Lieferung einer Kehrmaschine 6m³
73159-2024 - ErgebnisDeutschland-Heilbronn: Kehrfahrzeuge
OJ S 25/2024 05/02/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heilbronn - Betriebsamt -
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heilbronn - Betriebsamt -
Postanschrift: Austraße 65
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E96992234
E-Mail:
Telefon: +49 7131561241
Fax: +49 713156161241
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.heilbronn.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung einer Kehrmaschine 6m³
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34144430 Kehrfahrzeuge
34144430 Kehrfahrzeuge
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung einer Kehrmaschine 6 m³.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34144430 Kehrfahrzeuge
34144430 Kehrfahrzeuge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Betriebsamt, Austraße 65, 74076 Heilbronn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung einer 2-Achs-LKW- Kehrmaschine 6 m³.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Wertungsmatrix kann unter folgendem link abgerufen werden:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung einer Kehrmaschine 6m³
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/12/2023
15/12/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: FAUN Viatec GmbH
Offizielle Bezeichnung: FAUN Viatec GmbH
Postanschrift: Am Hengstberg 11
Ort: Grimma
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04668
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heilbronn - Rechtsamt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heilbronn - Rechtsamt
Postanschrift: Moltkestr. 35
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7131561241
Fax: +49 713156161241
Internet-Adresse: http://www.heilbronn.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
31/01/2024
31/01/2024