller erreichten Punkte (Formel siehe Bewerbungsbedingungen und Aza). Die erreichten Punkte im Verhältnis zu der maximal erreichbaren Punktzahl werden mit 10 Punkten multipliziert. Die höchste Punktzahl erhält nach dieser Formel eine Punktzahl von maximal 10 Punkten. Sodann wird die errechnete Punktzahl mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert. Auf diese Weise werden die Wertungspunkte ermittelt. Das Angebot mit der höchsten erreichten Punktzahl erhält also maximal 200 Wertungspunkte.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nicht-funktionale Kann-Kriterien aus dem Las-tenheft (auf Basis der erreichten Punktzahl)
Beschreibung: Auf Basis der Erfüllung der "Kann-Kriterien" aus dem Lastenheft im Bereich der nicht funktionalen Anforderungen werden entsprechend Punkte vergeben. Das Zuschlagskriterium bildet die Summe aller erreichten Punkte (Formel siehe Bewerbungsbedingungen und Aza). Die erreichten Punkte im Verhältnis zu der maximal erreichbaren Punktzahl werden mit 10 Punkten multipliziert. Die höchste Punktzahl erhält nach dieser Formel eine Punktzahl von maximal 10 Punkten. Sodann wird die errechnete Punktzahl mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. Auf diese Weise werden die Wertungspunkte ermittelt. Das Angebot mit der höchsten erreichten Punktzahl erhält also maximal 100 Wertungspunkte.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ergebnis der Teststellung hinsichtlich konkreter Anwendungsfälle der LFM NRW
Beschreibung: Die Bieter werden zu einer Teststellung in Form einer Live-Demonstration von konkreten Anwendungsfällen der Auftraggeberin in der Software eingeladen. Zur Vorbereitung des Termines dient die Teststellung. Die Bieter werden auf Basis der Teststellung aufgefordert, ihr System anhand von konkreten Anwendungsfällen der Auftraggeberin sowie Live-Demonstrationen vorzustellen. Es werden Aufgaben zu den funktionalen und zu den nicht-funktionalen Anforderungen gestellt. Einzelheiten zum Ablauf der Teststellung werden den Bietern im späteren Verlauf des Verfahrens mitgeteilt. Konkretisierungen bleiben vorbehalten. Hinweis: Sollte sich in der Teststellung zeigen, dass ein finales Angebot nicht alle MUSS-Kriterien aus dem Lastenheft erfüllt, wird dieses Angebot ausgeschlossen. Auf Basis der Erfüllung der Teststellung werden entsprechend Punkte vergeben. Das Zuschlagskriterium bildet die Summe aller erreichten Punkte (Formel siehe Bewerbungsbedingungen und Aza). Die erreichten Punkte im Verhältnis zu der maximal erreichbaren Punktzahl werden mit 10 Punkten multipliziert. Die höchste Punktzahl erhält nach dieser Formel eine Punktzahl von maximal 10 Punkten. Sodann wird die errechnete Punktzahl mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. Auf diese Weise werden die Wertungspunkte ermittelt. Das Angebot mit der höchsten erreichten Punktzahl erhält also maximal 300 Wertungspunkte.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC8HM06/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC8HM06
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/03/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene sowie leistungsbezogene Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern. Die Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Es besteht kein Anspruch der Bewerber/Bieter auf eine Nachforderung.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Die Öffnung der Teilnahmeanträge und der Angebote erfolgt elektronisch über diese Plattform.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird durch mindestens zwei Mitarbeiter der Landesanstalt für Medien NRW erfolgen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter verpflichtet sich, die Vorgaben des § 2 TVgG NRW einzuhalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie gemäß § 21 A-EntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG sind für den Einzelbewerber, für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird entsprechende Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Auf § 125 GWB wird verwiesen. Bei Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag der Vordruck auszufüllen. Zusätzlich ist von jedem Mitglied der Vordruck Mitglied Bewerbergemeinschaft auszufüllen und abzugeben. Der Vordruck Ausschlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft unterschrieben eingereicht werden. Zum Nachweis der Eignung der Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft der ausgefüllte Vordruck Eignungsanforderungen einzureichen. Im Falle einer Eignungsleihe, ist der ausgefüllte Vordruck abzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 ff. GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesanstalt für Medien NRW
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesanstalt für Medien NRW
Registrierungsnummer: DEA11
Postanschrift: Zollhof 2  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vanessa Reekers
Telefon: 021177007555
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +4922114730453055
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 79d27960-f311-44ab-9c8c-4149440a9df4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/02/2024 18:25:04 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 80166-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 27/2024
Datum der Veröffentlichung: 07/02/2024

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