2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird neu aufgelegt
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Betrugsbekämpfung: Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Teilnahmeantrag abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Teilnahmeantrag abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Teilnahmeantrag abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Teilnahmeantrag abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
Konkurs: Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Teilnahmeantrag abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.